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Thema | Regeln Werkfeuerwehr | 8 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 502736 | |||
Datum | 13.08.2008 17:52 | 5328 x gelesen | |||
Moin ! Kann mir jemand Auskunft geben: Gibt es abweichende Regelungen für WF was Atemschutz angeht ? Also Vorraussetzungen ? Gedachtes Beispiel. Auszubildende 17 Jahre alt, soll dieses Jahr noch Lehrgang bei WF machen. Ist schon vor dem Arzt unter PA gelaufen. Bitte konkrete Gesetze wenns geht.. Danke ! Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 502738 | |||
Datum | 13.08.2008 17:55 | 3356 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning RolappBitte konkrete Gesetze wenns geht.. Tut's auch eine BGR? BGR 190 MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Frankfurt / Hessen | 502762 | |||
Datum | 13.08.2008 19:43 | 3111 x gelesen | |||
GUV-R 190, Mai 2005 in Verbindung mit GUV-V A1 und GUV-V A4 | |||||
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Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 502765 | |||
Datum | 13.08.2008 20:01 | 3182 x gelesen | |||
Danke an euch ! Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | |||||
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Autor | Jens8 T.8, Kassel / Hessen | 508446 | |||
Datum | 08.09.2008 18:37 | 2802 x gelesen | |||
Tolles Beispiel,...ersetzt bei euch das Laufen unter PA die Untersuchung nach G 26.3? Wenn ja, kann man sicherlich auch auf die geltenden Unfallverhütungsvorschriften, Feuerwehrdienstvorschriften, etc. verzichten. | |||||
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Autor | Jürg8en 8L., Kreiensen / Nds. | 508450 | |||
Datum | 08.09.2008 19:23 | 2647 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Henning Rolapp: Auszubildende 17 Jahre alt, soll dieses Jahr noch Lehrgang bei WF machen. Ist schon vor dem Arzt unter PA gelaufen. Autsch, das verbietet sich schon von selbst. In den neuen Anforderungen der G26.3 welche jeder Untersuchende zu Rate ziehen sollte, da sich da ja ein wenig geändert hat, ist dies nicht möglich. Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 u. 3 ist grundsätzlich erst ab dem vollendeten 18ten Lebensjahr möglich.. Nein eine Quelle zum nachlesen hab ich leider gerade nicht zur hand, kann ich aber gerne bei unserem Untersuchenden Arbeitsmedikus erfragen. Und die grundsätze der G 26 werde ich nicht beschaffen und kopieren, das ist mir zu teuer. Und nein, egel ob Feuerwehr oder Werkfeuerwehr oder,einfache Mitarbeiter welche in ihrem Arbeitsbereich Atemschutz tragen müssen, die Grundsätze der Arbeitsmedizinischenvorsorgeuntersuchungen gelten für alle gleich. Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche meinung und ist nicht die meiner Feuerwehr. MKG Jürgen Linne | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 508452 | |||
Datum | 08.09.2008 19:35 | 2751 x gelesen | |||
Woraus leitest du das jetzt ab? Es soll Betriebe geben, bei denen für einen Großteil der Stellen G26.3 Vorraussetzung ist oder sogar eine Ein-/Unterweisung dazu gehört, um unter PA arbeiten zu dürfen. Da ist der Atemschutzlehrgang für die (NB)WF nurnoch ein kleines "Upgrade". Grüße Jens | |||||
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Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 516872 | |||
Datum | 27.10.2008 19:45 | 2601 x gelesen | |||
Hallo ! Geschrieben von Jens Thiele Tolles Beispiel,...ersetzt bei euch das Laufen unter PA die Untersuchung nach G 26.3? Wenn ja, kann man sicherlich auch auf die geltenden Unfallverhütungsvorschriften, Feuerwehrdienstvorschriften, etc. verzichten. Nein, natürlich ersetzt das Laufen unter PA die Untersuchung nicht. Habe ich auch nich behauptet wenn du richtig gelesen hättest. Es ging darum dass eine minderjährige Atemschutz gelaufen ist VOR der G26, die sie überhaupt erst mit 18 machen kann. Und für den Lehrgang ist nunmal die G26 Vorschrift ob Feuerwehr oder Firma ! Gruß Henning Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | |||||
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