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ThemaVorschrift für Ersatzflaschen26 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW484233
Datum22.05.2008 09:589987 x gelesen
Hallo zusammen,
noch eine weitergeleitete Anfrage.
Gibt es eine rechtliche oder zumindest halbswegs verbindliche Grundlage, die zur Vorhaltung von Ersatzflaschen für jedes Aremschutzgerät "verpflichtet".
Das man für z.B. 40 PA insgeamt 80 Flaschen bereit halten / beschaffen sollte?
Hintergrund ist eine Aussage, das Geräte nach einer Benutzung NICHT weiter genutzt werden dürfen. Darum ist ein Flaschenwechsel auch nicht zulässig - ERGO = keine Ersatzflasche notwendig.
Also mal her mit den Argumenten, mit denen wir entsprechende Beschaffungen rechtliche untermauern können


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern484239
Datum22.05.2008 10:498491 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenHintergrund ist eine Aussage, das Geräte nach einer Benutzung NICHT weiter genutzt werden dürfen. Darum ist ein Flaschenwechsel auch nicht zulässig

Und das steht wo???


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AutorSeba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW484242
Datum22.05.2008 11:018430 x gelesen
Guten Morgen,

ich würde an eurer Stelle einen Pool von ca. 1/3 der Falschenmenge an Reserve vorhalten. Es kann vor kommen das ein AGT zwei mal zum Einsatz kommt und damit eine neue Flasche aufs Gerät gesetzt wird.

Alternativ muss man daran denken was passiert wenn die Flaschen zum Tüv müssen.

MFG


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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW484247
Datum22.05.2008 11:308515 x gelesen
Geschrieben von Hubert Kohnen
Hintergrund ist eine Aussage, das Geräte nach einer Benutzung NICHT weiter genutzt werden dürfen. Darum ist ein Flaschenwechsel auch nicht zulässig


Geschrieben von Alexander HorcherUnd das steht wo???
Keine Ahnung - wird jedenfalls von einigen (maßgeblichen) Atemschutzgerätewarten so verkauft. Die wechseln keine Flaschen, sondern nehmen die Geräte aus dem Verkehr um sie zu prüfen. Nach Hitzebeaufschlagung sogar zum Hersteller (bis eigenes entspechendes Pürfgerät zur Verfügung steht)


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW484250
Datum22.05.2008 11:338479 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Kunzich würde an eurer Stelle einen Pool von ca. 1/3 der Falschenmenge an Reserve vorhalten. Es kann vor kommen das ein AGT zwei mal zum Einsatz kommt und damit eine neue Flasche aufs Gerät gesetzt wird.
Mir is das schon klar - nur auf meine Meinung und Erfahrung schei.. die Einkaufsabteilung. Die wollen eine rechtliche Verpflichtung sehen, dann wird bechafft.

Geschrieben von Sebastian KunzAlternativ muss man daran denken was passiert wenn die Flaschen zum Tüv müssen.
Auch klar - Gegenargument - dann kann man ja Flaschen nehmen von den Geräten, die gerade zur Überprüfung sind.
Um es klar auszudrücken - ich befürworte die Vorhaltung von ausreichend Ersatzflaschen - möchte es nur irgendwie offiziell begründen damit bestellt werden kann


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern484254
Datum22.05.2008 11:408434 x gelesen
Naja ... das ist ja richtig ... nach der thermischer Belastung muß der LA veratmet werden.
Ändert aber nichts dran das ich während eines laufenden Einsatzes die Flasche wechseln darf.


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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW484255
Datum22.05.2008 11:438453 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherNaja ... das ist ja richtig ... nach der thermischer Belastung muß der LA veratmet werden.
Ändert aber nichts dran das ich während eines laufenden Einsatzes die Flasche wechseln darf.

Aber es darf doch nur gewechselt werden, wenn der gleiche Träger das gleiche Gerät nutzt, oder ?


Gruß Hubert

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern484258
Datum22.05.2008 11:478420 x gelesen
Auf der Schule haben sie damals nichts gesagt ...
Es heißt zwar das aus hygienischen Gründen den PA nur der gleiche wieder tragen soll, aber woran das liegt, keine Ahung ... so gesehen kann ja der LA nicht mit Speichel oder Scheiß in Kontakt kommen.
Außerdem gibts zB noch unter anderem in Bayern die Möglichkeit durch nen LA und Flaschentausch den PA "wieder einsatzklar" zu machen.


