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ThemaGRTW, war: HLF 10/6 goes LF 16/12, Teil ?12 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW495467
Datum15.07.2008 09:035810 x gelesen
Geschrieben von Andreas RometschDer GRTW der BF Stuttgart darf übrigens nur von eingewiesenen Fahrer gefahren werden, obwohl die MA "n.B's" von Magirus gewöhnt sind, so von wegen Vorderachse....

Der G-RTW ist doch m.W. ein Bus - und braucht damit ohnehin den entsprechenden Führerschein, oder nicht?
(Unser Fahrlehrer hat mich letztens noch drauf hingewiesen, dass Führerscheinabsolventen nach 1999 Busse auch nur noch für Werkstattfahrten ohne KOM-Schein fahren dürfen, während frühere den auch ohne Insassen so bewegen dürften.)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 495468
Datum15.07.2008 09:043606 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoDer G-RTW ist doch m.W. ein Bus

Ist das nicht von der Anzahl der eingetragenen Sitzplätze abhängig?


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

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AutorUrs 8W., Heidelberg / 495469
Datum15.07.2008 09:053863 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoDer G-RTW ist doch m.W. ein Bus - und braucht damit ohnehin den entsprechenden Führerschein, oder nicht?

Nach meinem Wissen wurde hier eine Ausnahmegenehmigung für einen namentlich festgeschriebenen Kreis der Kräfte erteilt.

Gruß
Urs.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW495522
Datum15.07.2008 10:543549 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschIst das nicht von der Anzahl der eingetragenen Sitzplätze abhängig?

M.W. gilt das eher allgemein:
Sitz- (bzw. Stehplätze) - oder liegende...
= max. m.W. 1 Fahrer + 8 Insassen (weiß nicht, wie heute das THW das noch mit ihren alten Fahrzeugen mit mehr Insassen regelt, gibt dafür ggf. eine alte Ausnahmeregel)


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 495528
Datum15.07.2008 10:583365 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino(weiß nicht, wie heute das THW das noch mit ihren alten Fahrzeugen mit mehr Insassen regelt, gibt dafür ggf. eine alte Ausnahmeregel)

gab es da nicht bei der Bundeswehr noch einen Führerschein bis 15 Personen ? (K oder P ?) *grübel*


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

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AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen495529
Datum15.07.2008 10:593357 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoweiß nicht, wie heute das THW das noch mit ihren alten Fahrzeugen mit mehr Insassen regelt, gibt dafür ggf. eine alte Ausnahmeregel
Die MKWs/GKWs die z.B. 11+1 Plätze hatten wurden auf 8+1 in den Papieren abgeändert. Die überzähligen Sicherheitsgurte mussten ausgebaut werden. So meine Info.

Einige Ortsverbände nutzen die überzähligen Sitzplätze ohne Gurte jetzt z.B. als Lagerort für Material. (Polster runter - San-Koffer drauf)


Gruß Martin



THW OV-Neuss
stv. Ortsbeauftragter
http://www.thw-neuss.de

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AutorPete8r S8., Aholming / BY495532
Datum15.07.2008 11:033387 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschgab es da nicht bei der Bundeswehr noch einen Führerschein bis 15 Personen ? (K oder P ?) *grübel*
Gibt es doch auch zivil:
Klasse D1 Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen auch mit Anhänger bis 750 kg zG

Gruß
Peter


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 495536
Datum15.07.2008 11:083422 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidKlasse D1 Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen auch mit Anhänger bis 750 kg zG

Nicht ganz

Bezog sich aber auf die Mitnahme von Personal auf der Ladefläche eines LKW´s..


