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ThemaGeräteprüfkarteien fehlen9 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMike8 S.8, Speyer / RLP502025
Datum10.08.2008 15:056132 x gelesen
Bei der anstehenden Prüfung der Geräte ist aufgefallen,dass verschiedene Geräteprüfkarteien fehlen. Neben Leitern und Rollgliss fehlen noch Leinen und Hebekissen. Für Leitern und Rollgliss ist das ja nicht so tragisch, man stellt eben eine neue aus. Jedoch wird das bei den Leinen schwierig, da die "Fähnchen", die an neuen Leinen sind ja auf den verschwundenen Karteien kleben und die Leinen somit nicht mehr zuzuordnen sind. Was ist in einem solchen Fall zu machen?
2. Frage, welche Möglichkeiten hat man, wenn die Karteien noch im Besitz des ehemaligen Wehrführers sind, der aus Streit in der Wehr diese verlassen hat? Wie kann man ihn zur Rückgabe der Dokumente "zwingen"?


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen502028
Datum10.08.2008 15:083940 x gelesen
Geschrieben von Mike Schindler Frage, welche Möglichkeiten hat man, wenn die Karteien noch im Besitz des ehemaligen Wehrführers sind, der aus Streit in der Wehr diese verlassen hat? Wie kann man ihn zur Rückgabe der Dokumente "zwingen"?

Hm, Leinen gehören nicht ihm persönlich, Dokumentation auch nicht - da sollte das Rechtsamt ihm einen klaren deutlichen Brief schreiben...


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP502029
Datum10.08.2008 15:103803 x gelesen
Ja,das werden die dann auch tun... was aber,wenn er den Besitz abstreitet? Wie macht man dann mit der Prüfung weiter?


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen502033
Datum10.08.2008 15:363799 x gelesen
Moin,

Was für Identifizierungsmerkmale haben die Leinen denn noch? Irgendwie müssen sie ja auch ihrer Doku zugeordnet werden können... Solange die eindeutig identifizierbar sind, kann man ja 'ne neue Prüfkartei aufbauen. Wenn glaubwürdig belegt ist, dass sie alte vom Wehrführer vernichtet oder sonstwie der Verwendung entzogen ist, sollte das m.E. unproblematisch sein. Nur muss es jetzt schon vermerkt sein, nicht einem erst einfallen, wenn man aufgrund eines Unfalls was nachweisen soll. Würde doch etwas stark nach Ausrede für nicht durchgeführte Prüfungen klingen...

Interessanter wirds hinsichtlich Aussonderungsfristen. Ggf. Hersteller kontaktieren, inwiefern aus den Identifzierungsmerkmalen auch ein Herstelldatum abzuleiten ist.

Gruß,
Thorben


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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP502034
Datum10.08.2008 15:493852 x gelesen
Die haben sonst keine herstellerseitigen Identifizierungsmerkmale.
Am Knauf steht die interne Nummer und am Ende das Typenschild (allerdings mit Herstellungsjahr).
Also mit den Daten eine neue Kartei anlegen und vom neuen Wehrführer entsprechend abzeichnen lassen.
Welche Möglichkeiten hätte man denn theoretisch gegenüber dem alten WF? Ist das Unterschlagung von amtlichen Dokumenten oder was?


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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü502044
Datum10.08.2008 17:073709 x gelesen
Geschrieben von Mike SchindlerAm Knauf steht die interne Nummer und am Ende das Typenschild (allerdings mit Herstellungsjahr).

Dann habt ihr doch alles, was ihr braucht.

Sortiert zuerst die mit Herstellungsdatum vor 89 aus, absolviert die Jahresprüfung durch eine befähigte Person und listet die auf, die übrigbleiben.

Der kritische Faktor wäre nicht vorliegendes Herstellungsdatum, theoretisch müsstest du dann den kompletten Bestand zur sicheren Seite hin aussondern.

Vorgang Wehrführer: Auch wenn Du im Moment nicht aktiv bist ist es u. U nicht geschickt das hier zu diskutieren. Für das was die Stadt darf oder nicht darf sollte sie eine Justitiar o. ä haben.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW502051
Datum10.08.2008 18:043692 x gelesen
Geschrieben von Mike SchindlerDie haben sonst keine herstellerseitigen Identifizierungsmerkmale.
Am Knauf steht die interne Nummer und am Ende das Typenschild (allerdings mit Herstellungsjahr).


Und wo ist da jetzt Dein Problem ?
Jemand der Sachkundig ist,
weiß schon was er mit diesen Daten anfangen kann.

Geschrieben von Mike SchindlerWelche Möglichkeiten hätte man denn theoretisch gegenüber dem alten WF?

Das sollte und wird der neue Wf bzw. sein Kommune schon sehr genau wissen.

Geschrieben von Mike SchindlerIst das Unterschlagung von amtlichen Dokumenten oder was?

Kannst du das beweisen ? Ansonsten wäre ich mit solchen Aussagen öffentlich sehr vorsichtig.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW502114
Datum10.08.2008 23:443526 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffKannst du das beweisen ? Ansonsten wäre ich mit solchen Aussagen öffentlich sehr vorsichtig.

Mike wollte nur mal meinen gesagt zu haben, dass er was gehört zu haben glaubt... wie die letzten 73 mal auch schon...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern507261
Datum03.09.2008 08:033228 x gelesen
Hallo Mike,

Geschrieben von Mike SchindlerJedoch wird das bei den Leinen schwierig, da die "Fähnchen", die an neuen Leinen sind ja auf den verschwundenen Karteien kleben und die Leinen somit nicht mehr zuzuordnen sind. Was ist in einem solchen Fall zu machen?

Die Fähnchen im Bereich der Schlaufe sind gut 20 cm lang und nur die Hälfte ist zum Abschneiden sichtbar, der Rest ist mit eingeflochten.
Für den Fall, daß das Abgeschnittene verloren geht.
Schau doch mal in diesem Bereich nach, ob du was findest.
Wenn du die Leine in diesem Bereich zusammen schiebst (stauchst), solltest du auch fündig werden.

Ansonsten verfahren wie die anderen schon geschrieben haben.

Gruß Michael


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 10.08.2008 15:05 ., Speyer
 10.08.2008 15:08 Lüde7r P7., Kelkheim
 10.08.2008 15:10 ., Speyer
 10.08.2008 15:36 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 10.08.2008 15:49 ., Speyer
 10.08.2008 17:07 Jose7f M7., Bad Urach
 10.08.2008 18:04 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 10.08.2008 23:44 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 03.09.2008 08:03 Mich7ael7 F.7, Riedenburg
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