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ThemaMit dem MTW nach England..64 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorJan 8S., Wallenhorst / 492034
Datum01.07.2008 14:1022152 x gelesen
Moin!

Weiß jemand, ob wir Probleme bekommen, wenn wir mit einem MTW nach England fahren - insbesondere wegen der SoSi Anlage. Mir war das so als ob das hier schon mal diskutiert worden ist...

Grüße, Jan


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW492035
Datum01.07.2008 14:1718508 x gelesen
Hallo,

SoSi kann ich nichts sagen, aber ich würde vorher mal den ganzen Funk ausbauen. Könnte sein, dass der bei einer Kontrolle beschlagnahmt wird.

Gruß

thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMart8in 8N., Ratingen / NRW492040
Datum01.07.2008 14:2818522 x gelesen
Halo Jan,

waren 2004? mit MTW zu den WFFG in Sheffield, es gab keinerlei Probleme. Es war nichts abgedeckt oder sonstwie verändert.

Gruß
Martin


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen492047
Datum01.07.2008 14:4918191 x gelesen
Hallo,

waren mit MTW in Norwegen und auf der Fahrt dorthin auch in Dänemark und Schweden - hat keinen Menschen gestört. Die Briten sehen das anscheinend ähnlich, siehe Posting von Martin Neuhaus.


Gruß

Daniel


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen492049
Datum01.07.2008 14:5318162 x gelesen
Hey,

wir waren damals, mit der JF, mit 3 Mannschaftswagen in Polen.
Funkgeräte etc. hatten wir ausgebaut. Gab auch keine Probleme.


MkG
Patricia

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AutorSeba8sti8an 8M., Lützelbach / Hessen492060
Datum01.07.2008 15:4217989 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Patricia KlottFunkgeräte etc. hatten wir ausgebaut

weil es Probleme mit den Behörden gibt oder aus Sicherheitsgründen (Diebstahl)?

Gruß
Sebastian


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW492061
Datum01.07.2008 16:1618047 x gelesen
Hallo,

Ich kann mich daran erinnern, das früher diversen bayerischen Führungsdienstgraden mit Funk im Privatpkw bei Besuchen in Österreich die Geräte wegen fehlender Betriebserlaubnis beschlagnahmt wurde.
Wenn nicht kontrolliert wird, passiert halt nichts.

Gruß

thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen492069
Datum01.07.2008 17:1017668 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Müllerweil es Probleme mit den Behörden gibt oder aus Sicherheitsgründen (Diebstahl)?

imo aus Sicherheitsgründen. Wegen Behörden ist mir so jetzt nichts bekannt.


MkG
Patricia

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY492073
Datum01.07.2008 17:2617868 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannIch kann mich daran erinnern, das früher diversen bayerischen Führungsdienstgraden mit Funk im Privatpkw bei Besuchen in Österreich die Geräte wegen fehlender Betriebserlaubnis beschlagnahmt wurde.

Hallo Thomas,

soweit mir bekannt ist, haben sich die "Ösis" in dieser Beziehung etwas beruhigt.
Du kannst jetzt mit einem Feuerwehrfahrzeug nach Österreich fahren, ohne dass du das FuG ausbauen must. Noch besser ist, dass du mit einem Einsatzfahrzeug auch keine Maut bezahlen must.
Das haben mir ein Vertreter der Fa. Empl und auch Kameraden von bay. FF aus der Grenzregion erzählt.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern492080
Datum01.07.2008 18:2117703 x gelesen
Servus JAn,


ich geh mal davon aus du meinst nicht nur England sondern das vereinigte Königreich, weil ihr wollt ja noch weiter nach Wales? ;-)
Das mit dem Funk könnte Probleme machen wenn ihr an einen unangenehmen Zeitgenossen geratet, die Wahrscheinlichkeit ist zwar gering aber ich wollt dich nur hier auf den untersten Absatz aufmerksam machen.
Ich geh nämlich davon aus das ihr da keine entsprechenden PApiere vorweisen könnt. Ich hatte zwar noch nie Probleme, aber das waren auch immer mobile Geräte die unten im Kofferraum lagen. ;-)


Grüßle
Christian





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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds492083
Datum01.07.2008 18:3717583 x gelesen
Geschrieben von Christian Schorerch geh nämlich davon aus das ihr da keine entsprechenden PApiere vorweisen könnt.

Wirklich nicht??
Bei uns lag die Lizenzurkunde immer im Handschuhfach..
Und so verlangt es auch die Genehmigungsbehörde (jetzt RegTP) -wobei das Ding "Genehmigunsurkunde" heißt.

Nebenbei hat mein Chef einen Hustenanfall bekommen, als ich ihn fragte, ob wir mit einem MZW, voll ausgerüstet nach Bristol fahren können.

Aber nicht, weil er da rechtliche Probleme fürchtete, sondern, weil er mich (ver)kannte.

Wir bekamen dann einen normalen PKW mit der Aufschrift "Feuerwehr Hannover", grins..

Die Kollegen der Avon Fire Brigade haben es jeweils während der Gegenbesuche genau so gehalten.

Gruß
Klaus


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW492087
Datum01.07.2008 18:4817678 x gelesen
Geschrieben von Klaus Bethgejetzt RegTP

heißt die "jetzt" nicht schon länger Bundesnetzagentur?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern492088
Datum01.07.2008 18:4817567 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeWirklich nicht??
Bei uns lag die Lizenzurkunde immer im Handschuhfach..
Und so verlangt es auch die Genehmigungsbehörde (jetzt RegTP) -wobei das Ding "Genehmigunsurkunde" heißt.


