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Thema | Folgekosten aus Bränden etc. | 35 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 479660 | |||
Datum | 26.04.2008 09:57 | 11180 x gelesen | |||
Hallo, das hier http://www.szon.de/lokales/riedlingen/land/200804230160.html ist die zweite Nachricht die ich in wenigen Wochen lese, nachdem (beide Male kleinere!) Gemeinden bei Großbränden auf Kosten sitzen bleiben. Gibts dazu noch mehr Fälle? Häuft sich das Problem? Ursachen und Hintergründe? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 479662 | |||
Datum | 26.04.2008 10:21 | 9452 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoGibts dazu noch mehr Fälle? Hallo, da müßte doch eigentlich die Brand- oder Haftpflichtversicherung des Betreibers der Shredderanlage einspringen. Dass Gemeinde auf bestimmten Kosten "sitzenbleiben" ist ja schon dadurch Tatsache, dass, zumindest bei uns, nach mindestens vier Stunden Einsatz die Gemeinde die Einsatzkräfte verpflegen muss. Ich habe noch nicht gehört, dass die Gemeinde diese Kosten ersetzt bekommt. Aber im vorliegenden Fall von Herbertingen ist es schon happig, welche Kosten auf die Gemeinde zukommen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Cars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW | 479663 | |||
Datum | 26.04.2008 10:27 | 9392 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoGibts dazu noch mehr Fälle? Hallo Ulrich, bei uns ist im November 2005 ein Reifenlager im Vollbrand. Die genaue Brandursache konnte nie ermittelt werden. Vermutlich war es Funkenflug, der von einem Martinsfeuer auf einem benachbarten Grundstück den Staub von zermahlten Altreifen in Brand gesteckt hat. Allerdings war ein Grund für die schnelle Brandausbreitung, dass der Betreibers Brandschutzauflagen missachtet hat. Seitens des Staatlichen Umweltamtes Duisburg war deshalb schon vor dem Brand der Betrieb des Lagers, sprich hier die Annahme von Altreifen, untersagt worden. Der Sachschaden wurde damals auf 1.000.000 € beziffert. Weil die Urasche nicht eindeutig geklärt werden konnte und der Betreiber des Lagers, sowie der Grundstückseigentümer Insolvenz angemeldet hatten wurden die Kosten für die Entsorgung vom Land NRW getragen. Zwar weiß ich nicht was das damals gekostet hat, allerdings wird das wohl nicht wenig gewesen sein, da insgesamt 1.300 Tonnen Altreifen, 2.500 Tonnen Reifenasche, 100 Tonnen Altmetalle und 800 Tonnen Bodenabtrag entsorgt werden muste. Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen. Carsten Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Wem das nicht passt ... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 479664 | |||
Datum | 26.04.2008 10:28 | 9350 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Anton Kastner da müßte doch eigentlich die Brand- oder Haftpflichtversicherung des Betreibers der Shredderanlage einspringen. zumindest für BaWü: (leider) NEIN Brandeinsätze sind Pflichtaufgaben der kommunalen Feuerwehr. Somit muss die Gemeinde die Kosten dafür tragen. Erst wenn man einen Verursacher für den Brand findet und dieser dafür haftbar gemacht werden kann besteht für die Gemeinde die Möglichkeit die Einsatzkosten von diesem einzufordern. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 479665 | |||
Datum | 26.04.2008 10:30 | 9268 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Carsten Schwark Kosten für die Entsorgung Achtung: Entsorgungskosten und Einstzkosten sind nicht das selbe. Die direkten Einsatzkosten dürften bei der Gemeinde hängen geblieben sein. Die Entsorgung von Brandschutt usw. ist keine Pflichtaufgabe der Gemeinde ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern | 479666 | |||
