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ThemaWehrführer/Stadtverordneter43 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorMarc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg501206
Datum07.08.2008 07:3111220 x gelesen
Hallo.

Welche Vorteile/Nachteile gibt es, wenn ein Stadt,-Amts,-Gemeindewehrführer gleichzeitig im Parlament als Stadtverordneter/Abgeordneter arbeitet?
Ist diese Personalunion gar ausgeschlossen?

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

MFG
Marc Wille


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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin501207
Datum07.08.2008 07:408809 x gelesen
In BB ist so einiges fragwürdig. ;-)

Ich würde sagen, es gibt da Pro und Contra.
Für mich wäre diese Kombination definitiv ausgeschlossen, da hier ganz klar Konflikte entstehen können/werden.
Das Thema Neu-/Ersatzbeschaffungen wäre da ein Beispiel.
Für die Kommune verpflichtet Finanzmittel einzusparen - oder für die teure Fw ausgeben?
Bedarfsabwägung?

Alles sehr fragwürdig.


Oliver Steinbeck

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg501208
Datum07.08.2008 07:568601 x gelesen
Geschrieben von Oliver Steinbeck

Für die Kommune verpflichtet Finanzmittel einzusparen - oder für die teure Fw ausgeben?
Bedarfsabwägung?

Wenn es "rechtliche Vorgaben" gibt. Feuerwehr wird auch in Brandenburg eine Pflicht- und keine Kann-Aufgabe sein, oder?

Gruß
Jörg


Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg501210
Datum07.08.2008 08:008590 x gelesen
Geschrieben von Marc Wille

Welche Vorteile/Nachteile gibt es, wenn ein Stadt,-Amts,-Gemeindewehrführer gleichzeitig im Parlament als Stadtverordneter/Abgeordneter arbeitet?
Es hat z.B. den Vorteil, dass ggf. einer mit "Sachverstand" in einem Gremium mitarbeiten kann.

Ist diese Personalunion gar ausgeschlossen?
Wüßte nicht, was dagegen sprechen könnte.


Gruß
Jörg


Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.


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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin501213
Datum07.08.2008 08:038532 x gelesen
Geschrieben von Jörg AndersWenn es "rechtliche Vorgaben" gibt. Feuerwehr wird auch in Brandenburg eine Pflicht- und keine Kann-Aufgabe sein, oder?

Nur meine persönliche Anmerkung und Erfahrung:
Kann-Aufgabe.
Rechtlich natürlich Pflicht-Aufgabe.


Oliver Steinbeck

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg501215
Datum07.08.2008 08:098527 x gelesen
Geschrieben von Oliver Steinbeck

Nur meine persönliche Anmerkung und Erfahrung:
Kann-Aufgabe.
Rechtlich natürlich Pflicht-Aufgabe.

Jep, ist hier ja auch nicht anders.

Gruß
Jörg


Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.


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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin501216
Datum07.08.2008 08:138519 x gelesen
Aber auch so ausgeprägt?
Das bezweifele ich.


Oliver Steinbeck

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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern. Wo sonst?501218
Datum07.08.2008 08:208514 x gelesen
Geschrieben von Marc WilleWelche Vorteile/Nachteile gibt es, wenn ein Stadt,-Amts,-Gemeindewehrführer gleichzeitig im Parlament als Stadtverordneter/Abgeordneter arbeitet?

Bitte beachten: ein Gemeinderat ist kein Parlament (Legislative) im eigentlichen Sinne, sondern ein Verwaltungsorgan (Executive), Wikipedia ist dein Freund

Geschrieben von Marc WilleIst diese Personalunion gar ausgeschlossen?

In Bayern jedenfalls nicht, allein in meiner Kommune hocken sechs Feuerwehrler im Stadtrat, davon drei ex-Kommandanten, einer war sogar KBM.

Grüße vom Forumsstadtrat :-)

Bernd


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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern501221
Datum07.08.2008 08:228562 x gelesen
Servus,


Geschrieben von Bernd SchallerIn Bayern jedenfalls nicht, allein in meiner Kommune hocken sechs Feuerwehrler im Stadtrat, davon drei ex-Kommandanten, einer war sogar KBM.