Ach ja, auch in der Ausfertigung für UK? MNAch den dort geltenden Bestimmungen?
Sorry, glaub ich dir nicht.


Gruß
CS





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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds492092
Datum01.07.2008 19:1017418 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerAch ja, auch in der Ausfertigung für UK? MNAch den dort geltenden Bestimmungen?
Sorry, glaub ich dir nicht.


So etwas gibt es auch gar nicht!

Aber was soll es, wenn ich z.B. mit meinem Amateurfunkgerät im Wagen in das Ausland fahre, dann muss
ich meine Lizenzurkunde - wie übrigens auch in Deutschland - dabei haben.

Die Urkunde für UK wäre ja auch sinnlos, da die dort ganz andere Frequenzen haben als wir

Klaus


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern492094
Datum01.07.2008 19:1817424 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeSo etwas gibt es auch gar nicht!

Soso, das weißt du also sicher?


Geschrieben von Klaus BethgeDie Urkunde für UK wäre ja auch sinnlos, da die dort ganz andere Frequenzen haben als wir

Aha, und deshalb darf man alles mitnehmen oder wie? HAst du meinen Link gelesen?


MKG
CS





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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz492095
Datum01.07.2008 19:1917386 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeAber was soll es, wenn ich z.B. mit meinem Amateurfunkgerät im Wagen in das Ausland fahre, dann muss
ich meine Lizenzurkunde - wie übrigens auch in Deutschland - dabei haben


Aber halt nicht die, für das Gerät, sondern die "Berechtigung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst" (oder wie das mittlerweile heißt)?


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds492096
Datum01.07.2008 19:2117418 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoheißt die "jetzt" nicht schon länger Bundesnetzagentur?


Au wire,

jetzt hast Du mich aber erwischt..

Ich saß eben vor dem Fernseher, als mir dieser Irrtum auffiel.

Du bist mir mit der (richtigen) Korrektur schlicht zuvor gekommen

Die Namen der Bundesbehörde haben in den letzten Jahren in schwindelerregener Geschwindigkeit gewechselt
(RegTP =Regulierungsstelle für Telekommunikation und Postwesen) war davor - und das sitzt nohc immer so in mir drin, dass es mir auch heute noch "durchflutschte"..

Mea Culpa

Klaus


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds492097
Datum01.07.2008 19:2217379 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerAha, und deshalb darf man alles mitnehmen oder wie? HAst du meinen Link gelesen?

Mitnehmen ja. nutzen: Nein!

(Was wäre, wenn die uns für ihr Museum um ein deutsches Gerät bitten?)

Klaus


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds492098
Datum01.07.2008 19:2617333 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtAber halt nicht die, für das Gerät, sondern die "Berechtigung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst" (oder wie das mittlerweile heißt)?

So, damit die Konfusion vollständig wird: Für ein Amateurfunkgerät
gibt es gar keine Genehmigunsurkunde, da wir das Privileg haben, unsere Geräte selber bauen zu dürfen.

Wenn ich das im Ausland, kommerziell gefertigt oder gebaut - einsetzen will, dann muss ich in meiner Lizenzurkunde den CEPT-Stempel haben..

ist doch ganz einfach, oder??

Gruß
Klaus


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern492099
Datum01.07.2008 19:2917372 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeMitnehmen ja. nutzen: Nein!

Woher nimmst du das wissen? Hast du meinen Link gelesen und dort angerufen?


Geschrieben von Klaus Bethge(Was wäre, wenn die uns für ihr Museum um ein deutsches Gerät bitten?)

Dann müssen "die" sich selber um die Einfuhr kümmern.


CS





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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz492101
Datum01.07.2008 19:3317330 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeSo, damit die Konfusion vollständig wird: Für ein Amateurfunkgerät
gibt es gar keine Genehmigunsurkunde


Ebend, daher fragte ich.

Geschrieben von Klaus BethgeWenn ich das im Ausland, kommerziell gefertigt oder gebaut - einsetzen will, dann muss ich in meiner Lizenzurkunde den CEPT-Stempel haben..

Geschrieben von Klaus Bethgeist doch ganz einfach, oder??
Vor allem da prinzipiell gilt: "Der Funkamateur ist geprüft, der muss wissen, was er tut" (und kriegt ärger, wenn er Mist baut).

Also müsste man jemanden mitnehmen, der eine CEPT-Novice-Licence beitzt :)


Manuel


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds492102
Datum01.07.2008 19:3317359 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerDann müssen "die" sich selber um die Einfuhr kümmern.


Stimmt schlicht nicht, aber ich streite mich nicht um des Kaisers Bart!
Ich kann jedes Funkgerät, so es nicht betriebsbereit eingebaut ist ein- und wieder ausführen.

Die Betonung liegt auf betriebsbereit, was heißt: Anschluss an die Stromversorgung,
Mikrophon eingestöpselt und die Antenne angeschlossen..

Klaus


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds492104
Datum01.07.2008 19:3817376 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtAlso müsste man jemanden mitnehmen, der eine CEPT-Novice-Licence beitzt :)

M A N U E L!!

wie kommst DU auf dieses schmale Brett??

Eine "Novice-License" wären in Deutschland die DO-Lizenzler - und das wird keineswegs überall anerkannt!

(Übrigens auch nicht die Pendants der anderen Länder!)

