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Thema | Hemkennzeichnung für Einsatzsanitäter??? | 37 Beträge | |||
Rubrik | Taktik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Marc8el 8W., Wetzlar / Hessen | 487114 | |||
Datum | 03.06.2008 18:47 | 27358 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, ich hab vor kurzem meine Einsatzsanitäter Ausbildung beim MHD mit Erfolg abgeschlossen. Danach bin ich zu meinem Wehführer bei der Feuerwehr und hab ihm nach dem Blauen Punk auf dem Helm gefragt. Er gab mir Folgende antwort: Den Blauen Punkt gibt es Ausschließlich für den Abgeschlossenen Lehrgang Sanitäter der Feuerwehr. Daraufhin hab ich ihn gefragt warum dann der Rettungsanitäter bei uns einen hat. Er sagt der hätte auch keinen. Dann bin ich an den Spint von dem Kameraden und habe nachgeguckt und siehe Da ein Blauer Punkt. Meine Frage ist jetzt ab welcher Medizinischen Qualifikation bekommt man diesen Blauen Punkt. Kameradschaftliche Grüße Marcel | |||||
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Autor | Uwe 8S., Nordheim / Hessen | 487116 | |||
Datum | 03.06.2008 18:54 | 24492 x gelesen | |||
Hallo, was ist ein Einsatzsanitäter? Gruß Uwe Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und enthält daher weder Kaffeeflecken noch Kuchenkrümel. | |||||
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Autor | Marc8el 8W., Wetzlar / Hessen | 487117 | |||
Datum | 03.06.2008 18:55 | 24219 x gelesen | |||
das heißt eigentlich wollte ich wissen ob ich diesen Blauen Punkt mit dem Einsatzsanitäterlehrgang bekomme??? du willst eine feurige party? dann schick eine sms mit dem kennwort FEUER! an die 112 und die party kann steigen. kein abo | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 487118 | |||
Datum | 03.06.2008 18:56 | 24458 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcel WegmannMeine Frage ist jetzt ab welcher Medizinischen Qualifikation bekommt man diesen Blauen Punkt. Vorgesehen ist er eigentlich für die Absolventen des Lehrgangs "Sanitäter in der Feuerwehr". Meines Erachtens spricht jedoch nichts dagegen auch anderweitig erworbene, gleichwertige San-Ausbildung genauso zu kennzeichnen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8el 8W., Wetzlar / Hessen | 487119 | |||
Datum | 03.06.2008 18:57 | 24273 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe Schmidt was ist ein Einsatzsanitäter? Ein Einsatzsanitäter gibt es beim MHD. Is glaube Gleichzusetzten Mit dem SanC du willst eine feurige party? dann schick eine sms mit dem kennwort FEUER! an die 112 und die party kann steigen. kein abo | |||||
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Autor | Marc8el 8W., Wetzlar / Hessen | 487120 | |||
Datum | 03.06.2008 19:00 | 24104 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey
Ist der Einsatzsanitäter/SanC gleichwertig oder Höher. du willst eine feurige party? dann schick eine sms mit dem kennwort FEUER! an die 112 und die party kann steigen. kein abo | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 487143 | |||
Datum | 03.06.2008 20:10 | 24426 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcel WegmannDen Blauen Punkt gibt es Ausschließlich für den Abgeschlossenen Lehrgang Sanitäter der Feuerwehr. Daraufhin hab ich ihn gefragt warum dann der Rettungsanitäter bei uns einen hat. Hmmm, seltsame Frage. Könntest Du Dir auch selber beantworten, denn wenn man als "Sanitäter in der Feuerwehr" (oder wie das heißt) eine Kennzeichnung bei Euch bekommt, dann als RS mit Sicherheit. Der RS macht schließlich eine nicht unwesentlich bessere und Umfangreichere Ausbildung... Nun aber zum eigentlichen Thema: Wenn ich es zu entscheiden hätte, würdest Du keine Kennzeichnung erhalten. Grund: Mit dieser Helmkennzeichnung zeigst Du Dich als qualifiziertes RD-Personal, was Du aber (mit Verlaub, nimm es nicht persönlich, denn das ist allgemein gültig) nach spätestens 2 Jahren nicht mehr bist - denn es gibt unterhalb der Rettungshelfer-Ebene keine Fortbildungs-Pflicht. Nun gibt es aber viel Spielraum und das ganze stellt nur meine üpersönliche Meinung dar; denn eine einheitliche Regelung gibt es AFAIK (leider) nicht. Im übrigen: Überdenke bitte mal Deine Signatur ;-) Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 487157 | |||
