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Thema | Aufnahme in die FFW Freiberg verweigert! | 29 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Chri8s H8., Adorf / Sachsen | 503666 | |||
Datum | 18.08.2008 13:11 | 13866 x gelesen | |||
Hallo alle zusammen. Seit langem beabsichtige ich in die FFW Freiberg einzutreten. Leider verweigerte unsere Bürgermeisterin die Aufnahme, da die Feuerwehr "eine hohe Bereitschaft voraussetzt" und diese nicht gegeben sei, ich solle doch in die Adorfer Feuerwehr eintreten, meinem Heimatort/Hauptwohnsitz. Freiberg ist aber nur knapp 2 km entfernt und ich fühle mich mit den Kameraden dort viel mehr verbunden, da ich früher sehr oft den Übungen beiwohnte und mich mit allen Kameraden sehr gut verstehe. Gibt es eine Möglichkeit doch in die FFW Freiberg aufgenommen zu werden? Kann ich also die Entscheidung der Bürgermeisterin anfechten? Vielen Dank im Voraus. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 503668 | |||
Datum | 18.08.2008 13:19 | 9431 x gelesen | |||
Hallo Chris, vorab vielleicht noch kurz der Hinweis, dass hier viele Leute still mitlesen. Gerade bei personellen und persönlichen Anliegen, kann dies nicht immer von Vorteil sein. Geschrieben von Chris Hagedorn Leider verweigerte unsere Bürgermeisterin die Aufnahme, da die Feuerwehr "eine hohe Bereitschaft voraussetzt" und diese nicht gegeben sei, ich solle doch in die Adorfer Feuerwehr eintreten, meinem Heimatort/Hauptwohnsitz. Was sagt denn der betreffende Wehrführer? Ansonsten: Aufnahmeantrag stellen und entweder bist Du dabei oder es sollte ein Ablehnungsbescheid erfolgen. Den kann man dann anfechten. Ob das der optimale Einstieg ist, sei dahingestellt. Geschrieben von Chris Hagedorn Freiberg ist aber nur knapp 2 km entfernt und ich fühle mich mit den Kameraden dort viel mehr verbunden, da ich früher sehr oft den Übungen beiwohnte und mich mit allen Kameraden sehr gut verstehe. Wie alt biste denn? Und in welcher Form hast Du den Übungen beigewohnt? Beobachter, JF-Mitglied, Kumpel eines FA, ...? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Chri8s H8., Adorf / Sachsen | 503670 | |||
Datum | 18.08.2008 13:24 | 9156 x gelesen | |||
Ich bin 20, werde dieses Jahr noch 21. Mein Nachbar, der gebürtiger Freiberger ist, ist Wehrleiter und mit ihm bin ich immer zu den Übungen gefahren, um einfach nur zuzuschauen | |||||
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Autor | Chri8s H8., Adorf / Sachsen | 503671 | |||
Datum | 18.08.2008 13:26 | 8729 x gelesen | |||
Der Wehrführer ist natürlich empört. Außerdem hat die FFW Freiberg sowieso Nachwuchsprobleme, da es nur ein kleines Dorf ist. Eine schriftliche Absage von der Bürgermeisterin habe ich schon enthalten. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 503674 | |||
Datum | 18.08.2008 13:35 | 8986 x gelesen | |||
Geschrieben von Chris HagedornIch bin 20, werde dieses Jahr noch 21. Mein Nachbar, der gebürtiger Freiberger ist, ist Wehrleiter und mit ihm bin ich immer zu den Übungen gefahren, um einfach nur zuzuschauen Zumindest hier in Niedersachsen ist es so, dass das Ortskommando über die Aufnahme von Mitgliedern bestimmt oder nicht. Und nur in Ausnahmefällen würde der Bürgermeister bei uns in Personalangelegenheiten dazwischenfunken. Wenn der Wehrleiter schon dieses aufwendige "Marketing" für Dich betreibt, dürfte dem ja nichts im Wege stehen. Die einfachste Lösung wäre, nach Freiberg umzuziehen. Die zweiteinfachste in die Feuerwehr Adorf einzutreten. Schwieriger wird es bei den anderen Dingen. Denn würdest Du um eine Aufnahme klagen und sie wird aus dem Grund abgelehnt, weil Du nicht auf dem Gemeindegebiet der FF Freiberg wohnst, kann Dein Nachbar eventuell auch auf einmal dumm dastehen. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 503675 | |||
Datum | 18.08.2008 13:41 | 8617 x gelesen | |||
Geschrieben von Chris HagedornEine schriftliche Absage von der Bürgermeisterin habe ich schon enthalten. Wenn es denn noch nicht allzulange her ist, kann man ja dagegen einen Widerspruch einlegen. Eventuell mit einer Stellungnahme des Wehrführers, in dem er die Personalknappheit betont und über jedes Mitglied froh ist. Mit dem Anliegen an sich kann man ja auch nochmal beim Ordnungsamt tätig werden oder auch den/die Vorsitzende(n) des Feuerschutzausschusses informieren. Lohnt sich vielleicht auch noch ein wenig die "Ehrenamtskeule" rauszuholen. Nach dem Motto: "Hier, da will sich einer für das Gemeinwohl engagieren, darf es aber nicht." Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 503676 | |||
