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Thema | Sicherung Tagesalarmstärke - wie wird vorgegangen ? | 26 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 481459 | |||
Datum | 06.05.2008 12:03 | 9701 x gelesen | |||
Hallo Kameraden ! folgende Situation : Gemeinde in BaWü mit ca. 4000 EW + 3 FF-Abteilungen. Entfernungen : A > 3km > B > 2km > C Abt. A 2000 EW LF 16 TLF 16/25 mit Rettungssatz MTW TSA, Ölwehr-Anhänger, 2 x Schlauchanhänger mit je 600 m B-Schlauch Abt. B 800 EW LF 8/6 mit TS Abt. C 1200 EW LF 8/6 mit Rettungssatz TSF TSA In jeder Abteilung versehen knapp 30 FM(SB) ihren Dienst. Alle Abteilungen bekommen tagsüber (8-18 Uhr) innerhalb der Hilfsfrist eine Staffel zur E-Stelle zusammen. Zur Sicherung der Personalstärke im Einsatzfall wird zwischen 8 - 18 Uhr Vollalarm für alle 3 Abteilungen ausgelöst, unabhängig vom Einsatzstichwort. Wie geht ihr/Eure Führung vor, um die Tagesalarmstärke zu gewährleisten ? Grüße aus dem Kraichgau ----------------------------- Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Klau8s H8., Hirzenhain / Hessen | 481464 | |||
Datum | 06.05.2008 12:14 | 8061 x gelesen | |||
Ganz genau so (ebenfalls 3 OT, ähnliche Ausstattung)! Ab dem Stichwort F2 kommt tagsüber außerdem der LZ aus der Nachbarschaft, der bekommt dann einen Bereitstellungsplatz zugewiesen oder wird bei genügend Kräften abbestellt. LG Klaus Der Beitrag spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder.... Diese hat somit nichts mit der Meinung meiner Feuerwehr oder meines Arbeitgebers zu tun ! | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen | 481472 | |||
Datum | 06.05.2008 12:45 | 7993 x gelesen | |||
Hallo Kamerad, was ist das denn für ein Rätsel? Was hat z. B. die Einwohnerzahl mit der Tagesalarmsicherheit zu tun? Es gibt andere Kriterien die von Bedeutung sind, z. Infrastruktur, Gewerbe, Industrie, Verkehrswege ... Es ist Aufgabe eurer Wehrführung eine AAO zu erstellen und das wird sie sicher auch getan haben. Kopfschuettel Hartmund "Lieber Gott, hilf mir meinen vorlauten Mund zu halten..." Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 481520 | |||
Datum | 06.05.2008 15:44 | 8131 x gelesen | |||
Hallo Hartmut, es ist gar kein Rätsel. Es ist ja kein Geheimnis, dass es aufgrund Pendlern, Schichtarbeitern etc. in Mischgebieten (Stadt/Land) Probleme gibt, die Hilfsfristen einzuhalten, wenn nur eine Abteilung alarmiert wird. Ich habe hier unsere Lösung vorgestellt und wollte nun mal herausfinden wie andere Gemeinden dieses Problem gelöst haben. Die Einwohnerzahl dient hier nur zur Veranschaulichung der Ortsgröße. Aber zur Information sei gesagt: Ort A : 3 gro0e metallverabeitende Betirebe >50 Angestellte (davon 1 mit BMZ), mehrere Handwerksbetriebe, Schulzentrum (BMZ) mit ca. 500 Schülern, Regionalbahntrasse mit Haltepunkt (S-Bahn geplant). stark befahrene Bundesstrasse (Verbindung BAB - bad. Odenwald) Ort B : Mühle mit mehreren Großsilos, mehrere Handwerksbetriebe, Ort C : 1 Großbetrieb (>50 Angestellte). Grundschule mit 100 Kindern, mehrere Handwerksbetriebe. zusätzlich 3 Gehöfte mit umfangreicher Landwirtschaft + Viehzucht. Grüße aus dem Kraichgau ----------------------------- Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 481527 | |||
Datum | 06.05.2008 16:20 | 8094 x gelesen | |||