Datum | 03.06.2008 20:53 | 24329 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas DovernNun aber zum eigentlichen Thema: Wenn ich es zu entscheiden hätte, würdest Du keine Kennzeichnung erhalten. - Helmkennzeichnung "blauer Punkt" bedeutet in Hessen abgeschl. Lehrgang "Sanitäter in der freiw. Feuerwehr" und nicht unbedingt qualifiziertes RD-Personal. Das natürlich eine höherwertige Ausbildung ebenso gekennzeichnet werden kann ist ja kein Fehler. - Als Fortbildung gibt es an der HLFS Seminare für die Sanitäter Feuerwehr. Allerdings, wie Du schon geschrieben hast, nicht verpflichtend. - Ulli Rezepte für mein Feuerwehrkochbuch bitte an fw-kochbuch@freenet.de - Wissen besteht aus Erfahrung. Alles andere ist nur Information. (Albert Einstein) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Bad Arolsen / Hessen | 487159 | |||
Datum | 03.06.2008 20:59 | 24080 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marcel Wegmann Meine Frage ist jetzt ab welcher Medizinischen Qualifikation bekommt man diesen Blauen Punkt. von uns haben vor ein paar Jahren einige FA (ich auch) den SAN AB beim DRK gemacht. Dafür gabs dann auch den blauen Punkt. Zu dem Thema gabs auch mal einen Hinweis von Ralf Leistner (zu der Zeit iirc Hessen02) im Florian Hessen. Zusammengefasst: Den Punkt gibts für Alles ab SAN AB aufwärts. Grüße aus dem Waldecker Land Daniel "Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein." Joseph Joubert | |||||
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Autor | Marc8el 8W., Wetzlar / Hessen | 487161 | |||
Datum | 03.06.2008 21:06 | 23997 x gelesen | |||
alles klar danke dir das hat mir weitergeholfen | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 487177 | |||
Datum | 03.06.2008 21:29 | 24085 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Doverndenn es gibt unterhalb der Rettungshelfer-Ebene keine Fortbildungs-Pflicht. Die gilt je nach Bundesland auch nicht für den RD. Bei wohl allen großen Hiorg gibt es wohl eine FoBi Pflicht auch für die SanH. Bei der JUH z.B. muss der B2 alle 3 Jahre wiederholt werden wenn nicht innerhalb dieser 3 Jahre 48 Std entsprechende Fobi besucht wurde. Das sollte natürlich für jeden FA klar sein, dass nach einem SanKurs auch eine regelmäßige Fobi notwedig ist. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 487193 | |||
Datum | 03.06.2008 22:15 | 24167 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich WolfAls Fortbildung gibt es an der HLFS Seminare für die Sanitäter Feuerwehr. Allerdings, wie Du schon geschrieben hast, nicht verpflichtend. Und genau da sehe ich das Problem, wenn man sich auf dem Helm dann dennoch mit tollen Aufkleber schmückt. Was bringt mir der blaue Punkt auf dem Helm, wenn ich den Lehrgang vor 5 Jahren gemacht habe und weder Ahnung von aktueller Notfallmedizin (ja, denn die entwickelt sich weiter...) habe, noch (mangels Routine) nicht mehr weiß, wie ein KED-System angelegt wird (was im Lehrgang "Einsatzsanitäter Grundlage ist), geschweige denn wie ich mittels Beutel vernünftig beatme oder (noch drastischer) einfachste Grundlagen nicht mehr weiß? Braucht man nur einen EH-Teilnehmer nach 5 Jahren nach der stabilen Seitenlage zu fragen - ähnlich gehts den Einsatzsanitätern, SAN C-Leuten oder wie sie alle heißen. Wie gesagt: nicht böse oder abwertend gemeint, nur realistisch. Ich denke, auch da besteht eben Aufarbeitungsbedarf... Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 487196 | |||