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen484260
Datum22.05.2008 11:508375 x gelesen
Hallo,
stand da nicht mal was im Anhang zur alten DV 7? Oder war das in dem Atenschutz-Buch von Dräger? Da ging es um die Vorhaltung von Geräten und Masken. Wenn ich das wiederfinde, weiß ich genaues.

Gruß
Heinrich


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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW484261
Datum22.05.2008 11:538458 x gelesen
Geschrieben von Heinrich BrinkmannHallo,
stand da nicht mal was im Anhang zur alten DV 7? Oder war das in dem Atenschutz-Buch von Dräger? Da ging es um die Vorhaltung von Geräten und Masken. Wenn ich das wiederfinde, weiß ich genaues.

Da ich nicht weiß wo das steht, kann ich leider auch nicht suchen. Wäre Dir also sehr verbunden wenn Du Dich kurz meldest, sobald Du was gefunden hast, bzw. wenn Dir was eingefallen ist.
Die Sahe eilt NICHT, sollte aber in absehbarer Zeit erledig werden. Also erst mal zurücklehnen und das lange Wochenende genießen.


Gruß Hubert

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW484266
Datum22.05.2008 12:038586 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenGibt es eine rechtliche oder zumindest halbswegs verbindliche Grundlage, die zur Vorhaltung von Ersatzflaschen für jedes Aremschutzgerät "verpflichtet".

Mir nicht bekannt, entsprechende Vorgaben gabs früher mal für die Fahrzeugbeladung mit Ersatzflaschen, aber das ist lang her.


Geschrieben von Hubert KohnenDas man für z.B. 40 PA insgeamt 80 Flaschen bereit halten / beschaffen sollte?

Da jede Bezugsgröße zum BEDARF fehlt, kann man auf solche Fragen eh keine sinnvolle Antwort geben!
Es müssen soviele Geräte (alternativ gehen auch ganze Feuerwehren, aber da stellt sich die Frage was preiswerter ist..) da sein, dass die Feuerwehr auch nach einem Einsatz möglichst schnell wieder voll einsatzfähig ist.


Geschrieben von Hubert KohnenHintergrund ist eine Aussage, das Geräte nach einer Benutzung NICHT weiter genutzt werden dürfen. Darum ist ein Flaschenwechsel auch nicht zulässig - ERGO = keine Ersatzflasche notwendig.

Das gilt SO nicht, weil der gleiche Träger natürlich das Gerät nochmal benutzen darf!
Vgl. Diskussion hier: http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=408950


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAndr8eas8 F.8, Gifhorn / Niedersachsen484276
Datum22.05.2008 12:258557 x gelesen
Hallo zusammen,

die FwDV 7 spricht von einer Ruhepause zwischen zwei Einsätzen, damit sollte das Rauskommen, Flasche wechseln und wieder rein schon mal hinfällig sein.

Die vfdb 0804 sagt zur Nutzung des Lungenautomaten Reinigung und Desinfektion nach jedem Gebrauch.

Als Konsenz aus beidem kann man meiner Meinung nach ziehen, Ersatzflaschen nur in Verbindung mit Ersatzlungenautomaten bzw. höchstens um nach Erholungsphase noch mal ein zweites Mal in den Einsatz zu gehen.

mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas Franke


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW484280
Datum22.05.2008 12:308450 x gelesen
Geschrieben von Andreas Frankedie FwDV 7 spricht von einer Ruhepause zwischen zwei Einsätzen, damit sollte das Rauskommen, Flasche wechseln und wieder rein schon mal hinfällig sein.

30 min warten, dann wieder rein gehen ist für viele Feuerwehren leichter zu erreichen, als noch mehr Träger (von denen sie eh zu wenig haben) mit nicht vorhandenen Atemschutzgeräten auszustatten!


Geschrieben von Andreas FrankeDie vfdb 0804 sagt zur Nutzung des Lungenautomaten Reinigung und Desinfektion nach jedem Gebrauch.

Der Gebrauch ist hier der Einsatz (komplett) und durch einen FA. Nicht die jeweilige Benutzung (auch mehrfach in einem Einsatz).