Hallo, habt ihr auch Feuerwehrleute, die im Rathaus oder auf dem Bauhof beschäftigt sind??? Anosnsten sichern wir die Tagesalarmstärke ähnlich, unsere Stützpunktwehr bekommt meistens eine Gruppe zusammen tagsüber. FA unserer Löschgruppen, die im Ort selbst arbeiten, kommen an unser Gerätehaus und rücken mit aus. Sollte das allerdings nicht ausreichen, wird umgehend aus der FEZ unsere Löschzugschleife ausgelöst, dann kommen noch weitere 3 Löschgruppen zum Einsatz. Hierzu kurz unsere Struktur: Feuerwehr Kirchen - Stützpunktwehr- 42 FA, ELW 1 MTW TLF 16/25 DLK 18/12 LF 8 RW 1 SW 1000 GW Dekon (wir besetzen auch die FEZ) LG Herkersdorf/Offhausen ca. 20 FA TSF LG Freusburg ca. 15 FA TSF (in 2008 noch MLF) LG Wehbach/Wingendorf ca. 30 FA TSF TSF-W MTW Diese 4 Einheiten bilden zusammen den Löschzug Kirchen. Somit steht uns eigentlich relativ schnell eine schlagkräftige Truppe zusammen. Außerdem haben wir noch insgesamt 7 FA, die im Rathaus, Bauhof und Wasserwerk arbeiten, zum Großteil mindestens GF. Mit kameradschaftlichen Grüßen Ralf Rötter Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8P., Berchtesgaden / Bayern | 481648 | |||
Datum | 06.05.2008 22:38 | 8086 x gelesen | |||
Hallo zusammen, also bei uns ( Stützpunktwehr/Hauptwache mit ca 80 Aktiven plus 2 Ortsteil-Löschzüge) rücken die Kameraden aus den Löschzügen, die tagsüber im Marktbereich arbeiten dann mit der Haupt-wache aus. Ausserdem sind inkl der letzten Neu-Einstellungen mittlerweile 6 Wehrkameraden bei der Gemeinde beschäftigt. MkG Ch. Pfnür | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 481656 | |||
Datum | 06.05.2008 23:46 | 8077 x gelesen | |||
Hallo, die Zukunft wird dieses Problem noch wesentlich verschärfen !! Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass in einigen Jahren nur noch die Wehren eine ausreichende Tagesalarmsicherheit haben werden, bei denen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes mitmachen. Ich denke da nicht nur an Bauhof und Rathaus, sondern an den gesamten öffentlichen Dienst, auch an die Lehrer, Beschäftigten der Landratsämter, staatlichen Verwaltungen usw. Gerade in größeren Orten mit Stützpunktfeuerwehren sind neben Bauhof und Rathaus auch Schulen und andere Behörden anzuteffen. Wer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, hat m.E. auch die "verdammte Pflicht", der Gemeinschaft zu dienen. Diese Überzeugung zu vermitteln, wird sicher nicht leicht werden, aber da muss die Politik dann auch mal Druck machen und die Beamten und Beschäftigen "überzeugen". Nur so können wir das Problem sicher und dauerhaft lösen. MfG, Thomas Klee PS: Ich arbeite im Rathaus und bin nach 35 Jahren immer noch Feuer und Flamme für meine Feuerwehr, ich bin allerdings auch der EINZIGE !!! Dies ist ausschließlich meine private Meinung www.Feuerwehr-Hermeskeil.de www.Feuerpatsche-Hermeskeil.de | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 481658 | |||
Datum | 06.05.2008 23:51 | 8058 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas KleeWer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, hat m.E. auch die "verdammte Pflicht", der Gemeinschaft zu dienen. Macht er das denn nicht schon mit seiner Arbeit, z.B. im Krankenhaus? Bekommt er dann für seine verdammte Pflicht auch mehr Geld als jemand der auf der Bank arbeitet? Und was ist mit dem Rest der Bevölkerung? Gibt es da keine verdammte Pflicht der Gemeinschaft zu dienen? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 481659 | |||
Datum | 06.05.2008 23:52 | 8017 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Kleesondern an den gesamten öffentlichen Dienst, auch an die Lehrer, Beschäftigten der Landratsämter, staatlichen Verwaltungen usw. Naja zumindest bei den Lehrern gibt es da noch so eine komische Aufsichtspflicht in den ersten 11 Klassen. DA kann man auch nicht so einfach mal weg. Geschrieben von Thomas Klee Wer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, hat m.E. auch die "verdammte Pflicht", der Gemeinschaft zu dienen.Wer in einer Gesellschaft leben will, hat die "verdammte Pflicht", im Rahmen seiner Möglichkeiten. Aber diese gehen schon beim Steuer zahlen los. Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?! | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 481660 | |||
