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ThemaBauarbeiten Straße - muß Baufirma die Gräben verschließen?10 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen480598
Datum02.05.2008 09:016850 x gelesen
Hallo Kameraden,

bei uns liegen ab nächster Woche auf der Straße im Bereich Feuerwehrhaus - Ausfahrt - Eingangstür und Parkplatz Bauarbeiten statt, da ein neuer Kanal verlegt werden soll bzw. ein anderer Kanal in einen vorhandenen Kanal eingebunden werden soll.
Dauer ist je nach Wetterlage für diesen Bauabschnitt 14 Tage - 3 Wochen eingeplant.

In wie weit und auf Grund welcher Rechtslage wäre die Baufirma verpflichtet diesen Kanal bzw. die Schachtarbeiten für den Kanal ab Arbeitsschluß über Nacht wieder zu verschließen und in welcher Weise? ( Metallplatten?)

Denn wenn Schachtarbeiten gemacht worden sind kann herrscht nachts ja erhöhte Unfallgefahr beim Betreten des Gerätehauses bzw. vom Weg Parkplatz --> Gerätehaus sowie Straße --> Eingangstür.

Wir sind zwar nur eine kleine Ortswehr mit relativ wenigen Einsätzen im Jahr, doch jeder von Euch kennt doch die Situation:

Grade wenn man Termine hat zickt das Auto rum oder ist viel Verkehr/Stau auf der Straße.

Ebenso vergleiche ich jetzt unsere Situation, meist zu ungünstigsten Zeitpunkten würden dann evtl. 2-3 Alarmierungen stattfinden.

Danke für Eure Auskunft schon mal im Voraus!

MkG

Lars


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 480599
Datum02.05.2008 09:045436 x gelesen
Mahlzeit


Wie wurde es denn bei den anderen Bauabschnitten gehandhabt?
Habt ihr mal mit der Firma gesprochen was die anbieten können?

Gibt es evtl eine Möglichkeit

a) das Fzg in der Zeit wo anders unterzustellen
b) Die Einfahrt ggf mit mehr Licht abzusichern
c) Die Alarmstufe bei der Leitstelle zu erhöhen?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü480605
Datum02.05.2008 09:155318 x gelesen
Geschrieben von Lars BallhauseIn wie weit und auf Grund welcher Rechtslage wäre die Baufirma verpflichtet diesen Kanal bzw. die Schachtarbeiten für den Kanal ab Arbeitsschluß über Nacht wieder zu verschließen und in welcher Weise? ( Metallplatten?)

Such mal hier.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen480609
Datum02.05.2008 09:325309 x gelesen
Hallo,

also, es sind hier quasi Erstarbeiten.

Unser Gerätehaus liegt an der Längsseite zwischen 2 Straßen, die eine soll jetzt neu befestigt werden.

Schaust du mal am besten auf unsere Webseite, dort ist ein Bild vom Gerätehaus.

www.zwinge-web.de/FFw und dort unter "Fahrzeuge".

Links ist ein Stück vom Weg zu erkennen der bergauf führt, dieser soll neu gepflastert / befestigt werden und hier muß ein Regenwasserkanal verlegt werden.

Der Regenwasserkanal soll dann im Bereich der Straße am Bordstein von vorn(Ausfahrt) nach hinten am Gerätehaus entlang (Längsseite) verlegt werden und dort in einen vorhandenen Kanal eingebunden werden.

Sind ca. 50 -70 m Graben was da ausgeschachtet werden muß.

Gruß Lars


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY480612
Datum02.05.2008 09:365484 x gelesen
Geschrieben von Lars BallhauseIn wie weit und auf Grund welcher Rechtslage wäre die Baufirma verpflichtet diesen Kanal bzw. die Schachtarbeiten für den Kanal ab Arbeitsschluß über Nacht wieder zu verschließen und in welcher Weise? ( Metallplatten?)

Hallo Lars,

die Verpflichtung, immer einen Zugang (Zufahrt) zum Gerätehaus freizuhalten, müßte eigentlich schon in der Ausschreibung festgehalten sein. Denn für die ausführende Firma ist es eine Erschwernis, diese immer freizuhalten.
Sollte das nicht geschehen, sollte man mit der bauausführenden Firma reden (Bauleitung, Bauamt usw.).
Wenn es länger dauert, könnte man evtl. auch gezwungen sein, die Fahrzeuge und Ausrüstung an einem anderen Ort (Bauhof o.ä. unterzustellen.

Wegen der Abscherung der Baustelle in der Nacht sollte es keine großen Probleme geben, denn das ist geregelt, vor allem Absturzssicherung und Beleuchtung.
Trotzdem gilt, dass bei einer Baustelle von allen Beteiligten eine besondere Vorsicht gefordert wird.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorMart8in 8H., Vechelde/Wahle / Niedersachsen480633
Datum02.05.2008 11:125322 x gelesen
Morgen,

Geschrieben von Anton Kastner
die Verpflichtung, immer einen Zugang (Zufahrt) zum Gerätehaus freizuhalten, müßte eigentlich schon in der Ausschreibung festgehalten sein. Denn für die ausführende Firma ist es eine Erschwernis, diese immer freizuhalten.
Das sollte so sein, ist aber eigentlich nie der Fall.
Das beste Beispiel kann ich gerade von uns liefern:

Es wird in einem 19,2-Millionen-Euro-Projekt eine Umgehungsstraße um den Kernort (Vechelde) unserer Gemeinde gebaut. Diese verläuft genau zwischen den Orten Vechelde und Wahle.
Seit mehr als einem Jahr sind die Wehren Vechelde und Wahle in einem gemeinsamen Feuerwehrhaus untergebracht und der Einsatzdienst etc. läuft gemeinsam.