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen496034
Datum17.07.2008 08:163195 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Ulrich CimolinoDer G-RTW ist doch m.W. ein Bus - und braucht damit ohnehin den entsprechenden Führerschein, oder nicht?

wenn das Teil ein Bus ist - kommt auf die Anzahl der Sitz- und Steh sowie in dem Fall wohl auch Liegeplätze an. Wenn die über 9 liegt dann ist es wohl ein Bus. Und dann braucht man einen FS Kl. D. Viele "busähnliche" Fahrzeuge, wie Büchereibusse oder Spielmobile, Infobusse usw. sind regelmäßig als LKW zugelassen und können somit auch mit C gefahren werden.

Geschrieben von Ulrich Cimolino(Unser Fahrlehrer hat mich letztens noch drauf hingewiesen, dass Führerscheinabsolventen nach 1999 Busse auch nur noch für Werkstattfahrten ohne KOM-Schein fahren dürfen, während frühere den auch ohne Insassen so bewegen dürften.)

Richtig. Dazu kommen meines Wissens auch noch Überführungsfahrten. Dabei ist wohl ein Mitfahrer zulässig, weil es ja Sinn der Werkstatt- bzw. Testfahrt ist ggf. Probleme am Bus zu erkennen, was der Fahrer ja nicht in jedem Fall kann (auslesen per Laptop in verschiedenen Fahrzuständen etc.)

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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AutorPete8r S8., Kressbronn am Bodensee / Baden Württemberg496060
Datum17.07.2008 09:373226 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoDer G-RTW ist doch m.W. ein Bus - und braucht damit ohnehin den entsprechenden Führerschein, oder nicht?

Probefahrten im Rahmen der technischen Überprüfung des Fahrzeugs sind mit dem CE Führerschein zulässig. Es dürfen jedoch keine weiteren Personen befördert werden. Für alle anderen Fahrten braucht man den D Führerschein. Ein Bus ist ein Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen, wieviele hat der GRTW eigentlich?


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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin496110
Datum17.07.2008 11:203155 x gelesen
Hallo Peter,

Geschrieben von Peter SchlegelEin Bus ist ein Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen

so nicht ganz richtig, es fehlt ein kleines Wörtchen, denn ein Bus ist ein Fahrzeug mit mehr als 1+8 zugelassenen Sitzplätzen, spielt im Fw-Sektor auch manchmal eine Rolle, so ist z.B. das hier kein Bus, sondern ein LKW.


Gruß

Sebastian

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AutorJoac8him8 W.8, Schlierbach / Baden-Württemberg497227
Datum22.07.2008 18:013114 x gelesen
Der GRTW der BF Stuttgart hat 5 Patientenbetten, davon 1 Schwerlastbett, sowie 10 Sitzplätze + Fahrersitz. Und es ist auch richtig, dass jeder Fahrer dieses Fahrzeugs eine Ausnahmegenehmigung des jeweilig zuständigen Landratsamtes erhalten hat, worin steht, dass ausschließlich dieses Fahrzeug im Einsatzfall, bzw. zu Übungsfahrten innerhalb Baden Würtembergs bewegt werden darf. Wäre interessant zu wissen was passieren würde wenn angenommen in Neu-Ulm (Bayern) ein Großschadenereignis einen GRTW Einsatz zur Folge hätte...


Grüsse aus dem wilden Süden!

Joachim

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 14.07.2008 18:48 Andr7eas7 R.7, Stuttgart HLF 10/6 goes LF 16/12, Teil ?
 15.07.2008 09:03 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.07.2008 09:04 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 15.07.2008 10:54 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.07.2008 10:58 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 15.07.2008 11:03 Pete7r S7., Aholming
 15.07.2008 11:08 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 15.07.2008 10:59 Mart7in 7D., Kaarst
 15.07.2008 09:05 Urs 7W., Heidelberg
 17.07.2008 08:16 Matt7hia7s O7., Waldems
 17.07.2008 09:37 Pete7r S7., Kressbronn am Bodensee
 17.07.2008 11:20 Seba7sti7an 7R., Berlin
 22.07.2008 18:01 Joac7him7 W.7, Schlierbach
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