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Thema2m Festeinbau in ELW 1 (Hier speziell Hessen)16 Beträge
RubrikKommunikationstechnik
 
AutorSven8 K.8, Reinhardshagen / Hessen495782
Datum16.07.2008 10:468819 x gelesen
Hallo !

Wir sind gerade dabei ein Ausstattungskonzept für die Beschaffung eines ELW 1 zu erstellen.

Jetzt stellt sich das Problem des Einbau von 2m Funkgeräten (fest).

Der Einbau von FuG 9 ist in Hessen per Erlaß in ELW nicht zugelassen.

Welche Alternativen gibt es dazu? Wäre für jeden Tipp/Hinweis dankbar!


Auszug aus: Baurichtlinie Funk vom 25.2.99

FuG9
Durch diese Geräte besteht, da technisch keine Begrenzung auf Wenigkanalbetrieb möglich ist, die Gefahr des Schaltens von Zubringerkanälen der Gleichwellensysteme. Unberechtigter Sendebetrieb auf diesen Kanälen kann zu erheblichen Störungen im Funknetz führen.
Im 2m-Band ist ausschließlich lokaler Einsatzstellenfunkverkehr zu führen, die Sendeleistung eines FuG 9 ist für o.g. Einsatzzweck unangemessen hoch, die mögliche Störreichweite steigt demzufolge an.
Der Betrieb eines FuG 9 ist aus fernmeldetaktischer Sicht im ELW 1 nicht erforderlich. Der Einsatz von Funkanlagen des Typs FuG 9 wurde daher mit Erlaß VI 64 - 68 f 02,03 vom 10.Oktober 1985 nur für einen begrenzten Anwenderkreis genehmigt.


Vielen Dank vorab !


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern495785
Datum16.07.2008 10:506385 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Sven KötheWelche Alternativen gibt es dazu? Wäre für jeden Tipp/Hinweis dankbar!


Eine Aktivladehalterung für ein 2m FUG 11b die zum Beispiel
Wetech für verschiedene Geräte anbietet. Empfinde ich als ideale Lösung, nutzen wir z.B. auch auf dem MZB und kommen damit richtig weit bei klarer Verständigung, und alles im Rahmen des zulässigen. Dazu noch preiswerter wie ein festes Gerät und universeller.


Gruß
Christian





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AutorFran8k H8., Altenstadt / Hessen495791
Datum16.07.2008 11:026263 x gelesen
Hallo,

auch ich würde ein FuG11 mit einer Aktivhalterung empfehlen. In unserem ELW sind 2 solche Halterungen verbaut und über die vorhandene Schnittstelle an 2 Major BOS angeschlossen.

Funktioniert gut und dürfte auch die Preiswerteste Lösung sein.

gruß,
Frank


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AutorAndr8eas8 H.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz495807
Datum16.07.2008 11:366351 x gelesen
Aus "Baurichttlinie Funk"Durch diese Geräte besteht, da technisch keine Begrenzung auf Wenigkanalbetrieb möglich ist, die Gefahr des Schaltens von Zubringerkanälen der Gleichwellensysteme. Unberechtigter Sendebetrieb auf diesen Kanälen kann zu erheblichen Störungen im Funknetz führen.

Mal abgesehen davon, dass zum einen Zubringer in der Regel im 70 cm Band und nicht im 2m Band betrieben werden und dass das Fug 9b die für Sonderanwendungen gedachten Kanäle > 100 i.d.R. NICHT schalten kann:

Mit diesem Argument dürfte man ja überhaupt keine Vielkanalgeräte mehr betreiben. Egal in welchem Band. Es könnte ja ein falscher Kanal geschaltet werden!? Seltsame Begründung.


Schönen Gruß
Andreas


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen495810
Datum16.07.2008 11:476265 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas HuschMal abgesehen davon, dass zum einen Zubringer in der Regel im 70 cm Band und nicht im 2m Band betrieben werden und dass das Fug 9b die für Sonderanwendungen gedachten Kanäle > 100 i.d.R. NICHT schalten kann:

das ist in Hessen so wie du es beschreibst nicht der Fall - die Zubringerstrecken liegen auf 2m-Kanälen, in unserem Fall etwa auf dem Kanal 83.

