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Thema | Zusammenlegung zweier Abteilungen unterschiedlicher Gemeinden | 25 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Chri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg | 497932 | |||
Datum | 25.07.2008 08:41 | 11418 x gelesen | |||
Hallo Forum, nachdem aktuell wieder das Thema "Zwei Feuerwehren in einem Feuerwehrhaus" aktuell war, hierzu weiterführende Frage. Gibt es Gemeinden, die einzelne Abteilungen zusammengelegt haben? Beispiel: Gemeinde A hat 7 Orteilswehren, Gemeinde B hat 8 Orteilswehren. An der Gemeindegrenze (abgelegen vom Rest der Feuerwehrstandorte) befindet sich je eine Ortsteilwehr der Gemeinde A und der Gemeinde B in unmittelbarer Nachbarschaft. Gibt es Beispiele bei denen hier zwei Abteilungen unterschiedlicher Gemeinden zusammengelegt sind? Kostenteilung ? Realisierung? Gruß Christoph Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 497950 | |||
Datum | 25.07.2008 09:12 | 9191 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Christoph Schönthaler Gibt es Beispiele bei denen hier zwei Abteilungen unterschiedlicher Gemeinden zusammengelegt sind? zumindest in BaWü kann ich mir das aus rechtlichen Gründen (Feuerwehrgesetz) so was schwerlich vorstellen. Wobei der GMV bei entsprechenden (geographischen) Konstellationen so was sicherlich nahelegen dürfte ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Tim 8K., Hohenahr / Hessen | 497962 | |||
Datum | 25.07.2008 09:34 | 9004 x gelesen | |||
Hallo, bei uns steht eine ähnliche Ausführung zum 01.09. an. Aktuelle Lage: 2 Gemeinden (beide < 5.000 Einwohner) verfügen über jeweils 4-5 Orsteilwehren. Geografisch liegen drei Ortschaften ca. 1 km auseinander! Umsetzung soll wie folgt aussehen: Gemeinden bleiben selbständig. Auch die Feuerwehren. ABER: Gemeinsame zukünftige Bedarfs- und Entwicklungsplanung und gemeinsame AAO. Da für die nächsten fünf Jahre div. Anschaffungen für jede Gemeinde anstehen (LF20, GW-L, ELW) - werden diese "Pflichtfahrzeuge" nur einmal für die zwei Gemeinden angeschafft und durch kleinere Fahrzeuge sinnvoll ergänzt. Ersparnis ca. 300.000,-- / Gemeinde. Bisher hört sich die Idee sehr gut an. Bin mal auf die Umsetzung gespannt :-) | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg | 497965 | |||
Datum | 25.07.2008 10:00 | 8952 x gelesen | |||
Aus meiner Sicht löbliche Ansätze aber nicht ganz das, was ich gesucht habe. Wie sieht bei eurem Unterfangen die Kostenverteilung bei der Beschaffung neuer Ausrüstung aus? Es wird wohl kaum so laufen, dass Gemeinde A das LF 20 und Gemeinde B den ELW beschafft, da es da ja doch "geringfügige" Preisunterschiede gibt. Gruß Christoph Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 497967 | |||
Datum | 25.07.2008 10:04 | 8971 x gelesen | |||
Hallo, ein schönes Beispiel funktionierender Zusammenarbeit gibt es zwischen Metzdorf (RLP) und Mompach (Luxemburg). Die beiden Wehren nutzen ein gemeinsamen Gerätehaus in Lux, wie man gelegentlich der Lokalpresse entnehmen kann, funktioniert die Zusammenarbeit reibungslos. Link zum Pressebericht des ISM. Ich gehe mal davon aus, dass die beiden Wehren selbstständig geblieben sind, sie rücken also "nur" von einem gemeinsamen Gerätehaus aus und sie haben meines Wissens auch ein gemeinsames Einsatzfahrzeug. Näheres kann vielleicht ein Kamerad aus der VG Trier-Land berichten, sofern einer mitliest. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Tim 8K., Hohenahr / Hessen | 497970 | |||
Datum | 25.07.2008 10:12 | 8853 x gelesen | |||
IFAIK soll die Aufteilung wie folgt aussehen: Gemeinde A : LF 20 / Gemeinde B: ELW1 , LF10 , (GW-L?) Vortei aus der Ersparnis ist auch schon zu erkennen: Neuanschaffung von Brandschutzkleidung (HUPF 1+4) für alle Geräteträger der Gemeinden! Gruß Tim | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 497995 | |||
