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ThemaNotfalltüröffnung: FF oder BuPo?81 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern479691
Datum26.04.2008 13:2545108 x gelesen
Bei uns ist Anfang 2008 abgeschafft worden, dass die FF für die Polizei Notfalltüröffnungen durchführt.
Aus Sicherheitsgründen macht das jetzt eine Bundespolizei-Einheit.
Gibt es bei euch ähnliche Änderungen?


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AutorDan 8B., Grünwald b.München / Bayern479696
Datum26.04.2008 13:3343320 x gelesen
Geschrieben von Adolf HuberBei uns ist Anfang 2008 abgeschafft worden, dass die FF für die Polizei Notfalltüröffnungen durchführt.
Aus Sicherheitsgründen macht das jetzt eine Bundespolizei-Einheit.
Gibt es bei euch ähnliche Änderungen?


Die Änderungen werden sich immer mehr durchsetzen da die Polizei und die Bupol nach Öffnung der Grenzen gen Osten vermehrt Personal umstrukturieren müssen.

Wenn ich nur mal sehen was sich in dem Bereich Furth im Wald wo ein Verwandter bei der Pol is getan hat da wurden auch einige Landpolizei dienststellen aufgelöst nach Grenzöffnung und das Personal der Bupol wurde versetzt.


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg479697
Datum26.04.2008 13:3543497 x gelesen
Geschrieben von Adolf HuberBei uns ist Anfang 2008 abgeschafft worden, dass die FF für die Polizei Notfalltüröffnungen durchführt.
Aus Sicherheitsgründen macht das jetzt eine Bundespolizei-Einheit.
Gibt es bei euch ähnliche Änderungen?



Wieso die Bundespolizei? Wo ist denn da die Zuständigkeit?

Welche Notfalltüröffnungen meinst Du denn? Hilflose Person in Wohnung? Eindeutig Sache der Feuerwehr. Türöffnung als Amtshilfe durch Polizei erbeten, wegen Haftbefehl, etc.? Machen auch wir, müsste aber nicht unbedingt sein.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW479698
Datum26.04.2008 13:3643246 x gelesen
Wenn die BuPol bei euch eine örtliche Zuständigkeit hat, dann ist das ja ok! In Baden - Württemberg ist das festgeschrieben und die Zuständigkeit auf z. B. Flughäfen, Bahnhöfe, Gleisanlagen u.s.w. festgeschrieben.

Die nächste BuPol Stelle wäre bei uns aber auch 40km weit entfernt und daher wäre sowas nicht praktikabel.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern479703
Datum26.04.2008 13:4943506 x gelesen
Bis Ende 2007 haben wir sämtliche Türöffnungen vorgenommen. Die Neuregelung wurde damit begründet, dass "ja ein Verrückter ohne Vorwarnung durch die Tür schießen könnte, weil er Angst bekommt". Das ist zwar etwas übertrieben, es kann aber IMHO durchaus vorkommen, dass jemand durchdreht, wenn seine Wohnung geöffnet wird.


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg479705
Datum26.04.2008 13:5343370 x gelesen
Wenn die Polizei garantieren kann, dass die Notfalltüröffnungen wegen einer hilflosen Person genauso schnell abgearbeitet werden können wie durch die Feuerwehr, von mir aus. Dann reduziert sich die Zahl der Einsätze doch wieder etwas und entlastet die FFen.

Wieviel Mann hält denn die BuPo vor und wie schnell sind diese Vor Ort?

Es kann auch durchaus jemand durchdrehen, wenn man versucht ihn aus der brennenden Wohnung zu ziehen. Nehmt ihr dann in Zukunft immer einen 3 Mann-Angriffstrupp vor bestehend aus TF,TM und Wachtmeister?


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen479709
Datum26.04.2008 14:2443303 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Daniel HermannNehmt ihr dann in Zukunft immer einen 3 Mann-Angriffstrupp vor bestehend aus TF,TM und Wachtmeister?

Kann so'n Idefix mit Schrot geladen werden? *überleg* (-:


Gruß,
Thorben


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg479711
Datum26.04.2008 14:2743299 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlIdefix

Idefix?


