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Thema | TM 1/2 | 34 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | L. M8., Zweiflingen-Orendelsall / BW | 491353 | |||
Datum | 25.06.2008 16:15 | 17092 x gelesen | |||
Hallo Forum! Wahrscheinlich gibts diese Frage schon, aber leider habe ich Sie über die Suchfunktion nicht gefunden! Meine Frage: Grundausbildung = Truppmann Teil 1 soweit klar, Truppmann Teil 2 = AGT + FUNK Lehrgang + übliche Übungsstunde??? Wo Leistungsnachweis erbringen? Mit kameradschaftlichen Grüßen L.H. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 491354 | |||
Datum | 25.06.2008 16:32 | 14668 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars HeigoldtTruppmann Teil 2 = AGT + FUNK Lehrgang + übliche Übungsstunde??? Hallo! Nein, weder AGT noch Funk gehört zur Pflicht. Näheres findest du im Lernzielkatalog Truppmann II (.pdf) Wie die Nachweise gehandhabt werden hängt vom Kommandanten ab und schwankt zwischen gar nicht bis penibel. Gruß in die Fast-Heimat, MaWe Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | L. M8., Zweiflingen-Orendelsall / BW | 491355 | |||
Datum | 25.06.2008 16:35 | 14336 x gelesen | |||
also das heißt, dass der tm2 ein 2ter lehrgang ist sprich wie tm1, aber es freigestellt ist, ob dies in übungsstunden oder in lehrgangsunterrichtsstunden durchgeführt wird? soweit richtig? | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 491356 | |||
Datum | 25.06.2008 16:40 | 14275 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars Heigoldtalso das heißt, dass der tm2 ein 2ter lehrgang ist sprich wie tm1, aber es freigestellt ist, ob dies in übungsstunden oder in lehrgangsunterrichtsstunden durchgeführt wird? Nein, die TM II-Ausbildung ist eine Standortausbildung, du machst die Übungen mit und nach zwei Jahren hast du deine Ausbildung. So ist es zumindest in Zweiflingen, dürfte sich in Orendelsall nicht anders verhalten. Übrigens klasse Leistung, wie schnell du ein 20seitiges -pdf-Dokument durchliest und verstehst. Gruß, MaWe Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Leif8 B.8, Wuppertal/Greifswald / NRW/Meck-Pomm | 491359 | |||
Datum | 25.06.2008 17:03 | 14179 x gelesen | |||
Moin kurzer Auszug aus der FwDV 2 2.1.2 Ziel der Truppmannausbildung 2 ist die selbständige Warnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie der Vermittlung standortbezogener Kenntnisse. Dauer der Truppmannasubildung Teil 2: mindestens 80 Stunden in zwei Jahren vieleicht hilft dir das weiter... Bei mir in der Heimat wird das mit der standortbezogenen Ausbildung abgewickelt... sprich jeder TM-1 Kandidat sammelt sich seine Stunden per Unterschrift zusammen und kann wenn er alle Stunden hat...ich glaube inzwischen nach einer Prüfung zum TF zugelassen werden... mkG | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, GL / Köln / NRW | 491361 | |||
Datum | 25.06.2008 17:05 | 14324 x gelesen | |||
Hallo, bei unserer Feuerwehr hier im Kölner Raum in NRW wurde es mit Modul-Ausbildung durchgeführt. Wir haben bei uns den TM 1 als 70-stündigen Grundlehrgang (Modul 1 und 2) sowie ein Jahr später den TM 2 als ebenfalls 70-stündigen 2. Teil der Grundausbildung (Modul 3 + 4) durch- geführt. Innerhalb von 2 Jahren werden bei uns also die 140 Stunden Grundausbildung und zusätzlich die Übungs- und Ausbildungs- dienste in den Löschzügen absolviert. Da bei uns die Atemschutztauglichkeit eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Feuerwehr ist, gehört der erfolgreiche Besuch des Atemschutzlehrganges mit in unsere Grundausbildung. Der Funklehrgang rundet die Grundausbildung ab und wir sprechen erst dann von einer abgeschlossenen Grundausbildung (Module 1-4, AGT- und Funklehrgang). Wenn die Mindestdienstzeit dann verstrichen ist, kann der FM aufgrund der geleisteten Ausbildungen (Module 1 bis 4) zum Oberfeuerwehrmann/frau befördert werden. Gruß Michael PS: Frag aber lieber mal in "Deiner" Feuerwehr, wie das bei Euch im Ort / Kreis gehandhabt wird, denn ich weiss, dass NRW sehr streng ist, was (Mindest-) Ausbildungen und -zeiten angeht. >> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! << | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 491363 | |||