Datum | 26.04.2008 10:44 | 9338 x gelesen | |||
Hallo, also die Kosten sind ja ganz schön hoch. Weiß jemand, wie sich die zusammensetzen? Daß die Kommune die Verpflegung zahlen muß und den Verdienstausfall ist klar, aber die können doch nicht derartig hoch sein?? Fragende Grüße Bernd | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 479667 | |||
Datum | 26.04.2008 10:48 | 9329 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Ursachen und Hintergründe? Für Hessen ist das ziemlich klar geregelt: § 61 HBKG (1) Der Einsatz der öffentlichen Feuerwehren ist bei Bränden und im Falle einer Katastrophe infolge von Naturereignissen für den Geschädigten gebührenfrei. Dies gilt nicht in den Fällen des Abs. 2. (2) Die Gemeinde ist berechtigt, Ersatz der durch den Einsatz der Feuerwehr entstandenen Kosten zu verlangen 1. von der Brandstifterin oder dem Brandstifter, die oder der nicht selbst Geschädigte oder Geschädigter ist, 2. von der Geschädigten oder dem Geschädigten, wenn sie oder er den Einsatz der Feuerwehr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, 3. von der Fahrzeughalterin oder dem Fahrzeughalter, wenn der Brand beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist, 4. von der Betreiberin oder dem Betreiber, wenn der Einsatz der Feuerwehr bei einer Anlage mit besonderem Gefahrenpotential erforderlich geworden ist, 5. von der Person, die wider besseres Wissen oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmiert, 6. von den Eigentümerinnen oder Eigentümern oder Besitzerinnen oder Besitzern einer Brandmeldeanlage, wenn diese Anlage einen Fehlalarm auslöst. Wenn man die genannte Anlage unter 4. einstufen könnte, wäre die Sache klar. 1. und 2. wären ggf. Ergebnis der Ursachenforschung durch die Polizei. Ich glaube nicht, dass das in allen Brandschutzgesetzen so klar geregelt ist ... mit den von Dir angesprochenen Folgen für die Gemeinde. Gruß Markus | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 479668 | |||
Datum | 26.04.2008 11:32 | 9374 x gelesen | |||
Hallo! Schau mal dort ist noch etwas zu dem konkreten Einsatz: Einsatz Herbertingen Wie Jürgen schon schrieb, liegt das Problem darin, dass Feuerwehreinsätze grundsätzlich kostenlos sind. Lediglich bestimmte Betriebe müssen unabhängig vom Verschulden haften. Wer sich anschaut, was da so gebraucht wurde, zeitweise > 600 Feuerwehrleute und >100.000 l Schaummittel, angeforderte Hubschrauber (was kosten die pro Stunde?). Dann werden da einige Gerätschaften kaputt gegangen sein. Doch, da kommt einiges Zusammen, wobei die Verpflegung noch das finanziell geringste Problem gewesen sein dürfte. Verdienstausfall, Schaummittel, Kraftstoff für Pumpen (12.000 l/min!), Kostenersatz für Privatunternehmer .... Ich kenne das Szenario noch dunkel aus einem Reifenlagerbrand bei Phillipsburg, da wurde m.W.n. auch um die sehr erheblichen Einsatzkosten gestritten. Gruß Sven | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 479670 | |||
Datum | 26.04.2008 11:44 | 9289 x gelesen | |||
Jetzt wäre nur interessant zu wissen ob jede Feuerwehr ihre eigenen Löschmittel selbst tragen muß oder prinzipiell jede auswärtig angeforderte Feuerwehr aus Nachbargemeinden ihre Kosten auf die Gemeinde in der der Brand stattgefunden hat umwälzen kann... Wenn dies tatsächlich so wäre steigt der Begriff mein Feuer dein Feuer in völlig neu Sphären. | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 479672 | |||
