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Thema | Mehrarbeit | 5 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Ahaus / NRW | 483196 | |||
Datum | 16.05.2008 12:14 | 6565 x gelesen | |||
Hallo, unser Dienst herr hat für uns eine Mehrarbeit (Schlauchpflegeabteilung)angeordnet,obwohl nachweislich kein Grund hierfür vorliegt.Wir versehen unseren Dienst im 24 Std und haben eine Opt out Regelung. Meine Frage: Ist dies rechtens? Wie wird in diesem Fall die AzVOFeu hier speziell § 2 Abs 3 ausgelegt? Danke | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 483202 | |||
Datum | 16.05.2008 12:40 | 4546 x gelesen | |||
Der Dienstherr kann das bei Bedarf gem. den geltenten Arbeitszeitverordnungen anordnen und ich bin überzeugt davon, dass die Anordnung der Mehrarbeit wohl auch einen Grund haben wird. Er wird euch doch nicht absichtlich ohne Grund auf der Wache halten und dafür auch noch Mehrarbeit (und damit teures Geld) verblasen! Eventuell fehlt euch das Hintergrundwissen, warum die Mehrarbeit angeordnet worden ist. Oftmals hilft einfaches Nachfragen und sich den Grund dafür erklären lassen. Bei euch mangelt es m. E. nach an der erforderlichen Transparenz nach unten! Hier aber immer auf eine BRINGSCHULD des Dienstherren zu warten ist falsch. Sowas muss man sich auch mal HOLEN. Ihr könnt euch aber auch bei eurem Personalrat über die angeordnete und "unnötige" Mehrarbeit beschweren. so long, Jürgen Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Ahaus / NRW | 483215 | |||
Datum | 16.05.2008 13:14 | 4315 x gelesen | |||
Tja,lieber Jürgen,anscheinend meinst du ,wir wären doof,oder meinst du ich würde hier nachfragen,wenn wir kein Hintergrundwissen haben.Es ist nachweislich kein Bedarf an dringender Abwicklung in der Schlauchpflege vorhanden,das Lager ist ebenfalls voll. Vielmehr geht es darum,daß die Stadt ... vom Kreis Gelder bekommt,für eine Stelle in der Kreisschlauchpflegerei,die aber nie besetzt wurde,sondern durch uns abgedeckt wird und uns die Stadt nun,obwohl gar kein "zwingender dienstlicher Grund " besteht,Mehrarbeit mit anschließender Stundenvergütung aufbrummt. | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 483219 | |||
Datum | 16.05.2008 13:35 | 4371 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Franz Vielmehr geht es darum,daß die Stadt ... vom Kreis Gelder bekommt,für eine Stelle in der Kreisschlauchpflegerei,die aber nie besetzt wurde,sondern durch uns abgedeckt wird und uns die Stadt nun,obwohl gar kein "zwingender dienstlicher Grund " besteht,Mehrarbeit mit anschließender Stundenvergütung aufbrummt. der Zusammenhang ist mir noch nicht ganz klar - die Stadt bekommt Geld vom Kreis für die Pflege seiner Schläuche. Normalerweise macht ihr dass während der normalen Arbeitszeit, die dafür auch ausreichen ist. Nun sollt ihr dass im Rahmen von Mehrarbeit machen. So richtig? Und Mehrarbeit mit Stundenvergütung, also ohne die Möglichkeit des Freizeitausgleiches, müsste doch normalerweise bedeuten dass Ihr konstant so viel zu tun habt (oder so wenige Leute seit) dass der Freizeitausgleich nicht möglich ist. Ist das so? Geschrieben von Christian Franz Tja,lieber Jürgen,anscheinend meinst du ,wir wären doof,oder meinst du ich würde hier nachfragen,wenn wir kein Hintergrundwissen haben.Es ist nachweislich kein Bedarf an dringender Abwicklung in der Schlauchpflege vorhanden,das Lager ist ebenfalls voll. Im übrigen, warum gleich so patzig? Schließlich hast du gefragt und Jürgen wollte helfen - kein Grund gleich die Tonart zu wechseln, oder? Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Gosl8ing8 C.8, Ahaus / NRW | 483429 | |||
Datum | 17.05.2008 14:57 | 4325 x gelesen | |||
Hallo Otti und der Rest der Feuerwehr Welt Du hast genau recht! Die Stelle die im Tagesdienst geschaffen, aber nicht besetzt ist !!!, würde diese Arbeit abdecken. Im Moment ist es aber so, das wir, die Hauptamtlich Beschäftigten, diese Arbeit zusätzlich zum Einsatzdienst erledigen müssen. Wo bleibt denn da der von der Stadt geforderte Arbeitsschutz?! Und nun auch noch Zusatzdienst? | |||||
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