Datum | 03.06.2008 22:37 | 24074 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas DovernWie gesagt: nicht böse oder abwertend gemeint, nur realistisch. Habe ich auch so verstanden. - Geschrieben von Andreas Dovern Ich denke, auch da besteht eben Aufarbeitungsbedarf... Volle Zustimmung! Aber das ist ja nicht die einzige Baustelle in der Feuerwehr... - Ulli Rezepte für mein Feuerwehrkochbuch bitte an fw-kochbuch@freenet.de - Wissen besteht aus Erfahrung. Alles andere ist nur Information. (Albert Einstein) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 487231 | |||
Datum | 04.06.2008 00:17 | 24292 x gelesen | |||
Hallo Ado, Geschrieben von Andreas Dovern denn es gibt unterhalb der Rettungshelfer-Ebene keine Fortbildungs-Pflicht. Bist du dir sicher, dass es ab Rettungshelfer eine Fortbildungspflicht gibt? Grundsätzlich behältst du deine Qualifikation dein Leben lang. So weit ich weiß gibt es wenn überhaupt nur für Rettungsdienstpersonal verpflichtende Fortbildungen und noch nicht mal das ist in allen Landkreisen / Bundesländern verbreitet. Allerdings verliert man hier (Wiesbaden) nicht seine Qualifikation, sollte man die Fortbildung nicht erfolgreich abschließen. Gruß Christian | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 487234 | |||
Datum | 04.06.2008 00:47 | 24120 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Marcel Wegmann Einsatzsanitäter Ausbildung beim MHD mit Erfolg abgeschlossen. Nichts gegen deine Ausbildung zum Einsatzsanitäter (auch wenn ich diese Qualifikation bis jetzt nicht kannte), aber ich bin der Meinung, das es nichts bringt, jemanden mit einer Kennzeichnung zu versehen, der über keine Praxiserfahrung (RD) verfügt. Es zeigt eben die Praxis, dass SAN A/B usw. zwar wünschenswert für jeden FA sind, in der Praxis aber nicht so viel bringen, als das ich entsprechende Personen gesondert kennzeichnen muss. Geschrieben von Marcel Wegmann Daraufhin hab ich ihn gefragt warum dann der Rettungsanitäter bei uns einen hat Sorry, aber RS ist da ne ganz andere Baustelle! Der hat dir mind. 4 Wochen RD Erfahrung und 4 Wochen Klinikpraktikum voraus. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Holg8er 8M., Maintal / Hessen | 487235 | |||
Datum | 04.06.2008 01:36 | 24132 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblNichts gegen deine Ausbildung zum Einsatzsanitäter (auch wenn ich diese Qualifikation bis jetzt nicht kannte), aber ich bin der Meinung, das es nichts bringt, jemanden mit einer Kennzeichnung zu versehen, der über keine Praxiserfahrung (RD) verfügt. Aha. Und wieviel Erfahrung im Rettungsdienst hat dann jemand der den Lehrgang "Sanitäter der Freiwilligen Feuerwehr" erfolgreich abgeschlossen hat und dann eben diesen Punkt bekommt? (Denn genau für den Abschluss dieses Lehrgangs ist der Punkt ja vorgesehen) Oder gehst du gerade generell auf die Helmkennzeichnung in Hessen ein? MkG Holger Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die einer Feuerwehr. Besucht uns doch mal: Feuerwehr Stadt Maintal Rechnergestützte Einsatzverwaltung für BOS | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 487236 | |||
Datum | 04.06.2008 01:44 | 24112 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Holger Martiker Oder gehst du gerade generell auf die Helmkennzeichnung in Hessen ein? Nö, wenn dann nur generell auf Helmkennzeichnungen. Ich habe die Erfahrungen gemacht, dass Ausbildungen wie z.B. San A/B usw. nur dann eine signifikante Änderung bei der Versorgung bringen, wenn man Erfahrungen im RD gesammelt hat. Ich hatte selbst den RH in der Tasche, ohne jemals einen Einsatz als dritter im RD mit zu fahren, und ich bin mir sicher, dass dieses Wissen nicht soo erheblich war, als dass ich dafür eine gesonderte Helmkennzeichnung gebraucht hätte. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Flor8ian8 E.8, Winnenden / Ba-Wü | 487244 | |||