Ich verkneife mir meinen Kommentar ;-)

Soll auf jeden Fall nicht unüblich sein....


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorMich8ael8 W.8, Isselburg / NRW501225
Datum07.08.2008 08:428445 x gelesen
Hallo,

ein solcher Fall war bei uns jahrelang der Fall. Unser letzter Wehrleiter (LdF) war bzw. ist immer noch im Stadtrat.

Gruß
Michael


Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können.

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AutorFrie8dhe8lm 8W., Hüllhorst / NRW501233
Datum07.08.2008 09:008413 x gelesen
Bei uns sitzt der EX-Ldf. auch im Gemeinderat ,ist bei uns nicht gerade ein Vorteil !!!!!

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen501240
Datum07.08.2008 09:178467 x gelesen
Geschrieben von Marc WilleIst diese Personalunion gar ausgeschlossen?

Das ist -zumindest dann wenn sie auch noch Ehrenbeamte sind- eine interessante Frage. Wird aber auf das Bundesland ankommen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin501241
Datum07.08.2008 09:198392 x gelesen
Vom logischen her sehe ich hier einen nicht unerheblichen Interessenkonflikt.


Oliver Steinbeck

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AutorHart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen501246
Datum07.08.2008 09:338317 x gelesen
Bereits aus den bisherigen Beiträgen geht klar hervor, dass dieses doppelte Ehrenamt mindestens 2 Seiten hat.

Früher oder später wird der Amtsinhaber ganz sicher in Entscheidungs- und Gewissenskonflikte kommen. Dabei geht es nicht " n u r " um Beschaffungen.

Zwar sind sowohl der Wehführer als auch der Stadtverordnete (per Eid) Ihrem Gewissen verpflichtet - der Stadtverordnete unterliegt aber möglicherweise auch der Partei- Windrichtung.

Unsere Kanzlerin sagt immer so schön: "Die Vorteile müssen die Nachteile überwiegen" - aber das nützt hier nichts, weil das nicht gegeneinander abzuwägen ist.

Unbestreitbare Vorteile können nicht gegen die Nachteile aufgewogen werden.

Der Wehrführer muss sich entscheiden zwischen Entweder Oder!


Selbst "normale" Feuerwehrangehörige in Parlamenten kommen in Entscheidungskonflikte und können sogar kontraproduktiv für die Gesamtwehr sein.

Übrigens: Auch Wehrführer in Ruhe müssen nicht unbedingt hilfreich in einem Parlament sein, es sei denn sie haben weiterhin einen guten und engen Kontakt zur Feuerwehr und ganz besonders zur Wehrführung und sie müssen unbedingt auf neuestem Feuerwehr- Sachverstand sein.

mit eigenen Erfahrungen
Hartmund


Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren.

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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern. Wo sonst?501247
Datum07.08.2008 09:498345 x gelesen
Geschrieben von Oliver SteinbeckVom logischen her sehe ich hier einen nicht unerheblichen Interessenkonflikt.

Inwiefern?


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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin501248
Datum07.08.2008 09:528340 x gelesen
Siehe das 2. posting.


Oliver Steinbeck

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen501250
Datum07.08.2008 09:558361 x gelesen
Fällt mir gerade ein: Hatten wir hier nicht mal vor 1-2 Jahren einen Feuerwehrverein, der mit eigener Liste zur Kommunalwahl angetreten war? Hab da irgendwas in Erinnerung.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern. Wo sonst?501253
Datum07.08.2008 10:058346 x gelesen
Geschrieben von Oliver SteinbeckSiehe das 2. posting.

Da gäbe es aber, zumindest bei uns in Bayern, die Möglichkeit, wegen persönlicher Beteiligung
die betreffende Person von der Abstimmung auszuschließen. Ist aber bei Feuerwehrsachen meiner Erinnerung nach nicht der Fall. Kenne übrigens keine bayerische Gemeinde, in der kein Feuerwehrler im Gemeinderat sitzt. Vielleicht in Großstädten. In kleineren Kommunen ist das aber Gang und Gäbe.