Geschrieben von Andreas HuschMit diesem Argument dürfte man ja überhaupt keine Vielkanalgeräte mehr betreiben. Egal in welchem Band. Es könnte ja ein falscher Kanal geschaltet werden!? Seltsame Begründung.

Naja, bei einem Vielkanal-Handgerät ist die Möglichkeit eine Störung auszulösen ja deutlich limitierter - eingekelmmte Sprechtasten, versehentliche V- oder RS1-Schaltungen oder ähnliches sind ja rein technisch schon nicht möglich.

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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AutorAndr8eas8 H.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz495840
Datum16.07.2008 14:296118 x gelesen
Geschrieben von Matthias Ott das ist in Hessen so wie du es beschreibst nicht der Fall - die Zubringerstrecken liegen auf 2m-Kanälen, in unserem Fall etwa auf dem Kanal 83.
Ohje... Es gibt bei Feuerwehrs wirklich nichts was es nicht gibt ;-) Wieder was gelernt danke...


Naja, bei einem Vielkanal-Handgerät ist die Möglichkeit eine Störung auszulösen ja deutlich limitierter - eingekelmmte Sprechtasten, versehentliche V- oder RS1-Schaltungen oder ähnliches sind ja rein technisch schon nicht möglich

Naja, wenn das Gerät - wie hier vorgeschlagen - in einem ELW mit einer entsprechenden Besprechungseinrichtung fest eingebaut ist, sind diese Risiken wohl genauso groß wie bei einem entsprechend angeschlossenen Fug 9, wobei ich eine Fehlbedienung an einem Handgerät eher für wahrscheinlich halte. Es gibt ja schließlich auch Fug 9 ohne RS schaltung.

Ich find es grundsätzlich ziemlich seltsam einen bestimmten Gerätetyp "zu verbieten" wenn das nur dazu führt, das man irgendwelche "Bastellösungen" (die können durchaus professionell gemacht sein, nicht falsch verstehen) installiert die genau die gleichen Risiken beinhalten wie das was man eigentlich verboten hat.

Ist allerdings alles ziemlich Off Topic. Letzendlich bleibt für das konkrete Problem wohl keine andere möglichkeit als HFG mittels Aktiv Halterung als Festeinbau zu betreiben so wie es von Frank Hetterich vorgeschlagen wurde. Wenn man die Baurichtline da weiter interpretiert müssten diese dann allerdings vermutlich auf Wenigkanalbetrieb progammiert werden.

Schönen Gruß
Andreas


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg495841
Datum16.07.2008 14:326007 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Andreas HuschNaja, wenn das Gerät - wie hier vorgeschlagen - in einem ELW mit einer entsprechenden Besprechungseinrichtung fest eingebaut ist, sind diese Risiken wohl genauso groß wie bei einem entsprechend angeschlossenen Fug 9,

Ein FuG 9 hat eine höhere Sendeleistung wie ein Handfunkgerät da in einer Aktivhalterung steckt.

Ein ELW mit einem FuG 9 kann - bei gutem Standort - den Einsatzstellenfunk auf 2m im weiten Umkreis auch auf anderen Einsatzstellen stark stören.

Aus dem selben Grund sind in BaWü in der Regel 2m-Feststationen auch nicht genehmigungsfähig.


MkG Jürgen Mayer

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AutorAndr8eas8 H.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz495843
Datum16.07.2008 14:546022 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerEin FuG 9 hat eine höhere Sendeleistung wie ein Handfunkgerät da in einer Aktivhalterung steckt.

Ja, es hat eine höhere zulässige Sendeleistung von 6 Watt. Die lässt sich aber je nach Hersteller auf 2,5/3W oder auch 1W "herunterprogammiern". Wobei eine bessere/externe Antenne vermutlich mehr ausmacht als die paar Watt unterschied.

Grundsätzlich hast du aber schon recht. DAS wäre ein technisches Argument. Welches aber leider nicht in der Baurichtline steht ;-) Wenn es darum ginge könnte man ja dort einfach eine maximale Sendeleistung von z. B. einem Watt festschreiben. Wäre sicher sinnvoller als einen bestimmten Gerätetyp auszuschließen.