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen479712
Datum26.04.2008 14:3243393 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannIdefix?

such's dir aus:
http://www.comedix.de/lexikon/db/idefix.php
http://www.ifex3000.de/de/loeschsysteme/impulspistole.htm


Gruß,
Thorben


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg479713
Datum26.04.2008 14:3443237 x gelesen
Dann denke ich doch, dass Du zu dem unnützen Spielzeug tendierst, oder?

Du meinst bestimmt nicht:

"Hier ist der Angriffstrupp! Wir haben einen geladenen Hund, und wir scheuen uns nicht ihn einzusetzen! Öffnen sie die Tür!"


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.479735
Datum26.04.2008 16:4543340 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannEindeutig Sache der Feuerwehr.
Nein, wieso denn? Natürlich kann die FW zu Hilfe gerufen werden, aber es ist nicht grundsätzlich Sache der FW.
Wenn Pol oder RD die Türe selbst öffnen können, öffnen sie eben selbst. Natürlich wird meist die FW gerufen, da sie oft (nicht immer) das richtige Werkzeug hat, aber grundsätzlich zuständig ist die FW hier nicht, also wenn POL Einheiten das durchführen können, warum nicht?


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg479736
Datum26.04.2008 17:0743356 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblNatürlich wird meist die FW gerufen, da sie oft (nicht immer) das richtige Werkzeug hat, aber grundsätzlich zuständig ist die FW hier nicht, also wenn POL Einheiten das durchführen können, warum nicht?


Wie ich in dem Thread auch geschrieben hatte:

Geschrieben von mirWenn die Polizei garantieren kann, dass die Notfalltüröffnungen wegen einer hilflosen Person genauso schnell abgearbeitet werden können wie durch die Feuerwehr, von mir aus. Dann reduziert sich die Zahl der Einsätze doch wieder etwas und entlastet die FFen.


Darf sich der RD Zugang zur Wohnung beschaffen? Einschränkung von Grundrechten? Oder gilt hier wieder für den RD "rechtfertigender Notstand"?


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.479739
Datum26.04.2008 17:2843320 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannDarf sich der RD Zugang zur Wohnung beschaffen? Einschränkung von Grundrechten? Oder gilt hier wieder für den RD "rechtfertigender Notstand"?
Gilt das gleiche wie für die Feuerwehr. Wenn eine hilflose Person in der Wohnung ist ja, man geht dann von der Einwilligung der Person aus.
Ist nicht sicher dass eine Person in der Wohnung ist, dann nur mit der Pol.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg479745
Datum26.04.2008 17:4443433 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblGilt das gleiche wie für die Feuerwehr. Wenn eine hilflose Person in der Wohnung ist ja, man geht dann von der Einwilligung der Person aus.
Ist nicht sicher dass eine Person in der Wohnung ist, dann nur mit der Pol.


Nach dem HBKG ist der Feuerwehr die Einschränkung der Grundrechte erlaubt -> Unverletzlichkeit der Wohnung. Es müsste also eigentlich keine Pol. dabei sein, wenn eine Person in der Wohnung vermutet wird. Natürlich ist man auf der sicheren Seite, wenn die Pol. dabei ist.


Keine Ahnung wie es in anderen Bundesländern aussieht.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorTobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern479747
Datum26.04.2008 18:2643357 x gelesen
Geschrieben von Adolf Hubermacht das jetzt eine Bundespolizei-Einheit.
anzumerken dürfte hier sein, daß in Rosenheim eine technische Einheit der Bundespolizei stationiert ist und diese somit 1. vor Ort ist und 2. technisch sehr gut ausgerüstet ist und keinesfalls mit anderen Bundespolizeikräften, die z. B. als Bahnpolizei oder Grenzschutz eingesetzt werden verglichen werden kann!


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg479748
Datum26.04.2008 18:2843217 x gelesen
Geschrieben von Tobias Josef Rieschanzumerken dürfte hier sein, daß in Rosenheim eine technische Einheit der Bundespolizei stationiert ist und diese somit 1. vor Ort ist und 2. technisch sehr gut ausgerüstet ist und keinesfalls mit anderen Bundespolizeikräften, die z. B. als Bahnpolizei oder Grenzschutz eingesetzt werden verglichen werden kann!

Und die macht das dann quasi als Standard-Amtshilfe-Einheit? Wie gesagt, die Zuständigkeit der BuPo liegt doch ganz woanders.