Datum | 04.06.2008 08:49 | 24143 x gelesen | |||
Moin zusammen, die Fortbildugspflicht ergibt sich aus den unterschiedlichen Landesrettungsdienstgesetzen, z.b. in Ba-Wü nicht verplichtend. Auch nur von Belang für den RD. Es kann dir aber auch keiner die Qualifikation aberkennen ( wär ja noch schöner, da müsste das RP ja jeden einzelne RA überprüfen). Du darf dann nur nicht mehr als entsprechende Kraft im RD eingesetzt werden (in den Bundesländern, wo es in LRG verpföichtend drinsteht) Alles andere ist Organisationsintern, und da kocht jeder Verein sein eigenes (zweifelhaftes) Süppchen. Aber ich versteh die ganze Diskussion nicht wirklich: Wenns mans realistisch sieht, kann man einen Einsatzsanitäter/San-Helfer/Feuersanitäter und wie sie alle heißen mögen, doch nicht dem RD an der Einsatzstelle als medizinische Kraft verkaufen. Alles was die gelernt haben ist ein grob erweiterter Erste Hilfe Kurs mit ein paar kurzen Einblicken in verschiedene,zusätzliche Bereiche wie Infusiontechniken, Schaufeltrage,... . Man muss sich diese Ausbildung mal genauer anschauen und auch mal mitmachen. Es wird hier nur ein kleiner Grundstock an Wissen gelegt, alles weitere muss der Helfer in jahrelangen Üben und Erfahrungssammeln sich aneignen. Das mag beim DRK/JUH/ASB und wie sie alles heißen für die Helfer noch machbar sein, der jedes Jahr Dutzende von Stunden bei Übungen, Fortbildungen, San.-Diensten und ähnliche verbringt. Aber eine FWler , der das noch zusätzlich zum FW-Dienst machen soll, keine Chance.! Übertrieben gesagt, einen Infusionshalter muss ich nicht kennzeichnen und für mehr sind diese Kräfte aufgrund ihrer mangelhaften Ausbildung im Ernstfall auch nicht zu gebrauchen, denn Halbwissen ist noch viel gefährlicher als gar kein Wissen (So auf jeden Fall meine Sicht der Dinge). Kennzeichnung RDH/RS/RA ja, alles andere erscheint mir doch eher was mit eigenen Ego á la " ich hab mehr am Helm als du..." zu tun. Gruß Florian | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 487251 | |||
Datum | 04.06.2008 09:03 | 24116 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Ecksteinfür mehr sind diese Kräfte aufgrund ihrer mangelhaften Ausbildung im Ernstfall auch nicht zu gebrauchen, denn Halbwissen ist noch viel gefährlicher als gar kein Wissen (So auf jeden Fall meine Sicht der Dinge). D.h. keine San Ausbildung für Angehörige der FF -sofern nicht regelmäßiger Einsatz- und Übungsdienst gemacht wird? Gruß Ingo | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Bergisch Gladbach / Köln / NRW | 487255 | |||
Datum | 04.06.2008 09:14 | 24043 x gelesen | |||
Hallo Marcel, ich habe Dir mal den Dienstgraderlass des "Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport" für die öffentl. Feuerwehren in Hessen und damit auch die Helmkennzeichnung (Seite 10) in den Threadcontainer eingestellt. Könnte es nicht eher sein, dass Dein Wehrführer Dir den blauen Punkt (noch) nicht geben will, weil Du ja (noch) über keinerlei Feuerwehraus- bildung verfügst? (lt. Deinem Profil hier) Unter "Sanitäter der Feuerwehr" stelle ich mir ganz persönlich zumindest einen ausgebildeten Feuerwehrangehörigen vor, der zudem noch über die Ausbildung zum Sanitäter verfügt... Viele Grüße Michael >> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! << | |||||
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Autor | Ralf8 L.8, Pfungstadt / Hessen | 487257 | |||
Datum | 04.06.2008 09:31 | 24056 x gelesen | |||