Datum | 25.06.2008 17:15 | 14069 x gelesen | |||
TM1 ist die minimale Grundausbildung. Anschließend gibt es bei uns die TM2-Ausbildung, welcher der TF folgt. Weder Funk, nocht AGT sind verpflichtend, allerdings kann man dann nicht zum GF werden. | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 491365 | |||
Datum | 25.06.2008 17:29 | 14012 x gelesen | |||
Geschrieben von Adolf Huberallerdings kann man dann nicht zum GF werden. Och, in Nds. klappt das, wenn man nur TH und nen Maschi hat, halt zwei tech. Lehrgänge. Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW | 491366 | |||
Datum | 25.06.2008 17:31 | 14137 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberHallo! Schau mal in der FwDv2, da steht in der Staffelung : *) Bei Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung sollen im Rahmen der Truppmannausbildung der Lehrgang "Sprechfunker" und der Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" absolviert werden. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 491367 | |||
Datum | 25.06.2008 17:36 | 14015 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Lutz Wagner *) Bei Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung sollen im Rahmen der Truppmannausbildung der Lehrgang "Sprechfunker" und der Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" absolviert werden. Und "Soll" heißt "Muss wenn kann". Ein Kamerad mit Diabetes z.B. kann nach arbeitsmedizinischem Grundsatz G26.3 nicht AGT werden. Trotzdem kann er ganz normal seine TMII-Ausbildung durchlaufen. Wünschenswert ist das natürlich. Gruß, MaWe Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW | 491368 | |||
Datum | 25.06.2008 17:40 | 14068 x gelesen | |||
Naja dann mal eine Frage an die Allgemeinheit: Als was seht Ihr den Begriff "soll" an? Als Empfehlung oder als Vorschrift? Bei der der Heißausbildung wird lediglich von empfohlen gesprochen. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8C., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 491371 | |||
Datum | 25.06.2008 17:46 | 13892 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz WagnerAls was seht Ihr den Begriff "soll" an? Als Empfehlung oder als Vorschrift? Wenn man es wie andere Verwaltungsvorschriften interpretiert, dann als Vorschrift. Vom "Soll" darf nur ausnahmsweise mit Begründung abgewichen werden. Sebastian -- Feuerwehr Heiligenstedtenerkamp Löschzug-Gefahrgut Kreis Steinburg | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 491373 | |||
Datum | 25.06.2008 17:54 | 13915 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz Wagner"soll"Sollen ist eine Umschreibung für "es ist mit Nachdruck anzustreben", müssen hingegen "ohne gehts nicht", das niedrigste in der Reihe wäre können, oder "Wer Bock hat, der macht es halt". Also bei den Lehrgängen: TM-Ausbildung => muss AGT-Ausbildung / TH-Ausbildung / Maschi-Ausbildung =>soll (in anderen Kommunen anders, in BS und MD so) TH-Bahn, Taucher, Höhenrettung, usw.=> kann Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) | |||||
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Autor | L. M8., Zweiflingen-Orendelsall / BW | 491382 | |||
Datum | 25.06.2008 19:23 | 13926 x gelesen | |||
