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Thema | Rückhaltesysteme für KTW/RTW | 4 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 491884 | |||
Datum | 30.06.2008 09:44 | 4086 x gelesen | |||
Hallo, ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Auffassung bestünde, dass ein Transport von Patienten mit nicht dem Stand der Technik entsprechenden Fahrzeugen in mehreren Bundesländern (u.a. NRW, § 3 RettG) nicht statthaft sei. Vgl. diese Diskussion hier! Als Stand der Technik wird auf die DIN EN 1789 verwiesen. (Die ist mittlerweile aktualisiert verabschiedet.) Als Ausnahmen werden genannt, Fahrzeuge der BW und für Zwecke des KatS... Darunter fielen dann aber NICHT: - ältere Fahrzeuge (vo 1999 bzw. nach 1999 und noch nicht der ersten DIN EN 1789 entsprechend!) die nach wie vor laufen (z.B. als Res-KTW) - Fahrzeuge des KatS als Sanitäts- bzw. Rettungswache z.B. im Rahmen von Großveranstaltungen (das sind KEINE Katastrophen!), die dann doch Patienten transportieren. Fragen dazu: Gibt es hier tatsächlich ein faktisches Transportverbot für diese Fahrzeuge? Gilt das "nur" für die Tragen, oder nicht dann auch für alle wesentlichen Inhalte der DIN EN 1789 (also z.B. nachgewiesene 10g-Belastbarkeit aller Komponenten). Wie reagieren die unterschiedlichen HiOrgs, die ja i.d.R. den entsprechenden San-Dienst stellen, darauf? Wie die entsprechenden Auftraggeber? Wo wurden ggf. welche Rückhaltesysteme nachgerüstet - und wie wird sichergestellt, dass die den aktuellen Normanforderungen genügen? (Inkl. der Halterung im Fahrzeug!) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 491921 | |||
Datum | 30.06.2008 16:32 | 2067 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinoältere Fahrzeuge (vo 1999 bzw. nach 1999 und noch nicht der ersten DIN EN 1789 entsprechend!) die nach wie vor laufen (z.B. als Res-KTW) Wo besteht denn hinsichtlich dieser Fragestellung der Unterschied zwischen der EN 1789 (1999) und der EN 1789 (2008)? Wenn ich schon so argumentiere, müsste nach jeder Aktualisierung der EN 1789 ein Transportverbot für die jeweiligen Fahrzeuge, die die aktualisierte Norm nicht erfüllen, ausgesprochen werden. Ansonsten hinkt der Vergleich. Weil der Unterschied zwischen der ersten Ausgabe und der aktuellen ist ja schon recht bedeutend. Geschrieben von Ulrich Cimolino Gibt es hier tatsächlich ein faktisches Transportverbot für diese Fahrzeuge? Kenne ich nur aus diversen Rettungsdienstbedarfsplänen, die dieses explizit vorschreiben: "Fahrzeuge, die im Rettungsdienst eingesetzt werden, müssen der EN 1789 entsprechen". Hier ist das Wort Rettungsdienst allerdings dehnbar. Fängt dieser erst an, wenn transportiert wird, oder nicht. Allerdings bin ich mir über die Rechtslage nicht im klaren, da meiner Meinung nach eine verfassungsrechtliche Kollision vorliegt (Bestandsschutz der Rechtssprechung). Auch hier ist leider so eine pauschale Aussage nicht möglich. Was ist z.B. mit Fahrzeugen, die zwar der DIN 75079 entsprechen, bzw. zu dieser Zeit in Dienst gegangen sind, die neue Norm aber trotzdem (zufällig) erfüllen? Dürfen diese auch nicht transportieren? Oder muss eine Art Gutachten erstellt werden, dass diese die Vorgaben trotzdem erfüllen? Geschrieben von Ulrich Cimolino Gilt das "nur" für die Tragen, oder nicht dann auch für alle wesentlichen Inhalte der DIN EN 1789 (also z.B. nachgewiesene 10g-Belastbarkeit aller Komponenten). Auch das erscheint mir in diesem Zusammenhang unlogisch. Warum sollen die Tragen, bzw. die Befestigungssysteme anders gewichtet sein als z.B. medizinische Ausrüstung oder auch Fahrzeugsicherheitssysteme. Geschrieben von Ulrich Cimolino Wie reagieren die unterschiedlichen HiOrgs, die ja i.d.R. den entsprechenden San-Dienst stellen, darauf? Bisher ist mir keine entsprechende Regelung aus mehreren Rettungsdienstbereichen bekannt. Geschrieben von Ulrich Cimolino Wo wurden ggf. welche Rückhaltesysteme nachgerüstet - und wie wird sichergestellt, dass die den aktuellen Normanforderungen genügen? Was ja teilweise nicht einmal möglich ist, da die Haupttrage als Bestandteil des Rückhaltessystems dann ja auch bestimmte Bedingungen erfüllen muss (z.B. EN 1865). | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 491929 | |||
Datum | 30.06.2008 18:33 | 2001 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian StühleWo besteht denn hinsichtlich dieser Fragestellung der Unterschied zwischen der EN 1789 (1999) und der EN 1789 (2008)? das ist nicht MEINE Argumentationskette, sondern die die mir aktuell begegnet... Geschrieben von Sebastian Stühle Was ist z.B. mit Fahrzeugen, die zwar der DIN 75079 entsprechen, bzw. zu dieser Zeit in Dienst gegangen sind, die neue Norm aber trotzdem (zufällig) erfüllen? das wäre ja kein Problem, aber wie würde der Nachweis geführt? Geschrieben von Sebastian Stühle Geschrieben von Ulrich Cimolino Mir auch nicht, ich seh im Gegensatz dazu regelmäßig die KatS-Fahrzeuge der HiOrgs für die genannten Zwecke im Einsatz! Geschrieben von Sebastian Stühle Was ja teilweise nicht einmal möglich ist, da die Haupttrage als Bestandteil des Rückhaltessystems dann ja auch bestimmte Bedingungen erfüllen muss (z.B. EN 1865). bzw. das Fahrzeug gar keine entsprechenden Festpunkte hat, um was anderes zu machen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 492036 | |||
Datum | 01.07.2008 14:17 | 1909 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas ist nicht MEINE Argumentationskette, sondern die die mir aktuell begegnet... DAS war mir auch klar. Ich wollte nur darauf hinaus, dass die Argumentation in sich nicht schlüssig und zu Ende gedacht ist. Sie erscheint mir unlogisch und aus der Luft gegriffen. Geschrieben von Ulrich Cimolino das wäre ja kein Problem, aber wie würde der Nachweis geführt? Ich wüsste nicht einmal, ob es ein Institut, Behörde, etc. gibt, die so etwas durchführen. Ist dir so etwas bekannt? Reicht denn für so einen Fall (wenn überhaupt möglich) ein einfaches Gutachten einer technischen Prüfstelle? | |||||
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