Gruß
Klaus
vollwertiger Funkamateur


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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW492108
Datum01.07.2008 20:2317236 x gelesen
Hallo!

Und wie hilft das dem Frage stellenden jetzt weiter?

Ich kenne die rechtlichen Bestimmungen nicht, würde aber, um den evtl. aufkommenden Ärger mit einem Polizisten etc. dort, der die Bestimmungen genau so wenig kennen muss wie wir, zu vermeiden.

Sollte ja nicht der große Act sein, oder?

Gruß
Martin


------------------------------------
Dies ist meine Meinung! Sollte jemand damit ein Problem haben, darf er dieses gerne für sich behalten!

Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese gerne behalten!

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW492112
Datum01.07.2008 21:1717240 x gelesen
Das definitiv zu beachten ist, ist folgendes:

Zum Fahren reicht es, die Scheinwerfer auf Rechtsverkehr auszurichten. Der Gegenverkehr darf nicht geblendet werden und selber sollte man auch genug von der Fahrbahn sehen. In der Regel reicht es, die Scheinwerfer mit einer speziellen Folie in einem speziellen Bereich abzukleben.

Zusätzlich würde ich noch folgendes machen:

Ich würde das Funkgerät deaktivieren (Hörer abkoppeln) und die Blaulichter mittels eines Überzuges (Abdeckkappe) abdecken! Dann kann dir m. W. keiner was anhaben!

so long,

Jürgen


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen492114
Datum01.07.2008 21:5217270 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen RinghoferIch würde das Funkgerät deaktivieren (Hörer abkoppeln) und die Blaulichter mittels eines Überzuges (Abdeckkappe) abdecken! Dann kann dir m. W. keiner was anhaben!

... ersteres kann nicht schaden ... zweiteres (Blaulichter abdecken) ist m.E. überflüssig. Fahrzeuge meiner Heimat-Fw waren bereits mehrfach (England schon in den 80er und 90er Jahren) in Partnerstädten in England, Ungarn und Italien (unser Teleskopmast war auch schon mehrfach zur Instandsetzung dort :-( )

Bisher alles immer mit offenen Blaulichtern (... und auch eingebautem FuG) und ohne Probleme.

Gruss
Gerhard


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen492128
Datum01.07.2008 22:4517162 x gelesen
Geschrieben von Gerhard BayerBisher alles immer mit offenen Blaulichtern (... und auch eingebautem FuG) und ohne Probleme.

Dürfte heutzutage zumeist auch wirklich kein Problem sein. Als ich aber mal vor einigen Jahren mit einem MTW im "Niemandsland" zwischen der Tschechei und Polen stand und keine Seite mein Auto mehr lieb hatte...

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen492129
Datum01.07.2008 22:4817156 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeGruß
Klaus
vollwertiger Funkamateur


Tss, tss, tss, ... man könnte aufgrund dieser Aussage zur Ansicht kommen, daß du Leute mit DO-Lizenz nicht wirklich ernst nimmst.

MkG
Marc, DO6MAD


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen492137
Datum02.07.2008 01:1817076 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen RinghoferZum Fahren reicht es, die Scheinwerfer auf Rechtsverkehr auszurichten.
Dürfte bei deutschen KFZ nicht das Problem sein.

Ich bin auf der Insel bis jetzt nur im Taxi mitgefahren und kenn mich deshalb nicht soooo genau aus ;-)


Gruß
Markus

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern492139
Datum02.07.2008 06:0517026 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Jürgen RinghoferZum Fahren reicht es, die Scheinwerfer auf Rechtsverkehr auszurichten. Der Gegenverkehr darf nicht geblendet werden und selber sollte man auch genug von der Fahrbahn sehen. In der Regel reicht es, die Scheinwerfer mit einer speziellen Folie in einem speziellen Bereich abzukleben.

Es reicht auch z.B. schwarzes Isolierband oder Gaffa-Tape. Damit den Bereich abkleben der nach rechts den Straßenrand beleuchtet.
Die Hinweise im Fährhafen liegen aber normalerweise aus.


Gruß
Christian





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AutorThom8as 8P., Berchtesgaden / Bayern (BY)492140
Datum02.07.2008 06:5217231 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerDu kannst jetzt mit einem Feuerwehrfahrzeug nach Österreich fahren, ohne dass du das FuG ausbauen must. Noch besser ist, dass du mit einem Einsatzfahrzeug auch keine Maut bezahlen must.
Hallo Anton,
wir hatten in den letzten Jahren bei unseren Fahrten ins benachbarte Österreich auch keinerlei Probleme, weder mit den Funkgeräten, noch mit der Maut. Vignetten oder OBUs für die Maut haben wir keine.

Die ASFINAG schreibt dazu:Von der Vignettenpflicht ausgenommen sind Kraftfahrzeuge eines öffentlichen ausländischen Hilfsdienstes, einer ausländischen Feuerwehr oder eines ausländischen Rettungsdienstes, sofern an diesen Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht außen sichtbar angebracht sind und die Führung von Scheinwerfern bzw. Warnleuchten mit blauem Licht entsprechend dem Recht des ausländischen Zulassungsstaates berechtigterweise erfolgt.
Die entsprechende Ausnahmeregelung für das vollelektronische Mautsystem findet man hier.

Gruss
Thomas


Alles meine persönliche Meinung!

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg492143
Datum02.07.2008 07:2317047 x gelesen
Alternativ hilft die Botschaft (Link) sicherlich auch gerne weiter.