also heißt das : agt + funk = stunden werden nicht angrechnet und tm2 in den übungsabenden usw...? falls es nicht stimmen sollte, kann des vllt. dann mal jemand detailiert aufführen? sonst versteh ich des heut nimmer! | |||||
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Autor | Dani8el 8J., Grave / Niedersachsen | 491390 | |||
Datum | 25.06.2008 20:48 | 13932 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Johannes Krause Och, in Nds. klappt das, wenn man nur TH und nen Maschi hat, halt zwei tech. Lehrgänge. Stimmt nicht! Der Sprechfunker-Lehrgang ist für den GF-Lehrgang in Nds mittlerweile verpflichtend! Und dazu halt ein beliebiger technischer Lehrgang. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 491391 | |||
Datum | 25.06.2008 21:26 | 13977 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars Heigoldtagt + funk = stunden werden nicht angrechnet und tm2 in den übungsabenden usw...? Ja. Geschrieben von Lars Heigoldt falls es nicht stimmen sollte, kann des vllt. dann mal jemand detailiert aufführen? TrM Teil 2 = 2 Jahre mit je 40 Stunden Ausbildungs-/ Übungsdienst in der Wehr. Dabei ist es nicht beliebig, welche Themen da geübt werden. Sondern es müssen in den 2 Jahren/ 80h die Themen erledigt werden die im LZK stehen. Sprich wenn Du in den 80h nur 80h Löschangriff übst ist der TrM Teil 2 nicht absolviert. Es gibt Wehren/ Landkreise, da wird das als eigener Lehrgang durchgeführt (z.B. an mehreren Samstagen im Jahr), in anderen Wehren läuft das im Rahmen des normlen Übungsdienstes und dann gibt es noch die Mischformen. Dort werden bestimmte Themen die eine Wehr selbst nicht oder nicht sinnvoll selbst durchführen kann auf Kreisebene ausgebildet. Andere Themen laufen auf Wehrebene. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 491397 | |||
Datum | 26.06.2008 00:05 | 13877 x gelesen | |||
Hallo, nur mal so, was in NRW am IdF für den GrFü gefordert wird: # aktuelle Atemschutztauglichkeit nach G 26.3 # Ausbildung zum Sprechfunker # Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger # Ausbildung zum Truppführer # Beförderung zum Unterbrandmeister # Sonderausbildung "ABC-Einsatz" oder alternativ Sonderausbildung "Gefährliche Stoffe und Güter" (Stufe I) und Sonderausbildung Strahlenschutz (Stufe I) # Ausbildung zum Maschinisten für Löschfahrzeuge Die Grundausbildung für alle umfasst zumindest hier im Kreis demnächst # TM-1 # TM-2 # AGT # Funk # TrFü Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. "So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn) | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 491399 | |||
Datum | 26.06.2008 01:26 | 13940 x gelesen | |||
Ok, möglicherweise richtig. Aber dennoch gibt es keine Pflicht zum AGT-Lehrgang. Und den sehe ich persönlich als "muss" für einen zukünftigen GF. Wie kann ich einem GF glauben, dass ich in die "Hütte" rein gehen kann, wenn er/ sie die Probleme/ Gefahren nur als Präsentation kennt? Geschrieben von Daniel Jürgens Der Sprechfunker-Lehrgang ist für den GF-Lehrgang in Nds mittlerweile verpflichtend! Und dazu halt ein beliebiger technischer Lehrgang. Macht das Ganze schwammiger als vorher ( wo zwei tech. Lehrgäng gefordert wurden). Der Funk-Lehrgang (zumindest wie ich ihn genossen habe) hilft einem nicht wirklich, weder beim Funken im IA, noch beim Funken als Zugfunker (kleiner Seitenhieb an die mitlesenden Ausbilder). Der GF/ZF hat i.d.R. anderes zu tun, als den 4m-Funk zu besetzen und das der 2m-Funk dem örtlichen Taxifunk recht nahe kommt ist sehr wahrscheinlich. Der Funk-Lehrgang gilt leider als tech.