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ThemaVersicherungsschutz (Fuk)5 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorFlor8ian8 B.8, Ilmenau / Thüringen502628
Datum13.08.2008 12:344523 x gelesen
Hallo ich habe folgendes Problem, ich bin jetz seit gut 5 jahren bei unserer Freiwilligen Feuerwehr im Ort in der Aktiven Einsatzgruppe mache regelmäßig Ausbildung und Weiterbildungen mit jetz hab ich das Problem das im April diesen Jahres gekündigt würde und jetz ne Arbeit in Ingolstadt (BY) 300km weit weg von unserem Ort hab meine Frage ist wenn ich in die Feuerwehr Ingolstadt eintret und dort Ausbildung regelmaßig weitermache (Ausbildung im Heimatort nicht möglich da ich die ganze Woche in Ingolstadt bin) das ich zu den Einsätzen bei der Freiwilligen Feuerwehr Ilmenau weiter dran teilnehmen kann und der Wehrführer beruhigt sein kann das ich bei der Feuerwehrunfallkasse versichert bin.Ist das Realisierbar oder ist das Versicherungstechnisch nicht möglich/vertretbar?


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AutorSeba8sti8an 8H., Wuppertal / NRW502635
Datum13.08.2008 13:002711 x gelesen
Hallo Florian,

von Seitender Unfallkassen (m.W. FUK in Thüringen und GUVV in Bayern) dürfte dem nichts im Wege stehen, da alle Mitglieder der FF automatisch versichert sind. Wenn Du also in Ilmenau bist und Dir passiert was, bist Du bei der FUK Thüringen versichert, geschieht etwas beim Dienst in Ingolstadt ist der GUVV zuständig.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann frag bei den beiden Unfallversicehrungen direkt an:

Feuerwehr-Unfallkasse Mitte
Geschäftsstelle Thüringen
Magdeburger Allee 4
99086 Erfurt
Tel.: 0361 5518-201
Fax: 0361 5518-221
thueringen@fuk-mitte.de
http://www.fuk-mitte.de

Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband
Ungererstraße 71
80805 München
Postanschrift:
80791 München
Tel.: 089 36093-0
Fax: 089 36093-135
E-Mail: post@bayerguvv.de
http://www.guvv-bayern.de

Was dem ganzen eventuell entgegen stehen könnte ist, wenn es nach den Brandschutzgesetzten oder den Satzungen verboten ist in mehreren Feuerwehren parallel den Dienst zu versehen, da kenne ich mich aber nicht aus


Viele Grüße
Sebastian

Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat.
Sir Winston Churchill (1874 - 1964)

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AutorMark8us 8B., Heimstetten / Bayern502638
Datum13.08.2008 13:052511 x gelesen
Geschrieben von Sebastian HartwigWas dem ganzen eventuell entgegen stehen könnte ist, wenn es nach den Brandschutzgesetzten oder den Satzungen verboten ist in mehreren Feuerwehren parallel den Dienst zu versehen, da kenne ich mich aber nicht aus

In Bayern ist es möglich.


Gruß Markus


www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München)

www.feuerwehr-webportal.de

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AutorMath8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg502681
Datum13.08.2008 15:222532 x gelesen
Hallo,

das sollte auf jeden Fall möglich sein. Sinnvoll wäre es dabei jedoch, deine Teilnahme an Ausbildungsdiensten gesondert zu dokumentieren, um deinem jetzigen Wehrführer regelmäßig auch die Teilnahme nachweisen zu können. Andersherum, also für deine "Zweitfeuerwehr" gilt dies natürlich ebenso.
Laut FwDV2 sind jährlich mindestens 40 Stunden Ausbildung zu absolvieren. Dies sollte ein Minimum darstellen und auch dokumentiert werden.

Gruß Mathias


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AutorFlor8ian8 B.8, Ilmenau / Thüringen503652
Datum18.08.2008 11:032390 x gelesen
ja das ist mir bekannt das ich die 40 h mindestens absolvieren muss um am Einsatzdienst teilzunehmen aber werde mich sicherheitshalber trotdzem nochmal bei der Fuk melden...damit mir mein Wehrfürher nicht ans bein pissen kann^^,
ich danke hat mir weitergerholfen...


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 13.08.2008 12:34 Flor7ian7 B.7, Ilmenau
 13.08.2008 13:00 Seba7sti7an 7H., Wuppertal
 13.08.2008 13:05 Mark7us 7B., Heimstetten
 13.08.2008 15:22 Math7ias7 B.7, Mühlberg
 18.08.2008 11:03 Flor7ian7 B.7, Ilmenau
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