Datum | 18.08.2008 13:42 | 8651 x gelesen | |||
Frage zum Verständnis: Geschrieben von Chris Hagedorn Mein Nachbar, der gebürtiger Freiberger ist, ist Wehrleiter und mit ihm bin ich immer zu den Übungen gefahren, um einfach nur zuzuschauen Wohnt der jetzt neben dir? Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Chri8s H8., Adorf / Sachsen | 503678 | |||
Datum | 18.08.2008 13:49 | 8594 x gelesen | |||
Sein Sohn wohnt neben mir, den HWS hat er noch in Freiberg. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 503680 | |||
Datum | 18.08.2008 13:57 | 8495 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christian Bergmann Mit dem Anliegen an sich kann man ja auch nochmal beim Ordnungsamt tätig werden oder auch den/die Vorsitzende(n) des Feuerschutzausschusses informieren. Lohnt sich vielleicht auch noch ein wenig die "Ehrenamtskeule" rauszuholen. Nach dem Motto: "Hier, da will sich einer für das Gemeinwohl engagieren, darf es aber nicht." Wurden Widerspruchsverfahren in Nds nicht vor etwa drei Jahren abgeschafft und man muss jetzt bei jedem Mist innerhlab von vier Wochen Klage beim Verwaltungsgericht einreichen? Mit Glück ist das noch bei offensichtlichen Fehlern in der Bearbeitung auf Kulanzbasis zu regeln, wenn es um inhaltliche Aspekte geht, bleibt nur noch das Gericht... Gilt natürlich nicht, wenn Behörden plötzlich anderer Meinung sind, Die sind auf einmal getroffene Entscheidungen nicht festgelegt, sonst klönnten sie ja nicht kulanzbasierte Änderungsbescheide zustellen. Bürger wird benachteiligt => kann nur noch klagen. Behörde bemerkt Fehler zu ihrem Nachteil => einfach ändern. :-/ Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 503684 | |||
Datum | 18.08.2008 14:13 | 8260 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlWurden Widerspruchsverfahren in Nds nicht vor etwa drei Jahren abgeschafft und man muss jetzt bei jedem Mist innerhlab von vier Wochen Klage beim Verwaltungsgericht einreichen? Yep, Info des MI Nds Studie der FH Lüneburg Die Situation in Sachsen kenne ich nicht. Und ob das Schreiben der Bürgermeisterin ein so offiziellen Charakter hat, sei auch mal dahingestellt. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Math8ias8 S.8, Niederau / Sachsen | 503690 | |||
Datum | 18.08.2008 14:34 | 8176 x gelesen | |||
Hallo Chris, das SächsBRK Gesetz sagt im §18: ... Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung ist dem Antragsteller durch schriftlichen Verwaltungsakt mitzuteilen. ... Ich denke du wirst dich nicht "einklagen" können. Bist du die Tippel-Tappel-Tour gegangen? Wie ist die Aufnahme in der Satzung der Fw Freiberg geregelt? Gruß Mathias | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen | 503693 | |||
Datum | 18.08.2008 14:47 | 8191 x gelesen | |||
In NRW ist es so: "Der Leiter der Feuerwehr stellt ein, befördert und entlässt", - er handelt natürlich im Auftrag des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin. Ist schon interessant, dass die BM´in persönlich der Aufnahme wiederspricht !? - ob sie das vielleicht mit dem Wehrführer besprochen hat (?) Auch bei diesem Fall ist es schwer aus der Distanz und ohne Detailkenntnisse zu urteilen. Sich rechtlich den Zutritt zu seiner Wunsch-Feuerwehr zu verschaffen halte ich für die suboptimale Lösung. Wer tatsächlich in erster Linie der Sache dienen (ich habe das Wort bewusst gewählt) will, sollte das schon möglchist in seinem Heimatort tun. mit freundlichen Grüßen Hartmund Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 503695 | |||
Datum | 18.08.2008 15:17 | 8039 x gelesen | |||
Hallo an alle, Geschrieben von Chris Hagedorn Freibergund Adorf knapp 2 km entfernt? Gefunden hab ich die beiden Orte: das sind mehr als 2km. Wie viele Freibergs und Adorfs gibt es in Sachsen? Das Orte in der Nähe manchmal gleich heißen können hab ich hier in der Umgebung von BS auch. Jedoch habe ich weder um Freiberg ein Adorf, noch um Adorf ein Freiberg finden können. Sollte es natürlich der Wahrheit entsprechen, dass du 50km fahren müsstest, kann ich die Absage gut nachvollziehen. Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 503700 | |||