-Lehrgang, kann ich nicht ändern. Sobald ein TH-Einsatz( und der beginnt meiner Meinung nach z.B. beim Einschlagen einer Seitenscheibe) und die Möglichkeit zum PA-Einsatz besteht, müssen diese Lehrgänge beim GF vorhanden sein und sitzen! Kommen noch mögliche Sonderaufgaben hinzu, müssen (nicht "sollen") die dementsprechenden Lehrgänge (z.B. Maschi bei langer Wegstrecke) hinzu kommen. Leider sieht die LFS nur zwei tech. Lehrgänge vor, von denen einer noch nach deiner Aussage der Funk-Lehrgang sein muss. Da lässt sich kein Blumenkohl gewinnen. Um einigermaßen zurück aufs Thema zu kommen. Der TM2 ist definitiv eine Bereicherung zum damaligen Grundlehrgang (ich gehöre noch zu der Generation), ist jedoch definitiv noch Verbesserungwürdig (was interessiert mich als "normale/r FW-Anwärter/in" ein Sonderfahrzeug (kann bei einer "Grundwehr" schon die DLK sein) außerhalb der Ortswehr; diverse andere "Pflichwissen")! In BS bekommt man nachdem TM1 ein "Pflichtenheft", wo alle Lehrinhalte drin stehen und gegen gezeichnet werden müssen,hinzu kommt die dementsprechende TM2-Prüfung. In MD hab ich einfach einen "Kreuzchentest" ohne Ausbildungsnachweis absolviert und war durch (wobei ich ein "schwieriger" Kandidat war, GL in BS und dann TF in MD, musste aber vorher TM-2 bestehen). Soviel zum Thema "Einheitlichkeit". Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) | |||||
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Autor | L. M8., Zweiflingen-Orendelsall / BW | 491404 | |||
Datum | 26.06.2008 07:21 | 13727 x gelesen | |||
Aha ok jetzt hab ich verstanden! Dank dir! | |||||
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Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 491408 | |||
Datum | 26.06.2008 09:24 | 13923 x gelesen | |||
Hallo Adolf, kann ich dir so im Allgemeinen nicht Recht geben: In der SFS-Regensburg wird für den GF Sprechfunker und abgeschlossene TF-Ausbildung verlangt. AGT kann aufgrund des Gleichberechtigungsgrundsatzes nicht Voraussetzung sein. Sascha Kamerdaschatliche Grüße Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen | 491413 | |||
Datum | 26.06.2008 10:51 | 13701 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Lutz Wagner Als was seht Ihr den Begriff "soll" an? Eine einprägsame Beschreibung der Bedeutung ist: "Soll heißt muß, wenn kann.". Soll bedeuten, dass nur in Ausnahmen davon abgewichen werden darf. Viele Grüße, Christian Kopp "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt) "Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx) | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 491417 | |||
Datum | 26.06.2008 12:14 | 13625 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes KrauseOk, möglicherweise richtig. Aber dennoch gibt es keine Pflicht zum AGT-Lehrgang. Und den sehe ich persönlich als "muss" für einen zukünftigen GF. ... Genauso wie ich als Maschinist davon ausgehen kann, dass ich wo reinfahren kann, wenn es mir der GF (ohne LKW-Schein) sagt. Sollte ich diesbezüglich begründete Bedenken haben, muss ich diese dem GF halt mitteilen. (Nichtsdesto trotz halte ich es für sinnvoll, wenn der GF auch die AT-Ausbildung hat!) Grüße Magnus | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 491418 | |||
Datum | 26.06.2008 12:34 | 13902 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha JoerchelAGT kann aufgrund des Gleichberechtigungsgrundsatzes nicht Voraussetzung sein. Was hat Gleichberechtigung damit zu tun, ob jemand die Voraussetzung für einen Lehrgang erfüllt? AGT ist für mich eine unumstößliche Voraussetzung für einen GrFü. Wie soll derjenige sonst später die Belastungen für und die Anforderungen an seine Jungs einschätzen können, wenn er das selbst nie gemacht hat? Und ja, ich gehe selbstverständlich von der Aussage unseres ehem. Leiter LFS/ jetzigen Landesbranddirektors aus: Eine Feuerwehr ohne Atemschutz ist keine Feuerwehr. Sprich alles was sich Feuerwehr nennt hat auch PA und damit auch AGT, so daß der FM auch standardmäßig als AGT ausgebildet wird. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 491486 | |||
