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Thema | Vorschrift für Ersatzflaschen | 26 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 484233 | |||
Datum | 22.05.2008 09:58 | 9987 x gelesen | |||
Hallo zusammen, noch eine weitergeleitete Anfrage. Gibt es eine rechtliche oder zumindest halbswegs verbindliche Grundlage, die zur Vorhaltung von Ersatzflaschen für jedes Aremschutzgerät "verpflichtet". Das man für z.B. 40 PA insgeamt 80 Flaschen bereit halten / beschaffen sollte? Hintergrund ist eine Aussage, das Geräte nach einer Benutzung NICHT weiter genutzt werden dürfen. Darum ist ein Flaschenwechsel auch nicht zulässig - ERGO = keine Ersatzflasche notwendig. Also mal her mit den Argumenten, mit denen wir entsprechende Beschaffungen rechtliche untermauern können Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 484239 | |||
Datum | 22.05.2008 10:49 | 8491 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenHintergrund ist eine Aussage, das Geräte nach einer Benutzung NICHT weiter genutzt werden dürfen. Darum ist ein Flaschenwechsel auch nicht zulässig Und das steht wo??? | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 484242 | |||
Datum | 22.05.2008 11:01 | 8430 x gelesen | |||
Guten Morgen, ich würde an eurer Stelle einen Pool von ca. 1/3 der Falschenmenge an Reserve vorhalten. Es kann vor kommen das ein AGT zwei mal zum Einsatz kommt und damit eine neue Flasche aufs Gerät gesetzt wird. Alternativ muss man daran denken was passiert wenn die Flaschen zum Tüv müssen. MFG | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 484247 | |||
Datum | 22.05.2008 11:30 | 8515 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert Kohnen Geschrieben von Alexander Horcher Und das steht wo??? Keine Ahnung - wird jedenfalls von einigen (maßgeblichen) Atemschutzgerätewarten so verkauft. Die wechseln keine Flaschen, sondern nehmen die Geräte aus dem Verkehr um sie zu prüfen. Nach Hitzebeaufschlagung sogar zum Hersteller (bis eigenes entspechendes Pürfgerät zur Verfügung steht) Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 484250 | |||
Datum | 22.05.2008 11:33 | 8479 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Kunzich würde an eurer Stelle einen Pool von ca. 1/3 der Falschenmenge an Reserve vorhalten. Es kann vor kommen das ein AGT zwei mal zum Einsatz kommt und damit eine neue Flasche aufs Gerät gesetzt wird. Mir is das schon klar - nur auf meine Meinung und Erfahrung schei.. die Einkaufsabteilung. Die wollen eine rechtliche Verpflichtung sehen, dann wird bechafft. Geschrieben von Sebastian Kunz Alternativ muss man daran denken was passiert wenn die Flaschen zum Tüv müssen. Auch klar - Gegenargument - dann kann man ja Flaschen nehmen von den Geräten, die gerade zur Überprüfung sind. Um es klar auszudrücken - ich befürworte die Vorhaltung von ausreichend Ersatzflaschen - möchte es nur irgendwie offiziell begründen damit bestellt werden kann Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 484254 | |||
Datum | 22.05.2008 11:40 | 8434 x gelesen | |||
Naja ... das ist ja richtig ... nach der thermischer Belastung muß der LA veratmet werden. Ändert aber nichts dran das ich während eines laufenden Einsatzes die Flasche wechseln darf. | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 484255 | |||
Datum | 22.05.2008 11:43 | 8453 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherNaja ... das ist ja richtig ... nach der thermischer Belastung muß der LA veratmet werden. Aber es darf doch nur gewechselt werden, wenn der gleiche Träger das gleiche Gerät nutzt, oder ? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 484258 | |||
Datum | 22.05.2008 11:47 | 8420 x gelesen | |||
Auf der Schule haben sie damals nichts gesagt ... Es heißt zwar das aus hygienischen Gründen den PA nur der gleiche wieder tragen soll, aber woran das liegt, keine Ahung ... so gesehen kann ja der LA nicht mit Speichel oder Scheiß in Kontakt kommen. Außerdem gibts zB noch unter anderem in Bayern die Möglichkeit durch nen LA und Flaschentausch den PA "wieder einsatzklar" zu machen. | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 484260 | |||
Datum | 22.05.2008 11:50 | 8375 x gelesen | |||
Hallo, stand da nicht mal was im Anhang zur alten DV 7? Oder war das in dem Atenschutz-Buch von Dräger? Da ging es um die Vorhaltung von Geräten und Masken. Wenn ich das wiederfinde, weiß ich genaues. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 484261 | |||
Datum | 22.05.2008 11:53 | 8458 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich BrinkmannHallo, Da ich nicht weiß wo das steht, kann ich leider auch nicht suchen. Wäre Dir also sehr verbunden wenn Du Dich kurz meldest, sobald Du was gefunden hast, bzw. wenn Dir was eingefallen ist. Die Sahe eilt NICHT, sollte aber in absehbarer Zeit erledig werden. Also erst mal zurücklehnen und das lange Wochenende genießen. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 484266 | |||