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAndr8eas8 F.8, Gifhorn / Niedersachsen484289
Datum22.05.2008 12:428412 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino30 min warten, dann wieder rein gehen ist für viele Feuerwehren leichter zu erreichen, als noch mehr Träger (von denen sie eh zu wenig haben) mit nicht vorhandenen Atemschutzgeräten auszustatten!

Das ist mir auch klar, es kommen aber oft genug die Gedanken, in der Erholungsphase kann ja der nächste schon mal das Gerät benutzen.

Geschrieben von Ulrich CimolinoDer Gebrauch ist hier der Einsatz (komplett) und durch einen FA. Nicht die jeweilige Benutzung (auch mehrfach in einem Einsatz).

Auch hier bin ich völlig der selben Meinung, wenn ich das Gerät aber nach einem Einsatz bzw. Übung auf dem Fahrzeug lassen will, brauche ich einen "frischen" Lungenautomaten und eine neue Flasche.

Ich sehe, wir sind einer Meinung.

A. Franke


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW484302
Datum22.05.2008 12:588500 x gelesen
Geschrieben von Andreas Frankewenn ich das Gerät aber nach einem Einsatz bzw. Übung auf dem Fahrzeug lassen will, brauche ich einen "frischen" Lungenautomaten und eine neue Flasche.

Nein, dann brauchst Du eine neuen PA (oder musst ihn prüfen lassen), das sagen übereinstimmend
- BGR 190
- Ref. 8, vfdb-RL 08/04
- Herstellerbedienungsanleitungen

Es gibt Bundesländer, die empfehlen ganz komische Sachen, die o.a. Regeln der Technik widersprechen - aber so wachsweich formuliert sind, dass wenn es schief geht, garantiert der Endnutzer und dessen Führung die Doofen sind.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern484304
Datum22.05.2008 13:028421 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoEs gibt Bundesländer, die empfehlen ganz komische Sachen, die o.a. Regeln der Technik widersprechen - aber so wachsweich formuliert sind, dass wenn es schief geht, garantiert der Endnutzer und dessen Führung die Doofen sind.

Du bist doch nur neidisch das es eine solche Regelung nicht in eurem BL gibt. :-)


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW484306
Datum22.05.2008 13:038383 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherDu bist doch nur neidisch das es eine solche Regelung nicht in eurem BL gibt. :-)

Nein, ich meine, dass wenn man die Regelungen entschärfen KANN, das für ALLE gelten muss und dies so eindeutig beschrieben ist, dass man nicht im Schadensfall im Regen steht!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern484364
Datum22.05.2008 14:528372 x gelesen
Hallo!
Geschrieben von Alexander Horcherso gesehen kann ja der LA nicht mit Speichel oder Scheiß in Kontakt kommen.

Zweiteres ist auf alle Fälle noch unwahrscheinlicher als Ersteres... ;-)

Ich möchte bitte ein "w" kaufen!


Grüße
Magnus

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AutorBach8 R.8, Frankfurt / Hessen484766
Datum23.05.2008 18:018332 x gelesen
Sehe ich genauso.

Es stellt sich grundlegend die Frage welchen juristischen Charakter solche Empfehlungen/Anweisungen haben.

Wir haben doch die sog. Rechtspyramide, an welcher Stelle würde denn die Bayerische Regelung stehen.

Es gibt ja eindeutige Regelungen die dem Stand der Technuk entsprechen.
Wie sind den die Erklärungen zu diesen Anweisungen?


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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen484811
Datum24.05.2008 00:348425 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander Horcherso gesehen kann ja der LA nicht mit Speichel oder Scheiß in Kontakt kommen.

den Tippfehler mal lächelnd ignorierend - warum denn nicht?


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern484822
Datum24.05.2008 07:048336 x gelesen
Geschrieben von Mathias Zimmer
den Tippfehler mal lächelnd ignorierend - warum denn nicht?