Datum | 18.08.2008 15:33 | 7947 x gelesen | |||
In diesem Fall wird wohl Adorf/Vogtl. und Freiberg b. Adorf gemeint sein. Würde dem Threaderöffner aber auch den Eintritt nach Adorf nahelegen. Wusste bisher nicht, dass Freiberg überhaupt eine FF hat ;-) vogtl. Grüße MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 503702 | |||
Datum | 18.08.2008 15:40 | 7906 x gelesen | |||
OK, habs gefunden.. Kein Wunder, dass ich dieses Freiberg übersah ;-) Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern. Wo sonst? | 503708 | |||
Datum | 18.08.2008 16:01 | 7965 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes KrauseKein Wunder, dass ich dieses Freiberg übersah ;-) Laut Wikipedia gehört Freiberg zu Adorf. Wundert mich dann doch etwas, daß hier keiner aus der gleichen Kommune aufgenommen werden soll, nur weil man im Nachbarort wohnt. Wäre bei uns kein Problem. Grüße Bernd | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 503709 | |||
Datum | 18.08.2008 16:13 | 7881 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd SchallerWundert mich dann doch etwas, daß hier keiner aus der gleichen Kommune aufgenommen werden soll, nur weil man im Nachbarort wohnt. Vielleicht versucht man ja auch zuerst die "große" Wehr zu füttern- noch dazu, wenn der Aspirant Hauptwohnsicht in deren Bereich hat!? MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 503739 | |||
Datum | 18.08.2008 17:51 | 7775 x gelesen | |||
Geschrieben von Chris HagedornGibt es eine Möglichkeit doch in die FFW Freiberg aufgenommen zu werden? Kann ich also die Entscheidung der Bürgermeisterin anfechten? Hallo Chris, hallo @all ...wenn die Frau Bürgermeisterin es so haben möchte, dann nimm doch einfach einen "zweitwohnsitz" in Freiberg :-)) Such Dir einfach nen Kumpel aus, der ne leere Wohnung (Zimmer)hat und schon ist der Drops gelutscht. Grüße Sven ...ach ja. Dies ist natürlich meine eigene Meinung und hat nix mit meiner Dienststelle o.ä. zu tun | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 503764 | |||
Datum | 18.08.2008 20:07 | 7787 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Walbrecht...wenn die Frau Bürgermeisterin es so haben möchte, dann nimm doch einfach einen "zweitwohnsitz" in Freiberg :-)) Such Dir einfach nen Kumpel aus, der ne leere Wohnung (Zimmer)hat und schon ist der Drops gelutscht. Solange die dort keine Zweitwohnsitzsteuer erheben, wie eine gewisse Universitätsstadt in der "Euregio Maas-Rhein"... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Feli8x K8., Bochum/Freudenstadt / NRW/BW | 503765 | |||
Datum | 18.08.2008 20:09 | 7671 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningSolange die dort keine Zweitwohnsitzsteuer erheben, wie eine gewisse Universitätsstadt Nicht nur die... :( | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 503777 | |||
Datum | 18.08.2008 21:10 | 7798 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Stefan Brüning Solange die dort keine Zweitwohnsitzsteuer erheben, wie eine gewisse Universitätsstadt in der "Euregio Maas-Rhein"... Das tun die Kommunen i.d.R. nur, weil die Studenten sich - widerrechtlich - nicht am Studienort mit Erstwohnsitz anmelden. Hierzulande geht man einen anderen Weg: Studenten, die ihren Erstwohnsitz in Leipzig haben, bekommen Prämien von der Stadt, nämlich 49 € pro Semester, das entsprach mal genau dem Semesterbeitrag (Cottbus bezahlt 75 €, Erfurt sogar 80 € je Semester). Jetzt kann man darüber diskutieren, warum Leipzig jährlich 750.000 € Prämie für etwas bezahlt, was einwohnemelderechtlich ohnehin vorgeschrieben ist, unterm Strich rechnet sich das aber für die Städte: Denn mit jedem neuen Einwohner bekommt Leipzig 659,42 € jährlich vom Land aus dem kommunalen Finanzausgleich, macht insgesamt netto rd. 4,5 Millionen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 503780 | |||
Datum | 18.08.2008 21:22 | 7501 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningSolange die dort keine Zweitwohnsitzsteuer erheben, wie eine gewisse Universitätsstadt in der "Euregio Maas-Rhein"... Du meinst bestimmt Köln? Ich war auch sehr verärgert, als ich da gezwungenermaßen meinen Erstwohnsitz hin verlegen musste (praktisch aber nur auf dem Papier) und die mir meine Heimatadresse im Personalausweis überklebt haben. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Tors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen | 503783 | |||