Datum | 06.05.2008 23:59 | 8072 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas KleeIch denke da nicht nur an Bauhof und Rathaus, sondern an den gesamten öffentlichen Dienst, auch an die Lehrer,... Jetzt mußt Du mir nur noch erklären, wer sich um die Kinder kümmern (und sie unterrichten) sollte, wenn der Lehrer als Feuerwehrmann unterwegs ist, besonders in Zeiten des Abiturs in 12 Jahren. Zum anderen frage ich mich, warum ein Lehrer als Landesbeamter ein Interesse daran haben sollte, eine x-beliebige Kommune seines Wirkungskreises in ihrem insuffizienten Brandbekämpfungssystem zu unterstützen? Der sollte sich lieber um seine originäre Aufgabe kümmern, würde ich zumindest als Vater sagen...Damit hat er schon mehr als genug zu tun... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8P., Berchtesgaden / Bayern | 481661 | |||
Datum | 07.05.2008 00:10 | 7904 x gelesen | |||
Das gleiche wollte ich auch gerade fragen .....man muss ja auch bedenken, das junge Menschen HEUTE beim Bewerbungsgespräch bereits befragt werden , ob sie in einer HiOrg tätig sind.... diese Frage mit ja zu beantworten ist in den meisten Fällen bereits das Ende vom Anfang... MkG | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 481662 | |||
Datum | 07.05.2008 00:39 | 7943 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannBekommt er dann für seine verdammte Pflicht auch mehr Geld I.d.R. weniger, zumindest wenn er am Bauhof beschäftigt ist. Wenn er bei der Gemeinde beschäftigt ist, sollte man schon bei der Einstellung (soweit möglich) darauf achten, dass er aktiver FA ist. Für den Lehrer gilt das nicht in gleicher Form, der ist nicht bei der Stadt / Gemeinde angestellt, und kann logischerweise vom Unterricht nicht weg. Spricht natürlich nichts dagegen, wenn ein Lehrer in seiner Freizeit aktiv bei einer FF ist. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 481664 | |||
Datum | 07.05.2008 00:50 | 8009 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblI.d.R. weniger, zumindest wenn er am Bauhof beschäftigt ist. Wenn er bei der Gemeinde beschäftigt ist, sollte man schon bei der Einstellung (soweit möglich) darauf achten, dass er aktiver FA ist. Vielleicht liegt es an der Uhrzeit, aber ich glaube nicht, dass Du meinen Beitrag richtig verstanden hast. Ich fragte nur, warum jemand der ohnehin schon der Gemeinschaft dient, wie z.B. ein Krankenpfleger, jetzt plötzlich auch noch die weitergehende Pflicht hat bei der Feuerwehr aktiv zu sein und andere nicht. Verdient dieser Angestellte im öffentlichen Dienst nicht dann auch eine weitere Entlohnung für seine Feuerwehr-Pflicht, wenn andere dieser nicht unterliegen? Geschrieben von Christof Strobl Für den Lehrer gilt das nicht in gleicher Form, der ist nicht bei der Stadt / Gemeinde angestellt, und kann logischerweise vom Unterricht nicht weg. Kann denn der Krankenpfleger im öffentlichen Dienst von der Arbeitsstelle weg? Der Kamerad, der hier die "verdammte Pflicht" des öffentlichen Dienstes postuliert hat ist sich anscheinend nicht wirklich im Klaren darüber was er da geschrieben hat. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 481667 | |||
Datum | 07.05.2008 01:12 | 7963 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannKann denn der Krankenpfleger im öffentlichen Dienst von der Arbeitsstelle weg? Natürlich nicht. Geschrieben von Daniel Hermann Vielleicht liegt es an der Uhrzeit, aber ich glaube nicht, dass Du meinen Beitrag richtig verstanden hast. Doch habe ich, aber ist ja egal... MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 481676 | |||
Datum | 07.05.2008 07:42 | 8029 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerJetzt mußt Du mir nur noch erklären, wer sich um die Kinder kümmern (und sie unterrichten) sollte, wenn der Lehrer als Feuerwehrmann unterwegs ist, besonders in Zeiten des Abiturs in 12 Jahren. Mit der gleichen Berechtigung kann man sagen, dass sich der Mitarbeiter einer Fa. um seine eigentliche Arbeit kümmern soll. Die Lehrer werden allerdings nicht wegen des Einsatzes bei der FW gekündigt. Und solange die Lehrer in nicht unerheblichem Umfang noch Fortbildungen in der Unterrichtszeit machen sehe ich da nicht wirklich ein Problem mit der Mitwirkung in der FW. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 481680 | |||