Beste Grüße

Udo Burkhard

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AutorHart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen492148
Datum02.07.2008 08:3917197 x gelesen
Hoffentlich hat Jan nicht schon den "guten Rat" befolgt - und schon alles ausgebaut?

I´m verry amused
Hartmund


Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren.

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AutorJuli8an 8P., Burglengenfeld / Bayern492723
Datum04.07.2008 11:1116997 x gelesen
Hallo!!

Ich weiß, das man mit Blaulicht, Martinshorn, der eingebauten Funkanlage und dem Staatskennzeichen nicht ins Ausland fahren darf...
Ob natürlich in England auf das so geachtet wird, weiß ich nicht!!

Mfg


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern492724
Datum04.07.2008 11:1316891 x gelesen
Geschrieben von Julian PhilippIch weiß, das man mit Blaulicht, Martinshorn, der eingebauten Funkanlage und dem Staatskennzeichen nicht ins Ausland fahren darf...

Aha, woher willst du das wissen?
Stimmt nämlich nicht, ansonsten frag ich mich wie z.B. grenzüberschreitende Einsätze funktionieren sollte.


Gruß
CS





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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen492727
Datum04.07.2008 11:2316858 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Julian Philipp:
Ich weiß, das man mit Blaulicht, Martinshorn, der eingebauten Funkanlage und dem Staatskennzeichen nicht ins Ausland fahren darf.
Das ist ein sehr schöner Beitrag, nachdem in rund 15 Beiträgen erklärt wurde (Funkgerätegeplänkel abgezogen), daß dies an sich keinerlei Problem ist!

Eventuell ist dies in der Praxis aber natürlich auch nur aufgrund der kulanten, dem europäischen Geist verpflichteten, für die Grenzen zuständigen Sicherheitskräfte so, vielleicht würdest Du uns daher die Quelle Deines Wissens mitteilen (und außerdem würde mich noch mal interessieren, was ein "Staatskennzeichen" ist)? Vielen Dank!


Gruß

Daniel


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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen492729
Datum04.07.2008 11:2916822 x gelesen
Willkommen hier im Forum.

Kannst Du mir schnell sagen wo ich das nachlesen kann.

Wäre prima.


Danke und Gruß
Michael

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AutorJuli8an 8P., Burglengenfeld / Bayern492760
Datum04.07.2008 12:1816873 x gelesen
Meine Quelle sind die Führungskräfte meines Landkreises.
Deshalb kann ich euch das auch nicht schriftlich geben!
Aber dadurch, das wir ebenfalls vor dieser Enscheidung (Mit MZF ins Ausland) standen, bin ich mir ziemlich sicher!

Staatskennzeichen haben Feuerwehrfahrzeuge die (in Bayern vor 2008) zugelassen sind mit dem Nummernschild:
Beispiel: M-1234
Neue Nummernschilder (ab 2008) haben jetzt:
Beispiel: M-AB123

Mfg

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AutorJuli8an 8P., Burglengenfeld / Bayern492763
Datum04.07.2008 12:2316872 x gelesen
Im Einsatzfalle ist das natürlich anders zu handhaben!!
Dann ist es nämlich kein Problem, das eine Deutsche Feuerwehr, mit ihren Fahrzeugen im Ausland hilfe leisten!!!!

Doch als "sonstige Spaßfahrt" ist das Verboten!!

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen492764
Datum04.07.2008 12:2716824 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Julian Philipp:
Im Einsatzfalle ist das natürlich anders zu handhaben! Dann ist es nämlich kein Problem, das eine Deutsche Feuerwehr, mit ihren Fahrzeugen im Ausland hilfe leisten!
Ach so, na klar. Ansatzweise erhellende Begründung, außer daß Dir das Deine Führungskräfte erzählt haben und Du es ihnen natürlich glaubst?


Gruß

Daniel


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AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen492765
Datum04.07.2008 12:2916747 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Julian PhilippIm Einsatzfalle ist das natürlich anders zu handhaben!!
Dann ist es nämlich kein Problem, das eine Deutsche Feuerwehr, mit ihren Fahrzeugen im Ausland hilfe leisten!!!!

Doch als "sonstige Spaßfahrt" ist das Verboten!!


Auch durch das häufige Wiederholen von Blödsinn wird dieser nicht plötzlich zur Wahrheit.
Auch die Anhäufung von Ausrufezeichen ersetzt nicht eine Quellenangabe. Und, nein, die Aussage "das sagen unsere Führungskräfte" ist keine Garantie für den Wahrheitsgehalt.


Grüße aus Nordhessen
Ralf




PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!




"Gerade, weil wir in einem Boot sitzen, sollten wir
froh sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen."
(Ernst Ferstl)

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AutorJuli8an 8P., Burglengenfeld / Bayern492771
Datum04.07.2008 12:3416826 x gelesen
Zur Information: Es handelt sich um keine ansatzweis erhellende Begründung!
Es ist Fakt, das man mit einem Feuerwehrfahrzeug, mit Funk, SoSiAnlagen und Staatskennzeichen nicht über die Grenze ins Ausland fahren darf!!
Einsatzfall sowie Katastrophenfälle sind Ausnahmen!