Datum | 26.06.2008 22:13 | 13669 x gelesen | |||
Guten Abend in BaWü wird seit 2001 für die Absolvierung des TF-Lehrganges -hier Voraussetzung für den Besauch des GF-Lehrganges- die vorherige SprFu und AGT-Ausbildung verlangt; siehe auch: -> " Hier ". Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Anto8n S8., Köln / NRW | 491488 | |||
Datum | 26.06.2008 22:30 | 13682 x gelesen | |||
Ohne direkt zu wissen ob Michael und ich evtl. beide schon von Köln sprechen werde ich hervorheben daß in Kölner die Module 1+2 (TM 1= Module 1-11), 3+4 (TM II= Module 12-16) zumindest seitens der FF in 16 Module aufgeteilt sind. Die Voraussetzung in Köln ist das alle Angehörigen der FF den Sprechfunkerlehrgang (Kölner Modul 7, wird für alle LG und dem USD [Umweltschutzdienst/ABC-Abwehr] vom Fernmeldedienst ausgebildet) und den AGT (Modul 12) absolvieren. Für Angehörige des Fernmeldedienstes erfolgt Modul 7 als interne Ausbildung im Rahmen der Aufgabe als Sondergruppe. Kölner Module 1-6: Module 1-6 Kölner Module 7-11: Module 7-11 Kölner Module 12-16: Module 12-16 MkG, FMA FF Köln Löschgruppe Lövenich http://www.feuerwehr-loevenich.de | |||||
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Autor | L. M8., Zweiflingen-Orendelsall / BW | 491534 | |||
Datum | 27.06.2008 10:20 | 13652 x gelesen | |||
Genau diesen Link habe ich gesucht! Da steht alles Perfekt als Bemerkung bei. Herzlichen Dank | |||||
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Autor | Anto8n S8., Köln / NRW | 491594 | |||
Datum | 27.06.2008 13:39 | 13626 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars HeigoldtGenau diesen Link habe ich gesucht! Die Grundausbildung der FF innerhalb der FW Köln wurde vor ca. 4 Jahren umgestellt. Ein Beweggrund war daß alle Angehörigen der FW Köln eine einheitlichte Truppmannausbildung absolvieren damit im Einsatz die Angehörigen der FF und BF auf die gleiche Ausbildungsbasis zurückgreifen können. Einige aus der FF sind auch hauptberuflich bei der BF. Zudem sollte die Lehrgangsabsolvierung flexibler gestaltet werden damit eine individuelle Lehrgangsplanung ermöglicht wurde. Quellen: Einführung Modulausbildung, siehe Seite 16 Einführung Modulausbildung, siehe Seite 12 MkG aus Köln, FMA FF Köln Löschgruppe Lövenich http://www.feuerwehr-loevenich.de | |||||
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Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 491606 | |||
Datum | 27.06.2008 14:45 | 13571 x gelesen | |||
Hallo Christian, was aber dann automatisch heisst, dass der (neu gewählte) Kdt. einer kleinen Ortsteilfeuerwehr, die keinen ATS hat und er aufgrund diverser Tatsachen auch nicht ATS-tauglich ist diesen Posten nicht antreten kann, weil er nach bay. Recht zur Zulassung zum Lehrgang Leiter einer Feuerwehr mind. den GF-Lehrgang braucht. Sehe ich das also dann richtig, dass wir all diese kleinen Wehren mit TSA bzw. TSF nicht mehr brauchen (weil sie ja ohne ATS eh keine Feuerwehren sind)?? MkG, Sascha Kamerdaschatliche Grüße Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 491615 | |||
