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Thema | Versicherungsschutz (Fuk) | 5 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Flor8ian8 B.8, Ilmenau / Thüringen | 502628 | |||
Datum | 13.08.2008 12:34 | 4523 x gelesen | |||
Hallo ich habe folgendes Problem, ich bin jetz seit gut 5 jahren bei unserer Freiwilligen Feuerwehr im Ort in der Aktiven Einsatzgruppe mache regelmäßig Ausbildung und Weiterbildungen mit jetz hab ich das Problem das im April diesen Jahres gekündigt würde und jetz ne Arbeit in Ingolstadt (BY) 300km weit weg von unserem Ort hab meine Frage ist wenn ich in die Feuerwehr Ingolstadt eintret und dort Ausbildung regelmaßig weitermache (Ausbildung im Heimatort nicht möglich da ich die ganze Woche in Ingolstadt bin) das ich zu den Einsätzen bei der Freiwilligen Feuerwehr Ilmenau weiter dran teilnehmen kann und der Wehrführer beruhigt sein kann das ich bei der Feuerwehrunfallkasse versichert bin.Ist das Realisierbar oder ist das Versicherungstechnisch nicht möglich/vertretbar? | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Wuppertal / NRW | 502635 | |||
Datum | 13.08.2008 13:00 | 2711 x gelesen | |||
Hallo Florian, von Seitender Unfallkassen (m.W. FUK in Thüringen und GUVV in Bayern) dürfte dem nichts im Wege stehen, da alle Mitglieder der FF automatisch versichert sind. Wenn Du also in Ilmenau bist und Dir passiert was, bist Du bei der FUK Thüringen versichert, geschieht etwas beim Dienst in Ingolstadt ist der GUVV zuständig. Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann frag bei den beiden Unfallversicehrungen direkt an: Feuerwehr-Unfallkasse Mitte Geschäftsstelle Thüringen Magdeburger Allee 4 99086 Erfurt Tel.: 0361 5518-201 Fax: 0361 5518-221 thueringen@fuk-mitte.de http://www.fuk-mitte.de Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband Ungererstraße 71 80805 München Postanschrift: 80791 München Tel.: 089 36093-0 Fax: 089 36093-135 E-Mail: post@bayerguvv.de http://www.guvv-bayern.de Was dem ganzen eventuell entgegen stehen könnte ist, wenn es nach den Brandschutzgesetzten oder den Satzungen verboten ist in mehreren Feuerwehren parallel den Dienst zu versehen, da kenne ich mich aber nicht aus Viele Grüße Sebastian Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat. Sir Winston Churchill (1874 - 1964) | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 502638 | |||
Datum | 13.08.2008 13:05 | 2511 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian HartwigWas dem ganzen eventuell entgegen stehen könnte ist, wenn es nach den Brandschutzgesetzten oder den Satzungen verboten ist in mehreren Feuerwehren parallel den Dienst zu versehen, da kenne ich mich aber nicht aus In Bayern ist es möglich. Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) www.feuerwehr-webportal.de | |||||
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Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 502681 | |||
Datum | 13.08.2008 15:22 | 2532 x gelesen | |||
Hallo, das sollte auf jeden Fall möglich sein. Sinnvoll wäre es dabei jedoch, deine Teilnahme an Ausbildungsdiensten gesondert zu dokumentieren, um deinem jetzigen Wehrführer regelmäßig auch die Teilnahme nachweisen zu können. Andersherum, also für deine "Zweitfeuerwehr" gilt dies natürlich ebenso. Laut FwDV2 sind jährlich mindestens 40 Stunden Ausbildung zu absolvieren. Dies sollte ein Minimum darstellen und auch dokumentiert werden. Gruß Mathias | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Ilmenau / Thüringen | 503652 | |||
Datum | 18.08.2008 11:03 | 2390 x gelesen | |||
ja das ist mir bekannt das ich die 40 h mindestens absolvieren muss um am Einsatzdienst teilzunehmen aber werde mich sicherheitshalber trotdzem nochmal bei der Fuk melden...damit mir mein Wehrfürher nicht ans bein pissen kann^^, ich danke hat mir weitergerholfen... | |||||
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