Datum | 18.08.2008 22:06 | 7506 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix KriegNicht nur die... :( Warum, wärst du lieber wieder Schwabe? ;-) Gruß | |||||
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Autor | Maik8 F.8, Kupferzell / Baden-Würtemberg | 503784 | |||
Datum | 18.08.2008 22:15 | 7566 x gelesen | |||
Hallo, also mal Grudsätzlich es wichtig, was in der Satzung der Komune steht. Hier ist geregelt, wer einem Aufnahmegesuch zu bzw absagt. Hier ist auch geregelt, wie es mit den Teilkomunen gehandhabt wird, und es ob Grundsätzlich möglich ist in einer anderen Wehr in der Komune einzutreten. Nur weil der Sohn des Kdt neben dir wohnt, kann es sein, dass dies nicht für alle gelten, ist zwar nicht gerecht, aber leider real. Es ist aber auch zu erwähnen, dass die Bürgermeisterin als Oberste Wehrführung das letzte Wort haben kann. Ein Einspruchsrecht gibt es nicht mehr, und ich denke es macht auch keinen Sinn, dagegen Gerichtlich vorzugehen. Die Aussage mit der "Bereitschaft", da bin ich mir nicht sicher, ob Sie die Strecke mit den knapp 3 km gemeind hat, oder ob Sie sich nicht sicher ist, dass du diese Bereitschaft aufbringen kannst für die Feuerwehr in der Komune. Ich weiß natürlich nicht, wieviele Dienste bzw Sonderdienste hier auf jedes Mitglied kommen, bzw ob es bei dir mit der Beruflichen Situation was zu tun hat. Das solltest du abklären. Es besteht auch noch die Möglichkeit, was sie nicht schreibt, dass sich ggf jemand aus der Wehr gegen dich ausgesprochen hat, dass hier bedenken bestehen, bzw. der Ausschuss der Wehr sich gegen dich ausgesprochen hat. In dem Fall bekommst du auch eine Absage durch die Komune. Dies sind alles Möglichkeiten, welche man bei dem Schreiben berücksichtigen sollte, und als Tip, es ist nicht immer von Vorteil bei so einem Betrag die Komune zu nennen, da viele aus dem Umkreis dies lesen, aber nichts dazu schreiben, und das ist bei einem erneuten Aufnahmegesuch nicht von Vorteil, da man dies falsch verstehen könnte. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 503785 | |||
Datum | 18.08.2008 22:25 | 7582 x gelesen | |||
Geschrieben von Maik Fritz
Bitte denk dran, dass er aus Sachsen kommt und in vielen Bundesländern nur einen Wehr pro Komune existiert, die keine Satzung oder sowas hat. Geschrieben von Maik Fritz Es ist aber auch zu erwähnen, dass die Bürgermeisterin als Oberste Wehrführung das letzte Wort haben kann. Betonung liegt auf "kann". Hängt auch vom BL ab. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 503786 | |||
Datum | 18.08.2008 22:28 | 7627 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Maik Fritz Es ist aber auch zu erwähnen, dass die Bürgermeisterin als Oberste Wehrführung das letzte Wort haben kann. Die Bürgermeisterin ist nicht die oberste Wehrführung. "Oberste Wehrführung" isdt der Gemeindewehrleiter. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 503791 | |||
Datum | 18.08.2008 23:33 | 7449 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierDas tun die Kommunen i.d.R. nur, weil die Studenten sich - widerrechtlich - nicht am Studienort mit Erstwohnsitz anmelden. Wenn die Universitätsstadt tatsächlich den Lebensmittelpunkt darstellt und nicht nur "arbeitsstätte" ist und man in jeder möglichen Gelegenheit daheim bei Freunden und Familie ist. War die eigentliche Problematik nicht die, dass man als Student nur bei den Eltern weiterhin mitversichert sein konnte, wenn man dort weiter wohnt? Grüße Manuel | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 503793 | |||
Datum | 19.08.2008 00:00 | 7461 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Schmidt
Zum Teil, ja. Das gilt nicht für alle Versicherungen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 503795 | |||
Datum | 19.08.2008 00:10 | 7518 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningBitte denk dran, dass er aus Sachsen kommt und in vielen Bundesländern nur einen Wehr pro Komune existiert, die keine Satzung oder sowas hat. Hmmm.... eigentlich eine interessante Frage. Gibt es BL in denen es keine kommunale Satzung (nicht VEreinssatzung oder so was) über die Feuerwehr gibt? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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