Grüße

Bernd


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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin501255
Datum07.08.2008 10:098336 x gelesen
Unsere Politiker sitzen ja auch teilweise in Aufsichtsräten.
Sei's drum.

So kann's nichts werden.


Oliver Steinbeck

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg501262
Datum07.08.2008 10:188416 x gelesen
Ich sehe den Interessenkonflikt erst dann, wenn der Rat derart inkompetent ist, dass er sich gerne das größtmögliche rote Auto kaufen möchte. Dann taugt er aber auch als FF-Führungskraft nicht. Ein normaler FA mit gesundem Menschenverstand kann eine sehr gute Ergänzung im Rat sein.

Zum Interessenkonflikt: Wer befangen ist setzt erhebt sich von seinem Stuhl und setzt sich nach hinten in den Besucherraum, bzw. geht vor die Tür. I.d.R. muss man das (zumindest bei uns) den Leuten auch nicht mal mehr sagen, die machen das selbsttätig.

Wenn du bei FAs Probleme siehst, dann geh ich meinen Gemeinderat für dich mal kurz durch:
- Leiter örtliches Bauunternehmen (Bauvorhaben...)
- Leiter örtliche Zimmerei (Bauvorhaben...)
- Leiter örtlicher Supermarkt (den interessiert auch was sich so alles im Gemeindekern ansiedelt)
- 2x örtliche Landwirte (Bauplätze...)
- örtlicher Architekt, der auch schon mal Pläne für die Gemeinde macht
- Abteilungsleiter Bauhof (vgl. FF)

Ich glaube das waren so die schönsten Beispiele aus unserem GR. Da würde mir ein LdF jetzt keine Angst machen.

Gruß, Markus


Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
(Antoine de Saint-Exupery)

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin501263
Datum07.08.2008 10:198257 x gelesen
Es muss ja auch nicht immer schlecht sein.
Wie ich bereits schrieb: Pro und Contra.


Oliver Steinbeck

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AutorDirk8 H.8, Schlotheim / Thüringen501265
Datum07.08.2008 10:208310 x gelesen
In unserem Nachbardorf ist der Wehrleiter gleichzeitig Bürgermeister.


Gruss aus Thüringen

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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern. Wo sonst?501266
Datum07.08.2008 10:248282 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberIch sehe den Interessenkonflikt erst dann, wenn der Rat derart inkompetent ist, dass er sich gerne das größtmögliche rote Auto kaufen möchte. Dann taugt er aber auch als FF-Führungskraft nicht. Ein normaler FA mit gesundem Menschenverstand kann eine sehr gute Ergänzung im Rat sein.

Zum Interessenkonflikt: Wer befangen ist setzt erhebt sich von seinem Stuhl und setzt sich nach hinten in den Besucherraum, bzw. geht vor die Tür. I.d.R. muss man das (zumindest bei uns) den Leuten auch nicht mal mehr sagen, die machen das selbsttätig.

Wenn du bei FAs Probleme siehst, dann geh ich meinen Gemeinderat für dich mal kurz durch:
- Leiter örtliches Bauunternehmen (Bauvorhaben...)
- Leiter örtliche Zimmerei (Bauvorhaben...)
- Leiter örtlicher Supermarkt (den interessiert auch was sich so alles im Gemeindekern ansiedelt)
- 2x örtliche Landwirte (Bauplätze...)
- örtlicher Architekt, der auch schon mal Pläne für die Gemeinde macht
- Abteilungsleiter Bauhof (vgl. FF)



*Zustimm*

Ist bei uns ähnlich. Ich selbst mußte auch schon 2x raus. Ist übrigens auch in der BayGO so festgelegt.

Bernd


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg501267
Datum07.08.2008 10:268286 x gelesen
Geschrieben von Bernd SchallerIst bei uns ähnlich. Ich selbst mußte auch schon 2x raus. Ist übrigens auch in der BayGO so festgelegt.

