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| Thema | BMA - Feuerwehr erforderlich für Rückstellung? | 114 Beträge | |||
| Rubrik | Einsatz | ||||
| Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 501334 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:01 | 63724 x gelesen | |||
| Hallo, Ich habe da nur mal eine kurze Frage am Rande. Wenn eine BMA im Ausrückebereich auslöst, z.B. Fehlalarm, muss die Feuerwehr unbedingt anfahren oder reicht die telefonische Absage des Betreibers? Wer ist in der Pflicht wenn eine BMA auslöst, dass nicht doch was brennt und der Betreiber voreilig die FF abbestellt hat? Ich beziehe mich dabei auf evtl. Landesrechtliche Regelungen in Niedersachsen. Alex D. | |||||
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| Autor | Thom8as 8L., Gerolstein / RLP | 501340 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:15 | 59491 x gelesen | |||
| also bei den BMA´s in unserer VG ist es so das fie feuerwehr nur den allarm zurücksetzen kann... wer mit dem strom schwimmt wird die quelle nie erreichen... | |||||
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| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501341 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:17 | 59243 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Luxenalso bei den BMA´s in unserer VG ist es so das fie feuerwehr nur den allarm zurücksetzen kann... Eine Rückstellung direkt über die BMA müßte eigentlich jederzeit auch durch den Betreiber möglich sein. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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| Autor | Jan 8Hen8dri8k S8., Bad Salzuflen / NRW | 501342 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:21 | 58802 x gelesen | |||
| Hallo zusammen, richtig, normalerweise ist es so, dass nur die Feuerwehr die Anlage zurückstellen kann! Ih meine, das ist auch irgendwo so vorgeschrieben (LBauO NRW oder so). Allerdings kommt es immer wieder vor, dass die Anlagenbetreiber sich unberechtigt Zugang zum feuerwehrbedienfeld verschaffen, die Anlage zurückstellen und dann die Feuerwehr abbestellen wollen aus angst vor kosten. Richtig ist das aber nicht. Gruß aus OWL! | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8D., Büren / NRW | 501343 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:22 | 59123 x gelesen | |||
| möglich ist es, ich glaube aber, dass die Entscheidung, ob die BF/FF durchfährt der jeweilige Einsatzleiter fällt. Denn er hat meines Wissens nach die Verantwortung dafür. Gruß | |||||
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| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501344 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:23 | 58753 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Hendrik SchulteAllerdings kommt es immer wieder vor, dass die Anlagenbetreiber sich unberechtigt Zugang zum feuerwehrbedienfeld verschaffen, die Anlage zurückstellen und dann die Feuerwehr abbestellen wollen aus angst vor kosten. Ich frag mich warum die sich die Mühe machen das Bedienfeld zu knacken. Über die BMA geht es weitaus einfacher. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501345 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:25 | 59078 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Dörrmöglich ist es, Ist ne Bauchschmerzentscheidung. Eine Meldung einer BMA sollte man immer als realen Brandeinsatz verstehen. Teilt nun der Betreiber zeitnah mit, daß es nicht brennt und auf der weiteren Anfahrt (mit SoSi) passiert etwas, dürfte es natürlich auch Fragen aufwerfen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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| Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 501346 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:27 | 58762 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyIch frag mich warum die sich die Mühe machen das Bedienfeld zu knacken. Über die BMA geht es weitaus einfacher. Wieso Mühe? Der Zylinder am Bedienfeld ist doch im Normalfall der Hausschließung zugehörig. Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501349 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:35 | 58793 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex DiedlerIch habe da nur mal eine kurze Frage am Rande. Wenn eine BMA im Ausrückebereich auslöst, z.B. Fehlalarm, muss die Feuerwehr unbedingt anfahren oder reicht die telefonische Absage des Betreibers? Wer ist in der Pflicht wenn eine BMA auslöst, dass nicht doch was brennt und der Betreiber voreilig die FF abbestellt hat? Die BMA gehört dem Betreiber und das Zurücksetzen über die BMZ geht auf jeden Fall (eingewiesenes Personal vorausgesetzt). Weshalb die FW trotz Erkundung durch den Betreiber durchfahren sollte, ist mir nicht klar. Der doofe Brandmelder kann in vielen Fällen bekannterweise nicht zwischen Staub/Wasserdampf/usw. und Brandrauch unterscheiden. Der vor Ort befindliche Mitarbeiter kann das aber. Ähnliches gilt bei einem technischen Defekt oder einer unklaren BMA-Auslösung. Wenn die FW durchfahren will - meinetwegen. Problematisch wird es aber sein, den Einsatz über die gesamte Dauer kostenpflichtig abzurechnen oder sich Zugang zum Objekt zu verschaffen, wenn der Betreiber die Fehlauslösung bestätigt. | |||||
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| Autor | Mark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg | 501350 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:36 | 58707 x gelesen | |||
| Hallo Jörg, bei uns nicht; wir haben einen FEUEWEHREIGENEN Schlüssel für das FBF. Denn wie der Name schon sagt: das FEUERWEHRBedienfeld wird von der Feuerwehr bedient; das ist kein BETREIBERBedienfeld. Gruß Markus ICQ-Status: ![]() | |||||
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| Autor | Jan 8Hen8dri8k S8., Bad Salzuflen / NRW | 501351 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:37 | 58853 x gelesen | |||
| Man kann ja auch ohne SoSi "durchfahren", bzw. sollte es unbedingt tun, um sich auch selbst vom Fehlalarm zu überzeugen!! Wobei es sich in den wenigsten Fällen wirklich um einen Fehlalarm handelt. Wenn z.B. jemand unter einem rauchmelder geraucht hat, oder es bei Schweiß- oder Schleifarbeiten zu einer Rauchentwicklung kam, durch die die Anlage ausgelöst wurde, handelt es sich um ein "bestimmungsgemäßes Auslösen" der Anlage!! Somit ist der Einsatz für den Anlagenbetreiber kostenfrei (man kann ihm dann ja den VB auf den Hals hetzen, warum er die Schleife für die Arbeiten nicht rausgenommen hat ;-) ). | |||||
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| Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 501352 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:38 | 58709 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckWeshalb die FW trotz Erkundung durch den Betreiber durchfahren sollte, ist mir nicht klar. Beispiel aus der Praxis: Betreiber ruft an und bestellt ab, weil's ja eh nur der 5. Fehlalarm ist. Erkundet hat er diesmal nicht, war ja noch nie was. Gruß Frank | |||||
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| Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 501353 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:38 | 58711 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Hendrik SchulteAllerdings kommt es immer wieder vor, dass die Anlagenbetreiber sich unberechtigt Zugang zum feuerwehrbedienfeld verschaffen, die Anlage zurückstellen und dann die Feuerwehr abbestellen wollen aus angst vor kosten. Wieso Kosten? Die Kosten fallen an, sobald der Alarm raus ist. Sind sie ggf., wenn a) nicht das ganze Programm abläuft und b) keine Auslösung z.B. aufgrund techn. Defekt (schadhafte Meldeanlage wg. mangelhafter Wartung) vorliegt. Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501354 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:39 | 58705 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Hendrik SchulteWenn z.B. jemand unter einem rauchmelder geraucht hat, oder es bei Schweiß- oder Schleifarbeiten zu einer Rauchentwicklung kam, durch die die Anlage ausgelöst wurde, handelt es sich um ein "bestimmungsgemäßes Auslösen" der Anlage!! Nö, klassischer Täuschungsalarm. | |||||
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| Autor | Sven8 K.8, Baddeckenstedt / Niedersachsen | 501355 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:39 | 58574 x gelesen | |||
| Hallo, an meinem Arbeitsplatz ist das so geregelt vom Landkreis, dass die Rückstellung nur durch die Feuerwehr erfolgen darf.( § und Texte müsste ich aus den Unterlagen suchen ) Wir können zwar als Betreiber fix auf der Leitstelle anrufen und einen Fehlalarm bestätigen, jedoch muss eine FüK. der FF vorbei kommen um über das Bedienfeld die Anlage wieder scharf zu schalten. Jeder Betreiber hat einen Code um die Anlage bei Wartungsarbeiten über BMA mittels der ÜE abzuschalten, jedoch darf dieser Code nicht benutzt werden um die Anlage zurück zu schalten. Hier im Ort kommt dann eine FüK. die per Telefon von der Leitstelle benachrichtigt worden ist mit dem entsprechenden Schlüssel. Wir machen das auf jedenfall mit dem Rückruf auf der Leistelle, um die Leute nicht vom Arbeitsplatz zu holen nur wegen eines Fehlalarm. Gibt auch Zeiten da ist der Zentralist schneller und die Sirenen laufen schon. MkG Sven Profi sein heißt auch FEHLER zu zugeben ! Dieses ist meine eigene Meinung ! Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG ! Guck mal hier : http://www.feuerwehr-baddeckenstedt.de/ | |||||
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| Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 501356 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:40 | 58608 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank RecktenwaldBeispiel aus der Praxis: Betreiber ruft an und bestellt ab, weil's ja eh nur der 5. Fehlalarm ist. Erkundet hat er diesmal nicht, war ja noch nie was. ist doch seine Firma, oder? Für eine juristische Mitschuld der Feuerwehr dürfte notwendig sein, dass "Die Feuerwehr" hätte erkennen oder zumindest dringend vermuten müssen, dass der Betreiber eben nicht erkundet hat. Über eine kommentierung der Foreneigenen Juristen wäre ich dankbar. Manuel | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501357 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:41 | 58593 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank RecktenwaldBeispiel aus der Praxis: Betreiber ruft an und bestellt ab, weil's ja eh nur der 5. Fehlalarm ist. Erkundet hat er diesmal nicht, war ja noch nie was. Na und? Das ist doch nicht das Problem der Feuerwehr. Die gesetzliche (!) Verpflichtung zur Meldung eines Schadensfeuers besteht unabhängig von einer BMA. | |||||