Datum | 25.07.2008 12:03 | 8981 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph SchönthalerGibt es Beispiele bei denen hier zwei Abteilungen unterschiedlicher Gemeinden zusammengelegt sind? Wenn, dann geht, das m.E. am einfachsten mit einer Verwaltungsvereinbarung in Form von Zweckverbänden o.ä. wie es z.B. in mehreren Fällen bereits für Einrichtungen wie Bauhöfe oder Wasserversorgung sowie Entworgungseinrichtungen gemacht wird. m.E. keine schlechte Lösung. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Sternenfels / Baden-Württemberg | 498003 | |||
Datum | 25.07.2008 12:33 | 8815 x gelesen | |||
Hallo und Gruß nach Neuenbürg ( bei Pforzheim?) Mir ist nur aus der Nachbarwehr bekannt, also in Zaberfeld (LK Heilbronn), dort gibts die Orte Leonbronn, Zaberfeld, Michelbach und Ochsenburg. Dort wurden die Feuerwehren Ochsenburg und Michelbach "aufgelöst", die Feuerwehrhäuser dienen nur noch als Lager und Treffpunkte für die Feuerwehr. Zaberfeld und Ochsenbach wurden als Gesamtwehr errichtet und sind nun 2 Löschzüge. Überkosten weiss ich nicht, nur das es realisiert wurde. Gruß aus dem Enzkreis Basti | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg | 498005 | |||
Datum | 25.07.2008 12:44 | 8813 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian SiewertHallo und Gruß nach Neuenbürg ( bei Pforzheim?) Ja Geschrieben von Sebastian Siewert Mir ist nur aus der Nachbarwehr bekannt, also in Zaberfeld (LK Heilbronn), dort gibts die Orte Leonbronn, Zaberfeld, Michelbach und Ochsenburg. Dort wurden die Feuerwehren Ochsenburg und Michelbach "aufgelöst", die Feuerwehrhäuser dienen nur noch als Lager und Treffpunkte für die Feuerwehr. Zaberfeld und Ochsenbach wurden als Gesamtwehr errichtet und sind nun 2 Löschzüge. Danke für die Antwort. So wie ich das sehe ist das aber auch nur eine Zusammenlegung innerhalb der Gemeinde und nicht auf interkommunaler Ebene. @Christian: Sowas in der Richtung hab' ich auch gedacht, aber ich hätte eben gerne Beispiele aus der Realität. Evtl. bin ich mit der Frage etwas zu früh dran und stell' sie nochmal 10 Jahre zurück ;-) Gruß Christoph Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Sternenfels / Baden-Württemberg | 498011 | |||
Datum | 25.07.2008 13:34 | 8739 x gelesen | |||
Das ist korrekt! Anderst wird es denke ich auch nie gehen, da jede Gemeinde verpflichtet ist eine leistungsstarke Feuerwehr aufzubauen und zu unterhalten. kameradschaftlichen Gruß Basti | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 498014 | |||
Datum | 25.07.2008 14:06 | 8645 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M@yer zumindest in BaWü kann ich mir das aus rechtlichen Gründen (Feuerwehrgesetz) so was schwerlich vorstellen. Vor Jahren bei zwei selbstständigen Gemeinden hier im " RNK " mal diskuitert und vorgeplant. Bei beiden räumlich nah beieinanderliegende FFs war damals der Um- bzw. Neubau ihrer FW-Gerätehäuser notwendig, ein gemeinsamer Neubau zwischen den beiden Orten war geplant. Von den Gemeinden, Kreis und Land wurde die Idee befürwortet, letztlich aber wegen "Unerreichbarkeit" einiger Hilfsfristen kam diese Idee über das Planungs- und Diskutierstatium nicht hinaus. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 498023 | |||