Müsste auch in unserer GO stehen, sagt einem aber auch der Anstand - und wenn es der nicht tut machts der BM. ;-)

Gruß, Markus


Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
(Antoine de Saint-Exupery)

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AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü501285
Datum07.08.2008 11:238269 x gelesen
Geschrieben von Markus- Abteilungsleiter Bauhof (vgl. FF)

Leiter Bauhof in deiner Gemeinde? Kein Hinderungsgrund nach der Gemeindeordnung?

Gruß

Manfred


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg501287
Datum07.08.2008 11:258280 x gelesen
Abteilungsleiter Bauhof. In diesem Fall der Wassermeister. Also nicht der Leiter des Bauhofs.

Gruß, Markus


Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
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AutorTimo8 L.8, Langerwehe / NRW501295
Datum07.08.2008 11:368353 x gelesen
Hallo Forum,

als persönlich betroffener, kann ich nur sagen, dass ich bis heute mit der Doppelfunktion keinerlei negative Erfahrungen gemacht habe. Im Gegenteil!

Einen möglichen Gewissens-Konflikt sehe ich ehrlich gesagt nicht. Insbesondere dann nicht, wenn die Feuerwehr realistische und angemessene Forderungen stellt und der Rat sich seiner Verantwortung auch bewußt ist.

Ich würde sogar behaupten, dass beide Seiten, also Rat und Feuerwehr von der Doppelfunktin profitieren.

Bevor ich stellv. LdF wurde hat die Verwaltung zur Sicherheit geprüft bzw. prüfen lassen, ob es hier rechliche Probleme geben könnte. Das ist nicht der Fall!

Was die Befangenheit anbetrifft: auch das haben wir - bzw. die Verwaltung - prüfen lassen. Eine Befangenheit wenn Feuerwehr-Angelegenheit auf der Tagesordnung stehen ist nicht gegeben!

Gruß Timo


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg501310
Datum07.08.2008 12:188288 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberAbteilungsleiter Bauhof. In diesem Fall der Wassermeister. Also nicht der Leiter des Bauhofs.

Sollte eigentlich ein Hinderungsgrund nach GemO sein...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW501313
Datum07.08.2008 12:238240 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian FischerSollte eigentlich ein Hinderungsgrund nach GemO sein...

Dann darf ein
- Angehöriger der Kreisverwaltung kein kreistagsbageordneter
- ein Landesbeamter kein Landtagsabgeordneter
- Bundesbeamter kein Bundestagsabgeordneter
werden?

Erscheint mir etwas merkwürdig oder?

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg501315
Datum07.08.2008 12:268338 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannErscheint mir etwas merkwürdig oder?


§29 GemO Ba-Wü (Hinderungsgründe)

"(1) Gemeinderäte können nicht sein
1. a) Beamte und Angestellte der Gemeinde,
..."


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorFran8k B8., Roßtal / Bayern501316
Datum07.08.2008 12:328340 x gelesen
Etwas anders in Bayern:


Art. 31 Abs. 3 BayGO

Ehrenamtliche Bürgermeister oder ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder in einer Gemeinde können nicht sein:

Beamte und leitende oder hauptberufliche Angestellte dieser Gemeinde,

Beamte und leitende oder hauptberufliche Angestellte einer Verwaltungsgemeinschaft, der die Gemeinde angehört,

leitende Beamte und leitende Angestellte von juristischen Personen oder sonstigen Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist; eine Beteiligung am Stimmrecht genügt,

Beamte und Angestellte der Rechtsaufsichtsbehörde, die unmittelbar mit Fragen der Rechtsaufsicht befaßt sind, ausgenommen der gewählte Stellvertreter des Landrats.


Bezieht sich also nur auf Leitende Beamte und Angestellt. Arbeiter waren mal ganz außen vor. Inwieweit sich das nun mit den Beschäftigten (nach dem neuen Tarifrecht) ändert, wird man sehen.

Gruß
Frank


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen501321
Datum07.08.2008 12:488237 x gelesen
Geschrieben von Frank BauerBeamte und leitende oder hauptberufliche Angestellte dieser Gemeinde,

Werden in Bayern die Kommandanten zu Ehrenbeamten ernannt?

Geschrieben von Frank BauerBezieht sich also nur auf Leitende Beamte und Angestellt.