Datum | 22.05.2008 12:03 | 8586 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenGibt es eine rechtliche oder zumindest halbswegs verbindliche Grundlage, die zur Vorhaltung von Ersatzflaschen für jedes Aremschutzgerät "verpflichtet". Mir nicht bekannt, entsprechende Vorgaben gabs früher mal für die Fahrzeugbeladung mit Ersatzflaschen, aber das ist lang her. Geschrieben von Hubert Kohnen Das man für z.B. 40 PA insgeamt 80 Flaschen bereit halten / beschaffen sollte? Da jede Bezugsgröße zum BEDARF fehlt, kann man auf solche Fragen eh keine sinnvolle Antwort geben! Es müssen soviele Geräte (alternativ gehen auch ganze Feuerwehren, aber da stellt sich die Frage was preiswerter ist..) da sein, dass die Feuerwehr auch nach einem Einsatz möglichst schnell wieder voll einsatzfähig ist. Geschrieben von Hubert Kohnen Hintergrund ist eine Aussage, das Geräte nach einer Benutzung NICHT weiter genutzt werden dürfen. Darum ist ein Flaschenwechsel auch nicht zulässig - ERGO = keine Ersatzflasche notwendig. Das gilt SO nicht, weil der gleiche Träger natürlich das Gerät nochmal benutzen darf! Vgl. Diskussion hier: http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=408950 ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Andr8eas8 F.8, Gifhorn / Niedersachsen | 484276 | |||
Datum | 22.05.2008 12:25 | 8557 x gelesen | |||
Hallo zusammen, die FwDV 7 spricht von einer Ruhepause zwischen zwei Einsätzen, damit sollte das Rauskommen, Flasche wechseln und wieder rein schon mal hinfällig sein. Die vfdb 0804 sagt zur Nutzung des Lungenautomaten Reinigung und Desinfektion nach jedem Gebrauch. Als Konsenz aus beidem kann man meiner Meinung nach ziehen, Ersatzflaschen nur in Verbindung mit Ersatzlungenautomaten bzw. höchstens um nach Erholungsphase noch mal ein zweites Mal in den Einsatz zu gehen. mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas Franke | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 484280 | |||
Datum | 22.05.2008 12:30 | 8450 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Frankedie FwDV 7 spricht von einer Ruhepause zwischen zwei Einsätzen, damit sollte das Rauskommen, Flasche wechseln und wieder rein schon mal hinfällig sein. 30 min warten, dann wieder rein gehen ist für viele Feuerwehren leichter zu erreichen, als noch mehr Träger (von denen sie eh zu wenig haben) mit nicht vorhandenen Atemschutzgeräten auszustatten! Geschrieben von Andreas Franke Die vfdb 0804 sagt zur Nutzung des Lungenautomaten Reinigung und Desinfektion nach jedem Gebrauch. Der Gebrauch ist hier der Einsatz (komplett) und durch einen FA. Nicht die jeweilige Benutzung (auch mehrfach in einem Einsatz). ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Andr8eas8 F.8, Gifhorn / Niedersachsen | 484289 | |||
Datum | 22.05.2008 12:42 | 8412 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino30 min warten, dann wieder rein gehen ist für viele Feuerwehren leichter zu erreichen, als noch mehr Träger (von denen sie eh zu wenig haben) mit nicht vorhandenen Atemschutzgeräten auszustatten! Das ist mir auch klar, es kommen aber oft genug die Gedanken, in der Erholungsphase kann ja der nächste schon mal das Gerät benutzen. Geschrieben von Ulrich Cimolino Der Gebrauch ist hier der Einsatz (komplett) und durch einen FA. Nicht die jeweilige Benutzung (auch mehrfach in einem Einsatz). Auch hier bin ich völlig der selben Meinung, wenn ich das Gerät aber nach einem Einsatz bzw. Übung auf dem Fahrzeug lassen will, brauche ich einen "frischen" Lungenautomaten und eine neue Flasche. Ich sehe, wir sind einer Meinung. A. Franke | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 484302 | |||
Datum | 22.05.2008 12:58 | 8500 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Frankewenn ich das Gerät aber nach einem Einsatz bzw. Übung auf dem Fahrzeug lassen will, brauche ich einen "frischen" Lungenautomaten und eine neue Flasche. Nein, dann brauchst Du eine neuen PA (oder musst ihn prüfen lassen), das sagen übereinstimmend - BGR 190 - Ref. 8, vfdb-RL 08/04 - Herstellerbedienungsanleitungen Es gibt Bundesländer, die empfehlen ganz komische Sachen, die o.a. Regeln der Technik widersprechen - aber so wachsweich formuliert sind, dass wenn es schief geht, garantiert der Endnutzer und dessen Führung die Doofen sind. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 484304 | |||