Datum | 26.04.2008 11:59 | 9325 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Alexander Horcher Jetzt wäre nur interessant zu wissen ob jede Feuerwehr ihre eigenen Löschmittel selbst tragen muß oder prinzipiell jede auswärtig angeforderte Feuerwehr aus Nachbargemeinden ihre Kosten auf die Gemeinde in der der Brand stattgefunden hat umwälzen kann... Für NRW gilt: Feuerwehren aus angrenzenden(!) Gemeinden müssen kostenlos Hilfe leisten, allerdings müssen Sachaufwendungen wie Kraftstoff oder z.B. Schaummittel erstattet werden. Andere Feuerwehren können nach den Grundsätzen der Amtshilfe gegenüber der Gemeinde in der Hilfe geleistet wird abrechnen! Gruß Sven | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 479673 | |||
Datum | 26.04.2008 12:00 | 9317 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sven Tönnemann Für NRW gilt: Feuerwehren aus angrenzenden(!) Gemeinden müssen kostenlos Hilfe leisten Auch wenn diese angrenzenden Gemeinden in Niedersachsen liegen? Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 479674 | |||
Datum | 26.04.2008 12:03 | 9252 x gelesen | |||
*aufstöhn* Was weiß ich? ;-) Ne mal im Ernst, dürfte es vermutlich eine Vereinbarung zwischen Niedersachsen und NRW geben. Das FSHG dürfte auf eine Gemeinde in Niedersachsen nicht anwendbar sein. Möglicherweise sieht ja das FwG Niedersachsen etwas ähnliches vor? Gruß Sven | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 479675 | |||
Datum | 26.04.2008 12:09 | 9304 x gelesen | |||
Hallo, Wo liegt der Unterschied zwischen ... Geschrieben von Sven Tönnemann Für NRW gilt: Feuerwehren aus angrenzenden(!) Gemeinden müssen kostenlos Hilfe leisten, allerdings müssen Sachaufwendungen wie Kraftstoff oder z.B. Schaummittel erstattet werden. ... und: Geschrieben von Sven Tönnemann Andere Feuerwehren können nach den Grundsätzen der Amtshilfe gegenüber der Gemeinde in der Hilfe geleistet wird abrechnen! Auch die Regelungen zur Amtshilfe in den Verwaltungsverfahrensgesetzen sehen nur die Erstattung der Auslagen vor. Oder gibt es da noch irgendein Hintertürchen, das ich übersehen habe? Gruß Markus | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 479676 | |||
Datum | 26.04.2008 12:09 | 9235 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sven Tönnemann Möglicherweise sieht ja das FwG Niedersachsen etwas ähnliches vor? Ich habs mal nachgesehen. Das hier dürfte das sowas sein: § 2 NBrandSchG - Landesrecht Niedersachsen (2) Eine Gemeinde hat einer anderen Gemeinde auf deren Ersuchen oder auf Anforderung der Aufsichtsbehörde unentgeltlich Nachbarschaftshilfe zu leisten, soweit der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet dadurch nicht gefährdet werden. Die andere Gemeinde hat jedoch der helfenden Gemeinde die Kosten zu erstatten, wenn die Nachbarschaftshilfe in mehr als 15 Kilometer Entfernung (Luftlinie) von der Gemeindegrenze geleistet wird oder wenn die Nachbarschaftshilfe notwendig wurde, weil die andere Gemeinde die nach ihren örtlichen Verhältnissen erforderlichen Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinrichtungen nicht selbst vorhält. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 479677 | |||
Datum | 26.04.2008 12:14 | 9237 x gelesen | |||
Hallo Alexander Sagt dir der Begriff "nachbarschaftliche Löschhilfe" etwas. In Bayern regelt das BayFwG ( Art 17,2) das du in einem Bereich von 15 km um deine Gemeindegrenze in diesem Sinne KOSTENLOS tätig werden mußt. Nur Werkfeuerwehren können Kostenersatz fordern. Sonderlöschmittel in größeren Mengen können in Kostenersatz gestellt werden, aber natürlich nur, wenn du eine solvente Firma oder Versicherung hast. Gruß Jörg | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 479681 | |||