Datum | 07.05.2008 07:56 | 8001 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeDie Lehrer werden allerdings nicht wegen des Einsatzes bei der FW gekündigt. Und solange die Lehrer in nicht unerheblichem Umfang noch Fortbildungen in der Unterrichtszeit machen sehe ich da nicht wirklich ein Problem mit der Mitwirkung in der FW. Doch, die Aufsichtspflicht gegenüber den Schülern. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg | 481681 | |||
Datum | 07.05.2008 07:56 | 7985 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeMit der gleichen Berechtigung kann man sagen, dass sich der Mitarbeiter einer Fa. um seine eigentliche Arbeit kümmern soll. Das sehe ich nicht so, der Lehrer hat eine Aufsichtspflicht gegenüber den Schüler. Da kann man nicht so einfach den Unterrichtsraum verlassen. Für den Schulleiter wird es auch nicht einfach werden, so schnell ein Ersatz für den Unterricht zufinden. Man muss auch bei einer Feuerwehr oder Hilfsorganisation über den Tellerrand schauen. MkG Mike Ganzke | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen | 481690 | |||
Datum | 07.05.2008 09:00 | 7979 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Kleeausreichende Tagesalarmsicherheit haben werden, bei denen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes mitmachen. Geschrieben von Thomas Klee Wer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, hat m.E. auch die "verdammte Pflicht", der Gemeinschaft zu dienen.- das tun sie doch schon - Sie sind doch "Staatsdiener". aber mal ernsthaft: Träger des Feuerschutzes (Städte/Gemeinden) verlangen von Arbeitgebern, Selbständigen und anderen Berufsgruppen ehrenamtliches Engagement und sind oft nicht in ausreichendem Maß bereit - mindestens - das Gleiche zu leisten. Liegt das nun an den Angestellten/Beamten oder an den Organisationen/Behörden? - auf jeden Fall ist es nicht länger hinzunehmen! (In anderen Bereichen sind Behörden auch keine Vorzeigeobjekte - z. B. bei der bereitstellung von Ausbildungsplätzen) ...aber vielleicht wird umgekehrt ein passender Schuh draus: Ehrenamtlichen Angehörigen von Feuerwehren muss die Möglichkeit zur Anstellung im Öffentlichen Dienst (leichter) ermöglicht werden - im Besonderen Führungskräften. Ein Teilaspekt des Gesamtproblems kann damit verbessert werden. Z. Z. übertreffen sich manche Gemeinden mit Programmen zur Steigerung der Attraktivität von Ehrenämtern - jetzt wird sogar schon mit Geld gelockt, pfui. - das riecht ja manchmal schon nach Bestechung. Aber da machen sich ja immer beide strafbar: Derjenige der gibt und der nimmt. Es gilt nicht in Panik zu verfallen, aber: wachsam und kreativ sein. mit brennenden Grüßen Hartmund Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 481691 | |||
Datum | 07.05.2008 09:05 | 8069 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Sebastian Stadler Aber zur Information sei gesagt: Muss Ort B überhaupt eine eigene FW-Abteilung vorhalten, oder könnten sie nicht in den Ort A oder C integriert werden ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 481692 | |||
Datum | 07.05.2008 09:06 | 7923 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDoch, die Aufsichtspflicht gegenüber den Schülern. Dann werden eben 2 Klassen von einem Lehrer beaufsichtigt. Wenn man will kein Problem. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 481694 | |||
Datum | 07.05.2008 09:11 | 7996 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeDann werden eben 2 Klassen von einem Lehrer beaufsichtigt. Wenn man will kein Problem. Ein Lehrer auf 50-60 Kinder. Ok, wenn du meinst... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 481704 | |||