Datum | 25.07.2008 14:21 | 8662 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian SiewertAnderst wird es denke ich auch nie gehen, da jede Gemeinde verpflichtet ist eine leistungsstarke Feuerwehr aufzubauen und zu unterhalten. Das ist einzig und allein eine Frage der gesetzlichen Vorgaben und Gesetze können schließlich geändert und den Erfordernissen angepasst werden. Hier in BY hätten wir schon fast die Möglichkeit bekommen, dass Gemeinden sich zu Zweckverbänden zusammenschließen. Leider hat unser "weitsichtiger" Landesverband diesen Entwurf so lange torpediert, bis die Zweckverbände aus der endgültigen Fassung wieder gestrichen wurden. Das war wieder einmal einer der Momente, an denen ich mich Frage, welche Daseinsberechtigung diese Bremserverbände überhaupt haben. Gruß Peter | |||||
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Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern | 498045 | |||
Datum | 25.07.2008 16:17 | 8925 x gelesen | |||
Servus, ich kenne eine Feuerwehr, deren Bereich in drei Gemeinden in zwei Landkreisen liegt. Das Feuerwehrhaus der Feuerwehr Allmannsau (Link =>Vereine =>FF Allmannsau) liegt im Gemeindegebiet Rechtmehring, finanziell unterhalten wird die Feuerwehr vom Markt Haag in Oberbayern (beide Landkreis Mühldorf am Inn), die Mannschaft kommt aus der bei der Gemeindegebietsreform aufgelösten Gemeinde Allmannsau, die auf die Gemeinde Rechtmehring, den Markt Haag und die Gemeinde Soyen (Landkreis Rosenheim) aufgeteilt wurde. Beim damaligen Bau des Feuerwehrhauses hat sich auch die Gemeinde Rechtmehring finanziell beteiligt (ob Soyen auch??). Wär ein klassischer Fall für einen "Zweckverband Feuerwehr" gewesen, aber wie bereits ausgeführt, der LFV Bayern war dagegen und deshalb ist es nicht ins neue BayFwG gekommen. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 498046 | |||
Datum | 25.07.2008 16:19 | 8814 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias Josef Riesch(Link =>Vereine =>FF Allmannsau) Immer wenn auf Stadt-/Gemeindewebseiten die Feuerwehr unter dem Menüpunkt "Vereine" zu finden ist krieg ich grüne Pußteln. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 498048 | |||
Datum | 25.07.2008 16:28 | 8694 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey krieg ich grüne Pußteln. Das möchte ich sehen;-) Aber das Beispiel von Tobias ist doch ein Beispiel das es auch ohne geseth´zliche Regelung geht oder? Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern | 498050 | |||
Datum | 25.07.2008 16:43 | 8841 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyImmer wenn auf Stadt-/Gemeindewebseiten die Feuerwehr unter dem Menüpunkt "Vereine" zu finden ist krieg ich grüne Pußteln. Wobei es hier allerdings passt!! Wie beschrieben, wird die Feuerwehr Allmannsau vom Markt Haag unterhalten, ist also eine Einrichtung dieser kommunalen Gebietskörperschaft. Da in Bayern nach Gesetz die Feuerwehrvereine die Mannschaften zur Erledigung der gemeindlichen Aufgabe Brandschutz und technische Hilfeleistung stellen und in diesem speziellen Fall Vereinsmitglieder dieses Feuerwehrvereines, die gleichzeitig Gemeindebürger der Gemeinde Rechtmehring sind, bei einer gemeindlichen Einrichtung einer Nachbargemeinde Dienst leisten, sehe ich kein Problem, dass auf der Internetseite der Gemeinde Rechtmehring der Verein "Freiwillige Feuerwehr Allmannsau" (wie auch die beiden anderen Feuerwehrvereine der Gemeinde) unter dem Oberbegriff Vereine auftauchen. Wenn Du genauer liest, wirst Du sogar feststellen, dass bei den jeweiligen Seiten ein erheblicher Teil des Textes auf Vereinstätigkeiten ausgerichtet ist (Hallenfeste, ...) und auch die Anschrift des Vereinsvorstandes angegeben ist. Wenn also unter der Überschrift "gemeindliche Einrichtungen" ein Hallenfest oder der Vereinsvorstand genannt wäre, käme auch der Aufschrei aus dem Forum. Verein und gemeindliche Einrichtung sind untrennbar verbunden, soll man sie deshalb auf der Internetseite einer Gemeinde trennen? Ich weiß, dass außerhalb Bayerns diese Konstellation grüne Pußtel hervorruft. Trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, dass sich dieses System auf absehbare Zeit ändern wird. Irgendwie hab ich mit genau so einer Reaktion gerechnet, als ich das Wort Verein geschrieben habe. Liebe Kameraden, lasst uns Bayern unsere Feuerwehrvereine, wir Bayern lassen Euch Nicht-Bayern auch Eure KLF, LF 8 nach TW, StLF 20/25 und die sonstigen Dinger, bei denen ich grüne Pußteln bekomme! | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 498051 | |||