Hallo, der blaue Punkt war eigentlich für alle gedacht, die eine ausbildung über die erste ilfe hinaus haben und mit mindestens 2 Wochen - Sanitäterlehrgang der FW in Hessen geht 2 Wochen - augebildet ist. Dazu gab es seinerzeit auch einen Hinweis in einem Florian Hessen von mir, dass adäquate Ausbildungen bei den HiORgs und auch die erweitere Ausbildung bei den Pflegediensten mit Nachweis ausreicht. Ich müsste mal in den Unterlagen suchen, ob ich diesen Artikel noch habe. Das habe ich seinerzeit in meiner Funktion in der Abteilung V in HMdI so beschrieben. Gruß Ralf Leistner | |||||
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Autor | Mark8us 8T., Köln / Nordrheinwestfalen | 487268 | |||
Datum | 04.06.2008 10:34 | 24029 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Michael Kronenberg--- Könnte es nicht eher sein, dass Dein Wehrführer Dir den blauen Punkt Hallo Michael, deine Aussage trifft wohl ins Schwarze. Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang "Sanitäter der Freiwilligen Feuerwehr" an der HLFS ist der abgeschlossene Truppführerlehrgang. Lehrgangsbeschreibung HLFS Gruß aus Kölle Markus | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Bergisch Gladbach / Köln / NRW | 487273 | |||
Datum | 04.06.2008 10:54 | 23999 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus TrippacherVoraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang "Sanitäter der Freiwilligen Feuerwehr" an der HLFS ist der abgeschlossene Truppführerlehrgang. Hallo Markus, ...so etwas dachte ich mir nämlich schon, als ich sein Profil las. Ist aber doch witzig, dass "wir zwei Kölner" diese hessische An- gelegenheit klären konnten. *lach* Viele Grüße Michael >> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! << | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 487278 | |||
Datum | 04.06.2008 11:09 | 24343 x gelesen | |||
Moin bzw. Gude, Geschrieben von Christian Düsing Allerdings verliert man hier (Wiesbaden) nicht seine Qualifikation, sollte man die Fortbildung nicht erfolgreich abschließen weit wann liegt Budenheim in Geschrieben von Christian Düsing So weit ich weiß gibt es wenn überhaupt nur für Rettungsdienstpersonal verpflichtende Fortbildungen uneingeschränkt recht. Aber um auf den Punkt mit der Pflicht, der Qualifikation usw. nochmal näher einzugehen: Man verliert bei nicht absolvierter Fortbildung zwar nicht die Berechtigung sich als Rettungsassistent, Rettungssanitäter oder sonstwas zu bezeichnen, es kann aber Probleme geben, da ohne vollständige Erfüllung der Fortbildungspflicht kein Einsatz im rettungsdienst möglich ist. Auf klardeutsch - wenn dein Wachleiter dich einsetzt, obwohl du zehn Stunden Fortbildung zu wenig hast und du baust während des Einsatzes Mist dann ist er auf jeden Fall mit im Boot. Gleiches ließe sich ggf. für eine nicht bestandene Frühdefi-Rezertifizierung oder eine nicht bestandene EVM-Prüfung übertragen. Aus dem oben gesagten ergibt sich aber auch ein logischer Schluss für Leute die zwar nicht im RD eingesetzt sind, die aber gleichwohl medizinische Maßnahmen qualifiziert ergreifen können sollen, etwa bei Sanitätsdiensten oder im katS. Wenn ich als Einheitsführer nicht sicherstellen kann das derjenige fit in seiner Verwendung ist dann habe ich ggf. ein Problem wenn ich ihn trotzdem damit beauftrage. So ergbit sich auch für San-Helfer, Einsatzsanitäter und RH/RS/RA aus KatS-Einheiten einer Pflicht sich regelmäßig fortzubilden bzw. für den EInheitsführer das entsprechend zu gewährleisten. Da ist dann zwar nicht festgelegt wieviel das sein muss und was die Inhalte sein müssen - aber das macht die Sache eher schwerer als einfacher. Das haben auch die HiOrg erkannt, und zumindest auf den Urkunden zu den San-Lehrgängen beim ASB steht "Der Sanitätsdiensthelfer (oder wasauchimmer) hat seine Einsatzfähigkeit durch regelmäßige Fortbildungen zu erhalten" drunter. Wie man