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| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501358 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:43 | 58553 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg AndersDie Kosten fallen an, sobald der Alarm raus ist. Diese werden aber nicht weniger wenn die Fw noch durchfährt und erkundet. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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| Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 501359 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:43 | 58594 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckDer doofe Brandmelder kann in vielen Fällen bekannterweise nicht zwischen Staub/Wasserdampf/usw. und Brandrauch unterscheiden. Dieses System funktioniert sehr gut. Sehr lernfähig ... Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501360 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:44 | 58750 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtFür eine juristische Mitschuld der Feuerwehr dürfte notwendig sein, dass "Die Feuerwehr" hätte erkennen oder zumindest dringend vermuten müssen, dass der Betreiber eben nicht erkundet hat. Völlig zutreffend. Das ist doch vergleicbar mit BMAs mit verzögerter Aufschaltung, da läuft auch eine Ersterkundung durch den Betreiber und die FW erfährt davon nichts. Wenn der Betreiber die BMA selbst zurücksetzt und kein weiterer Alarm einläuft, ist doch alles paletti. | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501361 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:44 | 58474 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg AndersDieses System funktioniert sehr gut. Sehr lernfähig ... Ist ja auch kein "doofer Brandmelder". :-) | |||||
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| Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 501362 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:47 | 58823 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Teilt nun der Betreiber zeitnah mit, daß es nicht brennt und auf der weiteren Anfahrt (mit SoSi) passiert etwas, dürfte es natürlich auch Fragen aufwerfen. Ein Betreiber einer BMA in Person des Pförtners am Werkstor eines Betriebes hat uns bzw. der FEL mal tel. mitgeteilt, es sei ein Fehlalarm. Gleichzeitig bekämpften aber mehrere Mitarbeiter in der Produktionshalle ein Feuer in einer Maschinenanlage. Erfolgreich übrigens, es waren da mindestens drei ausgebildete FA dabei. Seitdem habe ich ein äußerst gestörtes Verhältnis zu solchen angeblich qualifizierten Rückmeldungen von Firmen. In einem anderen Fall in einer anderen Firma der gleichen Branche (Kunststoffformteilhersteller) hat ein Wach- und Schließmitarbeiter einen entsprechenden Rückruf getätigt. Als ich da als Einsatzleitdienst eintraf, bin ich mit dem guten Mann zu dem ausgelösten Melder gegangen, und siehe da, es war aus einem Ventil einer Heizungsanlage Wasserdampf abgeströmt. "Oh, das habe ich noch gar nicht gesehen ..." sagte er. Es hätte auch brennen können, und er hätte das nicht gemerkt. Ich wies ihn dann dezent darauf hin, dass seine tel. Mitteilung gerichtsverwertbar auf Band in der FEL festgehalten wurde und er in Zukunft vor Abbestellung der Feuerwehr genauer nachsehen möge ... MkG, Sven | |||||
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| Autor | Marc8o V8., Appen / Schleswig Holstein | 501363 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:50 | 58460 x gelesen | |||
| Und nochn Beispiel aus der Praxis, BMA im Altenheim, EL am Einsatzort, dort vom Personal mitgeteilt bekommen das es ein Fehlalarm war, das auf der Anfahrt befindliche Fahrzeug aber im selben Atemzug ne Meldung von der Leitstelle bekommen, das 1 RTW wegen einer verletzten Peron mit raus ist o_O. Naja Fazit, Oma hat geraucht, Zigarette auf Bluse gefallen, BMA ausgelöst und Oma hatte verbrennungen, dem Einsatzleiter wurde dieses aber nicht mitgeteilt. | |||||
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| Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 501364 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:50 | 58398 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDiese werden aber nicht weniger wenn die Fw noch durchfährt und erkundet. Das stimmt wiederum auch. Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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| Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 501365 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:51 | 58602 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Stefan Heck Weshalb die FW trotz Erkundung durch den Betreiber durchfahren sollte, ist mir nicht klar. Der doofe Brandmelder kann in vielen Fällen bekannterweise nicht zwischen Staub/Wasserdampf/usw. und Brandrauch unterscheiden. Der vor Ort befindliche Mitarbeiter kann das aber. Ähnliches gilt bei einem technischen Defekt oder einer unklaren BMA-Auslösung. Wenn die FW durchfahren will - meinetwegen. Problematisch wird es aber sein, den Einsatz über die gesamte Dauer kostenpflichtig abzurechnen oder sich Zugang zum Objekt zu verschaffen, wenn der Betreiber die Fehlauslösung bestätigt Dein Gottvertrauen in Ehren. Lies mal mein Post von eben. Ich habe mehrmals erlebt, dass Betreiber nicht oder nicht richtig selbst erkundet haben und dass es entweder sogar brannte oder es sich zumindest um einen Täuschungsalarm handelte und nicht nur einen Defekt der BMA. MkG, Sven | |||||
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| Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 501366 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:52 | 58449 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Markus Haberstroh bei uns nicht; wir haben einen FEUEWEHREIGENEN Schlüssel für das FBF. Denn wie der Name schon sagt: das FEUERWEHRBedienfeld wird von der Feuerwehr bedient; das ist kein BETREIBERBedienfeld. Genau, dito! MkG, Sven | |||||
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| Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 501367 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:52 | 58364 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckIst ja auch kein "doofer Brandmelder". :-) Kostet halt ein bissle mehr. Würde so ein Melder trotzdem fehlerhaft dedektieren, würde die Fa. S. die Kosten des F-Einsatzes übernehmen. Hat mir ein Vertriebler von S. gesagt. Man würde aber auch den Fall genau untersuchen. Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501368 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:53 | 58727 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven BösselEin Betreiber einer BMA in Person des Pförtners am Werkstor eines Betriebes hat uns bzw. der FEL mal tel. mitgeteilt, es sei ein Fehlalarm. Gleichzeitig bekämpften aber mehrere Mitarbeiter in der Produktionshalle ein Feuer in einer Maschinenanlage. Erfolgreich übrigens, es waren da mindestens drei ausgebildete FA dabei. Da gab es auch mal den Fall einer Feuerwehralarmierung mit recht schneller Erkundung eines Fehlalarms. Das Einsatzende wurde jedoch erst verspätet den nachrückenden Kräften mitgeteilt, so dass diese weiter mit SoSi angefahren sind. Dummerweise kam es dabei zu einem tödlichen VU... Natürlich kam auch die Frage auf, weshalb das Einsatzfahrzeug mit SoSi unterwegs war - und das wäre bei einer (bekannten!) BMA-Fehlalarmierung auch die Frage. Insbesondere bei FFs kommt noch dazu, dass Leute ihren Arbeitsplatz verlassen, um zu einem gemeldeteten (!) Fehlalarm zu fahren... das kann man dem Arbeitgeber wohl kaum plausibel erklären. Mit welcher Arroganz wird eigentlich dem Betreiber nicht geglaubt? Die Verantwortung liegt nach einer Rückmeldung des Betriebs doch nicht bei der Feuerwehr/Stadt. | |||||
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| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501369 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:53 | 58443 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco VollmerNaja Fazit, Oma hat geraucht, Zigarette auf Bluse gefallen, BMA ausgelöst und Oma hatte verbrennungen, dem Einsatzleiter wurde dieses aber nicht mitgeteilt. Gab es denn da was für die Feuerwehr zu tun? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501370 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:55 | 58445 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven BösselLies mal mein Post von eben. Ich habe mehrmals erlebt, dass Betreiber nicht oder nicht richtig selbst erkundet haben und dass es entweder sogar brannte oder es sich zumindest um einen Täuschungsalarm handelte und nicht nur einen Defekt der BMA. Wird aber spätestens dann interessant, wenn man versucht die Kosten einzutreiben und die Betreiber nur teilweise willig ist zu bezahlen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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| Autor | Marc8o V8., Appen / Schleswig Holstein | 501371 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:55 | 58586 x gelesen | |||
| Erstversorgung für die Person bei noch ner ganzen Minute Anfahrt, während der RTW noch länger braucht vielleicht ? Geht ja im Endeffekt auch nur darum das man durch den betreiber nicht immer richtige / vollständige Informationen bekommt. | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501372 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:55 | 58537 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven BösselIch habe mehrmals erlebt, dass Betreiber nicht oder nicht richtig selbst erkundet haben und dass es entweder sogar brannte oder es sich zumindest um einen Täuschungsalarm handelte und nicht nur einen Defekt der BMA. Was macht ihr denn, wenn der Betreiber für (angebliche?) Wartungsarbeiten die BMA vollständig oder bei Handwerkerarbeiten einzelne Meldergruppen abschaltet? Fährt dann auch vorsoglich der Löschzug zum gucken und macht Brandwache? Könnte ja auch gelogen sein! | |||||
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| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501373 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:57 | 58563 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco VollmerErstversorgung für die Person bei noch ner ganzen Minute Anfahrt, während der RTW noch länger braucht vielleicht ? Also wenn dies das Personal der Altenwohnanlage nicht hinbekommt, muß wohl irgendwas schief gelaufen sein. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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| Autor | Mark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg | 501374 | |||
| Datum | 07.08.2008 13:59 | 58488 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWird aber spätestens dann interessant, wenn man versucht die Kosten einzutreiben und die Betreiber nur teilweise willig ist zu bezahlen. Da gabs in einer der letzten Zeitschriften "Brandhilfe" oder "Brandschutz" einen Bericht über ein Gerichtsurteil wo es genau um dieses Thema ging. Mit folgendem Urteil: wenn der "Umfang" der Kräfte nach der Rückmeldung des Betreibers reduziert wird (nicht gesamter Löschzug aber Einsatzleiter und LF fährt noch an) hat der Betreiber die Kosten für den Alarm und auch für das Anrücken der beiden Fahrzeuge einzustehen. Das Gericht hat sogar fesgestellt, dass trotz Rückmeldung eine Anfahrt der Feuewehr bzw. des Einsatzleiters SINNVOLL und ANGEBRACHT ist. Hab jetzt leider die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift nicht im Kopf. Grüße ICQ-Status: ![]() | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501376 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:07 | 58492 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus HaberstrohDas Gericht hat sogar fesgestellt, dass trotz Rückmeldung eine Anfahrt der Feuewehr bzw. des Einsatzleiters SINNVOLL und ANGEBRACHT ist. Vermutlich hat das Gericht eher festgestellt, dass das Durchfahren eines ELW im Ermessen der Feuerwehr liegt. Bleibt die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage sich der EL Zutritt zum Objekt verschaffen will, wenn der Betreiber ihn nicht aufs Firmengelände lässt. | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8D., Büren / NRW | 501380 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:12 | 58356 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDiese werden aber nicht weniger wenn die Fw noch durchfährt und erkundet. is prinzipiell richtig, aber bei frühen rückmeldungen wird halt darauf abgezielt, dass wenig fahrzeutge ausrücken und somit wenig Kosten anfallen, denn sobald ein Fahrzeug die 3 drückt, ist es im Einsatz drin und kostet Geld. | |||||