Datum | 25.07.2008 16:54 | 8777 x gelesen | |||
Hallo Tobias, Als Bayer (Franke) in der Fremde, kann ich auch nur schmunzeln über Meinungen von Nicht-Bayern über die Feuerwehrvereine. Ich habe miterlebt wie diese Änderung des Feuerwehrgesetzes durchgeführt wurde. Man war damals gezwungen sich mit dem Thema Verein, Kasse, Finanzamt usw. auseinander zu setzen. Das was ich damals miterlebt und gelernt habe, erlebe ich jetzt hier nochmal. Ich kann dazu nur soviel sagen, wenn jeder FA der nebenbei einen Verein oder förderverein betreibt auch nur halbwegs wüßte was er macht, würden wahrscheinlich etliche sofort aus der FF austreten. Deshalb laß sie schimpfen, den sie wissen nicht was sie tun. Gruß Thomas PS Das gilt auch für andere Themen bei denen oft auf Bayern geschimpft wird. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern. Wo sonst? | 498054 | |||
Datum | 25.07.2008 17:04 | 8731 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannAls Bayer (Franke) in der Fremde, kann ich auch nur schmunzeln über Meinungen von Nicht-Bayern über die Feuerwehrvereine. Ich habe miterlebt wie diese Änderung des Feuerwehrgesetzes durchgeführt wurde. Man war damals gezwungen sich mit dem Thema Verein, Kasse, Finanzamt usw. auseinander zu setzen. Das was ich damals miterlebt und gelernt habe, erlebe ich jetzt hier nochmal. Hab das auch erlebt, das war ganz am Anfang meiner Feuerwehrlaufbahn. Was viele nicht wissen: bis 1980 waren in BY die Feuerwehren tatsächlich Vereine. Erst als am 23.1280 das FlöG von 1954 (?) durch das BayFwG abgelöst wurde, änderte sich das, wobei es allerdings Übergangszeiten gab. In meiner ersten Wehr wurde am 05.01.80 der Kommandat gewählt, eingeladen wurde hier von der Feuerwehr. Erst nach Ablauf seiner Amtszeit wurde am 05.01.85 (!!) durch die Stadtverwaltung eingeladen. Geschrieben von Thomas Edelmann Deshalb laß sie schimpfen, den sie wissen nicht was sie tun. undGeschrieben von Thomas Edelmann PS Das gilt auch für andere Themen bei denen oft auf Bayern geschimpft wird. Genau so ist `s...:-) Grüße aus Franken Bernd | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 498062 | |||
Datum | 25.07.2008 17:36 | 8735 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias Josef Rieschsoll man sie deshalb auf der Internetseite einer Gemeinde trennen? Sollte kein Problem sein. Schau mal auf die HP meiner Gemeinde, da findest du unter "öffentl. Einrichtungen" die 4 Wehren der Gemeinde, wobei als Ansprechpartner jeweils der Kdt. genannt ist. Im Vereinsindex findest du die 4 Feuerwehrvereine mit dem jeweiligen Vereinsvorstand. Geschrieben von Tobias Josef Riesch Irgendwie hab ich mit genau so einer Reaktion gerechnet, als ich das Wort Verein geschrieben habe. Mir war sowohl die Reaktion klar, als auch die Person, von der sie kommt :-) Geschrieben von Tobias Josef Riesch Liebe Kameraden, lasst uns Bayern unsere Feuerwehrvereine, wir Bayern lassen Euch Nicht-Bayern auch Eure KLF, LF 8 nach TW, StLF 20/25 und die sonstigen Dinger, bei denen ich grüne Pußteln bekomme! Zustimmung, mehr sog i net! Gruß Peter | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 498135 | |||