Datum | 26.04.2008 12:21 | 9255 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Markus Groß Oder gibt es da noch irgendein Hintertürchen, das ich übersehen habe? Du hast nichts übersehen. Aber Du bist zu großzügig in der Wahl der Begriffe. Geschrieben von Markus Groß Auch die Regelungen zur Amtshilfe in den Verwaltungsverfahrensgesetzen sehen nur die Erstattung der Auslagen vor § 25 FSHG spricht von "besonderen Sachaufwendungen" und § 8 VwVfG NW von Auslagen. Ersteres ist ein kleiner Teil der möglichen Auslagen. Verdienstausfall bspw. ist keine besondere Sachaufwendung sondern eine Auslage.# Gruß Sven | |||||
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Autor | Anne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen | 479684 | |||
Datum | 26.04.2008 12:59 | 9335 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus GroßIch glaube nicht, dass das in allen Brandschutzgesetzen so klar geregelt ist ... mit den von Dir angesprochenen Folgen für die Gemeinde. Trort klarer Regelungen entstehen immense Kosten für die Gemeinden. Frag mal bei den Kollegen in Pfungstadt (Hessen, Landkreis Darmstadt- Dieburg) nach. Nach dem Großbrand im Reifenlager sind sicherlich erhebliche Kosten in mir unbekannter Höhe entstanden. Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 479689 | |||
Datum | 26.04.2008 13:21 | 9220 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd Schalleralso die Kosten sind ja ganz schön hoch. Weiß jemand, wie sich die zusammensetzen? Der dortige KBM hat bei uns einen Vortrag gehalten, Wenn ich es richtig im Kopf habe wurden eine hohe 4-stellige Summe alleine für Betriebsstoffe verbraucht, genauso für Verpflegung. Wenn du dann noch den Schaum dazurechnest und die üblichen "Nebenkosten" in entsprechendem Aufwand dann kommt da schnell viel zusammen. Dann noch die Kosten für nie nachalarmierten wehren, das läppert sich gewaltig, ich habs damals nicht mit notiert aber es kam dann ordentlich was zusammen. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 479707 | |||
Datum | 26.04.2008 14:19 | 9325 x gelesen | |||
Moin, die Frage hab ichmir aus niedersächsischer Sicht auch schon gestellt. Aber gilt das dann auch grenzübergreifend? Fahrt ihr Einsätze auf Nds-Gebiet? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 479708 | |||
Datum | 26.04.2008 14:21 | 9297 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Annette Stoll Frag mal bei den Kollegen in Pfungstadt (Hessen, Landkreis Darmstadt- Dieburg) nach. Nach dem Großbrand im Reifenlager sind sicherlich erhebliche Kosten in mir unbekannter Höhe entstanden. Stellt sich die Frage, ob man solche Betriebe gemäß § 61 Abs. (2) Punkt 4 einstufen kann. Hab leider die Kommentare zum HBKG nicht zur Hand. Gruß Markus | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 479715 | |||
Datum | 26.04.2008 14:39 | 9182 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlMoin, Das wir nach NDS gefahren sind wüsste ich jetzt so nichts, aber die NDS Wehren haben schonmal hier unterstützt. Weiter sind die FW Lemförde sowie die DLK Damme sind in unsere AAO integriert. Aber wir würden auch Grüße, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 479727 | |||
Datum | 26.04.2008 15:56 | 9331 x gelesen | |||
Hi! Ein Reifenlager wirst du nicht unter "besonderem Gefahrenpotential" subsumieren können. Es ist in erster Linie schlichtweg eine große Brandlast. Für ein besonderes Gefahrenpotential müsste man schon eine über die bloße Brennbarkeit hinausgehende Gefahr annehmen. Andernfalls fällt jede Lagerhalle, jede große Scheune und auch jede Fabrikhalle darunter. Ich denke das Problem lässt sich besser so lösen, wie es die Bayern in ihrem Gesetz haben, wonach Sonderlöschmittel bei Einsätzen in Gewerbe- und Industriegebieten gesondert abgerechnet werden können. Gruß Sven | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 479731 | |||