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| Autor | Sven8 K.8, Baddeckenstedt / Niedersachsen | 501381 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:15 | 58521 x gelesen | |||
| Hallo, in Niedersachsen geregelt in § 30 Abs. 3 ff NBrandSchG mittels Duldungs - Hilfspflichten. NBrandSchG Also muss der Betreiber dieses zulassen, welches bestimmt auch in anderen Ländergesetzen geregelt ist. Sven Profi sein heißt auch FEHLER zu zugeben ! Dieses ist meine eigene Meinung ! Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG ! Guck mal hier : http://www.feuerwehr-baddeckenstedt.de/ | |||||
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| Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 501382 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:15 | 58678 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckInsbesondere bei FFs kommt noch dazu, dass Leute ihren Arbeitsplatz verlassen, um zu einem gemeldeteten (!) Fehlalarm zu fahren... Wieso fährt man denn zu einem gemeldeten bekannten Fehlalarm los bzw. wieso sollte man dazu alarmiert werden? Erstmal ist eine BMA-Auslösung ein Alarm. Meldet eine Firma der Leitstelle, dass es ein Fehlalarm ist / vermutlich ist, dann teilt die das der ausrückenden FF mit. Der EL kann dann entscheiden, ob er durchfährt und ggfs. noch mehr Kräfte oder ob abgebrochen wird. Geschrieben von Stefan Heck Mit welcher Arroganz wird eigentlich dem Betreiber nicht geglaubt? Mit Arroganz hat das schlicht nichts zu tun. Im Prinzip glaube ich den Leuten auch gern, nur Rückfragen durch die Disponenten nach dem ausgelösten Melder und ob ein Grund für die Auslösung feststellbar ist, enden oft mit der Antwort, dass man es halt vermute, weil man so nichts sehe und es sei wohl nichts und naja, welcher Melder jetzt ausgelöst hat, wisse man ja auch nicht genau, ABER FEHLALARM ISSES!!! .... das endet dann damit, dass erstmal durchgefahren und selbst erkundet wird und auch versucht wird, den Auslösegrund zu ermitteln. Dabei werden Melderlinie und -nummer festgehalten und die BMA zurückgesetzt. Allerdings gibt es auch Betreiber, die ganz genau mitteilen, was passiert ist, z.B. Täuschungsalarme in Industriebetrieben z.B. bei Reinigungsarbeiten mit Dampf- oder Staubentwicklung. Da wird bei uns außer KdoW mit ELD sofort der Rest zurückgepfiffen und kann gleich wieder zur Arbeit. | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8D., Büren / NRW | 501383 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:16 | 58385 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Heck
ich glaube schon, dass es das Problem der FW ist. Soweit ich weiß, ist die FW dafür verantwortlich, wenn ein Betrieb abbstellt und keine Kräfte der FW durchfahren, dass die BMA kontrolliert und zurückgestellt wird. | |||||
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| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501386 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:18 | 58389 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Kusackin Niedersachsen geregelt in § 30 Abs. 3 ff NBrandSchG mittels Duldungs - Hilfspflichten. Würde aber voraussetzen, daß es brennt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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| Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 501387 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:19 | 58432 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckWas macht ihr denn, wenn der Betreiber für (angebliche?) Wartungsarbeiten die BMA vollständig oder bei Handwerkerarbeiten einzelne Meldergruppen abschaltet? Fährt dann auch vorsoglich der Löschzug zum gucken und macht Brandwache? Könnte ja auch gelogen sein! Kamerad, Du wirst unsachlich. Natürlich nicht. Und Brandwache z.B. bei Schweißarbeiten macht ein gewissenhafter Betrieb auch selbst. | |||||
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| Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 501388 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:19 | 58454 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckDie gesetzliche (!) Verpflichtung zur Meldung eines Schadensfeuers besteht unabhängig von einer BMA. Hallo, der gemeldete Einlauf einer BMA ist ein Schadensfeuer bis zum Beweis des Gegenteils. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501390 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:23 | 58590 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven BösselWieso fährt man denn zu einem gemeldeten bekannten Fehlalarm los bzw. wieso sollte man dazu alarmiert werden? Das Erkundungsergebnis "Fehlalarm" gibt es ja i.d.R. erst nach der Alarmierung. Nun würde ich dem Objektbetreiber bei einer qualifizierten Meldung tendenziell eher glauben als einem mehr oder weniger doofen Brandmelder. Geschrieben von Sven Bössel nur Rückfragen durch die Disponenten nach dem ausgelösten Melder und ob ein Grund für die Auslösung feststellbar ist, enden oft mit der Antwort, dass man es halt vermute, weil man so nichts sehe und es sei wohl nichts und naja, welcher Melder jetzt ausgelöst hat, wisse man ja auch nicht genau, ABER FEHLALARM ISSES!!! .... das endet dann damit, dass erstmal durchgefahren und selbst erkundet wird So eine Meldung ist auch Blödsinn. Aber eine Meldung "Heck, ich bin der Produktionsleiter. Ausgelöst hat der Melder 20, Meldergruppe 3; der Bereich ist überprüft, Melderauslösung durch Flexarbeiten, wir stellen die BMA selbst zurück, Feuerwehr nicht erforderlich" beendet faktisch den Einsatz. Geschrieben von Sven Bössel Da wird bei uns außer KdoW mit ELD sofort der Rest zurückgepfiffen Und was macht der ELD, wenn der Betreiber gelogen hat und es doch brennt? ;-) | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501391 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:25 | 58449 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Dörrich glaube schon Klingt nicht nach Wissen. Geschrieben von Christian Dörr Soweit ich weiß, ist die FW dafür verantwortlich, wenn ein Betrieb abbstellt und keine Kräfte der FW durchfahren, dass die BMA kontrolliert und zurückgestellt wird. Das kann man vertraglich mit dem Betreiber regeln, hat dann aber keine allgemeine Rechtsbeeutung außerhalb eures Zuständigkeitsgebiets. Ich frage mich nur, weshalb ein ELW durchfahren soll. Entweder glaube ich dem Betreiber und rücke ein oder ich lasse zumindest ein LF durchfahren (unklarer Brand o.ä.). | |||||
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| Autor | Sven8 K.8, Baddeckenstedt / Niedersachsen | 501392 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:25 | 58475 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Marc--- Würde aber voraussetzen, daß es brennt oder das die BMA ausgelöst hat und ich erkunden muss ?! MkG Sven Profi sein heißt auch FEHLER zu zugeben ! Dieses ist meine eigene Meinung ! Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG ! Guck mal hier : http://www.feuerwehr-baddeckenstedt.de/ | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501393 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:26 | 58333 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Lieffertzder gemeldete Einlauf einer BMA ist ein Schadensfeuer bis zum Beweis des Gegenteils. Also alles mit Tatütata durchfahren lassen? Trotz gegenteiliger Meldung des Objektbetreibers? Wahnsinn! | |||||
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| Autor | Mark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg | 501394 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:26 | 58322 x gelesen | |||
| Hallo Stefan, Geschrieben von Stefan Heck Vermutlich hat das Gericht eher festgestellt, dass das Durchfahren eines ELW im Ermessen der Feuerwehr liegt. Nein! Das Gericht hat gesagt: "Ein vollständiger Abbruch des Einsatzes war nicht geboten, da aus Sicherheitsgründen Feststellungen vor Ort zu treffen waren". Lage war ein BMA-Alarm (ausgelöst durch Küchendämpfe) der nach 3 Minuten telefonisch von der Firma als Fehlalarm deklariert wurde. Der EL ist trotzdem angefahren - der Betreiber wollte die Kosten hierfür nicht tragen - das Gericht hat den Betreiber zur Bezahlung verurteilt. Nach zu lesen in der "BrandSchutz", Ausgabe 2/2008 - Seite 140-141 bzw. Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof 5UE 1734/06. Wir machen das eigentlich schon immer so - zumindest der ELW fährt an zur Überprüfung. Gruß Markus ICQ-Status: ![]() | |||||
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| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 501395 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:26 | 58218 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey
Dann sei Dir versichert, dass genau DAS praktisch in 2/3 aller Fälle schief gelaufen ist... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501396 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:30 | 58188 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Kusackoder das die BMA ausgelöst hat und ich erkunden muss ?! Kann ich zumindest dem Gesetzestext nicht entnehmen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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| Autor | Rolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg | 501398 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:31 | 58223 x gelesen | |||
| Hallo Zusammen Also bei meinem früheren Arbeitgeber hatten wir leider recht häufig ( mehrere Male im Jahr ) die für uns zuständige BF im Haus die uns auch jedes mal einen Standart Löschzugpreis berechnet hat auch wenn nach Anruf unsererseits statt dem kompletten ELW;LF;DLK;LF Löschzug nur der ELW und ein LF da waren. Man hatte uns damals auf Rückfrage erklärt das sobald der LZ die Wache zu einem BMA Alarm verlassen hat eine versicherungstechnische Nachweisaufgabe bei dem Einsatzleiter liegt, das heist dieser musste sich innerhalb unseres Gebäudes auch grundsätzlich persönlich an Ort und Stelle des betroffenen Melders davon überzeugen das nichts war. Wenn unsere ständig besetzte Telefonzentrale die auch gleichzeitig Standort des Fw Bed. Feldes und der gesamten bedienbaren BMA war nach Auslösen der Anlage selbstständig irgendetwas anderes gemacht hatte gabe es regelmäßig einen Anschiss von der Feuerwehr. In meiner jetzigen Feuerwehr handhaben wir es grundsätzlich so das wir die E- Stelle anfahren und uns auch selbst d.h. der ZF und idR. ein LF Fahrzeugführer den entsprechenden Melder anschauen und erst dann eine Rückmeldung an weitere anfahrende Fahrzeuge und die Lst. geben das es sich um einen Fehlalarm handelt. Anrufe vom Betrieb werden zwar zur Kenntniss genommen aber wir überzeugen uns immer selber. Was und und wieviel unsere Feuerwehr dann aber der Firma in rechnung stellt ob es da Pauschalbeträge gibt oder ob auf Fahrzeug und Mann .. genau abgerechnet wird weis ich nicht. MkG. Rolf Zastrow _____________________________ Mein Beitrag = meine Meinung | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501399 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:34 | 58444 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Kusackin Niedersachsen geregelt in § 30 Abs. 3 ff NBrandSchG mittels Duldungs - Hilfspflichten. Wie argumentierst du denn, wenn der Betreiber glaubhaft vermittelt, dass es bei ihm nicht brennt? Recht dünne Rechtsgrundlage... Seiner Meldepflicht nach § 27 kommt der Betreiber ja genau deshalb "nicht" nach, weil es ja nicht brennt. ;-) | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501400 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:35 | 58351 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus HaberstrohWir machen das eigentlich schon immer so :-) Geschrieben von Markus Haberstroh zumindest der ELW fährt an zur Überprüfung. Das ist aber völlig inkonsequent! Fahrt ihr zum PKW-Brand auch nur mit dem ELW? | |||||