Datum | 07.05.2008 10:08 | 7965 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyEin Lehrer auf 50-60 Kinder. Ok, wenn du meinst... Und du glaubst in den Pausen oder an der Schulbushaltestelle ist das besser? Gruß Ingo | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 481749 | |||
Datum | 07.05.2008 12:21 | 7976 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeUnd du glaubst in den Pausen oder an der Schulbushaltestelle ist das besser? Das Zahlenverhältnis ist in den mir bekannten Beispielen besser. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 481750 | |||
Datum | 07.05.2008 12:22 | 7971 x gelesen | |||
Mahlzeit Deio ! Diese Überlegung ist von Seiten der Gemeinde schon aufgekommen, vorallem aus Sicht des Gemeindekämmerers. Denn das LF 16 der Abt. A ist schon knapp 30 Jahre alt, das LF 8/6 der Abt.B gerade mal 10 Jahre alt. So könnte man mit einer "Auflösung" der Abt.B die Ersatzbeschaffung des LF 16 günstig lösen. Aber eigentlich will ich mich von meiner Seite aus dazu nicht äußern, das ist Sache unserer Führung, des Gemeinderates und der Kreisfeuerwehrführung. Tenor des BM (der nächstes Jahr frisch gewählt wird) ist, es wird versucht Abt.B zu halten, solange es finanziell möglich ist. Die Herren KBM sagen, sie werden alles tun um die Abt. B zu halten, auch wenn es schwer wird. Grüße aus dem Kraichgau ----------------------------- Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 481798 | |||
Datum | 07.05.2008 15:32 | 8012 x gelesen | |||
Hallo zusammen, natürlich kann es nicht sein, dass ein Lehrer seine Klasse ohne Aufsicht lässt oder eine Krankenschwester oder ein Arzt seine Patienten im Stich lässt. Aber die Büromitarbeiter in Behörden (Rathaus, Kreisverwaltung, Bezirksregierung usw), die können aber doch einen Einsatz mitfahren, die Lehrer z.B. auch nachmittags. Und diese brauchen keine Angst um ihren Job zu haben. Leider ist die Bereitschaft der Kolleginnen und Kollegen in den Behörden sich in der Feuerwehr (oder anderen HiOrgs) zu betätigen, nicht sehr ausgeprägt, noch nicht einmal in den Rathäusern, die ja für die Feuerwehr zuständig sind. Das kann so nicht bleiben !! Sicher müssten die Bürgermeister vor allem FW-Mitglieder einstellen, aber da liegt doch schon das Problem. Wenn ich mir die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft genau ansehen, wird mir Angst und Bange, nicht für heute und morgen, aber für die nächsten Jahre. Die Kinderzahl hat sich innerhalb weniger Jahre fast halbiert (siehe Einschulungszahlen für die nächsten sechs Jahre). Dies wird zwangsläufig zu weniger (Ehe-)Paren und damit wieder zu weniger Kinder führen (auch wenn die Kinderquote von 1,4 Kindern gleich bleibt). Unsere Gesellschaft vergreist zusehens. Sollen in 25 Jahren Kameraden mit 65 noch mit ausrücken ?? Wir müssen neue Wege gehen. Das wird schwer, das ist mir klar, aber anders geht es nicht mehr. Der Nachwuchs, den wir über die Jugendfeuerwehren noch bekommen, reicht noch nicht einmal mehr aus, um unsere Mitgliederahlen stabil zu halten, und schon gar nicht, um die Tagesalarmsicherheit zu gewährleisten. Die Bürgermeister müssen sich "kleine Anerkennungen" für die Feuerwehrler ausdenken, vom Job bei der Gemeinde bis zu Freikarten fürs Schwimmbad, es muss attraktiv werden, bei der Feuerwehr zu sein. Vor allem aber müssen wir uns ALLE dieses Problems bewusst werden und wir müssen es in die Rathäuser hineintragen, und zwar deutlich. Oft wird dies nur intern diskutiert, weil sinkende Mitgliederzahlen und eine unsichere Ausrückestärke von den Führungskräften zu unrecht oft persönlich "genommen" wird. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung www.Feuerwehr-Hermeskeil.de www.Feuerpatsche-Hermeskeil.de | |||||
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