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen492773
Datum04.07.2008 12:3716773 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Julian PhilippEs ist Fakt, das man mit einem Feuerwehrfahrzeug, mit Funk, SoSiAnlagen und Staatskennzeichen nicht über die Grenze ins Ausland fahren darf!!

dann nenne doch auch die Stelle, wo ich das finden kann. "Mein Chef sagt" ist keine Begründung. Es ist schlichtweg Quatsch...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


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AutorUrs 8W., Heidelberg / 492776
Datum04.07.2008 12:4616802 x gelesen
Wo kein Kläger...... Man kann ja mal bei der Versicherung nachfragen, ob es Probleme bei einem Unfall im Ausland gibt, weil es ein Einsatzfahrzeug außerhalb des Staatsgebietes ist. Ansonsten: man kann ja die Blaulichter abkleben, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß an der Fähre nach England jemand steht und auf Staatskennzeichen und Funk rumzureiten. Glaub ich einfach nicht!


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen492778
Datum04.07.2008 12:5416778 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Julian Philipp:
Meine Quelle sind die Führungskräfte meines Landkreises. [...] Aber dadurch, das wir ebenfalls vor dieser Enscheidung (Mit MZF ins Ausland) standen, bin ich mir ziemlich sicher!
Vergleiche doch mal die bisherigen Beiträge: Etliche Poster waren schon mit Dienst-Kfz im Ausland, ich z.B. in Norwegen (DK, Schweden), was kein Problem darstellte - Deine Führungskräfte behaupten, das sei verboten. Alle blöd und unwissend oder nur Glück gehabt und nur deine Führungskräfte haben den Durchblick? Oder könnte es vielleicht sein, daß bei Euch irgendjemandem etwas an der Auslandsfahrt nicht passte, er deswegen "ist verboten" vorgeschoben hat und ihr das einfach so geschluckt habt?


Staatskennzeichen [...]
Allgemein als Behördenkennzeichen bekannt, und was soll daran nun schlimm sein? Meinst Du nicht, daß der oder die fehlenden Buchstaben oder ggf. auch der ganze Aufbau des Nummernschildes (gibt ja auch so was wie 0 (Null) -1234, Y-4567, BW2-22, oder XY-123 an völlig zivilen Fahrzeugen) im / dem Ausland sogar ziemlich Schnurz sind, solange es gültig ist?


Im Ernst, denke mal Du bist noch jünger, deswegen als Hinweis: Nein, Statements von irgendwelchen Führungskräften werden hier gemeinhin nicht als Gesetz angesehen, da muß schon ein bißchen mehr kommen, vorzugsweise schwarz auf weiß. Sonst gibt es Reaktionen wie jetzt.


Gruß

Daniel


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AutorJuli8an 8P., Burglengenfeld / Bayern492780
Datum04.07.2008 12:5616786 x gelesen
Natürlich wird vor der Fähre niemand stehen und dies kontrollieren.
Aber ich denke das es bei einer evtl. Kontrolle im Ausland dann schon Schwierigkeiten geben könnte!
Blaulicht abkleben schadet auf alle Fälle nicht!!
Stimmt, wo kein Kläger kann man auch in der 30 km7h Zone 100 fahren...
Aber wenn ein Kläger, dann wird es sicherlich zu ernsthaften Problemen kommen!

Mfg

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AutorUrs 8W., Heidelberg / 492781
Datum04.07.2008 13:0316728 x gelesen
Bei der ganzen Sache sprechen wir ja momentan aus der "Deutschland-Sicht". Selbst wenn es hier verboten sein sollte (nochmals: wo steht das?), dann wäre mir das bei einer Kontrolle in UK herzlich egal. Denn: UK = Britisches Recht; BRD = Deutsches Recht. Also hätte man nur dann bei einer Kontrolle ein Problem, wenn das "Einführen" ausländischer Einsatzfahrzeuge in das jeweilige Land verboten wäre. Hat jemand Infos darüber, ob das in UK verboten ist? Oder ist bisher jemand in eine Kontrolle der deutschen Polizei in England gekommen? ;-)


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen492782
Datum04.07.2008 13:0416709 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Julian Philipp:
Zur Information: Es handelt sich um keine ansatzweis erhellende Begründung!
Völlig richtig, warum sparst Du sie Dir dann nicht einfach?


Es ist Fakt [...]
Nein, ist es nicht, auch wenn Dir das mal jemand erzählt hat. Glaube, denke, gehört, könnte, hätte, blubb haben auch nicht im entferntestes was mit Fakten zu tun, ist das so schwer zu verstehen?


Gruß

Daniel


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY492785
Datum04.07.2008 13:1016762 x gelesen
Geschrieben von Julian PhilippEs ist Fakt, das man mit einem Feuerwehrfahrzeug, mit Funk, SoSiAnlagen und Staatskennzeichen nicht über die Grenze ins Ausland fahren darf!!
Einsatzfall sowie Katastrophenfälle sind Ausnahmen!