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| Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 501401 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:35 | 58381 x gelesen | |||
| Ich antworte hier mal als Brandschutzbeauftragter eines Logistikunternehmens. Wenn die BMA auslöst, dann wird das Gebäude geräumt und versucht die Vollzähligkeit des Personals zu überprüfen. Parallel schauen wir uns die BMA an und sehen, welche Linie ausgelöst hat. Sofern ohne Eigengefährdung möglich, wird der entsprechende Brandabschnitt (davon haben wir immerhin 20 Stk) kontrolliert. Bis dies alles gelaufen ist, ist die FF in der Regel schon mit min. 2-3 Fzg. auf dem Hof. Das Rücksetzen kann dann gemeinsam mit dem Einsatzleiter erfolgen. Ach ja: Technisch könnte ich den Alarm löschen und die Anlage zurücksetzen. Dann werden aber alle akustischen Signale auch abgeschaltet. Ich werde mich hüten dies zu tun, ehe der Bereich sauber erkundet wurde. Ich möchte nämlich nicht die Verantwortung für einen evtl. Toten in der Belegschaft tragen, nur weil die Anlage zu schnell zurückgesetzt wurde und der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz wieder aufgesucht hat. Betriebswirtschaftlich gesehen: Mit dem Eingang der Alarmierung in der Leitstelle ist der Einsatz ja erstmal "bezahlt". Dann kann ich die FW auch erkunden und kontrollieren lassen. 1. Wasserrettungszug DLRG im Rhein-Kreis Neuss | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501402 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:38 | 58176 x gelesen | |||
| Wo ist für dich der rechtliche Unterschied, ob der Betreiber a) die BMA wegen Melderrevision abschaltet oder b) eine Fehlalarmierung meldet und die Feuerwehr abbestellt? Dass es Missbrauchsmöglichkeiten gibt, ist mir auch klar - aber das hat erst einmal keine Auswirkungen auf die Rechtslage. | |||||
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| Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 501403 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:39 | 58427 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckDas Erkundungsergebnis "Fehlalarm" gibt es ja i.d.R. erst nach der Alarmierung. Nun würde ich dem Objektbetreiber bei einer qualifizierten Meldung tendenziell eher glauben als einem mehr oder weniger doofen Brandmelder. Tendenziell ja, wie gesagt gab es leider Ausnahmen. Die Regel ist zum Glück, dass es Fehl- bzw. Täuschungsalarme sind. Und wie gesagt, wir fahren i.d.R. dann nur mit dem KdoW durch und der Rest kehrt um, wenn's wirklich glaubhaft ist, was in der Mehrzahl auch der Fall ist. Geschrieben von Stefan Heck Aber eine Meldung "Heck, ich bin der Produktionsleiter. Ausgelöst hat der Melder 20, Meldergruppe 3; der Bereich ist überprüft, Melderauslösung durch Flexarbeiten, wir stellen die BMA selbst zurück, Feuerwehr nicht erforderlich" beendet faktisch den Einsatz. Ja, so eine Meldung ist auch so qualifiziert, dass sie glaubhaft ist. Zumal wir auch einige dieser Leute durch Übungen und Einsätze so gut kennen, dass man das einzuschätzen weiß und unsere speziellen Pappenheimer kennen wir auch. Geschrieben von Stefan Heck Und was macht der ELD, wenn der Betreiber gelogen hat und es doch brennt? ;-) Wie gesagt, einer hat mal aus Fahrlässigkeit ganz dolle "gelogen" *g* ... aber mein Bruder und einige weitere FA in dem Laden haben dem Feuer damals den Garaus gemacht und dann wurde sich der Pförtner vorgeknöpft ;-) | |||||
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| Autor | Mark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg | 501405 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:41 | 58287 x gelesen | |||
| Hallo Stefan, man kann alles irgendwie "ausdiskutieren" - aber bitte sachlich bleiben ;-) Geschrieben von Stefan Heck Das ist aber völlig inkonsequent! Fahrt ihr zum PKW-Brand auch nur mit dem ELW? Es besteht ja wohl ein Unterschied, zwischen einem PKW-Brand und einer BMA-Alarmierung wo der Betreiber mitgeteilt hat, dass er das überprüft und einen Fehlalarm festgestellt hat, oder? Grüßle aus dem Schwabenland Markus ICQ-Status: ![]() | |||||
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| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501406 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:41 | 58268 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten GöschMit dem Eingang der Alarmierung in der Leitstelle ist der Einsatz ja erstmal "bezahlt". Der Faktor Zeit erhöht schon die Kosten. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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| Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 501408 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:42 | 58336 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckMit welcher Arroganz wird eigentlich dem Betreiber nicht geglaubt? Die Verantwortung liegt nach einer Rückmeldung des Betriebs doch nicht bei der Feuerwehr/Stadt. Das hat mit Arroganz nichts zu tun. Praxisbeispiel aus einer Stadt bei Pforzheim: Meine Freundin arbeitete in einer geschlossenen Einrichtung für junge Damen. Nachts ist eine Betreuerin für ca. 10 Damen zuständig, die auf zwei Geschossen untergebracht sind. Nachdem es tätliche Auseinandersetzungen zwischen Personal und Insassen gab (Freiheitsdrang der jungen Damen), haben die Türen nur noch außen Türgriffe. Nachts geht der Voralarm raus - erste Tätigkeit des Personals: wegdrücken. Dann wird mal geguckt was da so los sein könnte... Ist das der Sinn einer BMA? Was passiert, wenn eine junge Dame den Brand bewusst gelegt hat und dem Betreuungspersonal beim Betreten des Zimmers ein Brett über die Rübe zieht? (so vorgekommen!). Anderes Beispiel: Heiliger Abend vor ein paar Jahren in meiner damaligen FF. Wir fahren 3x zur gleichen BMA - der Alarm wurde durch Betriebsangehörige immer "weggedrückt". Wir kontrollieren so gut es geht und verlassen uns auf die Aussagen der Betriebsangehörigen. Zur Christmette gegen 22.00 Uhr waren wir dann mit einem Löschzug zum Vollbrand in der Halle nebenan. Totalverlust Maschinenstraße, Gebäude gehalten, 10 Wochen Produktionsausfall. Ein Feuerwehrbedienfeld ist für Feuerwehrs, da hat jeder andere die Finger wegzulassen! Ein durch BMA detektierter Alarm ist solange ein Feuer bis der EL entscheidet, dass dem nicht so ist. Alles andere ist gefährlich und unprofessionell. Bei Rückrufen aus der Firma zieht bei meiner alten FF immer ELW + 1. LF mit SoSi durch. Rest bleibt auf Abruf stehen oder im GH. Gruß, Markus Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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| Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 501409 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:43 | 58453 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckIch frage mich nur, weshalb ein ELW durchfahren soll. Entweder glaube ich dem Betreiber und rücke ein oder ich lasse zumindest ein LF durchfahren (unklarer Brand o.ä.). Um in den Betrieben, die die BMA nicht selbst zurücksetzen können oder wollen, die BMA zurückzusetzen. Eine Sache von wenigen Minuten, ratzfatz erledigt. Nicht immer und in jedem Betrieb ist sofort eine in die BMA eingewiesene Person greifbar, wenn ja, ist es o.k.. | |||||
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| Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 501410 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:43 | 58177 x gelesen | |||
| Der Gebührentarif kennt hier eine saftige Position für BMA-Fehlalarmierungen. Die werden pauschal abgerechnet. | |||||
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| Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 501413 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:50 | 58339 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyKann ich zumindest dem Gesetzestext nicht entnehmen. Wenn die BMA detektiert, dass ein Schadensfeuer vorliegt glaube ich das genau so lange bis ich den Melder mit eigenen Augen gesehen habe und mich vom Gegenteil überzeugt habe. Vielleicht sind eure Betreiber da anders als unsere, aber bei uns heißt es grundsätzlich erstmal "Fehlalarm" oder "jetzt kommen die von der Feuerwehr, haben eh keine Ahnung...". Das geht solange bis es wirklich mal ernst wird. Siehe anderes Post von mir. Gruß, MaWe Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501416 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:50 | 58203 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus HaberstrohNach zu lesen in der "BrandSchutz", Ausgabe 2/2008 - Seite 140-141 bzw. Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof 5UE 1734/06. Wenn man sich so einige Urteile zur SoSi-Problematik ansieht, zweifelt man etwas an der "Feuerwehrkompetenz" der Verwaltungsjuristen. Leider schreibt Dr. Otto nicht, wie detailliert die Meldung eines Fehlalarms war. Wenn die vermutete Fehlauslösung durch Dampfentwicklung bei Reinigungsarbeiten der Leitstelle bakannt war, ist für mich nicht erkennbar, wie man weiterhin von einem Brandeinsatz ausgehen kann. Wenn vor Ort noch ein Erkundungsauftrag für die LF-Besatzung erforderlich war, ist die Meldung an die Leitstelle vermutlich nicht so detailliert erfolgt. Andernfalls hätte es ja gereicht, sich als EL selbst von der Lage zu überzeugen. Das Beispiel von BMAs mit verzögerter Aufschaltung an die Leitstelle zeigt aber hinreichend, dass der Erkundung des Betreibers durchaus geglaubt werden kann. | |||||