Schönen Gruß
Andreas


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg495844
Datum16.07.2008 15:015996 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Andreas HuschJa, es hat eine höhere zulässige Sendeleistung von 6 Watt. Die lässt sich aber je nach Hersteller auf 2,5/3W oder auch 1W "herunterprogammiern".

Ich vermute mal das das zumindest bei den älteren Ausführungen der FuG 9 gar nicht durch "programmieren" möglich ist.

Eine Veränderung der Sendeleistung verstösst gegen die TR-BOS - auch wenns weniger ist ...

Das Gerät ist mit der Sendeleistung die in den Richtlinien angegeben ist geprüft und ausgeliefert. Wenn dann nachher jemand "dranrumschraubt" entspricht es nicht mehr den Richtlinien.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorMich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg495845
Datum16.07.2008 15:055833 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerDas Gerät ist mit der Sendeleistung die in den Richtlinien angegeben ist geprüft und ausgeliefert. Wenn dann nachher jemand "dranrumschraubt" entspricht es nicht mehr den Richtlinien.

Hallo,

und wenn die Veränderung der Sendeleistung vorgesehen und geprüft ist? Beim FuG 7 konnte man ja sogar per Schalter von 10 W auf 3 W umschalten.
Ich will damit sagen: ist die Veränderung der Sendeleistung wirklich in diesem Fall ein dranrumschrauben, oder eine legale Anpassung an die Bedürfnisse?

Freundliche Grüße,

Michael Schuckart


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AutorAndr8eas8 H.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz495846
Datum16.07.2008 15:095975 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerIch vermute mal das das zumindest bei den älteren Ausführungen der FuG 9 gar nicht durch "programmieren" möglich ist.

Eine Veränderung der Sendeleistung verstösst gegen die TR-BOS - auch wenns weniger ist ...

Das Gerät ist mit der Sendeleistung die in den Richtlinien angegeben ist geprüft und ausgeliefert. Wenn dann nachher jemand "dranrumschraubt" entspricht es nicht mehr den Richtlinien.


Naja "programmieren" kann kann auch per Schalter oder Lötpunkt erfolgen. Je nachdem. Und das ist auch durchaus zulässig, wenn denn diese "Begrenzungsfunktion" bei der abnahme mitgeprüft wurde. Siehe z. B. als wohl bekanntestes Beispiel das alte Fug 7b mit 3W/10W Schalter.

Schönen Gruß
Andreas


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AutorAndr8eas8 H.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz495849
Datum16.07.2008 15:156045 x gelesen
TR Mobilfunkgeräte Fug 9 Serie, 1993, Kapitel 5

Bei normalen Betriebsbedingungen muß die HF-Ausgangsleistung auf allen Kanälen 6 Watt (± 20 %) betragen.
Bedarfsweise muß die HF-Ausgangsleistung auf 2,5 Watt (± 20 %) umgeschaltet
werden können. Zusätzlich wird in der 2,5-Watt-Stellung eine Einstellmöglichkeit für
die Leistung im Bereich von 0,5 Watt bis 2,5 Watt empfohlen.


Es ist mit den TRs manchmal ähnlich wie mit UVVen...

Schönen Gruß
Andreas


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg495850
Datum16.07.2008 15:165849 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Andreas HuschJe nachdem. Und das ist auch durchaus zulässig, wenn denn diese "Begrenzungsfunktion" bei der abnahme mitgeprüft wurde.

Ich bezweifle stark das bei der Abnahme entsprechend der TR-BOS solche Optionen die durch Löten o.Ä. möglich sind geprüft wurden.

Geschrieben von Andreas HuschSiehe z. B. als wohl bekanntestes Beispiel das alte Fug 7b mit 3W/10W Schalter.

Das ist was Anderes. Diese Möglichkeit besteht für den Anwender. Das wurde auf jeden Fall geprüft.


MkG Jürgen Mayer

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg495851
Datum16.07.2008 15:185876 x gelesen
hallo,

oha - da muss ich mich belehren lassen ;-)

Respekt - da ist die TR-BOS in diesem speziellen Fall weiter als ich gedacht habe.