dass dan macht liegt im Auge des Betrachters - es eignen sich regelmäßige Unterweisungen und Übungsstunden oder auch HLW-Prüfungen zur Dokumentation. Bezogen auf die Feuerwehr und die "Helmkennzeichnung" geht die Problemstellung ja noch weiter: Der Mensch ist gekennzeichnet und für alle die diese Kennzeichnung kennen als "Feuerwehrsanitäter" kenntlich. Im Einsatz muss er deshalb auch enstprechende Maßnahmen ergreifen können, seine Führungskraft wird ihn ggf. dafür einsetzen oder auf Anfrage für solche Aufgaben abstellen. Wer garantiert wenn die Ausbildung meinetwegen bei einer HiOrg gemacht wurde das fortbestehen der Einsatzfähigkeit? Und kann dass im Einzelfall jeder Wehrführer auch wirklich beurteilen? Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Holg8er 8M., Maintal / Hessen | 487283 | |||
Datum | 04.06.2008 11:16 | 24009 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblIch hatte selbst den RH in der Tasche, ohne jemals einen Einsatz als dritter im RD mit zu fahren, Unterscheidet sich das auch in den Bundesländern? In Hessen benötigt man den M1 sowie jeweils die Hälfte von M2 und M3 um RH zu sein. (Also ist man mindestens 10 Dienste als Praktikant auf dem RTW mitgefahren) Gruß Holger Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die einer Feuerwehr. Besucht uns doch mal: Feuerwehr Stadt Maintal Rechnergestützte Einsatzverwaltung für BOS | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 487288 | |||
Datum | 04.06.2008 11:26 | 24255 x gelesen | |||
Hallo, das ist falsch. Zum einen ist der Begriff Rettungshelfer in Hessen nicht als solcher definiert. Gemeinhin wird jedoch jeder als Rettungshelfer bezeichnet der als Fahrer auf einem RTW eingesetzt werden darf aber noch nicht RS oder RA ist. Und das sind, gemäß der Rettungsdienstbetriebsverordnung: Geschrieben von ---RDBV Hessen § 2 Abs. 2--- 1. als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer [mit] Personen, die mindestens eine vierwöchige theoretische Ausbildung und eine zweiwöchige klinisch praktische Ausbildung entsprechend § 1 Abs. 1 der in Abs. 1 Nr. 2 genannten Verordnung abgeschlossen haben Also M1 und die Hälfte des Klinikpraktikums, dann ab auf den RTW. Das das in der Praxis sicherlich meist nicht so sein wird ist mir auch klar - in meiner Zivi-Zeit machten die EInweisungsschichten tatsächlich die Hälfte des Wachenpraktikums aus - muss aber nicht sein. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 487289 | |||
Datum | 04.06.2008 11:34 | 24008 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Ottm Einsatz muss er deshalb auch enstprechende Maßnahmen ergreifen können, seine Führungskraft wird ihn ggf. dafür einsetzen oder auf Anfrage für solche Aufgaben abstellen. Wer garantiert wenn die Ausbildung meinetwegen bei einer HiOrg gemacht wurde das fortbestehen der Einsatzfähigkeit? Und kann dass im Einzelfall jeder Wehrführer auch wirklich beurteilen? Ich denke dieser Abschnitt gilt genauso auch für "rote Punkte". Auch da ist regelmäßige Aus- und Fortbildung unabdinger um Einsatzfähig zu bleiben. Grüße Manuel | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 487292 | |||
Datum | 04.06.2008 12:03 | 24183 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Manuel Schmidt Auch da ist regelmäßige Aus- und Fortbildung unabdinger um Einsatzfähig zu bleiben ja, nur beim Atemschutz hat er feste regularien um dies zu prüfen und zu dokumentieren. Die fehlen in diesem Bereich und da ist dann aus meiner Sicht die Frage ob das ein handelsüblicher Wehrführer ohne weitere Kenntnisse in dieser Frage so einfach beurteilen kann, wenn er keine eindeutigen Handlungsanweisungen hat. Aus meiner Sicht kann es ja nicht sein, dass jemand irgendwann nach dem Gipskrieg den San-C beim örtlichen DRK oder den Sanitäter bei Y-Tours gemacht hat und ohne dazwischen irgendwas mit dem Thema zu tun gehabt zu haben als voll einsatzfähiger Feuerwehrsanitäter gekennzeichnet wird. Das gleiche gilt dann irgendwann für F-Sanis, die den Kurs vor x Jahre gemacht haben. Man muss ja eines sehen: Der Feuerwehrsani soll in erster Linie die eigenen Kameraden schützen - deshalb ist er ja auch in die Einheit integriert. Unterstützung für den Rettungsdienst oder gar eigenverantwortliches Tätigkeiten an Patienen da Rettungs- und Sanitätsdienst nihct verfügbar werden ja eher mal die Ausnahme sein. