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Thema | Wer darf Geräte prüfen? | 9 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 496449 | |||
Datum | 18.07.2008 16:27 | 5493 x gelesen | |||
Darf ein Kommandant oder Wehrführer Geräte prüfen, wenn der Gerätewart nicht da ist oder gar keiner Ernannt wurde? Letztendlich ist er doch noch über dem Gerätwart verantwortlich und sollte die tun dürfen - oder ist ein Lehrgang zwingend dazu erforderlich? Gesetz den Fall er hat die Ausbildung ist aber nicht ernannt, dürfte er dann? Wenn er das nicht darf, wer macht es dann bzw. wie sieht es mit der Verantwortung (ohne Prüfung) aus? | |||||
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Autor | Ralf8 F.8, Duisburg / NRW | 496456 | |||
Datum | 18.07.2008 16:43 | 3509 x gelesen | |||
Lies doch einfach mal die Seiten 5 und 6 in dem Dokument, was im Threadcontainer eingestellt wurde.... | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 496457 | |||
Datum | 18.07.2008 16:45 | 3440 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Mike Schindler Darf ein Kommandant oder Wehrführer Geräte prüfen, wenn der Gerätewart nicht da ist oder gar keiner Ernannt wurde? Ich denke mal es sollte schon jemand mit entsprechender Qualifikation machen... Geschrieben von Mike Schindler Letztendlich ist er doch noch über dem Gerätwart verantwortlich und sollte die tun dürfen Er ist auch für die Maschinisten verantwortlich - trotzdem darf er keinen Feuerwehr-LKW fahren, wenn er die entsprechende Fahrerlaubnis nicht besitzt. Geschrieben von Mike Schindler Gesetz den Fall er hat die Ausbildung ist aber nicht ernannt, dürfte er dann? Müsste er sich halt selbst ernennen.. ;-) Geschrieben von Mike Schindler Wenn er das nicht darf, wer macht es dann bzw. wie sieht es mit der Verantwortung (ohne Prüfung) aus? Verantwortlich ist der Kommandant ja trotzdem, er hat dafür zu sorgen, dass jemand da ist, der dazu qualifiziert ist und das macht. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 496465 | |||
Datum | 18.07.2008 17:03 | 3309 x gelesen | |||
OK, der Link erklärt den Sachverhalt ausreichend. Eines bleibt jedoch noch offen, die fachliche Qualifikation vorausgesetzt (also den Lehrgang) jedoch ohne rnennung durch den Träger - wie sieht es damit aus? | |||||
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Autor | Ralf8 F.8, Duisburg / NRW | 496467 | |||
Datum | 18.07.2008 17:07 | 3324 x gelesen | |||
Hallo Mike, Wer fordert wo eine solche Ernennung ? Gruß Ralf | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 496468 | |||
Datum | 18.07.2008 17:08 | 3293 x gelesen | |||
Gute Frage! Wenn ich es wüßte, hätte ich vermutlich die Antwort... | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 496499 | |||
Datum | 18.07.2008 18:45 | 3268 x gelesen | |||
Die Antwort findest du in der Betriebssicherheitsverordnung. § 3 Abs. 3 (3) Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Heisst, ohne ausdrückliche Beauftragung keine Prüfung. (Übertragung von Unternehmerpflichten) Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 496518 | |||
Datum | 18.07.2008 20:43 | 3184 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardDie Antwort findest du in der Betriebssicherheitsverordnung. Wobei wir das Thema BetrSichV schon hatten... Es ist nicht abschließend geklärt, ob die für die Freiwilligen gilt... Aber im grunde ist es zum Thema egal, da nur ein ausgebildeter gerätewart (und dazu vermutlich dennoch mit Ernennung) prüfen darf! | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 496527 | |||
Datum | 18.07.2008 21:03 | 3050 x gelesen | |||
§ 2 GUV-V A1: Grundpflichten des Unternehmers (Hervorhebung durch mich) Das ist aus meiner Sicht eindeutig. Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
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