Datum | 22.05.2008 13:02 | 8421 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoEs gibt Bundesländer, die empfehlen ganz komische Sachen, die o.a. Regeln der Technik widersprechen - aber so wachsweich formuliert sind, dass wenn es schief geht, garantiert der Endnutzer und dessen Führung die Doofen sind. Du bist doch nur neidisch das es eine solche Regelung nicht in eurem BL gibt. :-) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 484306 | |||
Datum | 22.05.2008 13:03 | 8383 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherDu bist doch nur neidisch das es eine solche Regelung nicht in eurem BL gibt. :-) Nein, ich meine, dass wenn man die Regelungen entschärfen KANN, das für ALLE gelten muss und dies so eindeutig beschrieben ist, dass man nicht im Schadensfall im Regen steht! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 484364 | |||
Datum | 22.05.2008 14:52 | 8372 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Alexander Horcher so gesehen kann ja der LA nicht mit Speichel oder Scheiß in Kontakt kommen. Zweiteres ist auf alle Fälle noch unwahrscheinlicher als Ersteres... ;-) Ich möchte bitte ein "w" kaufen! Grüße Magnus | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Frankfurt / Hessen | 484766 | |||
Datum | 23.05.2008 18:01 | 8332 x gelesen | |||
Sehe ich genauso. Es stellt sich grundlegend die Frage welchen juristischen Charakter solche Empfehlungen/Anweisungen haben. Wir haben doch die sog. Rechtspyramide, an welcher Stelle würde denn die Bayerische Regelung stehen. Es gibt ja eindeutige Regelungen die dem Stand der Technuk entsprechen. Wie sind den die Erklärungen zu diesen Anweisungen? | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 484811 | |||
Datum | 24.05.2008 00:34 | 8425 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Horcher so gesehen kann ja der LA nicht mit Speichel oder Scheiß in Kontakt kommen. den Tippfehler mal lächelnd ignorierend - warum denn nicht? mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 484822 | |||
Datum | 24.05.2008 07:04 | 8336 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias Zimmer
Dafür war er einfach zu schön! ;-) Grüße Magnus | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 484830 | |||
Datum | 24.05.2008 09:25 | 8435 x gelesen | |||
So, ich habe da mal was gefunden, ob du es allerdings bei euch in NRW nutzen kannst... Die alte DV 7 war ja bei uns in Nds nie eingeführt, dafür gab es eine Atemschutzanleitung als Dienstvorschrift, sie war ein wenig umfangreicher und ausführlicher als die DV 7 und hier gab es auch eine "Bemessung der Reservebestände und Ersatzteile für die Atemschutzausrüstung der Feuerwehren" U.a. stehen hier drin: PA bis zu 10 Geräten 3 Geräte, darüber 20% Reserveflaschen bis zu 10 Geräten 1 bzw. 2 Flaschen pro Gerät, darüber 150% Atemschutzmasken bis zu 20 Masken 4, darüber 10 % (mind. 6) Diese Bemessungsgrundlage muss es aber auch woanders gegeben haben, man wird sie sich nicht aus den Fingern gesogen haben. Also, nicht aufgeben. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 484841 | |||
Datum | 24.05.2008 10:51 | 8347 x gelesen | |||
Sorry *gg* Ganz einfach, nachdem die Luft schonmal die erste Hürde genommen hat ... (as Einatemventil) strömt die Luft erstmal an der Sichtscheibe vorbei und geht anschließend erst in die Innenmaske zum veratmen. Ist ja nicht so das die Luft gleich nachdem sie in die Maske kam zu deinem Mund kommt. | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 484844 | |||
Datum | 24.05.2008 10:59 | 8361 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherIst ja nicht so das die Luft gleich nachdem sie in die Maske kam zu deinem Mund kommt. Wie schrieb schon der bekannte "Atemschutzgerätewart" Christian Morgenstern: "Die unmögliche Tatsache ... Und er kommt zu dem Ergebnis: "Nur ein Traum war das Erlebnis. Weil", so schließt er messerscharf, "nicht sein k a n n , was nicht sein d a r f." Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Hein8z H8., Haren/Ems / Niedersachsen | 488293 | |||
Datum | 08.06.2008 15:41 | 8394 x gelesen | |||
Du sagst 30 min Ruhepause. Uns wurde beigebracht das die Ruhepause die doppelte Einsatzzeit sein soll. Oder ist 30 min das minimum. Und die 2. Frage: Wie oft darf EIN AGT Träger eingesetzt werden? Ich sag mal, dieser fühlt sich fit und könnte von sich aus ein drittes Mal eingesetzt werden. Ist dies Rechtens? Natürlich unter Einhaltung der Ruhezeit. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 488303 | |||
Datum | 08.06.2008 16:18 | 8412 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinz HermesDu sagst 30 min Ruhepause. das hängt doch immer von der Belastung ab! Geschrieben von Heinz Hermes Wie oft darf EIN AGT Träger eingesetzt werden? Dito! Ist es so schwer, den GMV walten zu lassen? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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