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| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501417 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:51 | 58093 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten GöschDer Gebührentarif kennt hier eine saftige Position für BMA-Fehlalarmierungen. Die werden pauschal abgerechnet. Das ist -zumindest in Hessen- so einfach nicht möglich. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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| Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 501418 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:53 | 58288 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckWenn der Betreiber die BMA selbst zurücksetzt und kein weiterer Alarm einläuft, ist doch alles paletti. So pauschal möchte ich das nicht stehen lassen. Es dürfte eine Vielzahl von Bereichen geben wo das selbsständige Zurückstellen der BMA durch den Betreiber in verschiedenen Regelwerken (möglich wären hier Aufschaltbedingungen) untersagt ist. Die Feuerwehr dann mit "Kleinem Gerät" wie z.B. einem LF zur Revision durch fährt. Manuel | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501421 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:55 | 58296 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberNachts geht der Voralarm raus - erste Tätigkeit des Personals: wegdrücken. Dann wird mal geguckt was da so los sein könnte... Ist das der Sinn einer BMA? So ist das bestimmt auch nicht formal geregelt. Geschrieben von Markus Weber Alarm wurde durch Betriebsangehörige immer "weggedrückt". Wir kontrollieren so gut es geht Wie willst du denn einen etwas größeren Betrieb kontrollieren, wenn der Alarm gelöscht ist? Geschrieben von Markus Weber Ein Feuerwehrbedienfeld ist für Feuerwehrs, da hat jeder andere die Finger wegzulassen! Das Rückstellen geht auch an der BMZ. | |||||
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| Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 501422 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:56 | 58083 x gelesen | |||
Das geht solange bis es wirklich mal ernst wird. Siehe anderes Post von mir. Das sehe ich genauso. Häufig unterscheiden sich auch die Lagemeldungen des Anrufers vom tatsächlichen Schadensereignis (Anrufer: Fehlalarm; Erkundung sagt: Feuer) Gruß Kai Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr. | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501423 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:57 | 58419 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtEs dürfte eine Vielzahl von Bereichen geben wo das selbsständige Zurückstellen der BMA durch den Betreiber in verschiedenen Regelwerken (möglich wären hier Aufschaltbedingungen) untersagt ist. Außer den Anschaltbedingungen fällt mir nichts anderes ein. Aber ob man das reine Zurücksetzen der BMA kostenpflichtig machen kann, wenn dies der Betreiber genauso gut machen kann, sein mal in Frage gestellt. Müsste mal jemand klagen, im privatrechtlichen Bereich wäre so ein Passus in den AGB kaum haltbar. | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501424 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:58 | 58249 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberWenn die BMA detektiert, dass ein Schadensfeuer vorliegt glaube ich das genau so lange bis ich den Melder mit eigenen Augen gesehen habe und mich vom Gegenteil überzeugt habe. Bei 95% Fehlalarmrate budnesweit ist das eine gewagte Aussage. Geschrieben von Markus Weber Vielleicht sind eure Betreiber da anders als unsere, aber bei uns heißt es grundsätzlich erstmal "Fehlalarm" oder "jetzt kommen die von der Feuerwehr, haben eh keine Ahnung...". Dann habt ihr vielleicht nicht nur ein Imageproblem? | |||||
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| Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 501425 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:58 | 58500 x gelesen | |||
| Moin, mh, wenn jetzt ein x-beliebiger Passant einen Brand meldet, ein andere die Anrückende Feuerwehr sieht udn glaubhaft versichert, dass es eben nicht brennt, fährt die Feuerwehr dann auch wieder zurürck in die Unterkunft ohne da nachzuschauen? Eine BMA die auf der Feuerwehrleitstelle aufgeschaltet ist dient zur Alarmierung der Feuerwehr. Als kommt diese auch, wenn ein Alarm aufläuft. Damit dieses manipulationsfrei passieren kann iste s aus meiner SIcht erforderlich, dass kein dritter in diesen Vorgang eingreifen kann. Der Anrufer, der den Fehlalarm bestätig, kann ein x-beliebiger Hansel bis hin zum Brandstifter sein, identifizieren kann ich ihn nicht eindeutig. Nicht umsonst gibt es bei polizeiaufgeschalteten Einbruchmeldeanlagen auch Identifikationsverfahren und die gängige Praxis immer die Polizei da hin zu schicken. Bei einer BMA sollte das aus meiner Sicht ähnlich sein. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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| Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 501426 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:58 | 58109 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDer Faktor Zeit erhöht schon die Kosten. Was hast du für ein Problem mit Carstens Antwort? So sollte ein BMA-Alarm eigentlich abgearbeitet werden, finde ich sehr gut! Und ob es die Kosten unbedingt senkt, wenn wir sobald der Kabelbrand sich zu einem stattlichen Feuerchen entwickelt hat nochmal in Zugstärke aufschlagen brauchen wir nicht zu diskutieren, oder? Gruß, MaWe Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501427 | |||
| Datum | 07.08.2008 14:59 | 58113 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven BösselUm in den Betrieben, die die BMA nicht selbst zurücksetzen können oder wollen, die BMA zurückzusetzen. Dann ist die FW ja auch erforderlich und es gibt kein Problem. Das geschieht dann ja auf Veranlassung des Betreibers, machen wir genauso. | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501429 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:00 | 58086 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus HaberstrohEs besteht ja wohl ein Unterschied, zwischen einem PKW-Brand und einer BMA-Alarmierung wo der Betreiber mitgeteilt hat, dass er das überprüft und einen Fehlalarm festgestellt hat, oder? Die Argumentation ist doch immer, dass man dem Betreiber nicht glaubt und von einem Brand ausgeht. | |||||
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| Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 501431 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:02 | 58147 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckBei 95% Fehlalarmrate budnesweit ist das eine gewagte Aussage. Falls Du als Feuerwehr ohne Erkundung wieder weg fährst und es tatsächlich wirklich brennt, hast Du vor dem Richter schlechte Karte. Der fragt Dich dann:"Ach, Sie haben also angenommen, daß es nicht brennt. Woher wußten Sie das?". Als Feuerwehr mußt Du immer davon ausgehen, daß es brennt, wenn eine Feuermeldung aufläuft. Gruß Kai Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr. | |||||
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| Autor | Mark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg | 501432 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:03 | 58174 x gelesen | |||
| Hallo Stefen, stellt Dir mal vor es brennt bei Herr Müller und er ruft die Feuerwehr. Sein Nachbar (Herr Feind) fragt, was los ist und Herr Müller bestätigt, die Feuerwehr gerufen zu haben. Jetzt kann (wie der Name schon vermuten läßt) Herr Feind seinen Nachbarn nicht leiden und ruft ebenfalls bei der Feuerwehr an uns sagt, dass alles ein Versehen war und die Sache erledigt ist bzw. Wasserdampf irrtümlich als Rauch gehalten wurde. Wenn die Feuerwehr jetzt NICHT kommt und Herrn Müller die "Bude" abbrennt, wird Herr Müller sehr wohlwollend mit der Feuerwehr umgehen. Sollen wir da jetzt den Einsatz abbrechen oder kontrolliert so etwas bei Euch nicht doch jemand? Bin mir sicher, dass ihr das auch kontrolliert - und zwar mit Recht. Bei der BMA ist das nicht anders: es liegt eine Brandmeldung vor - und die wird durch eine Rückmeldung des Betreibers storniert. Ich weiß nicht wo jetzt das Problem liegen soll, wenn der EL dies überprüft. Kosten entstehen ohnehin schon - die Entstehen ab Alarmierung der Feuerwehr. Seid Ihr noch nie alarmiert worden mit der Meldung: gelöschtes Feuer in Wohnung - überprüfen. Dann könnte man ja auch sagen: prüfen wir nicht - ist ja schon gelöscht! Nichts anderes ist ein stornierter BMA-Alarm (auch wenn es da nicht unbedingt real brennen muss). Markus ICQ-Status: ![]() | |||||
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| Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 501433 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:03 | 58177 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckWie willst du denn einen etwas größeren Betrieb kontrollieren, wenn der Alarm gelöscht ist? In genanntem Betrieb wird seit diesem Einsatz nix mehr weggedrückt. Wir haben damals auf den Maschinenführer vertraut, der uns sagte welcher Melder angeblich ausgelöst hätte. Tjo, war falsche Meldergruppe, gebrannt hat es eine Halle weiter... Andere Firmen haben wir danach erzogen, indem wir jeden Melder abgelaufen sind. Dauert dann eben ein bisschen länger und ist auch ein bisschen teuer, aber dann funktioniert das ganz wunderbar. Geschrieben von Stefan Heck Das Rückstellen geht auch an der BMZ. Weiß ich nicht und interessiert mich nicht, dass macht bei uns nur der ZF - und der bin ich nicht. Sinnvoll ist es nicht, siehe Beispiele. Gruß, MaWe Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501435 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:05 | 58332 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Ottmh, wenn jetzt ein x-beliebiger Passant einen Brand meldet, ein andere die Anrückende Feuerwehr sieht udn glaubhaft versichert, dass es eben nicht brennt, fährt die Feuerwehr dann auch wieder zurürck in die Unterkunft ohne da nachzuschauen? Bei einem BMA-Objekt ist ja nachvollziehbar, wer anruft. Im Zweifelsfall Rückruf beim Objekt anhand der Benachrichtigungsliste, die der Leitstelle vorliegt. Bei einem beliebigen anderen Fw-Einsatz ist das in der Form nicht möglich. Dennoch kann ich mir insbesondere kostenpflichtige Einsätze vorstellen, bei denen der Anrufer/Verursacher die Feuerwehr erfolgreich abbestellt, wenn er die Gefahr selbst beseitigen kann/will und die Fw nicht erforderlich ist. | |||||
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| Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 501436 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:05 | 58051 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckAber ob man das reine Zurücksetzen der BMA kostenpflichtig machen kann, wenn dies der Betreiber genauso gut machen kann, sein mal in Frage gestellt. Müsste mal jemand klagen, im privatrechtlichen Bereich wäre so ein Passus in den AGB kaum haltbar. K.A. Davon ab halte ich persönlich die Variante dass bei der Rückmeldung "Wir haben nachgesehen, es brennt nicht" ein verringerter Kräfteansatz (das dürfte vom Objekt und der jeweiligen Feuerwehr abhängig sein) zum "nachschauen" durchfährt für sinnvoll und vertretbar. Grüße Manuel | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501439 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:07 | 58286 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai ProbstFalls Du als Feuerwehr ohne Erkundung wieder weg fährst und es tatsächlich wirklich brennt, hast Du vor dem Richter schlechte Karte. Wieso sollte es zu einer Anklage kommen? Welche Anspruchsgrundlage siehst du? Geschrieben von Kai Probst Als Feuerwehr mußt Du immer davon ausgehen, daß es brennt, wenn eine Feuermeldung aufläuft. Ja, daher ja auch die Alarmierung. Fraglich ist doch nur, ob man dem Betreiber auch die Negativmeldung zugesteht und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Ich erinnere nur an den tödlichen VU, weil einige Einsatzfahrzeuge nach dem Bekanntwerden des Fehlalarms noch mit SoSi unterwegs waren. Ganz unangenehme Situation. | |||||