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 487294 | |||
Datum | 04.06.2008 12:07 | 23960 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias OttAus meiner Sicht kann es ja nicht sein, dass jemand irgendwann nach dem Gipskrieg den San-C beim örtlichen DRK oder den Sanitäter bei Y-Tours gemacht hat und ohne dazwischen irgendwas mit dem Thema zu tun gehabt zu haben als voll einsatzfähiger Feuerwehrsanitäter gekennzeichnet wird. Genauso denke ich, dass jemand der bei der BW während seiner Dienstzeit dort den RS gemacht hat und danach nie wieder eine Fortbildung besucht hat oder im RD tätig war über aktuelle Kenntnisse verfügt oder seine einmal erlernten Tätigkeiten noch sicher durchführen kann. Diesen Personen ist meiner Meinung nach auch die größere Kompetenz eines RS abzusprechen. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 487299 | |||
Datum | 04.06.2008 12:18 | 23934 x gelesen | |||
Moin Daniel, da gebe ich dir mal grundsätzlich recht. Die Frage ist aber, wer will dass ohne eigens Fachwissen in dem Bereich und ohne irgendwelche Vorgaben beurteilen? Wenn wir den Buchstaben des DG-Erlass in Hessen folgen sind nur "F-Sani" zu kennzeichnen, ein Kommentar weitet dass dann auch auf gleich- oder höherwertige aus, ohne diese Wertung genauer zu spezifizieren. Ob für diesen F-Sani alleine jetzt schon eine Fortbildung existiert oder irgendwie vorgeschrieben, empfohlen oder sonstwas ist entzieht sich z.Zt. meiner Kenntniss. Bei den höheren Qualifikationen wird's sicher nicht einfacher - wenn jemand RS ist und nur um bei der FW den blauen Punkt zu behalten jedes Jahr 38 Stunden RD-Fortbildung macht steht das ja m.E. auch nicht in einem vernünftigen Verhältnis. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 487300 | |||
Datum | 04.06.2008 12:29 | 24114 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Ottja, nur beim Atemschutz hat er feste regularien um dies zu prüfen und zu dokumentieren. Die fehlen in diesem Bereich und da ist dann aus meiner Sicht die Frage ob das ein handelsüblicher Wehrführer ohne weitere Kenntnisse in dieser Frage so einfach beurteilen kann, wenn er keine eindeutigen Handlungsanweisungen hat. Ich denke jedem ist auch bekannt, dass es bezüglich der Aus- und Fortbildung der AGTs in den einzelnen Einheiten auch recht große Unterschiede gibt. Trotz gleichem Regelwerk. Die Führungskraft muss ja nicht alles selbst wissen oder selbst machen. Mir ist auch schmerzlich bewusst, dass viele SanEinheiten der HiOrgs die Fortbildung des nicht-RD-Personals unterschiedlich handhaben, aber doch fast alle mit denen ich bislang zu tun hatten hatten interne Fortbildungsregularien mit denen ich mich durchaus anfreunden kann. Diese könnte man ohne Probleme auf die "Sanis in der Feuerwehr" übernehmen. Eine FF ist mir bekannt, wo ein RA der kein Feuerwehrangehöriger ist die Aus- und Fortbildung der "Sanis in der Fw" als eine Art "Fachberater" nach Rücksprache mit dem Wehrführer durchführt und überwacht. Unabhängig davon finde ich ein notfallmedizinisches Grundwissen in der Feuerwehr für unabdingbar. Ob jeder FA dieses Wissen haben muss oder nur manche sozusagen als "Spezialisten" von denen es dann soviele gibt, dass mit ausreichend hoher Wahrscheinlichkeit