Somit sind meine Ausführungen zu den umschaltbaren Sendeleistungen natürlich überholt bzw. falsch ...


MkG Jürgen Mayer

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen495906
Datum16.07.2008 18:025796 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Sven Köthe
Wir sind gerade dabei ein Ausstattungskonzept für die Beschaffung eines ELW 1 zu erstellen.

Jetzt stellt sich das Problem des Einbau von 2m Funkgeräten (fest).

Welches Problem?
Haltet euch einfach an die Norm, die sieht 3 x 2m-Handfunkgeräte vor (eins für den Funkplatz und 2 variable)...


mkg hwk

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen496010
Datum16.07.2008 22:256366 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas HuschMit diesem Argument dürfte man ja überhaupt keine Vielkanalgeräte mehr betreiben. Egal in welchem Band. Es könnte ja ein falscher Kanal geschaltet werden!? Seltsame Begründung.


... nein, nicht seltsam, nur historisch bedingt und eigentlich bewährt. 90% aller Zubringer sind in Hessen auf 2m Frequenzen (hier gab es schon Gleichwellen als man eben da Zubringer noch auf 2m baute ...). Und zu Zeiten des Wenigkanal FuG 10 war das Wenigkanalgerät nunmal der sicherste Weg die Gleichwellen gegen versehentliche Störungen zu schützen. Übrigens gae es schon immer die Erlasslage in Hessen, dass FuG 11b i.d.R. im Wenigkanalmodus zu stehen haben (mit 31, 50, 51, 53, 55, 56 und ggf. 34bG, 39bG)

Und schon seit dieser Zeit gibt es bei den npol BOS in Hessen (zugelassene) FuG 9 fast nur in ELW 2 und in Leitstellen. Funktioniert erstaunlicherweise ...

Und da dem hessischen Einspruch sogar das Normgremium nun gefolgt ist steht in der aktuellen ELW 1 Norm beim fest eingebauten 2m-Gerät auch nicht mehr der Begriff "Mobil" (im Gegensatz zum 4m). Somit ist das FuG 11b in Aktivhalterung auch wieder normkonform (und billiger und - weil Sendeleistung regelt doch in Realität keiner runter - weniger mit Störreichweite belastet).

2m Funk ist Einsatzstellenfunk. Die Verkehrsbeziehung 6 W Gerät an guter Antenne (Fahrzeug FuG 9) zu 1W Gerät an schlechter Wendelantenne (FuG 11b am Mann) hat wohl eher das Problem im Uplink 11b zu 9 ... wozu also 6 W ?

Übrigens würde ich 2* FuG 11b in Aktivhalterung empfehlen und min. 2* besser 3* tragbar - weil sonst scheitern einige (sinnvolle) Fernmeldekonzepte an fehlenden Fernmeldemitteln ... und da Digitalfunk (irgendwann) kommt und man zumindest in Führungsfahrzeugen die alten analogen Systeme nicht von heute auf morgen bei Einführung Digitalfunk rauswerfen kann wäre entsprechener Einbauplatz und eine 8 fach Besprechung (Funktronic Major BOS 8) auch keine schlechte Idee ...

Gruss aus (Süd-) Hessen
Gerhard


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 16.07.2008 10:46 Sven7 K.7, Reinhardshagen
 16.07.2008 10:50 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 16.07.2008 11:02 Fran7k H7., Altenstadt
 16.07.2008 11:36 ., Prümzurlay
 16.07.2008 11:47 Matt7hia7s O7., Waldems
 16.07.2008 14:29 ., Prümzurlay
 16.07.2008 14:32 Jürg7en 7M., Weinstadt
 16.07.2008 14:54 ., Prümzurlay
 16.07.2008 15:01 Jürg7en 7M., Weinstadt
 16.07.2008 15:05 Mich7ael7 S.7, Lörrach
 16.07.2008 15:09 ., Prümzurlay
 16.07.2008 15:15 ., Prümzurlay
 16.07.2008 15:18 Jürg7en 7M., Weinstadt
 16.07.2008 15:16 Jürg7en 7M., Weinstadt
 16.07.2008 22:25 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 16.07.2008 18:02 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
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