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| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501441 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:10 | 58018 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberWas hast du für ein Problem mit Carstens Antwort? Nichts. Ich kann sogar sehr gut damit leben. Klingt dort sehr vorbildlich. Mir ging es einfach nur um die Kostenbetrachtung da war Carstens Aussage mE nicht ganz richtig. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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| Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 501442 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:10 | 58145 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckBei 95% Fehlalarmrate budnesweit ist das eine gewagte Aussage. Die 5% lasst ihr brennen? Du wirst polemisch... Geschrieben von Stefan Heck Dann habt ihr vielleicht nicht nur ein Imageproblem? Bei Betriebsinhabern die nicht wie vorgesehen kooperieren hatten wir das eine Zeit lang. Mittlerweile haben es alle eingesehen. Vgl. Beispiel mit den 10 Wochen Produktionsausfall. In der Halle arbeiten ca. 150 Leute - was glaubst du tut dem Inhaber finanziell richtig weh? Die FF oder die Abnehmer, die dich aufgrund nicht erfüllter Lieferverpflichtungen auslisten? Studien zur "Überlebensrate" von Firmen nach Brandereignissen bekannt? Gruß, Weber Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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| Autor | Sven8 K.8, Baddeckenstedt / Niedersachsen | 501443 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:12 | 58101 x gelesen | |||
| Warum sollte ich als Betreiber der Feuerwehr nach BMA Auslösung den Zutritt verweigern ? 3) Eigentümer, sonstige Nutzungsberechtigte und Besitzer von Grundstücken und Gebäuden sind verpflichtet, bei Bränden ( beinhaltet dieses nicht auch die BMA Auslösung in Annahme eines Feuers ? ), Unglücksstellen und Notständen 1 .den Feuerwehren das Betreten und die Benutzung ihrer Grundstücke und Gebäude zur Brandbekämpfung oder Hilfeleistung zu gestatten ! >> Sofern die BMA wie oben beschrieben zu Bränden zählt <<. 2. die vom Einsatzleiter im Zusammenhang mit diesen Arbeiten oder zur Verhütung einer Brandausbreitung angeordneten Maßnahmen zu dulden. MkG Sven Profi sein heißt auch FEHLER zu zugeben ! Dieses ist meine eigene Meinung ! Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG ! Guck mal hier : http://www.feuerwehr-baddeckenstedt.de/ | |||||
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| Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 501444 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:12 | 58198 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckWieso sollte es zu einer Anklage kommen? Welche Anspruchsgrundlage siehst du? Arbeitnehmer gehen bedauerlicherweise bei erhöhter Temperatur kaputt. Dann kommt der Onkel Staatsanwalt und fragt nach warum es da gebrannt hat. Gruß, Markus Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501445 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:13 | 58051 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Haberstrohstellt Dir mal vor es brennt bei Herr Müller und er ruft die Feuerwehr. Sein Nachbar (Herr Feind) fragt, was los ist und Herr Müller bestätigt, die Feuerwehr gerufen zu haben. Jetzt kann (wie der Name schon vermuten läßt) Herr Feind seinen Nachbarn nicht leiden und ruft ebenfalls bei der Feuerwehr an uns sagt, dass alles ein Versehen war und die Sache erledigt ist bzw. Wasserdampf irrtümlich als Rauch gehalten wurde. Wenn die Feuerwehr jetzt NICHT kommt und Herrn Müller die "Bude" abbrennt, wird Herr Müller sehr wohlwollend mit der Feuerwehr umgehen. Was ergibt denn der Rückruf bei Herrn Müller? ;-) Das hat mit der BMA-Geschichte auch nicht wirklich etwas zu tun. Geschrieben von Markus Haberstroh Seid Ihr noch nie alarmiert worden mit der Meldung: gelöschtes Feuer in Wohnung - überprüfen. Dann könnte man ja auch sagen: prüfen wir nicht - ist ja schon gelöscht! Ich selbst habe mal nach einem Toasterbrand die Feuerwehr vorsorglich über den Brandgeruch informiert und gemeldet, dass keine Gefahr besteht und die FW nicht erforderlich sei. Mir wurde ein Fahrzeug zur Überprüfung angeboten, aber nicht aufgezwungen. Geschrieben von Markus Haberstroh Nichts anderes ist ein stornierter BMA-Alarm Solange der Einsatz durch das Durchfahren eines Fahrzeugs nicht künstlich verteuert wird, gibt es kaum ein Problem. Die Nachschau nach "Brand gelöscht" macht ihr sicher nicht kostenpflichtig?! | |||||
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| Autor | Heik8o E8., Helgoland / S-H | 501447 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:14 | 58046 x gelesen | |||
| Und nun kommt der "gemeine" Hausmeister einer Wohnanlage, dem gekündigt worden ist, legt Feuer, die BMA löst aus, und der Hausmeister ruft an das nichts ist. Und Nun? Wir fahren immerhin, und setezn die Anlage zurück, weil nur die Feuerwehr einen Schlüssel für das Bedienfeld und den Schlüsselkasten hat. Es gibt ja auch sowas wie die Anscheinsgefahr. leider ist es auch so, das zumindest in einigen Anlagen, z.B. Hotels keiner der Angestellten weiß, was auf einer ausgelösten BMA angezeigt wird, und die bei eintreffen der FF dort stehen und mit den Achseln zucken. Ich würde immer zur BMA fahren, um auch mit meinem Gewissen im reinen zu sein. Schönen Tag Es wurde alles gesagt, nur nicht von jedem | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501449 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:15 | 58060 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberArbeitnehmer gehen bedauerlicherweise bei erhöhter Temperatur kaputt. Dann kommt der Onkel Staatsanwalt und fragt nach warum es da gebrannt hat. Warum es da gebrannt hat, hat mit der FW doch nichts zu tun. Und wenn z. B. der Werkschutz die FW nach Erkundung abbestellt hat, liegt das Problem auch nicht bei der Stadt. | |||||
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| Autor | Sven8 K.8, Baddeckenstedt / Niedersachsen | 501452 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:20 | 58025 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Stefan Heck--- Wie argumentierst du denn, wenn der Betreiber glaubhaft vermittelt, dass es bei ihm nicht brennt? Dann lassen Sie uns doch mal schnell zusammen schauen, so sind wir BEIDE auf der sicheren Seite. Möchte dies der Betreiber nicht, so geht die Meldungso auch an die ILS / FRLST per Funk oder Draht als Lagemeldung/ Schlussmeldung zurück ! MkG Sven Profi sein heißt auch FEHLER zu zugeben ! Dieses ist meine eigene Meinung ! Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG ! Guck mal hier : http://www.feuerwehr-baddeckenstedt.de/ | |||||
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| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501453 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:20 | 58148 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Kusackbeinhaltet dieses nicht auch die BMA Auslösung in Annahme eines Feuers ? Wenn der Betreiber der Anlage gemeldet hat, daß kein Feuer ist, kann dies ja nur ein Verdacht der Feuerwehr (resp. des EL - was im Übrigen voraussetzt, daß man davon ausgeht, daß der Betreiber der BMA grundsätzlich lügt). Verdachtsfälle sind jedoch mE nicht abgedeckt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501454 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:20 | 58013 x gelesen | |||
Geschrieben von Heiko EderlehUnd nun kommt der "gemeine" Hausmeister einer Wohnanlage, dem gekündigt worden ist, legt Feuer, die BMA löst aus, und der Hausmeister ruft an das nichts ist. Dann wird der Hausmeister im Vorfeld sicher so pfiffig sein, die entsprechenden Meldergruppen abzuschalten... Missbrauchsmöglichkeiten gibt es immer. Da meldet der Hausmeister, dass gerade die BMA überprüft wird und gleich ein Alarm kommen müsste - das wäre aber nur wegen der Melderrevision. Und nu? Geschrieben von Heiko Ederleh leider ist es auch so, das zumindest in einigen Anlagen, z.B. Hotels keiner der Angestellten weiß, was auf einer ausgelösten BMA angezeigt wird, und die bei eintreffen der FF dort stehen und mit den Achseln zucken. Dann ist eine qualifizierte Lagemeldung nach Erkundung eh ausgeschlossen. Gerade bei größeren Betrieben, insbesondere mit Werkschutz und/oder gutem betrieblichem Brandschutzwesen, ist das halt eine andere Situation. | |||||
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| Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 501455 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:20 | 58115 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckWarum es da gebrannt hat, hat mit der FW doch nichts zu tun. Aber warum die Feuerwehr bei offensichtlichem Schadensereignis (Auslösung BMA) wieder umgedreht hat dürfte die Ermittlungsbehörden schon interessieren. Ich sehe schon, dass wir zu keinem Ergebnis kommen, deshalb ist für mich hier EOD. Für mich gilt: - BMA ist Schadensfeuer - Bei gesicherter Rückmeldung zieht nur ELW und 1.LF durch - Feuerwehr stellt die BMA zurück - Feuerwehr schaut sich in jedem Fall den betroffenen Melder an, sollte sich der Betreiber weigern wird die POL nachgefordert um ihm das FwG zu erklären. Gruß, Markus Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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| Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 501456 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:22 | 58055 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckWieso sollte es zu einer Anklage kommen? Welche Anspruchsgrundlage siehst du? Da wird dann im Zweifel der Eigentümer der Fabrik etc. klagen. Es soll ja zu spontanen Gedächnisverlusten manchmal kommen...Woher willst Du als Feuerwehr wissen, daß der Eigentümer Dich gerade anruft und die Feuerwehr abbestellt? Es kann ja auch ein Mitarbeiter der Firma sein, der die Feuerwehr nicht für nötig hält und eigentlich gar keine Entscheidungskompetenzen hat.... Geschrieben von Stefan Heck Ja, daher ja auch die Alarmierung. Fraglich ist doch nur, ob man dem Betreiber auch die Negativmeldung zugesteht und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Ich erinnere nur an den tödlichen VU, weil einige Einsatzfahrzeuge nach dem Bekanntwerden des Fehlalarms noch mit SoSi unterwegs waren. Ganz unangenehme Situation. Wieso willst Du wissen, daß es ein Fehlalarm ist? Was man Anrufern glauben kann: Meldung: Liegt 5 m Ast auf Fahrbahn...was lag da wirklich? Richtöög...ein 20 m hoher Baum... Gruß Kai Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr. | |||||
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| Autor | Mark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg | 501457 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:22 | 58169 x gelesen | |||