Hallo Julian,

hättest du den ganzen Thread gelesen, dann hättest du mitbekommen, dass wir z.B. ohne Probleme mit Einsatzfahrzeugen nach Österreich fahren können. Da muss man dann nicht einmal Maut bezahlen.
Auch weiter östlich von dir leisten Feuerwehren aus der Oberpfalz Hilfe im benachbarten Tschechien. Meinst du, die bauen erst den Funk aus, bevor sie "losdüsen".
Alles brauchst du auch nicht glauben, was dir ältere Kameraden oder Führungskräfte erzählen. Das ist z.T. stark veraltet und überholt.
Ich hab auch mal ein Feindbild gehabt, aber das war, als ich bei der PzPiKp 120 in Amberg war (1978)


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen492863
Datum04.07.2008 15:1816717 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Julian PhilippStaatskennzeichen haben Feuerwehrfahrzeuge die (in Bayern vor 2008) zugelassen sind mit dem Nummernschild:
Beispiel: M-1234


... das wäre ein Behördenkennzeichen. Gibt es seit Herbst 2007 nicht mehr für Kommunen und Landesbehörden. Wir waren damit schon mehrfach problemlos im Ausland, die Kollegen der Hilfsorganisationen mit KatS-Fzg. und das THW im Rahmen von Hilfstransporten sogar im tiefsten Russland

Geschrieben von Julian PhilippNeue Nummernschilder (ab 2008) haben jetzt:
Beispiel: M-AB123


... aha, und wie unterscheidet sich das dann von einem "zivilen" Kennzeichen (ich würde behaupten: gar nicht).

Die einzigen Probleme mit Behördenfahrzeugen die mir bekannt sind:
- Fahrzeuge von selbstversicherden Haltern (Land, Bund, ggf. Großstädte) benötigen zusätzliche Haftpflichtversicherung
- man sollte nicht mit Tarnkennzeichen auf Zivilfahrzeugen (... das betrifft aber nicht Fw ...) ins Ausland fahren ... verursacht ggf. etwas Verwirrung bei der Grenzkontrolle ;-)

Gruss
Gerhard


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AutorNikl8as 8W., Gütersloh / NRW492870
Datum04.07.2008 15:5316744 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Julian PhilippIm Einsatzfalle ist das natürlich anders zu handhaben!!
Die Nutzung von Sondersignal im Ausland kann meines Wissens schon Probleme geben. Die Feuerwehr Kehl besetzt beispielsweise gemeinsam mit der Feuerwehr Straßburg (?) ein FLB, dass seinen Liegeplatz in Straßburg hat. Damit die deutschen Einsatzkräfte mit Einsatzmitteln über franzözisches Hoheitsgebiet fahren dürfen, brauchten sie eine Genehmigung der Präfektur Bas-Rhin. Quelle

Weiß jemand wie die Rechtslage allgemein aussieht, bzw. wie das im Einsatzfall konkret umgesetzt wird (Genehmigung wird man sich im Einsatz wohl kaum einholen)?


MkG
Niklas


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW492871
Datum04.07.2008 15:5616670 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Niklas WichmannWeiß jemand wie die Rechtslage allgemein aussieht, bzw. wie das im Einsatzfall konkret umgesetzt wird (Genehmigung wird man sich im Einsatz wohl kaum einholen)?

Doch funktioniert hier von Leitstelle zu Leitstelle telefonisch.

Gruß

thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorSeba8sti8an 8B., Hövelhof / NRW492872
Datum04.07.2008 16:1116698 x gelesen
war mal mit meiner alten feuerwehr und meheren mtw in österreich. ging auch ohne probleme. ohne funk ausbauen, sosi-anlage abkleben und vor allen dingen "mit" behördenkennzeichen.


Ich vertrette ausschließlich meine eigene Meinung.

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AutorRaim8on 8P., Stelle - Ashausen / Niedersachsen492874
Datum04.07.2008 16:3416682 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer

Die einzigen Probleme mit Behördenfahrzeugen die mir bekannt sind:
- Fahrzeuge von selbstversicherden Haltern (Land, Bund, ggf. Großstädte) benötigen zusätzliche Haftpflichtversicherung
- man sollte nicht mit Tarnkennzeichen auf Zivilfahrzeugen (... das betrifft aber nicht Fw ...) ins Ausland fahren ... verursacht ggf. etwas Verwirrung bei der Grenzkontrolle ;-)


Was ist ein Tarnkennzeichen ?


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Raimon

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW492876
Datum04.07.2008 16:3816636 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Raimon PetersWas ist ein Tarnkennzeichen ?

siehe hier


Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen492877
Datum04.07.2008 16:4216670 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Raimon PetersWas ist ein Tarnkennzeichen ?

... richtiger: Wechselkennzeichen. Findet sich insbesondere bei Zivilfahrzeugen der Polizei, Radarfahrzeugen oder auch (teilweise/früher) bei Fahrzeugen oberster Landesbehörden.

D.h. das Fahrzeug hat nominell ein Behördenkennzeichen - da es aber nicht führte - und (ggf. mehrere) zivile Kennzeichen (eben zu ""Tarnungszwecken") die (wechselweise) montiert werden ...

Gruss
Gerhard


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen492899
Datum04.07.2008 17:5016653 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Niklas Wichmann
Die Nutzung von Sondersignal im Ausland kann meines Wissens schon Probleme geben.
Natürlich, schließlich sind Wegerechte "hoheitliche" Rechte. Und wer kann fremden Hoheitsgebiet seine Hoheit aufzwingen. Man denke mal an die komplizierte Situation, falls es bei der Benutzung im Ausland zu einen Unfall kommt (SoSi bei "Rot")!

Wir benutzen in CZ deshalb max. nur Blaulicht (und fahren nach Möglichkeit in Kolonne).

Aber die Frage war ja eher "zivilisiert" gemeint...


mkg hwk

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AutorUwe 8S., Nordheim / Hessen492910
Datum04.07.2008 18:2916597 x gelesen
Hallo,

hatte wir zu meiner Bundeswehrzeit im Wallmeistertrupp auch noch auf Lager.


Gruß
Uwe

Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und enthält daher weder Kaffeeflecken noch Kuchenkrümel.