Datum | 27.06.2008 15:28 | 13600 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sascha Joerchel Sehe ich das also dann richtig, dass wir all diese kleinen Wehren mit TSA bzw. TSF nicht mehr brauchen (weil sie ja ohne ATS eh keine Feuerwehren sind)?? Möglicherweise steigt aufgrund dieser Frage jetzt der Verbrauch von Popcorn und Cola rapide an. Ob das jetzt wieder eine endlose Diskussion um Sinn und Unsinn von TSA / TSF-Feuerwehren ohne PA werden muss, lasse ich mal offen, ich habe mich daran eigentlich selten oder nie dran beteiligt. Wenn ich aber heute mal meine ganz persönliche Meinung dazu sagen darf: Ja, diese Feuerwehren sind Feuerwehren, die unsere Kernaufgaben nicht Somit sind sie keine Feuerwehren im eigentlichen Sinn, nach heutigem Stand der Technik gehört für mich Menschenrettung und Brandbekämpfung absolut zu unserer (auch und gerade vom Bürger) zu erwartenden Leistungsfähigkeit dazu, ja, sie ist eigentlich auch die einzige wesentliche Tätigkeit, die wirklich (noch?) absolut nur die Feuerwehr leisten kann. Im Ergebnis sind sie demnach tatsächlich überflüssig. Oder sie bzw. die Träger der FW passen Ausrüstung und Ausbildung dieser Einheiten den Anforderungen an Innenbrandbekämpfung an. MkG, Sven | |||||
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Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 491617 | |||
Datum | 27.06.2008 15:31 | 13665 x gelesen | |||
Ganz andere Frage an die Bayern hier im Forum: Wie handhabt ihr es, ab wann TM1 und TM2 gemacht werden dürfen?? Habe jetzt schon diverse Wehren gesehen, die das Mindestalter für den Beginn TM 1 auf 17 und TM 2 auf über 18 gelegt haben. MkG, Sascha Kamerdaschatliche Grüße Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | |||||
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Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 491618 | |||
Datum | 27.06.2008 15:34 | 13502 x gelesen | |||
Keine Sorge, ich werde nicht wieder die endlose Diskussion vom Zaun brechen. Das war nur der Querverweis, dass es die Wehren: 1. gerade in Bayren noch in großer Stückzahl gibt 2. diese auch einen Kdt. brauchen 3. diesem die Möglcihkeit gegeben werden muss, ohne dass er mit evtl. 50 Jahren noch AGT wird Grüße, Sascha PS: Deine Aussagen sind durchweg richtig Kamerdaschatliche Grüße Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 491631 | |||
Datum | 27.06.2008 16:29 | 13669 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha JoerchelHabe jetzt schon diverse Wehren gesehen, die das Mindestalter für den Beginn TM 1 auf 17 und TM 2 auf über 18 gelegt haben. Hallo Sascha, wir machen es so, dass bei der Abnahme des TM 1 der Proband 16 Jahre alt sein muss. Amschließend erfolgt die Ausbildung zum TM 2 (Dauer 2 Jahre). Damit ist man normalerweise ab 18 Jahren beriet zum TF-Lehrgang und AGT-Lehrgang. Fallweise wird dann zwischendrin noch auf Landkreisebene ein Funksprechlehrgang abgehalten. So wie wir machen es aber nur wenige Feuerwehren im Landkreis. Da muss ich mal unseren KBM loben, der da sehr dahinter ist, aber auch wir, die Kommandanten stehen hinter dieser Ausbildung. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 491634 | |||
Datum | 27.06.2008 16:47 | 13560 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Anton Kastner wir machen es so, dass bei der Abnahme des TM 1 der Proband 16 Jahre alt sein muss. So wird es bei uns im gesamten Landkreis gehandhabt. Geschrieben von Anton Kastner Anschließend erfolgt die Ausbildung zum TM 2 (Dauer 2 Jahre). dto. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 507349 | |||
Datum | 03.09.2008 13:00 | 13526 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars HeigoldtWahrscheinlich gibts diese Frage schon, aber leider habe ich Sie über die Suchfunktion nicht gefunden! Wahrscheinlich gibt es diese Frage auch schon, aber leider habe ich da auch nichts gefunden. Ich suche soetwas, wie eine Ausbildungsmappe "TM 1 u 2" vorrangig für den Bereich Hessen als pdf. Gibt es soetwas? kann mir das jemand per Mail zukommen lassen? Gruss Jürgen Wenzel 3. Auflage - 06/08 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de | |||||
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