Nö, bezieht sich auf:

- Beamte
- Leitende Angestellte (auch wenn nur nebenamtlich)
- hauptberufliche Angestellte

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern501324
Datum07.08.2008 12:498264 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Marc DickeyWerden in Bayern die Kommandanten zu Ehrenbeamten ernannt?

Nein


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen501332
Datum07.08.2008 12:588259 x gelesen
Geschrieben von Thorsten SchlotterNein

Dann dürfte es ersteinmal kein Problem sein. Wobei ich mich frage warum "leitende Angestellte" und "hauptberufliche Angestellte" getrennt aufgeführt werden. Gibt es solche Fälle in denen ein leitender Angestellter eine Gemeinde das nur nebenberuflich macht? Wobei ich nicht glaube, daß dort ein Feuerwehrkommandant hinzuzuzählen wäre, oder?

MkG
Marc


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds501337
Datum07.08.2008 13:098254 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannDann darf ein
- Angehöriger der Kreisverwaltung kein kreistagsbageordneter
- ein Landesbeamter kein Landtagsabgeordneter
- Bundesbeamter kein Bundestagsabgeordneter
werden?

Erscheint mir etwas merkwürdig oder?

Gruß

Thomas


Doch Thomas,

das aktive und das passive Wahlrecht kann nicht eingeschränkt werden.

Wird ein Beamter oder Angestellter des Öffentlichen Dienstes gewählt, dann wird er für die Legislaturperiode beurlaubt.

Anschließend kehrt er in den Dienst zurück.

Nebenbei wird ja immer wieder beklagt, dass die Beamten ein starkes Übergewicht im Parlament haben.

Gruß
Klaus


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen501339
Datum07.08.2008 13:118227 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeWird ein Beamter oder Angestellter des Öffentlichen Dienstes gewählt, dann wird er für die Legislaturperiode beurlaubt.

Das trifft auf die Landes- bzw. Bundesebene zu. Auf der Kommunalebene sieht das bundeslandabhängig etwas anders aus.

MkG
Marc


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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern501389
Datum07.08.2008 14:208157 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyGibt es solche Fälle in denen ein leitender Angestellter eine Gemeinde das nur nebenberuflich macht? Wobei ich nicht glaube, daß dort ein Feuerwehrkommandant hinzuzuzählen wäre, oder?

Keine Ahnung ob es das gibt. Halte es aber schon für möglich. Gibt ja schließlich auch Teilzeit-Bürgermeister usw.


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg501478
Datum07.08.2008 16:008083 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer§29 GemO Ba-Wü (Hinderungsgründe)

"(1) Gemeinderäte können nicht sein
1. a) Beamte und Angestellte der Gemeinde,
..."


Werde das mal recherchieren. Meine GO ist gerade nicht greifbar.

Gruß, Markus


Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
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AutorFran8k B8., Roßtal / Bayern501483
Datum07.08.2008 16:238174 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyNö, bezieht sich auf:

- Beamte
- Leitende Angestellte (auch wenn nur nebenamtlich)
- hauptberufliche Angestellte


Stimmt, wollt ich doch sagen...;-)

Worauf ich raus wollte, ist die Tatsache, das (ehem.) Arbeiter - wie die Wasserwart im Bauhof - nicht von dieser Regelung betroffen waren.

Gruß
Frank


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AutorFabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg501504
Datum07.08.2008 17:568204 x gelesen
Moin,

ergänzend: Waibel führt dazu in "Gemeindeverfassungsrecht" RNr. 254 f. folgendes aus:

Zu den Angestellten in diesem Sinne zählen alle Personen, die in einem privatrechtlich begründeten Dienstverhältnis zur Gemeinde stehen und abhängige Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen (VGH BW Urt. v. 23.01.1984). [...]

Kein Hinderungsgrund stellen Arbeitsverhältnisse aufgrund eines Arbeitsvertrages dar. Dasselbe gilt für Ehrenbeamte und Arbeiter der Gemeinde, da die Wählbarkeit dieses Personenkreises nicht eingeschränkt werden kann (Umkehrschluss aus Art. 137 GG).