| Hallo Stefan, so langsam kommen wir der Realität näher: Geschrieben von Stefan Heck Ich selbst habe mal nach einem Toasterbrand die Feuerwehr vorsorglich über den Brandgeruch informiert und gemeldet, dass keine Gefahr besteht und die FW nicht erforderlich sei. Mir wurde ein Fahrzeug zur Überprüfung angeboten, aber nicht aufgezwungen. Stell Dir mal vor, Dein "Einsatz" wäre wie bei einer BMA abgelaufen - also - Du rufst die Feuewehr und sagst: "Mein Toaster brennt" - dann löscht Du den Toaster selbst oder merkst, dass er gar nicht brennt sondern nur raucht - zwischenzeitlich hat die Leitstelle die zuständige Feuerwehr alarmiert - du rufst nach ca. 3 Minuten an, und sagts dass alles ein Versehen war - Toaster hat nur geraucht Das ist exakt der gleiche Fall, wie bei einer BMA. Wärst DU die Feuerwehr bzw. deren Einsatzleiter - würdest Du da NICHT anfahren um den Sachverhalt zu überprüfen? Oder anders herum: ich glaube in diesem Fall hätte die Leistelle ein Fahrzeug "aufgezwungen", oder? Markus ICQ-Status: ![]() | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501458 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:23 | 58049 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberDie 5% lasst ihr brennen? Du wirst polemisch... Das sind bundesweite BMA-Statistiken. Demnach gibt es 5% Meldungen tatsächlicher Brände, inkl. Kleinbränden, die von Firmenangehörigen ohne FW gelöscht werden. Bei 95% Fehlalarmierungen von einem gesichert vorliegenden Brand auszugehen, ist kaum haltbar - vor allem dann nicht, wenn eine qualifizierte Meldung des Betreibers das Gegenteil aussagt. Geschrieben von Markus Weber Studien zur "Überlebensrate" von Firmen nach Brandereignissen bekannt? Ja, ich habe mal Brandschutz studiert. | |||||
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| Autor | Kai 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 501460 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:28 | 57951 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberBei gesicherter Rückmeldung zieht nur ELW und 1.LF durch Macht die BF-Braunschweig m.W. nach genauso. Gruß Kai Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr. | |||||
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| Autor | Sven8 K.8, Baddeckenstedt / Niedersachsen | 501461 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:29 | 58106 x gelesen | |||
| Und wo ist jetzt das Problem ? Bekomme ich als Feuerwehr kein Zutritt zum Objekt warum auch immer, bekommt die zuständige Brandschutzbehörde diese Mitteilung und kann dann prüfen Was, Wie und Warum nicht funktioniert oder Falsch funktioniert. Dann muss ebend eine Hauptamtliche Brandschau durchgeführt werden. Abschaltung Der Betreiber der Brandmeldeanlage kann die Brandmeldeanlage oder Teile der Brand-meldeanlage eigenverantwortlich abschalten, wenn er sicherstellt, dass die Brandmeldeanlage durch eingewiesenes Personal überwacht wird und eine Brandmeldung fachkundig erkannt und unverzüglich telefonisch der Feuerwehr gemeldet wird. Kostenersatz und Entgelte Die Abnahme der Brandmeldeanlage gemäß Punkt X dieser Anschlussbedingungen durch die Brandschutzbehörde des Landkreises X, notwendige Beratungen nach DIN 14675, Punkt 5.2 sowie alle aufgrund von Mängeln der Brandmeldeanlage erforderlichen Wiederholungsabnahmen sind kostenpflichtig. Die Kosten, die der zuständigen Gemeinde durch den Einsatz der Feuerwehr aufgrund von Falschalarmen entstehen, werden dem Betreiber der Brandmeldeanlage in Rechnung gestellt. Es ist für die Verpflichtung zum Kostenersatz unerheblich, ob ggf. Dritte den Alarm vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben. Die Berechnung der bei der Fehlalarmierung entstehenden Kosten ist gekoppelt an die jeweils gültigen Satzungen der jeweiligen Gemeinden des Landkreises X. MkG Sven Profi sein heißt auch FEHLER zu zugeben ! Dieses ist meine eigene Meinung ! Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG ! Guck mal hier : http://www.feuerwehr-baddeckenstedt.de/ | |||||
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| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 501462 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:33 | 57944 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven KusackDie Kosten, die der zuständigen Gemeinde durch den Einsatz der Feuerwehr aufgrund von Falschalarmen entstehen, werden dem Betreiber der Brandmeldeanlage in Rechnung gestellt. Geschrieben von Sven Kusack Die Berechnung der bei der Fehlalarmierung entstehenden Kosten ist gekoppelt an die jeweils gültigen Satzungen der jeweiligen Gemeinden des Landkreises X. In Hessen hat man jetzt beschieden, daß es halt nur die tatsächlichen Kosten sein dürfen, welche in Rechnung gestellt werden. Dazu gehören beispielsweise nicht die anteiligen Vorhaltekosten für das Fahrzeug sowie Pauschalen für den Personaleinsatz. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501463 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:33 | 57983 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven KusackBrandmeldung fachkundig erkannt und unverzüglich telefonisch der Feuerwehr gemeldet wird. Na siehste, d.h. es wird dem Betreiber tatsächlich zuerkannt, dass das Personal in der Lage ist, zwischen Brand und kein Brand zu unterscheiden. Andernfalls dürfte der Betreiber die Meldergruppen ja auch nicht abschalten. Wieso wird dem gleichen Betreiber dann abgesprochen, dass sein Personal einen Fehlalarm erkennen kann? Die Feuerwehr kann das ürbigens auch nicht besser, es gibt genügend Lagemeldungen "Auslöseursache unbekannt". | |||||
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| Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 501464 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:33 | 58157 x gelesen | |||
| Mh, Geschrieben von Stefan Heck Bei einem BMA-Objekt ist ja nachvollziehbar, wer anruft. Im Zweifelsfall Rückruf beim Objekt anhand der Benachrichtigungsliste, die der Leitstelle vorliegt. kannst du am Telefon feststellen mit wem du da sprichst. Klar, der Rückruf kann nur von jemandem im Objekt angenommen werden. Aber weißt du mit wem du da letztlich redest? Geschrieben von Stefan Heck Bei einem beliebigen anderen Fw-Einsatz ist das in der Form nicht möglich. Wieso? Wenn ich mitkriege dass mein Nachbar die Feuerwehr gerufen hat wegen meinem Grillfeuer und ich rufe die 112 an und erkläre den Sachverhalt. Dreht die Feuerwehr dann auch ab? Geschrieben von Stefan Heck Dennoch kann ich mir insbesondere kostenpflichtige Einsätze vorstellen, bei denen der Anrufer/Verursacher die Feuerwehr erfolgreich abbestellt, wenn er die Gefahr selbst beseitigen kann/will und die Fw nicht erforderlich ist. Nun ist ja eine BMA nicht einfach nur deshalb da weil der Betreiber das will sondern sie ist aus bestimmten Gründen, sei es Baurecht oder sonstige vorgaben, installiert worden und deshalb auch bei der Feuerwehr aufgeschaltet. Meinst du nicht, dass man diesen Aufwand unterlassen könnte, wenn hinterher nach freier Entschiedung irgendwer wiederum in diesen Prozess eingreift? Slebiger könnte mit ähnlicher Argumentation ja auch die Anlage stillegen, die Aufschaltung auf die Feuerwehrleitstelle ausßer kraft setzen oder andere Dinge unternehmen, die ihm ermöglichen "erst mal in ruhe gucken zu gehen", um dann ggf. die Feuerwehr hinzuzuziehen. Weshalb werden denn BMA als automatische Anlagen ausgeführt? Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501465 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:35 | 58061 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus HaberstrohDas ist exakt der gleiche Fall, wie bei einer BMA. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass ich für die gutwillige Fehlalarmierung der FW nichts zahle, der Fehl- und Täuschungsalarm der BMA aber recht kostspielig sind. Daher halte ich es für ermessensfehlerhaft, unverändert mit dem gleichen Kräfteansatz durchzufahren. ELW+LF ist vermutlich vertretbar, aber das ist ja bundesweit nicht die Regel. Fraglich war ja auch, ob die Fw komplett abbrechen darf. | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501466 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:38 | 58008 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Ottkannst du am Telefon feststellen mit wem du da sprichst. Klar, der Rückruf kann nur von jemandem im Objekt angenommen werden. Aber weißt du mit wem du da letztlich redest? Übermittlung der Rufnummer. Abgleich mit den in der Leitstelle bekannten Objektverantwortlichen, ggf. Rückruf bei diesen. Organisatorisch alles machbar. Geschrieben von Matthias Ott Slebiger könnte mit ähnlicher Argumentation ja auch die Anlage stillegen, die Aufschaltung auf die Feuerwehrleitstelle ausßer kraft setzen oder andere Dinge unternehmen, die ihm ermöglichen "erst mal in ruhe gucken zu gehen", um dann ggf. die Feuerwehr hinzuzuziehen. Richtig, dass kann (!) der Objektbetreiber machen. Machst du als FW nichts dran. Das ist etwas für die Baurechtsbehörde oder seine Feuerversicherung. | |||||
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| Autor | Mark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg | 501467 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:39 | 57937 x gelesen | |||
| Hallo Stefan, siehst Du - und jetzt sind wir am Endergebnis angelangt: Geschrieben von Stefan Heck ELW+LF ist vermutlich vertretbar, aber das ist ja bundesweit nicht die Regel. Nichts anderes habe ich gesagt: mindestens ELW fährt an, Rest dreht um! Schön, dass wir auf den gleichen Nenner gekommen sind. Markus ICQ-Status: ![]() | |||||
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| Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 501472 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:46 | 57995 x gelesen | |||
| Moin, Geschrieben von Stefan Heck Übermittlung der Rufnummer. Abgleich mit den in der Leitstelle bekannten Objektverantwortlichen, ggf. Rückruf bei diesen. Organisatorisch alles machbar. wie löst man das, mittels einer Kennwortübermittlung? Wer stellt sicher, dass es sich bei dem Anrufer nicht eben um den Brandstifter handelt? Geschrieben von Stefan Heck Richtig, dass kann (!) der Objektbetreiber machen. Machst du als FW nichts dran. Das ist etwas für die Baurechtsbehörde oder seine Feuerversicherung. Das er das rein praktisch kann ist mir klar. Das kann ich auch. Die Feuerwehr juckt es sicherlich auch erstmal wenig. Wenn du nun aber auf die Baubehörde oder die Versicherung ansprichst dann sind wir wieder genau beim Thema: Die werden sagen "Das darfst du nicht!" Und genau aus diesem Argumentationsstrang heraus wäre es widersinnig mittels Anruf von weißichwem die Auslösung der BMA ungeschehen zu machen... Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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| Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 501477 | |||
| Datum | 07.08.2008 15:57 | 58154 x gelesen | |||
| Hallo, wenn eine "geforderte" BMA ausgelöst hat, kenne ich das eigentlich auch nur so, dass mindestens ein Fahrzeug durchfährt. Gründe wurde ja schon genannt. Geschrieben von Stefan Heck Bei einem BMA-Objekt ist ja nachvollziehbar, wer anruft. Im Zweifelsfall Rückruf beim Objekt anhand der Benachrichtigungsliste, die der Leitstelle vorliegt. das ist schon eine recht gute Möglichkeit, allerdings kannst Du auch damit nie 100% sicher sein, wen Du an der Strippe hast. Gerade bei betriebsinternen Telefonnummern. Geschrieben von Stefan Heck Bei einem beliebigen anderen Fw-Einsatz ist das in der Form nicht möglich. Bei telefonischer Feuermeldung aus einem Objekt, für das eine solche Liste vorliegt, wäre das auch möglich. Machen würde es wohl trotzdem niemand... Geschrieben von Stefan Heck Dennoch kann ich mir insbesondere kostenpflichtige Einsätze vorstellen, bei denen der Anrufer/Verursacher die Feuerwehr erfolgreich abbestellt, wenn er die Gefahr selbst beseitigen kann/will und die Fw nicht erforderlich ist. Das ist ja ggf. auch etwas anderes. Es gibt Szenarien, bei denen die Feuerwehren tätig werden muss - und solche, bei denen sie tätig werden kann. Das ist zumindest in Hessen klar geregelt. Wenn ich mir die Feuerwehr zu einem "Kann-Einsatz" bestelle, kann ich sie auch eher wieder abbestellen, als wenn ich ein beispielsweise einen Brand melde. Aus Sicht des EL hat das etwas mit Garantenstellung zu tun. Er ist letztendlich derjenige, der die Verantwortung trägt - und wenn er unterwegs abdrehen lässt, weil ja angeblich nichts ist, weil das jemand telefonisch mitteilte, möchte ich nicht in seiner Haut stecken, wenn sich das in nachhinein als Trugschluss oder gar kriminelle Täuschung herausstellt. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501479 | |||
