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Thema | Cochler Implantat (Hörgeschädigt)-trotzdem Einstellung möglich? | 5 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | cord8ula8 m.8, lachendorf / Niedersachsen | 483018 | |||
Datum | 15.05.2008 18:35 | 6043 x gelesen | |||
hallo! Von einem Bekannten kam die Frage, ob es mit o.g. Implantat möglich ist, bei einer BF eine stelle zu bekommen o ob man damit automatisch ausgeschlossen wird? Er ist betroffen hat aber den Berufswunsch. Kennt jemand Beispiele, wo es einen ähnlichen fall gibt? Gruß C. | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 483033 | |||
Datum | 15.05.2008 19:40 | 4406 x gelesen | |||
Hallo Cordula, im Zweifelsfall würde ich bei der/den betreffenden BF direkt nachfragen, nur die können eine verbindliche Aussage treffen Aus dem Bauch heraus würde ich mir allerdings keine all zu großen Hoffnungen machen (vgl. die entsprechenden Threads hier zum Thema Brillenträger, --> Suchfunktion) Grüße Magnus | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Waldachtal / BW | 483037 | |||
Datum | 15.05.2008 19:45 | 4366 x gelesen | |||
Stimme Magnus zu ... Würde grundsätzlich immer bei so etwas speziellem bei der betreffenden BF nachfragen ! Sie sagen was Sache ist :-) MkG Michael Krüger Schriftführer Feuerwehr Waldachtal www.feuerwehr-waldachtal.de Meine persönliche Meinung .... | |||||
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Autor | Lars8 G.8, Marl / NRW | 483040 | |||
Datum | 15.05.2008 20:11 | 4278 x gelesen | |||
Oder vielleicht mal einen Arbeitsmediziner (Amtsarzt) dazu befragen, denn der muss ihn ja schließlich Feuerwehr tauglich schreiben. Bringt vielleicht mehr. Lars | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Frankfurt / Hessen | 483044 | |||
Datum | 15.05.2008 20:21 | 4308 x gelesen | |||
Schon Aufgrund der geforderten besonderen gesundheitlichen Eignung ist hier eine Einstellung sehr unwahrscheinlich. Bei allen hier stattfindenden Diskussionen sollte sich jeder im Vorfeld Gedanken über den Status von Berufsfeuerwehrleuten in Verbindung mit dem jeweiligen Beamten- bzw. Beihilferecht machen. Die Anwort zu ca. 95% aller Fragen ergibt sich dann selbst....... Detailfragen kann hier sowieso nur ein Amtsarzt bzw. Arbeitsmediziner beantworten. Das Anforderungsprofil in den jeweiligen Stellenausschreibungen beantwortet auch oft alle Fragen. Anmerkung: Ich bin seit mehreren Jahrzehnten bei einer BF beschäftigt und auch seit vielen Jahren in der Personalvertretung tätig, muß aber bei Bewerbungen auf Stellenausschreibungen immer wieder sehen: Das viele Bewerber 1. die Stellenausschreibung nicht richtig lesen 2. sich total überschätzen (Beispiel: Teinehmer der gängigen TV-Castingshows) 3. nicht dem Anforderungsprofil der Stellenausschreibung entsprechen 4. -> Die Bewerbung (entschuldigung) unter aller Sau ist 5. ein schlechtes Notenniveau haben 6. sich schlecht oder gar nicht auf eine Bewerbung vorbereiten 7. oft die geforderten Zeignisse, Gesellenbriefe usw. nicht mit der Bewerbung einreichen 8. ein falsches Bild über die gestellten Anforderungen haben 9. denken, Lehrgangsurkunden der FF'en alles sind (sind in den meisten Fällen Nebensache) 10. sich beim Einstellungstest/Bewerbungsgespräch schlecht verkaufen 11. vergessen das bei ca. 250 Bewerbern auf eine Stelle ganz klar im Vorfeld gesiebt wird, um den engen (Leistungsstarken) Bewerberkreis einzugrenzen 12. vergessen das auch das Auftreten, Gesprächsführung und eine gewisse charakterliche Einschätzung bewertet wird. Es wird ganz klar aussortiert. Keine Dienststelle kann es sich erlauben Bewerber einzustellen zwei Jahre auszubilden um dann festzustellen das es nicht funktioniert | |||||
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