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen492912
Datum04.07.2008 18:3016631 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Gerhard Bayer:
... richtiger: Wechselkennzeichen. Findet sich insbesondere bei Zivilfahrzeugen der Polizei, Radarfahrzeugen oder auch (teilweise/früher) bei Fahrzeugen oberster Landesbehörden.
Und, um den Kreis - "Mit dem MTW nach England..." - zu schließen, in perfektionierter und internationalisierter Form auch bei einer (auländischen) obersten (Aus-) Landesbehörde, Preisfrage: Wer hatte die Auswahl zwischen den Wechselkennzeichen "LU 6789" für die Schweiz, "4711-EA-62" für Frankreich und dem britischen Kennzeichen "BMT 216A", praktisch auf drehbarem Träger montiert? ;-)


Gruß

Daniel


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AutorMich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg492914
Datum04.07.2008 18:4116596 x gelesen
Geschrieben von Daniel RuhlandWer hatte die Auswahl zwischen den Wechselkennzeichen "LU 6789" für die Schweiz, "4711-EA-62" für Frankreich und dem britischen Kennzeichen "BMT 216A", praktisch auf drehbarem Träger montiert? ;-)

Ich bin geschüttelt, nicht gerührt. Mein Name ist Schuckart, Michael Schuckart - licencend to drill (da ich Zahnarzt bin).

Schönes Wochenende,

Michael Sch.


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds492938
Datum04.07.2008 21:2316554 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner Kögler(SoSi bei "Rot")!

Wäre in UK sowieso eine heiße Kiste.

Für jedes Einsatzfahrzeug, was bei "Rot" geblitzt wird erfolgt automatisch eine Anfrage durch die Verkehrsbehörde, ob dazu ein "scharfer" Einsatz vorlag.

Erlebt in Bristol!

Übrigens, das hat nichts mit diesem Thema zu tun: Es scheint den Engländern nicht klar zu sein, dass man in Deutschland eine Kreuzung zu räumen habe, wenn ein Einsatzfahrzeug durch müsse..

Ich war mal mit unserem RTW auf dem Weg in den Zoo, Alarmfall "verletztes Kind", was ja alles und nichts bedeuten kann.

Vor mir an der Kreuzung ein englischer PKW mit einer Fahrerin bei Rot, der sich absolut nicht bewegte.

Nun wird man vielleicht meine Nervorsiität (Kind) nachvollziehen können, jedenfalls bin ich rausgejumpt und habe cie Fahrerin angeblafft (Bitte jetzt keine Riesendiskussion ob richtig oder falsch!) "Come on, move yourself"

Ich konnte an den entsetzten Augen der Fahrerin sehen, dass sie absolut neben sich selber stand (bzw saß) und gar nicht verstand, was das solle..

Da ich am Kennzeichen sah, dass es sich um ein Zivilfahrzeug der englischen Militärangehörigen handelte habe ich mal den Verbindungsoffizier angerufen und ihm den Fall geschildert. ihm die Situation klar gemacht und um eine Belehrung gebeten. (Sehr höflich, und er hat da ebenfalls sehr freundlich drauf reagiert und das zugesagt)

mit freundlichem Gruß
Klaus


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AutorMich8ael8 C.8, Köln / NRW493160
Datum05.07.2008 23:2316587 x gelesen
Und wie macht das dann die Bundeswehr (Y-123445) bei Ihren Auslandseinsätzen.

Stimmt wohl eher nicht


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen493167
Datum06.07.2008 01:2416742 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerGeschrieben von Julian PhilippIch weiß, das man mit Blaulicht, Martinshorn, der eingebauten Funkanlage und dem Staatskennzeichen nicht ins Ausland fahren darf...

Aha, woher willst du das wissen?
Stimmt nämlich nicht, ansonsten frag ich mich wie z.B. grenzüberschreitende Einsätze funktionieren sollte.

Das hieße denn aber auch das die Verwendung des Blaulichtes nicht als wahrgenommenes Hoheitsrecht bezeichnet werden darf, was es aber ist.
Zu bedenken sind bei grenzüberschreitenden Einsätzen die eventuell vorher getroffenen Sondervereibarungen, die aber wiederum nichts mit einer Partnerschaftsfahrt gemeisam haben.

Geschrieben von Gerhard Bayer..................... Wir waren damit schon mehrfach problemlos im Ausland, die Kollegen der Hilfsorganisationen mit KatS-Fzg. und das THW im Rahmen von Hilfstransporten sogar im tiefsten Russland
Persönlich bin ich anfang der 90ger bei acht solcher Konvois dabei gewesen und wir haben das Blaulicht auch eingesetzt.

Das alles legalisiert aber nicht grundsätzlich die Mitführung oder Anwendung des Blaulichtes. Oft, wie auch in unserem Fall sind hierzu im Vorfeld umfangreiche Vereinbarungen erforderlich. Es ist eben Hoheitsrecht und da braucht man nicht laufend nach Quellen zu rufen, um andere Argumentationen abzuwehren oder platt zu machen. Wenn man verstanden hat, was Hoheitsrecht ist und die Wahrnemung eines nichtautorisierten Hoheitsrechtes im Ausland politisch anrichten kann erklärt sich das auch ohne Juris oder Wikipedia.
Da in vielen Staaten auch die Nutzung von HF-Bändern unter die staatliche Hoheit fällt, gilt hier das Gleiche. Zumindest früher gab es dazu auch vorsorglich durch das Auswärtige Amt die Auflage, das Blaulicht abzudecken und die FuG auszubauen.