| Datum | 07.08.2008 16:02 | 58044 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Ottwie löst man das, mittels einer Kennwortübermittlung? Wer stellt sicher, dass es sich bei dem Anrufer nicht eben um den Brandstifter handelt? Da wäre mal interessant, wie das in Österreich gehandhabt wird, da dort das Abbestellen der FW nicht unüblich ist (vfdb zur "Risikoangepassten Reaktion der Feuerwehren auf automatische Meldungen aus Brandmelde- und Sprinkleranlagen". Die vfdb geht auch davon aus, dass der Objektbetreiber qualifizierte Lagemeldungen absetzen kann, auf die sich die FW verlassen kann. | |||||
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| Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 501488 | |||
| Datum | 07.08.2008 16:53 | 57936 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias ZimmerAus Sicht des EL hat das etwas mit Garantenstellung zu tun. Er ist letztendlich derjenige, der die Verantwortung trägt - und wenn er unterwegs abdrehen lässt, weil ja angeblich nichts ist, weil das jemand telefonisch mitteilte, möchte ich nicht in seiner Haut stecken, wenn sich das in nachhinein als Trugschluss oder gar kriminelle Täuschung herausstellt. Hallo, schon Jahrzehnte her, da kam in Hannover in einem großen Baumarkt täglich der Melder. (Muss Anfang der Siebziger gewesen sein) Das hat zuletzt keiner mehr so ganz Ernst genommen, kurze Überprüfung, ist nichts, ab nach Hause. Bis, ja bis der Zug auf der Rückfahrt wieder hinbeordert wurde - und man feststellen musste, dass die Bude im Vollbrand war. Was da passiert war, ich weiß es nicht, aber was ich weiß: Später fand man zwei Tote, einer davon der Hausmeister. Gefährlich, solche Routine Gruß Klaus | |||||
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| Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 501490 | |||
| Datum | 07.08.2008 17:00 | 57899 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Stefan Heck Da wäre mal interessant, wie das in Österreich gehandhabt wird, da dort das Abbestellen der FW nicht unüblich is Ja, wäre interessant. Ich habe jetzt weniger oft mit BMA als mit Überfallmeldern u.ä. zu tun, und dabei ist es eben so, dass auch bei einem Anruf des Pförtners oder auch des Objektverantwortlichen trotzdem immer eine Nachschau vor Ort passiert - der Mann könnte ja schließlich nicht der sein, der er zu sein vorgibt oder sogar zu einer entsprechenden Meldung gezwungen werden. Geschrieben von Stefan Heck Die vfdb geht auch davon aus, dass der Objektbetreiber qualifizierte Lagemeldungen absetzen kann, auf die sich die FW verlassen kann. Ja, aber ich frage mich dann wie gesagt warum man ihn dann überhaupt dazu zwingt seine BMA bei der Leitstelle aufzuschalten. Die Person, die die qualifizierte Rückmeldung absetzt könnte je ebenso qualifiziert auch die Feuerwehr rufen, wenn's tatsächlich brennt? Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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| Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 501497 | |||
| Datum | 07.08.2008 17:10 | 57862 x gelesen | |||
| Hallo, bitte nicht meine Kernaussage umdrehen. Bin eigentlich davon ausgegangen das in diesem Fw-Forum jeder weiß das ein Anfahren von zumindest einem LF gemeint war. Ist ja schließlich nicht zum Ersten Mal ein Thema. Standartbeispiel meiner eigenen Person: Anruf bei LST nach Auslösung BMA:"Hier brennt nix" Lage bei Eintreffen: 15 min Belüftung des Objekts, da das Nichts ein brennender Papierkorb war, der allerdings von der Bewohnerin bereits gelöscht war. Von daher bin ich schon sehr vorsichtig was Für voreilige Aussagen da kommen. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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| Autor | Günt8her8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz | 501500 | |||
| Datum | 07.08.2008 17:33 | 57992 x gelesen | |||
| Hallo! Geschrieben von Stefan Heck Und was macht der ELD, wenn der Betreiber gelogen hat und es doch brennt? Du hast Dir doch die Antwort schon selbst gegeben: Geschrieben von Stefan Heck Die Verantwortung liegt nach einer Rückmeldung des Betriebs doch nicht bei der Feuerwehr/Stadt. mkG Günther | |||||
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| Autor | Mart8in 8R., Rosenheim / Bayern | 501516 | |||
| Datum | 07.08.2008 18:29 | 57780 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Also wenn dies das Personal der Altenwohnanlage nicht hinbekommt, muß wohl irgendwas schief gelaufen sein. Du glaubst nicht, was man so alles erlebt, wenn man mit RTW, NAW oder als First Responder in ein Altenheim fährt. Wie oft man da erst mal den Pfleger sucht oder wie die tatenlos rumstehen. Das sind Erfahrungen aus dem Alltag und keine Geschichten! Leider! *mein Beitrag - meine Meinung* mkG Martin | |||||
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| Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 501524 | |||
| Datum | 07.08.2008 18:51 | 57761 x gelesen | |||
Geschrieben von Günther ScheulsDu hast Dir doch die Antwort schon selbst gegeben: Und nun kommt der Vorstandsvorsitzende des Betriebes an, nachdem seine Produktion abgefackelt ist und fragt 1.) Den Hausmeister Karl-Günther W. (59), der die LS angerufen hat 2.) Die LS 3.) Den EL FW warum den seine Halle abgebrannt ist, wo er doch teuer Geld in die BMA investiert hat... Die Leute erzählen euch am Telefon erfahrungsgemäß allen möglichen Scheiss. Es gilt in meinen Augen nur was die FW mit eigenen Augen gesehen hat. Alles andere ist als Anhaltspunkt hilfreich, das war es dann aber auch. Und: ja nach BMA-Eingang haben wir eine Verantwortung! Da kann Lieschen Müller dreimal bei der LS anrufen und rumnöhlen. Gruß, Markus Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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| Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 501531 | |||
| Datum | 07.08.2008 19:04 | 57842 x gelesen | |||
| Eben. Daher fährt bei uns auch LF 16/12 und ggf. der ELW 1 durch. Das ganze dann halt ohne SoSi aber man fährt hin. Sollte sich herausstellen das sich "hier brennt nix" gerade in "hier brennt die ganze Hütte" entwickelt hat ist zumindest mal der erste Abmarsch recht schnell vor Ort. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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| Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 501576 | |||
| Datum | 07.08.2008 22:14 | 57866 x gelesen | |||
| Ich habe über 4 Jahre BMA Anlagen installiert, darunter zwei große Systeme SI Komplex in Stuttgart und die BW Bank in Stuttgart. Beides sehr große Ankagen mit Hunderten Meldern. 1 ) Rückstellung eines Alarmes. Wurde in der Bank auch von eingeweisenen Wachschutz durchgenommen. Alle Mitarbeiter wurden von mir im beisein der Feuerwehr eingewiesen , auch wie man für Wartungsarbeiten einzelne Melder raus nehmen kann. Neben zwei Feuerbedienefeldern gab es noch zwei gleichwertige Bedienfelder im Eingangsbereich. Rückstellung nur durch gesonderten Schlüssel möglich. Diesen hatte aber der Wachschutz. Systhem war eine Bosch Brandmeldeanlage 2 ) Anfahrt Feuerwehr. gerade bei der BW Bank kamm es zu sehr krotesken Situationen. Da die Bank genau neben der Feuerwehrwache lag. Da war das letzte Fahrzeug noch nicht aus den Halle und das erste hatte schon den Feuewehrschlüsselkasten erreicht. Da bei großen Gebäuden schon eine Nutzung vorgenommen wird, bevor alle Arbeiten abgeschlossen sind kam es sehr oft zu Fehlalarmen. Der Betreiber und ich als Ausführende Fachfirma haben sich mit der Feuerwehr dann soweit geeinigt. Das wenn ich bestätigt habe das es ein Fehlalarm ist( Telefonisch ) der Alarm zurück gesetzt wurde. In den Bau ist ein riesen Tressor und da wollte man nicht das alle 2 Tage die Belegschaft ihren Arbeitsplatz verlassen muss ( Sicherheitsaspekt) Denoch kam bei jeden Alarm jemand von der Feuerwehrwache angeschlappt ( ca 50m) und ist mit mir die Melder abgelaufen. Und noch etwas zu Fehlalarmen, diese könnte man schon längst technisch eingrenzen.Es gibt seit Anfang der 80 iger Jahre Systheme die in Abhängigkeiten auslösen Ein Ioniesierungsmelder mit einen Thermo Melder zusamen geschlossen Der ein löst bei Rauch etc aus der andere erst wenn eine Schwelltemperatur erreicht ist. Erst wenn beide ausgelöst haben wird ein Alarm an der Anlage abgesetzt Und das ist nur ein BSP von vielem Kombinationen. Nur werden oft diese Anlagen von unfähigen Dipl Ing geplant, und natürlich wird sehr oft dann auch noch das günstigste Produkt eingekauft. Gunnar Truppführer Fachgruppe Brückenbau THW Ortsverband Pfedelbach | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501668 | |||
| Datum | 08.08.2008 16:25 | 57704 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Ottich frage mich dann wie gesagt warum man ihn dann überhaupt dazu zwingt seine BMA bei der Leitstelle aufzuschalten. Die Person, die die qualifizierte Rückmeldung absetzt könnte je ebenso qualifiziert auch die Feuerwehr rufen, wenn's tatsächlich brennt? Das ist bei einer ständig besetzten Stelle auch zulässig. Ein evtl. im Betrieb anwesender Mitarbeiter, der vielleicht vor der Feuerwehr eine Erkundung durchführen kann, ist aber keine ständig besetzte Stelle. | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 501669 | |||
| Datum | 08.08.2008 16:27 | 57645 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus BethgeWas da passiert war, ich weiß es nicht, aber was ich weiß: Später fand man zwei Tote, einer davon der Hausmeister. Die kurze Überprüfung durch die BF? Das ist natürlich etwas unangenehm für die Stadt/den EL. | |||||
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| Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 501691 | |||
| Datum | 08.08.2008 18:29 | 57625 x gelesen | |||
| Hallo Forum, Geschrieben von Stefan Heck Und was macht der ELD, wenn der Betreiber gelogen hat und es doch brennt? ;-) Was ich auch gemacht habe. :-) Zur Lage: Ich war GF auf dem 1. LF. die Anlage war beim Eintreffen zurückgesetzt. Im Überwachungsbereich war nichts zu erkennen. Rückmeldung Fehlalarm, keine weiteren Kräfte erforderlich. Das Fahrzeug drehte im Hof und wollte den Firmenhof verlassen, da kamen Mitarbeiter kamen auf uns zu und meldeten, erneutes Auslösen der BMA. Entsprechende Rückmeldung, erneuter Alarm. Der Kdt war nicht erfreut! Trotz intensiver Suche wurde kein Feuer gefunden. Gruß Michael. Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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