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Thema | Dienstgrade FF in den Stadtstaaten (B, HB, HH) | 5 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 482400 | |||
Datum | 11.05.2008 19:19 | 7422 x gelesen | |||
Hallo, ich hätte da mal ein paar Fragen zu oben genannten Thema an die Vertreter der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, denn leider habe ich die entsprechenden VO hierzu nicht im Netz gefunden. 1. Berlin: Habe ich es richtig verstanden, dass sofort mit dem Eintritt in die Einsatzabteilung der Dienstgrad "Feuerwehrassistentin / Feuerwehrmann" geführt wird, es den ansonsten üblichen "Anwärter" nicht gibt, und weiter, daß nach erfolgreich abgeschlossener Truppmannausbildung der Dienstgrad "Oberfeuerwehrmann" verliehen wird? Weiter geht es dann mit BM = ein technischer Lehrgang, OBM = Truppführer und dann geht es auch schon in die Gruppe der Führungskräfte mit HBM = Gruppenführer (+ zweiten technischen Lehrgang) und BI = Zugführer. Gilt der BOI regelmäßig für Verbandsführer (so zu lesen bei Wikipedia), oder ist er tatsächlich nur für den Landesbeauftragten und dessen Stellvertreter vorgesehen (so liest es sich auf der HP der Berliner Feuerwehr)? 2. Bremen: Gibt es "Anwärter"? Außer Bildern der Abzeichen ist zur notwendigen Qualifikation für die Dienstgrade leider im Netz nichts zu finden. Verhält es sich mit der Zuordnung der Mannschaftsdienstgrade (ähnlich) wie in HH, d.h. Truppmann = FM, OFM, Truppführer = BM. Gilt weiterhin für die Führungsdienstgrade Gruppenführer = OBM und HBM oder Gruppenführer = OBM, Zugführer = HBM? Wie seiht es mit den Verbandsführern aus - Qualifikation nur für die Bereitschaftsführer oder auch für die Wehrleiter? Führen die Wehrleiter, wiedergewälten Wehrleiter (gibt’s dort laut Netz als Abstufung…), Bereitschaftsführer und der (Landes-) Bereichsführer analog der BF die ihren Abzeichen entsprechenden Dienstgradbezeichnungen BI, BOI, BA und BR? (Oder) Führen die Wehrleiter usw. nach ausscheiden aus der Funktion sämtlich wieder den Dienstgrad HBM mit dem entsprechenden Abzeichen? 3. Hamburg: Habe ich es richtig verstanden, dass der HFM kaum noch geführt wird, weil mit der Qualifikation zum Truppführer regelmäßig der Dienstgrad BM verliehen wird? Sind weiterhin für den BI / stellv. Wehrführer sowie Wehrführer immer die beiden Lehrgänge Zug- und Verbandsführer notwendig? Soweit ich das sehe, werden in HH bei der FF den Funktionen entsprechende Dienstgrade eindeutig nicht verwendet, das heißt bzw. würde heißen, alle Führungskräfte (Wehrführer, Bereichsführerstellvertreter, Bereichsführer usw.) führen nach dem Ausscheiden aus der Funktion den Dienstgrad BI (und auch die entsprechenden Abzeichen)? Vielleicht kann dazu ja jemand kurz was schreiben. Mit Dank im Voraus, Gruß Daniel | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 482406 | |||
Datum | 11.05.2008 20:17 | 5416 x gelesen | |||
Hallo Daniel, Geschrieben von Daniel Ruhland Berlin: fast alles richtig, jedoch sind die Dienstgrade nicht nur an die Lehrgänge, sondern auch an Dienstalter gebunden. Desweiteren brauchst du für den OBM beide technische Lehrgänge (Sprechfunker und Maschinist) und den Truppführer-Lehrgang. Die Regelung bezüglich des BOI müsste ich selber nocheinmal nachlesen. Gruß Sebastian Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Hamburg / Hamburg | 482423 | |||
Datum | 11.05.2008 23:36 | 5497 x gelesen | |||
Hi, man möge mich berichtigen, falls ich Unsinn schreibe. Geschrieben von Daniel Ruhland Habe ich es richtig verstanden, dass der HFM kaum noch geführt wird, weil mit der Qualifikation zum Truppführer regelmäßig der Dienstgrad BM verliehen wird? Mit etwas Dienstzeit ist das für TF der Enddienstgrad. HFM kenne ich persönlich garnicht. Geschrieben von Daniel Ruhland Sind weiterhin für den BI / stellv. Wehrführer sowie Wehrführer immer die beiden Lehrgänge Zug- und Verbandsführer notwendig? Nur der ZF-Lehrgang ist Voraussetzung. Geschrieben von Daniel Ruhland Soweit ich das sehe, werden in HH bei der FF den Funktionen entsprechende Dienstgrade eindeutig nicht verwendet, das heißt bzw. würde heißen, alle Führungskräfte (Wehrführer, Bereichsführerstellvertreter, Bereichsführer usw.) führen nach dem Ausscheiden aus der Funktion den Dienstgrad BI (und auch die entsprechenden Abzeichen)? Also alle ehem. Funktionsträger, die ich kenne, haben ihren Dienstgrad behalten. Beste Grüße Sven | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 482596 | |||
Datum | 13.05.2008 14:16 | 5212 x gelesen | |||
Hallo, danke erst mal für die beiden Antworten! Geschrieben von Sebastian Rak: fast alles richtig, jedoch sind die Dienstgrade nicht nur an die Lehrgänge, sondern auch an Dienstalter gebunden. Wie sieht die Regelung aus? Z.B. Truppmann abgeschlossen = 2 Jahre = OFM, BM + (mind.) 1 Jahr = 3 Jahre, OBM bei entsprechenden Lehrgängen und mind. 5 Jahren, HBM dito? Desweiteren brauchst du für den OBM beide technische Lehrgänge (Sprechfunker und Maschinist) und den Truppführer-Lehrgang. Notiert. Die Regelung bezüglich des BOI müsste ich selber nocheinmal nachlesen. Würde mich freuen, wenn Du das noch mal kurz machen könntest. Ich denke z.B., (spätestens) mit der Einführeung der Brandschutzbereitschaften werden doch (auch) bei der Berliner FF einige Verbandsführer gebraucht? Geschrieben von Sven Koopmann: Mit etwas Dienstzeit ist das für TF der Enddienstgrad. HFM kenne ich persönlich garnicht. Zunächst auch hier die Frage nach der Dienstzeitregelung, weiter heißt das also, daß der HFM auf dem Papier zwar noch existiert, faktisch aber abgeschafft ist und nicht mehr verliehen wird? Ansonsten: Keine Bremer hier, die etwas Licht ins Dunkel der dortigen Regelungen bringen können? Gruß Daniel | |||||
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Autor | Jörg8 B.8, Hamburg / Hamburg | 483995 | |||
Datum | 20.05.2008 13:33 | 5316 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Koopmannman möge mich berichtigen, falls ich Unsinn schreibe. | |||||
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