immer einer dabei ist ist sicherlich diskutierbar. Die Frage was wdieser "Fw-Sani" zu leisten im Stande sein können müsste wird jeder für sich auch etwas anders beantworten. IMO sollte er im Bereich der normalen Ersten Hilfe fit sein. Das Wissen des normalen EH-Kurses also auch ohne größere Probleme praktisch anwenden können. Er sollte eine Reanimation (BLS) beim Erwachsenen sowie beim Kind und Kleinkind durchführen können Basismaßnahmen des Atemwegsmanagment durchführen können (Seitenlage, O2-Gabe, Masken-Beatmung, Absaugung der oberen Atemwege, Guedeltubus) Erkennen wann ein Trauma-Patient kritisch ist die HWS-Imobilisation durchführen können Weiterhin sollte er Grundlegende ARbeitsmaßnahmen des RDs kennen um ggf. als Schnittstelle fungieren zu können. Wenn ich mir das ebend mal durchsehe ist das schon merklicher Katalog. Kurz zum Vergleich die Ausbildung die ein Sanitäter in einer mir näher bekannten RK-Gemeinschaft absolvieren musste, um als Teamleiter auf einem SanDienst eingesetzt werden zu können: RK-Einführungsseminar, EH, SanA, SanB, SanC, AED-Schulung, EH-Kind Dazu noch ein paar interne Ausbildungen wie z.B.: Rea-Training, Seminar-Rechtsgrundlagen, Aufgaben des ersten Teams beim MANV, Trauma-Schulung, psych. EH Abgerundet durch 40h Praktikum im Rettungsdienst. Grüße Manuel | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 487345 | |||
Datum | 04.06.2008 14:44 | 24026 x gelesen | |||
Ich kenne bei uns keine besondere Kennzeichnung für solche Sanitäter. Der blaue Punkt ist bei uns auf Helmen von AGT drauf. Wegen was willst du den Punkt denn haben? | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 487346 | |||
Datum | 04.06.2008 14:46 | 24016 x gelesen | |||
Geschrieben von Adolf HuberDer blaue Punkt ist bei uns auf Helmen von AGT drauf. Der blaue Punkt ist auch nur hessenweit als Kennzeichnung für Feuerwehr-Sanitäter eingeführt. Atemschutzgeräteträger haben hier einen roten Punkt. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 487508 | |||
Datum | 05.06.2008 09:49 | 24041 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian DüsingBist du dir sicher, dass es ab Rettungshelfer eine Fortbildungspflicht gibt? Recht hast Du; ich habe meinen Beitrag auf Grundlage des NRW-Rechtes geschrieben, wer weiß, wo mein Kopf war. Sorry. Nur zur Vollständigkeit: Ja, in NRW hat man ab RH eine Fortbildungspflicht. Der RH is hier eine Rettungsdiesntliche Ausbildung, die u.a. eine 160 Stündige, theoretische Ausbildung beinhaltet. Im Anschluss kann man mit dieser Qualifikation in NRW KTWs fahren. Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 487509 | |||
Datum | 05.06.2008 09:50 | 23927 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeD.h. keine San Ausbildung für Angehörige der FF -sofern nicht regelmäßiger Einsatz- und Übungsdienst gemacht wird? Genau. Würde ich als sinnvoll erachten. Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 487517 | |||
Datum | 05.06.2008 10:21 | 24003 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas DovernDer RH is hier eine Rettungsdiesntliche Ausbildung, die u.a. eine 160 Stündige, theoretische Ausbildung beinhaltet. Gerade in NRW sind das nur 80 Std. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 487540 | |||
Datum | 05.06.2008 11:38 | 23948 x gelesen | |||
Nun gut, falsch ausgedrückt bzw. Mist geschrieben, daher hier die Korrektur: Die Ausbildung zum Rettungshelfer NRW gliedert sich in der 160-stündigen Ausbildung in einen 80-stündigen, theoretischen Teil und wiederum einen 80-stündigen Praktikumsteil der 5 Notfalleinsätze als 3.Mann RTW und 15 Krankentransporte als 3.Mann KTW beinhaltet. Nachzulesen ist das ganze in der RettHelfAPO NRW. Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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