Nun wird die Straße von Vechelde nach Wahle, an der auch das Feuerwehrhaus liegt, für 9 Monate auf Grund von Brückenbauarbeiten für die Umgehungsstraße gesperrt. Nur noch Fußgänger können die Baustelle passieren.

Die offizielle Umleitung für die normalerweise nur 500 m lange Strecke beträgt 11 km!. Für Anwohner gibt es eine weitere Strecke die einen Umweg von 4 km hat.

Von Seiten der Ortsfeuerwehr wurde schon vor einem Jahr auf die Problematik hingewiesen und das eine Baustraße unbedingt erforderlich ist. Den auch der im Feuerwehrhaus stationierte Rettungswagen nutzt die Straße um in andere Gemeinde zu fahren, wo er im ersten Zuge alarmiert wird.

Aber eine Baustraße hätte angeblich 150.000 € gekostet und das wäre nicht tragbar :-(

Jetzt wurde als letzte Möglichkeit einer kleiner Feldweg mit dem Schild "Einsatzfahrzeuge frei" versehen. Diesen sollen die Einsatzkräfte im Einsatzfall nehmen. Der Umweg für uns beträgt dann nur noch 2 km.
Problem ist nur das der Weg auf eine Bundesstraße führt die Umleitungsstrecke für die A2 ist. Hier stauen sich immer LKW so dass es zu erheblichen Verzögerungen beim Eintreffen der Kameraden gibt, wenn sie denn überhaupt ankommen.

Ein weiteres Problem auf dem Feldweg ist das den anrückenden Einsatzkräften die schon abrückenden entgegen kommen und der Weg dafür eigentlich nicht ausgelegt ist.
Des Weiteren ist der Weg auch nicht abgesperrt o.ä. so dass er auch von nicht Einsatzkräften benutzt wird.

Aber auf die Feuerwehr wurde mal wieder nicht gehört.

Wieder mal ein nettes Beispiel.

Gruß
Martin


Zwei Feuerwehrstützpunkte in einem Feuerwehrhaus:
http://www.feuerwehren-vechelde-wahle.de

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen480682
Datum02.05.2008 13:355318 x gelesen
Hallo,

in wie fern dies in der Ausschreibung festgehalten wurde weiß ich nicht.
Werde mal beim Bauleiter nachfragenmüssen bzw. schauen wie sich die Bauarbeiten entwickeln.

Beleuchtung wäre sicherlich das kleinste Übel,Möglichkeiten Scheinwerfer am Gerätehaus anzubringen sind ja da.

Fahrzeug könnte für 2-3 Tage ggf. auch auf dem Parkplatz in andere Fahrtrichtung stehen,das wäre auch kein Problem.

Gruß Lars


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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü480687
Datum02.05.2008 13:595275 x gelesen
Geschrieben von Lars BallhauseWerde mal beim Bauleiter nachfragenmüssen bzw. schauen wie sich die Bauarbeiten entwickeln.

Wenn es doch ein bissel breiter wird empfehle ich einen handelsüblichen Brückenlegepanzer ;-)


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg480695
Datum02.05.2008 15:355266 x gelesen
Hallo Lars!

Wir hatten vor einiger Zeit eine ähnliche Situation.
Die Straße vor dem Gerätehaus war über Wochen aufgerissen, da größere Kanalarbeiten stattfanden.

Am geschicktesten ist es wohl, über den kurzen Dienstweg direkt mit dem Vorarbeiter zu sprechen.
So haben wir einige Probleme schnell lösen können.


Gruß
Olaf

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen480698
Datum02.05.2008 16:125271 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastnerdie Verpflichtung, immer einen Zugang (Zufahrt) zum Gerätehaus freizuhalten, müßte eigentlich schon in der Ausschreibung festgehalten sein. Denn für die ausführende Firma ist es eine Erschwernis, diese immer freizuhalten.
So ist es.
Das Verschulden oder der Fehler liegt also schon in der Beschreibung der Leistungen der ausschreibenden Behörde.
Es ist für ein Tiefbauunternehmen durchaus machbar und auch nicht selten, solche Zugänge für den laufenden Verkehr vorzuhalten. Das sind denn aber zusätzliche Positionen in der Ausschleibung der Bauleistungen, die natürlich auch extra kosten.
Soetwas ist aber auch noch in der aktiven Bauphase nachverhandelbar, wobei der Unternehmer jetzt natürlich, bezüglich der Preisverhandlungen, die besseren Karten hat.


Gruss
Jürgen Wenzel


Neue Ausgabe 12/07 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth
Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de

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 02.05.2008 09:01 Lars7 B.7, Zwinge
 02.05.2008 09:04 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 02.05.2008 09:32 Lars7 B.7, Zwinge
 02.05.2008 09:15 Jose7f M7., Bad Urach
 02.05.2008 09:36 Anto7n K7., Mühlhausen
 02.05.2008 11:12 Mart7in 7H., Vechelde/Wahle
 02.05.2008 13:35 Lars7 B.7, Zwinge
 02.05.2008 13:59 Jose7f M7., Bad Urach
 02.05.2008 16:12 Jürg7en 7W., Gifhorn
 02.05.2008 15:35 Olaf7 S.7, Hirschberg
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