Dafür war er einfach zu schön! ;-)


Grüße
Magnus

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen484830
Datum24.05.2008 09:258435 x gelesen
So, ich habe da mal was gefunden, ob du es allerdings bei euch in NRW nutzen kannst...
Die alte DV 7 war ja bei uns in Nds nie eingeführt, dafür gab es eine Atemschutzanleitung als Dienstvorschrift, sie war ein wenig umfangreicher und ausführlicher als die DV 7 und hier gab es auch eine
"Bemessung der Reservebestände und Ersatzteile für die Atemschutzausrüstung der Feuerwehren"
U.a. stehen hier drin:
PA bis zu 10 Geräten 3 Geräte, darüber 20%
Reserveflaschen bis zu 10 Geräten 1 bzw. 2 Flaschen pro Gerät, darüber 150%
Atemschutzmasken bis zu 20 Masken 4, darüber 10 % (mind. 6)

Diese Bemessungsgrundlage muss es aber auch woanders gegeben haben, man wird sie sich nicht aus den Fingern gesogen haben.
Also, nicht aufgeben.

Gruß
Heinrich


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern484841
Datum24.05.2008 10:518347 x gelesen
Sorry *gg*

Ganz einfach, nachdem die Luft schonmal die erste Hürde genommen hat ... (as Einatemventil) strömt die Luft erstmal an der Sichtscheibe vorbei und geht anschließend erst in die Innenmaske zum veratmen. Ist ja nicht so das die Luft gleich nachdem sie in die Maske kam zu deinem Mund kommt.


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen484844
Datum24.05.2008 10:598361 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherIst ja nicht so das die Luft gleich nachdem sie in die Maske kam zu deinem Mund kommt.

Wie schrieb schon der bekannte "Atemschutzgerätewart" Christian Morgenstern:


"Die unmögliche Tatsache

...
Und er kommt zu dem Ergebnis:
"Nur ein Traum war das Erlebnis.
Weil", so schließt er messerscharf,
"nicht sein k a n n , was nicht sein d a r f."


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorHein8z H8., Haren/Ems / Niedersachsen488293
Datum08.06.2008 15:418394 x gelesen
Du sagst 30 min Ruhepause.
Uns wurde beigebracht das die Ruhepause die doppelte Einsatzzeit sein soll.
Oder ist 30 min das minimum.

Und die 2. Frage:
Wie oft darf EIN AGT Träger eingesetzt werden?
Ich sag mal, dieser fühlt sich fit und könnte von sich aus ein drittes Mal eingesetzt
werden. Ist dies Rechtens? Natürlich unter Einhaltung der Ruhezeit.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW488303
Datum08.06.2008 16:188412 x gelesen
Geschrieben von Heinz HermesDu sagst 30 min Ruhepause.
Uns wurde beigebracht das die Ruhepause die doppelte Einsatzzeit sein soll.
Oder ist 30 min das minimum.


das hängt doch immer von der Belastung ab!


Geschrieben von Heinz HermesWie oft darf EIN AGT Träger eingesetzt werden?
Ich sag mal, dieser fühlt sich fit und könnte von sich aus ein drittes Mal eingesetzt
werden. Ist dies Rechtens? Natürlich unter Einhaltung der Ruhezeit.


Dito!

Ist es so schwer, den GMV walten zu lassen?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 22.05.2008 09:58 Hube7rt 7K., Erkelenz
 22.05.2008 10:49 ., Neuburg
 22.05.2008 11:30 Hube7rt 7K., Erkelenz
 22.05.2008 11:40 ., Neuburg
 22.05.2008 11:43 Hube7rt 7K., Erkelenz
 22.05.2008 11:47 ., Neuburg
 22.05.2008 14:52 Magn7us 7H., Pöttmes
 24.05.2008 00:34 Math7ias7 Z.7, Offenbach
 24.05.2008 07:04 Magn7us 7H., Pöttmes
 24.05.2008 10:51 ., Neuburg
 24.05.2008 10:59 Lüde7r P7., Kelkheim
 22.05.2008 11:01 Seba7sti7an 7K., Haltern am See
 22.05.2008 11:33 Hube7rt 7K., Erkelenz
 22.05.2008 11:50 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 22.05.2008 11:53 Hube7rt 7K., Erkelenz
 24.05.2008 09:25 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 22.05.2008 12:03 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 22.05.2008 12:25 Andr7eas7 F.7, Gifhorn
 22.05.2008 12:30 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 22.05.2008 12:42 Andr7eas7 F.7, Gifhorn
 22.05.2008 12:58 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 22.05.2008 13:02 ., Neuburg
 22.05.2008 13:03 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 23.05.2008 18:01 Bach7 R.7, Frankfurt
 08.06.2008 15:41 Hein7z H7., Haren/Ems
 08.06.2008 16:18 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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