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Thema | Kommunale Zuständigkeiten | 4 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrverbände | ||||
Autor | Ploß8 R.8, München / Bayern | 486449 | |||
Datum | 31.05.2008 17:24 | 7593 x gelesen | |||
Bei uns in Bayern heißt es im FW Gesetz das die Kommunen im Rahmen ihrer Finanziellen Möglichkeiten die Feuerwehren ausrüsten. Das verstehe ich so, daß wenn eine Kommune eh schon Finanziel nicht besonders gut da steht und die Amtsträger ihre Mittel "lieber" für etwas anderes ausgeben, bekommt die Feuerwehr das was übrig bleibt, oder? Warum gibts bei uns keine Mindestvorgaben für die Ausrüstung von Gemeindefeuerwehren, wie z.B. in Österreich, da wird die Ausrüstung nach Einwohnerzahlen, Risikofaktoren und Einsatzhäufigkeiten festgelegt. | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW | 486450 | |||
Datum | 31.05.2008 17:28 | 5081 x gelesen | |||
Geschrieben von Ploß RobertWarum gibts bei uns keine Mindestvorgaben für die Ausrüstung von Gemeindefeuerwehren, wie z.B. in Österreich, da wird die Ausrüstung nach Einwohnerzahlen, Risikofaktoren und Einsatzhäufigkeiten festgelegt. So ist es in den meisten Bundesländern von Deutschland auch. Vor einiger Zeit wurde ein ähnliche Thema hier schon mal angesprochen wo jemand sagte, dass die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen die die angesprochenen Punkte eigentlich regeln in Bayern erst in den Anfängen seien. Vielleicht hängts damit zusammen??? Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 486452 | |||
Datum | 31.05.2008 17:30 | 5037 x gelesen | |||
Geschrieben von Ploß RobertWarum gibts bei uns keine Mindestvorgaben für die Ausrüstung von Gemeindefeuerwehren, Ganz einfach: Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, Weil die Kommunalen Spitzenverbände es scheinbar geschafft haben, dies per Gesetzestext zu verhindern. Bei Aufgaben dieser Art hat das Land nur die Rechtsaufsicht über die Aufgabe (heißt: Feuerwehr vorhanden -> alles tacko). Vgl. NRW: Die Gemeinden und Kreise nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. Hier hat das Land sehr wohl die Möglichkeit, fachliche Weisungen zu erteilen (Fachaufsicht). Dies wird hier übrigens von den komm. Spitzenverbänden durchaus bekämpft. Man möchte lieber die Bayer. Variante. Warum wohl? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Ploß8 R.8, München / Bayern | 486549 | |||
Datum | 01.06.2008 12:40 | 5100 x gelesen | |||
Ok, bei uns in Bayern sollen die Feuerwehren auch Gemeindeübergreifend in den Nachbargemeinden Einsätze fahren, (halt bei Bedarf). Jetzt könnten ja die Kommunalen Würdenträger ja damit Argumentieren daß es keinen Sinn macht die eigene Feuerwehr entsprechend dem Gefahenpotetial auszurüsten. Es ist z.B. in Bayern nicht geregelt in welcher Hilfsfrist ein THL Satz am Einsatzort zu sein hat. Und um die Hilfsfrist im Brandschutz erfüllen zu können gibts z.B. ein altes Löschfahrzeug. | |||||
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