Andere Kommentierungen habe ich leider momentan nicht greifbar und der Waibel ist nun schon etwas älter, also durchaus möglich dass sich da etwas geändert hat.

MkG
Fabian


Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg501506
Datum07.08.2008 17:598150 x gelesen
Geschrieben von Fabian FunkKein Hinderungsgrund stellen Arbeitsverhältnisse aufgrund eines Arbeitsvertrages dar. Dasselbe gilt für Ehrenbeamte und Arbeiter der Gemeinde, da die Wählbarkeit dieses Personenkreises nicht eingeschränkt werden kann (Umkehrschluss aus Art. 137 GG).

Gibt es überhaupt noch die (tarifliche) Trennung in Arbeiter und Angestellte?


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorFabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg501507
Datum07.08.2008 18:028149 x gelesen
n'abend,

Geschrieben von Christian FischerGibt es überhaupt noch die (tarifliche) Trennung in Arbeiter und Angestellte?

nein, eine tarifliche Trennung zwischen diesen beiden Gruppen besteht nicht mehr. Seit Einführung des TVöD ist nur noch die Rede von "Beschäftigten", allerdings ist fraglich ob die Idee dass Gemeindearbeiter von der Mitarbeit in Gremien ausgeschlossen sind aus der tariflichen Trennung resultierte.

Dafür müsste man weitere Kommentierungen prüfen.

MkG
Fabian


Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen.

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AutorFabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg501508
Datum07.08.2008 18:038083 x gelesen
Geschrieben von Fabian Funkvon der Mitarbeit in Gremien ausgeschlossen sind

Muss natürlich heißen "nicht ausgeschlossen sind".


Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen.

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 07.08.2008 07:31 ., Schönewalde
 07.08.2008 07:40 ., Berlin
 07.08.2008 07:56 ., Stuttgart
 07.08.2008 08:03 ., Berlin
 07.08.2008 08:09 ., Stuttgart
 07.08.2008 08:13 ., Berlin
 07.08.2008 08:00 ., Stuttgart
 07.08.2008 08:20 Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth
 07.08.2008 08:22 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 07.08.2008 09:00 Frie7dhe7lm 7W., Hüllhorst
 07.08.2008 08:42 ., Isselburg
 07.08.2008 09:33 Hart7mun7d F7., Emsland
 07.08.2008 09:17 ., Bad Hersfeld
 07.08.2008 09:19 ., Berlin
 07.08.2008 09:49 Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth
 07.08.2008 09:52 ., Berlin
 07.08.2008 10:05 Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth
 07.08.2008 10:09 ., Berlin
 07.08.2008 10:20 Dirk7 H.7, Schlotheim
 07.08.2008 10:18 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 07.08.2008 10:19 ., Berlin
 07.08.2008 10:24 Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth
 07.08.2008 10:26 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 07.08.2008 11:23 Manf7red7 K.7, Löwenstein
 07.08.2008 11:25 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 07.08.2008 12:18 Chri7sti7an 7F., Wernau
 07.08.2008 12:23 Thom7as 7E., Nettetal
 07.08.2008 12:26 Chri7sti7an 7F., Wernau
 07.08.2008 12:32 Fran7k B7., Roßtal
 07.08.2008 12:48 ., Bad Hersfeld
 07.08.2008 12:49 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 07.08.2008 12:58 ., Bad Hersfeld
 07.08.2008 14:20 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 07.08.2008 16:23 Fran7k B7., Roßtal
 07.08.2008 16:00 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 07.08.2008 17:56 Fabi7an 7F., Geislingen an der Steige
 07.08.2008 17:59 Chri7sti7an 7F., Wernau
 07.08.2008 18:02 Fabi7an 7F., Geislingen an der Steige
 07.08.2008 18:03 Fabi7an 7F., Geislingen an der Steige
 07.08.2008 13:09 Klau7s B7., Isernhagen
 07.08.2008 13:11 ., Bad Hersfeld
 07.08.2008 09:55 ., Bad Hersfeld
 07.08.2008 11:36 Timo7 L.7, Langerwehe
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