Sicherlich sind diese Auflagen durch die Existens des Schengener Abkommens, wie auch der Tamperen Konvention etwas aufgeweicht. Nimmt man mal die Polizei aus, die danach auch das Blaulicht nur bei Grenzüberschreitenden Einsätzen einsetzen darf, gilt das Hoheitsrecht und dessen Wahrnemung immer noch nur für das Land in dem das Fahrzeug auch zugelassen ist.

Ausnahmen bilden hier natürlich Sondervereinbarungen in grenznahen Orten, Kehl ist da ein gutes Beispiel, ohne die ein funktionierendes praktikabeles Rettungswesen nicht immer möglich wäre. Diese Bsp. stellen aber nicht automatisch eine Legitimation für den Rest des "Auslandes" dar.

Wenn dennoch vieles trotz mißbräuchlicher Nutzung einfach so durchgeht, liegt es u.A. auch oft an der Rechtsunsicherheit der örtlichen Exikutive. Das mußten/konnten wir glücklicherweise im Ostblock oft feststellen.
Ebenso erscheint es auch logisch, dass bei Auslandseinsätzen nicht immer so bürokratisch genau auf die stringente Auslegung "Hoheitsrecht" geachtet wird. Da kann man im Nachhinein auch nicht mehr ermitteln ob es Duldung oder Rechtsunsicherheit des armen Polizisten vor Ort war.


Gruss
Jürgen Wenzel


3. Auflage - 06/08 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth
Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de

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AutorHolg8er 8C., Wenden -Gerlingen / NRW493203
Datum06.07.2008 12:4216500 x gelesen
Auf welchen Teil des Auslands beziehst Du das genau?


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 01.07.2008 14:10 Jan 7S., Wallenhorst
 01.07.2008 14:17 Thom7as 7E., Nettetal
 01.07.2008 14:28 Mart7in 7N., Ratingen
 01.07.2008 16:16 Thom7as 7E., Nettetal
 01.07.2008 17:26 Anto7n K7., Mühlhausen
 02.07.2008 06:52 Thom7as 7P., Berchtesgaden
 02.07.2008 08:39 Hart7mun7d F7., Emsland
 01.07.2008 14:49 Dani7el 7R., Peine
 01.07.2008 14:53 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 01.07.2008 15:42 Seba7sti7an 7M., Lützelbach
 01.07.2008 17:10 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 01.07.2008 18:21 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 01.07.2008 18:37 Klau7s B7., Isernhagen
 01.07.2008 18:48 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 01.07.2008 19:21 Klau7s B7., Isernhagen
 01.07.2008 18:48 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 01.07.2008 19:10 Klau7s B7., Isernhagen
 01.07.2008 19:18 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 01.07.2008 19:22 Klau7s B7., Isernhagen
 01.07.2008 19:29 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 01.07.2008 19:33 Klau7s B7., Isernhagen
 01.07.2008 19:19 ., Westerwald
 01.07.2008 19:26 Klau7s B7., Isernhagen
 01.07.2008 19:33 ., Westerwald
 01.07.2008 19:38 Klau7s B7., Isernhagen
 01.07.2008 20:23 ., Dinslaken
 01.07.2008 21:17 ., Kirchheim unter Teck
 01.07.2008 21:52 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 01.07.2008 22:45 ., Bad Hersfeld
 02.07.2008 01:18 ., Bockenheim
 02.07.2008 06:05 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 01.07.2008 22:48 ., Bad Hersfeld
 02.07.2008 07:23 Udo 7B., Aichhalden
 04.07.2008 11:11 ., Burglengenfeld
 04.07.2008 11:13 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 04.07.2008 12:23 ., Burglengenfeld
 04.07.2008 12:27 Dani7el 7R., Peine
 04.07.2008 12:34 ., Burglengenfeld
 04.07.2008 12:37 Chri7sti7an 7F., Fürth
 04.07.2008 12:46 Urs 7W., Heidelberg
 04.07.2008 12:56 ., Burglengenfeld
 04.07.2008 13:03 Urs 7W., Heidelberg
 04.07.2008 13:04 Dani7el 7R., Peine
 04.07.2008 13:10 Anto7n K7., Mühlhausen
 04.07.2008 16:11 Seba7sti7an 7B., Hövelhof
 04.07.2008 12:29 ., Frielendorf
 04.07.2008 15:53 Nikl7as 7W., Gütersloh
 04.07.2008 15:56 Thom7as 7E., Nettetal
 04.07.2008 17:50 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 04.07.2008 21:23 Klau7s B7., Isernhagen
 04.07.2008 11:23 Dani7el 7R., Peine
 04.07.2008 12:18 ., Burglengenfeld
 04.07.2008 12:54 Dani7el 7R., Peine
 04.07.2008 15:18 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 04.07.2008 16:34 Raim7on 7P., Stelle - Ashausen
 04.07.2008 16:38 Juli7an 7H., Stemwede
 04.07.2008 16:42 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 04.07.2008 18:29 ., Nordheim
 04.07.2008 18:30 Dani7el 7R., Peine
 04.07.2008 18:41 Mich7ael7 S.7, Lörrach
 05.07.2008 23:23 Mich7ael7 C.7, Köln
 06.07.2008 01:24 Jürg7en 7W., Gifhorn
 04.07.2008 11:29 Mich7ael7 T.7, Butzbach
 06.07.2008 12:42 Holg7er 7C., Wenden -Gerlingen
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