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Thema | Bezüge während der Ausbildungszeit, hier hD | 4 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Erwi8n P8. M8., Bad Soden a. Ts. / Hessen | 498001 | |||
Datum | 25.07.2008 12:29 | 4728 x gelesen | |||
Hallo, es gab/gibt immer wieder mal die Diskussion um die Höhe der Anwärterbezüge. Für den mD gab/gibt es Fälle, in denen während der Ausbildungdungszeit bereits A7 voll bezahlt wird, andere bekommen die Anwärterbezüge. Ich weiß leider nicht wie es aktuell bei gD und hD ist, ob da in der Ausbildungszeit manchmal auch das volle Gehalt gezahlt wird (man ist ja schließlich fertiger Ingenieur, Dr., oder wasauchimmer -- analog für den mD dort fertig ausgelernter Handwerker). In anderem Zusammenhang stieß ich auf eine Stellenausschreibung des Bundesrechnungshofes für "Trainee für den höheren Prüfungsdienst". Ebenfalls zwei Jahre Ausbildungszeit, so wie bei Brandreferendaren, allerdings wird hier dann während der Trainee-Zeit nach E13 TVöD/ BAT III bezahlt. Das ist ca. doppelt so hoch wie Anwärterbezüge für den hD (jeweils ohne Zulagen). Rein neugierdehalber, ist dies bei Feuerwehr mittlerweile auch verbreitet, hier mehr zu zahlen? Wird dies als Instrument verwendet, um in der jetzigen Mangelsituation an guten & geeigneten Kandidaten diese für solche Stellen zu "begeistern"? Oder gibt es immer noch genug Bewerber in gewünschter Qualität für die Referendarsstellen? Ein schönes Wochendende wünscht MkG, Erwin -- Ich stehe zu Artikel 5 des Grundgesetzes. Mein Zynismus, meine Rhetorik. Wer ein Problem hat möge dies doch offen äußern und nicht feige hinter meinem Rücken tuscheln. | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Frankfurt / Hessen | 498089 | |||
Datum | 25.07.2008 20:00 | 2538 x gelesen | |||
Hallo Erwin, Du mußt dir mal die Laufbahnverordnungen der verschiedenen Bundesländer in Verbindung mit der jeweils gültigen (Länder-)Besoldungsordnung anschauen, daraus ist ersichtlich wie während der Ausbildung Besoldet wird. Beamter auf Probe = volle Bezüge in der aktuellen Besoldungsgruppe Beamter auf Widerruf = Anwärterbezüge Auch hier gilt wieder einmal der Grundsatz: Wer lesen kann ist klar im Vorteil..... | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 498375 | |||
Datum | 26.07.2008 20:58 | 2479 x gelesen | |||
Geschrieben von Bach RüdigerWer lesen kann ist klar im Vorteil..... Dann schreib wenigstens auch die Antwort GANZ hin: Es gibt im Besoldungsrecht die Möglichkeit, Anwärtersonderzuschläge zu zahlen. Wird aber seltenst genutzt bei Referendaren. Regelfall ist Anwärterbezüge hD. Die Mitarbeiter der Werkfeuerwehren allerdings bekommen das, was im Arbeitsvertrag steht. Das kann, wenn derjenige vorher schon in der Firma war, auch das ganz normale Gehalt sein. Zahl geeigneter Bewerber: Es ist noch erträglich... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 502148 | |||
Datum | 11.08.2008 10:45 | 2203 x gelesen | |||
Geschrieben von Erwin P. MarkIn anderem Zusammenhang stieß ich auf eine Stellenausschreibung des Bundesrechnungshofes für "Trainee für den höheren Prüfungsdienst". Ebenfalls zwei Jahre Ausbildungszeit, so wie bei Brandreferendaren, allerdings wird hier dann während der Trainee-Zeit nach E13 TVöD/ BAT III bezahlt. Das ist ca. doppelt so hoch wie Anwärterbezüge für den hD (jeweils ohne Zulagen). Gesucht werden Bewerber mit der Befähigung zum Richteramt, d.h. die haben bereits den Vorbereitungsdienst für den hD erfolgreich absolviert (Rechtsassessoren mit 2. Staatsexamen). Den Direkteinstieg in den hD gibt es bei besonders qualifizierten Bewerbern und bestimmten Stellen aber auch. | |||||
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