Datum | 25.07.2008 23:54 | 8775 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidSollte kein Problem sein. Schau mal auf die HP meiner Gemeinde, da findest du unter "öffentl. Einrichtungen" die 4 Wehren der Gemeinde, wobei als Ansprechpartner jeweils der Kdt. genannt ist. Im Vereinsindex findest du die 4 Feuerwehrvereine mit dem jeweiligen Vereinsvorstand. Damit werde auch ich glücklich. Geschrieben von Peter Schmid Mir war sowohl die Reaktion klar, als auch die Person, von der sie kommt :-) Nichts gegen Vereine aber solch eine Eintragung kann man leider in 13 von 16 Bundesländern finden - und das selbst in Gegenden wo man gar keinen Feuerwehrverein findet. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 498218 | |||
Datum | 26.07.2008 13:58 | 8578 x gelesen | |||
Vor nicht langer Zeit gab es sogar in der FEUERWEHR-BRAVO einen Bericht über die FF Suhl im Thüringer Wald. Hier sind die hauptamtliche Abteilung der FF Suhl und die Tunnelfeuerwehr im Gefahrenabwehrzentrum direkt an der Autobahnausfahrt Suhl/Zella-Mehlis untergebracht. Es handelt sich dabei zwar nicht um 2 unterschiedliche Gemeinden, aber doch um unterschiedliche Träger. | |||||
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Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Kt. Aargau | 498235 | |||
Datum | 26.07.2008 14:33 | 8751 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph SchönthalerGibt es Gemeinden, die einzelne Abteilungen zusammengelegt haben? Ja, wobei die Rechtslage hier nicht die gleiche ist (Ausland). Geschrieben von ---Verordnung über die Beitragsleistung aus dem Fonds zur Verhütung und Bekämpfung von Feuerschäden--- § 7 Hier müssen die Gemeinden mit Suventionskürzungen leben, wenn sie die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden nicht suchen, wenn Rationalisierungpotential vorhanden ist. Geschrieben von Christoph Schönthaler Gibt es Beispiele bei denen hier zwei Abteilungen unterschiedlicher Gemeinden zusammengelegt sind? Häufig werden die Kosten pro Kopf(Bevölkerung) ermittelt und dann Anteilmässig aufgeteilt. Geschrieben von Christoph Schönthaler Realisierung? Wenn möglich zuerst immer öfter zusammen üben, irgendwann dann Fusion. Gruss aus der Schweiz - ohne Vorbaupumpen - dafür mit viel Wasser auf den Fzg. | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 498283 | |||
Datum | 26.07.2008 17:20 | 8559 x gelesen | |||
Hallo Sebastian, Geschrieben von Sebastian Siewert Anderst wird es denke ich auch nie gehen, da jede Gemeinde verpflichtet ist eine leistungsstarke Feuerwehr aufzubauen und zu unterhalten. Falsch, die Gemeinde ist Verpflichtet für die Gefahrenabwehr zu sorgen! Meines Wissens gibt es in Ba- Wü eine Gemeinde ohne FW, die Gemeinde hat einen Vertrag mit Freiburg, der Brandschutz etc. wird von der BF Freiburg gestellt. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 498289 | |||
Datum | 26.07.2008 17:29 | 8492 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Siewert
Doch. Denn die Gemeinde muss sicher stellen Feuerwehr vorhanden ist. Da steht nicht das die Feuerwehr in der Gemeinde stationiert ist, Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 498347 | |||
Datum | 26.07.2008 19:28 | 8824 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Michael Bayer Meines Wissens gibt es in Ba- Wü eine Gemeinde ohne FW, die Gemeinde hat einen Vertrag mit Freiburg, der Brandschutz etc. wird von der BF Freiburg gestellt. Das ist die Gemeinde Merzhausen, sie liegt ca. 3,5 km südlich der Feuerwache in der Freiburger Eschholzstraße. Die Gemeinde Merzhausen hat der Stadt Freiburg per öffentlich-rechtlicher Vereinbarung ihre Pflichtaufgaben nach § 2 (1) und § 3 (1, 2) FwG BaWü übertragen, die Stadt Freiburg erhält im Gegenzug eine jährliche Pauschale, die derzeit rd. € 60.000 / a beträgt. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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