Datum | 26.04.2008 16:20 | 9228 x gelesen | |||
§ 61 HBKG
Eine übrigens sehr interessante Regelung, welche u.U. auch Probleme bereiten kann - insbesondere wenn man als Stadt/Gemeinde BMA-Fehleinsätze nach der Gebührensatzung abrechnet/abrechnen will. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 479740 | |||
Datum | 26.04.2008 17:32 | 9290 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Julian Holsing Auch wenn diese angrenzenden Gemeinden in Niedersachsen liegen? Warum nicht? Oder steht im Gesetz "gilt nicht in Niedersachsen"? In umgekehrter Richtung gilt nach Niedersächsischem Brandschutzgesetz, §2 Geschrieben von ---Niedersächsiches Brandschutzgesetz---
Grüße Micha | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 479744 | |||
Datum | 26.04.2008 17:41 | 9159 x gelesen | |||
Hallo, die Feuerwehr der Stadt Porta Westfalica (NRW) fährt u.a. auf der Autobahn im Abschnitt Veltheim (NRW) - Bad Eilsen (NDS), Landesgrenze liegt da irgendwo in der Mitte. Umgekehrt natürlich die Feuerwehr der Samtgemeinde Eilsen auch bis Veltheim. Aus dem Grenzgebiet Bückeburg/Minden ist mir ähnliches bekannt. Grüße Micha | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 479760 | |||
Datum | 26.04.2008 20:43 | 9346 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Annette Stoll Frag mal bei den Kollegen in Pfungstadt (Hessen, Landkreis Darmstadt- Dieburg) nach. Nach dem Großbrand im Reifenlager sind sicherlich erhebliche Kosten in mir unbekannter Höhe entstanden. ... zur Zeit beläuft sich das (allerdings auch inklusive "feuerwehrfremder Kosten" wie Straßenreinigung und Entsorgung kontaminerten Abwassers) etwa auf 0,5 Mio €. ... und dass da was vom Betreiber oder seiner Versicherung zu holen ist ist eher unwahrscheinlich ("Anlage mit besonderer Gefährung" ist üblicherweise ein Betrieb nach Störfallverordnung) Geschrieben von Annette Stoll Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem... ... nein, als ich das zuletzt geschrieben habe waren es noch 0,3 Mio € ;-) Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 479764 | |||
Datum | 26.04.2008 21:36 | 9221 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Gerhard Bayer ... nein, als ich das zuletzt geschrieben habe waren es noch 0,3 Mio € ;-) Tendenz weiter steigend oder ist das schon das amtliche Endergebnis ? Grüße Micha | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 479766 | |||
Datum | 26.04.2008 21:57 | 9255 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Wulf Tendenz weiter steigend oder ist das schon das amtliche Endergebnis ? ... so langsam müßte die Kurve in die Sättigung gehen ;-) ... ab und an taucht halt noch immer eine Rechnung auf, die dem Ereignis zuzuordnen ist ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 479767 | |||
Datum | 26.04.2008 22:14 | 9340 x gelesen | |||
Hi! Kannst Du sagen, um welchen Betrag es dabei um Sonderlöschmittel geht bzw. welchen Anteil das an den Kosten hat? Im Hinblick auf die bayerische gesetzliche lösung wäre das mal interessant zu wissen, ob es sich lohnt, mal zu versuchen das FSHG NRW etwas aufzupolieren. Gruß Sven | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 479769 | |||
Datum | 26.04.2008 22:23 | 9291 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sven Tönnemann Kannst Du sagen, um welchen Betrag es dabei um Sonderlöschmittel geht bzw. welchen Anteil das an den Kosten hat? ... roundabout 45 t Schaummittel - im Mittel zu €3,10/Liter (€ 140.000,-- bzw. knapp 30%). ... ansonsten: Lohnersatzleistungen, Verpflegung, defekte/nicht dekontaminierbare Geräte, Löschwasserentsorgung aus LöRüHa. Rechnungen für Fzg. und Personal von WFs) Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 479802 | |||
