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ThemaExtrem übergewichtige Kameraden10 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorDani8el 8S., FRiedberg / Hessen491923
Datum30.06.2008 16:477125 x gelesen
Frage ins Forum

Wie wird die Feuerwehrtauglichkeit in euren Feuerwehren festgestellt. Ich meine nicht die Atemschutztauglichkeit nach G 26.3 bei den Kamreaden welche im Atemschutzdienst tätig sind.
Meine Frage kann der Zugführer oder Wehrleiter ein Attest zur Diensttauglichkeit einfordern, wie es hier und da gefordert wird.
Ich kenne aus unserem Kreisgebiet einige solcher extrem Übergewichtigen. Als Beispiel sei nur ein mir bekannter Kamerad aufgeführt , welcher bei einer Körpergröße von 175 cm ca 160 kg wiegt.

Auf welche Rechtsgrundlagen berufen sich die jeweiligen Einheitsführer ???


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.491926
Datum30.06.2008 16:594958 x gelesen
Geschrieben von Daniel SchreiberAuf welche Rechtsgrundlagen berufen sich die jeweiligen Einheitsführer ???
Das Nds. BrandSchG § 11, Absatz 2 ([...], die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet [...]). Ob jetzt nun Adipositas als Krankheit gilt, sei dahingestellt. Aber bei den angegebenen Maßen sorgt der Einsatzdienst doch für eine hohe Eigengefährdung.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW491927
Datum30.06.2008 17:004715 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel SchreiberAuf welche Rechtsgrundlagen berufen sich die jeweiligen Einheitsführer ???

Das FSHG und als Grundlage gilt die G26.3. Wer die nicht erfüllt kann nicht in die einsatzabteilung übernommen werden.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 491951
Datum30.06.2008 20:474517 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Daniel SchreiberWie wird die Feuerwehrtauglichkeit in euren Feuerwehren festgestellt.

Bei uns macht jeder die G 26.3

Geschrieben von Daniel SchreiberMeine Frage kann der Zugführer oder Wehrleiter ein Attest zur Diensttauglichkeit einfordern

Möglichkeiten gibt es m.E. gerade über die Schiene "Unfallverhütung" einige.

Beispiele :

Geschrieben von ---V-A1 Grundsätze der Prävention--- Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage
sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit
nicht beschäftigen.


Alternativ

Geschrieben von ---§14 UVV Feuerwehren--- § 14. Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete
Feuerwehrangehörige eingesetzt werden.


Dem zu Folge kann der Wehrführer auch über die G 26 hinaus Beurteilungen einholen.

In der Praxis dürfte aber bei Feuerwehrbekleidung, Belastungsgrenzen uvm. schnell die Grenzen aufgezeigt sein.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

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AutorManu8ela8 v.8, Rastede / Nds.491956
Datum30.06.2008 21:094366 x gelesen
Das Thema generell wurde übrigens auch im JF-Fred zum Thema mit Handicap in die JF aufgegriffen... nur mal so als Anmerkung zum Thema grundsätzlich...


nu weiss ich, warum das einige drunter stehen haben... Mein Beitrag ist unter dem Gedanken an GG § 5.1 verfasst oder auch: ich muss nicht mit den Wölfen heulen - das kann ich auch alleine... ;)

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio491957
Datum30.06.2008 21:114398 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Florian BeschIn der Praxis dürfte aber bei Feuerwehrbekleidung, (...) uvm. schnell die Grenzen aufgezeigt sein.

Nee, die kriegen notfalls Maßanfertigung. Hab gerade ein Projekt in Schottland hinter mir mit rd. einem halben dutzend Kandidaten in 5XL.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.491973
Datum01.07.2008 09:024371 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannNds. BrandSchG § 11, Absatz 2
Analog das Hess.BKG § 10 Absatz 5


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorChri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen491974
Datum01.07.2008 09:064336 x gelesen
Hi,

scheinbar haben die Kollegen nicht gesehen, dass du aus Hessen bist.
Geregelt wird das für Hessen in §10 (5) des HBKG:

Geschrieben von HBKG §10 (5) Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen nur Einsatzdienst leisten, wenn sie hierzu geistig
und körperlich in der Lage sind. Sie haben sich auf Aufforderung der Gemeinde einer ärztlichen
Untersuchung zu unterziehen.

Allerdings ist hier nicht geregelt, was körperliche und geistige Eignung bedeutet und nach welchen Grundsätzen diese ggfs. festzustellen ist. In gewisser Weise hat hier die Kommune einen Handlungsspielraum. Da man mit der G26.3 auf der sicheren Seite ist, wird diese Untersuchung in einigen Feuerwehren als Feuerwehrdiensttauglichkeit verwendet. Wenn man das nicht tut, setzt man sich als Führungskraft ggfs. der Gefahr aus, fahrlässig gehandelt zu haben, wenn einem Kameraden etwas passiert.

Ich persönlich würde in solchen Fällen aber eher ein Gespräch mit dem entsprechenden Kameraden suchen. Es gibt gerade bei den FFs genügend Tätigkeiten, für die eine Atemschutztauglichkeit nicht erforderlich ist (Verwaltung, Jugendarbeit, Gerätewartung etc.). Es müssen sich aber beide Parteien darüber klar sein, dass bei untauglichen Kameraden eine Einsatztätigkeit nicht möglich ist.

Bei einigen kann dass auch ein Anreiz sein, an der körperlich Fitness zu arbeiten, um wieder voll einsatztauglich zu werden (selbst schon erlebt)...

Viele Grüße,


Christian Kopp
"Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt)
"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen491993
Datum01.07.2008 10:444169 x gelesen
Eben,

es ist nicht genau definiert was Eignung im eigentlichen Sinne bedeuten soll und wo die Kriterien liegen.

Von daher denke ich kann betreffender Kamerad gern als Sprechfunker im ELW oder im Bereich Absicherung der Einsatzstelle u.ä. eingesetzt werden und würde dadurch evtl. einen anderen "fitten" Kameraden nicht an diese Aufgaben binden!

MkG

Lars


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 491997
Datum01.07.2008 11:074276 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierNee, die kriegen notfalls Maßanfertigung.

Ich kenne Kameraden im Rettungsdienst die wurden über die "Konfektionsgrößenschiene" ruhig gestellt..


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

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 30.06.2008 16:47 Dani7el 7S., FRiedberg
 30.06.2008 16:59 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 01.07.2008 09:02 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 30.06.2008 17:00 Thom7as 7E., Nettetal
 30.06.2008 20:47 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 30.06.2008 21:11 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 01.07.2008 11:07 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 30.06.2008 21:09 Manu7ela7 v.7, Rastede
 01.07.2008 09:06 Chri7sti7an 7K., Kelkheim
 01.07.2008 10:44 Lars7 B.7, Zwinge
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