Datum | 27.04.2008 12:19 | 9200 x gelesen | |||
Hallo, ergänzend zu den Feststellungen von Jürgen, trifft in BaWü noch folgender § des Feuerwehrgesetzes zu: § 27 Überlandhilfe der Feuerwehren (1) Die Gemeindefeuerwehren haben sich gegenseitig auf Anforderung nach Absatz 2 Hilfe zu leisten, sofern die Sicherheit in der eigenen Gemeinde dadurch nicht wesentlich gefährdet wird. (2) Die Hilfe ist durch den Bürgermeister der hilfebedürftigen Gemeinde, bei kreisangehörigen Gemeinden unter gleichzeitiger Verständigung des Kreisbrandmeisters, beim Bürgermeister der um Hilfe anzugehenden Gemeinde anzufordern. Die Anforderung können auch der zuständige Kreisbrandmeister, der Bezirksbrandmeister oder der Landesbranddirektor, bei einem Waldbrand auch das Forstamt, bei Gefahr im Verzug auch der Polizeivollzugsdienst und die Leitstelle für die Feuerwehr veranlassen. (3) Die Kosten der Überlandhilfe hat der Träger der Gemeindefeuerwehr zu tragen, dem Hilfe geleistet worden ist. § 36 Abs. 4 gilt entsprechend. Manfred | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 479803 | |||
Datum | 27.04.2008 12:20 | 9278 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Gerhard Bayer Löschwasserentsorgung aus LöRüHa Was hat die Feuerwehr damit zu tun? Das muss doch der Unternehmer bezahlen. Bei 3,10 €/Liter weiß ich ja jetzt schon mal, wo die Hälfte der Kosten im vorgenannten Ausgangsfall herkommen, wenn die die 130.000 Liter zu einem ähnlichen Preis eingekauft haben. Gruß Sven | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 479836 | |||
Datum | 27.04.2008 16:26 | 9278 x gelesen | |||
Hallo Forum, Hallo Uli, Geschrieben von Ulrich Cimolino ist die zweite Nachricht die ich in wenigen Wochen lese, nachdem (beide Male kleinere!) Gemeinden bei Großbränden auf Kosten sitzen bleiben. Kommt hier in Ba- Wü immer wieder vor. Rechtsgrundlage hat der Kollege Kurz aus Löwenstein geschildert. Ich kenne einen Fall, von vor ca. 10 - 15 Jahren, da wurde der Bürgermeister darauf hingewiesen, das jedes nicken bzw. ja sagen von ihm, die Gemeinde 10 - 20 TDM kostet. Hat während des laufenden Einsatzes niemanden gestört. Nach dem Einsatz wurde um jeden FW- Angehörigen gefeilscht, ob dieser nötig war oder nicht. :-( Ich frage mich: Wenn man die Rechtsgrundlage kennt, und die Kommune freut sich über die Gewerbesteuer, warum legen die Gemeinden keine Rücklagen für solche Fälle an? Ja ich weis bei uns brennt es nicht. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 479856 | |||
Datum | 27.04.2008 20:15 | 9259 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sven Tönnemann Was hat die Feuerwehr damit zu tun? Das muss doch der Unternehmer bezahlen. ... Feuerwehr nur sehr indirekt, Kommune aber direkt: In dem Industriegebiet geht der Oberflächenwasserkanal (Regenwasser) direkt in ein offenes Gewässer, nur das Brauchwasser wird der Kläranlage zugeführt. Trotz relativ zeitigen Dichtsetzen aller zugänglichen Einläufe durch Fw flossen doch erhebliche Mengen Löschwasser/Schaummittel/Brandrückstände-Gemisch in die Oberflächenwasserkanalisation, die dann im weiteren Verlauf der Kanalisation nochmals im Kanal mit Dichtkissen dichtgesetzt wurde und die Flüssigkeit mit Saugwagen entsorgt wurde. Und letzteres zahlt (zumindest zunächst mal) die Kommune ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 714385 | |||
Datum | 15.02.2012 17:35 | 5286 x gelesen | |||
Guten Tag zwischenzeitlich beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit dem Fall: -> SWR: " Prozess um teuren Feuerwehreinsatz - wer zahlt? " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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