In welchen Teilen Deutschölands macht die BuPo sowas denn? Nur in Rosenhei`? Vielleicht hab´ ich da was falsch verstanden, ich dachte das gilt jetzt für ganz Bayern.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW479758
Datum26.04.2008 20:3843348 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel HermannNach dem HBKG ist der Feuerwehr die Einschränkung der Grundrechte erlaubt -> Unverletzlichkeit der Wohnung.

NRW ebenso.

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorAxel8 S.8, Remscheid / NRW479762
Datum26.04.2008 20:5343327 x gelesen
Geschrieben von Julian Holsing

>Geschrieben von Daniel Hermann
>Nach dem HBKG ist der Feuerwehr die Einschränkung
>der Grundrechte erlaubt -> Unverletzlichkeit der Wohnung.

NRW ebenso.


Vorsicht. Die Einschränkung der Grundrechte bezieht sich zunächst nur auf die Aufgaben der Feuerwehr nach § 1 und im besonderen auf die in §§ 27/28 genannten Fälle.

Eine einzelne Person, die aufgrund einer Erkrankung o,ä. in ihrer Wohnung liegt ist weder aufgrund eines Schadenfeuers, noch aufgrund eines Unglücksfalls bzw. eines öffentl. Notstandes ... (stark gekürzt §1) in dieser Lage, noch fällt das unter die Vorschriften der §§ 27/28 in denen Handlungspflichten Personen und Grundstückseigentümern definiert werden.

Was hierzu im RD-Gesetz steht entzieht sich meiner Kenntnis.
Als Feuerwehr werde ich mich hier wohl auf die Geschäftsführung ohne Auftrag zurückziehen müssen.


Tschökes,
Axel Solanka.

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg479839
Datum27.04.2008 16:5143431 x gelesen
Hallo Forum,

hier wird in meinen Augen etwas wichtiges übersehen:
Geschrieben von Adolf Huber
Bei uns ist Anfang 2008 abgeschafft worden, dass die FF für die Polizei Notfalltüröffnungen durchführt.
Ich gehe hier nicht vom Standarteinsatz Hilflose Person aus, da hier in der Regel der RD die Türöffnung anfordert und nicht die Polizei.

Ich bin der Meinung das dies auf reine Polizeilagen (SEK- Einsatz etc.) zutrifft. Da sollten wir froh sein, nicht dazwischen zu stehen.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü479849
Datum27.04.2008 19:2043234 x gelesen
Geschrieben von ---Michael--- Ich gehe hier nicht vom Standarteinsatz Hilflose Person aus, da hier in der Regel der RD die Türöffnung anfordert und nicht die Polizei.

Ich bin der Meinung das dies auf reine Polizeilagen (SEK- Einsatz etc.) zutrifft. Da sollten wir froh sein, nicht dazwischen zu stehen.


Das sagt unser IM dazu:

Grenzen der Amtshilfe

Gruß

Manfred


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.479868
Datum27.04.2008 21:1243380 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael BayerIch bin der Meinung das dies auf reine Polizeilagen (SEK- Einsatz etc.) zutrifft. Da sollten wir froh sein, nicht dazwischen zu stehen.
Ich lese das schon so das es sich um die "ganz normale" Türöffnung handelt. Wenn die Polizei eine Einheit hat, die das genauso kann wie die FW, warum dann nicht?

Geschrieben von Michael BayerIch gehe hier nicht vom Standarteinsatz Hilflose Person aus, da hier in der Regel der RD die Türöffnung anfordert und nicht die Polizei.
Da fordern wir im RD FW und Pol an.

Braucht das SEK überhaupt die FW zum Türe öffnen? Kann mir das eigentlich nicht vorstellen, dass man die FW in einen Bereich lässt, in dem das SEK erforderlich ist.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg480295
Datum30.04.2008 00:0243386 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblBraucht das SEK überhaupt die FW zum Türe öffnen?

Hallo,

nein die brauchen die FW nicht, da von diesen Einheiten die Zugänge schneller und effizienter geschaffen werden.

Geschrieben von Christof StroblKann mir das eigentlich nicht vorstellen, dass man die FW in einen Bereich lässt, in dem das SEK erforderlich ist.

Da hat FW und RD auch nichts verloren! Ich erinnere nur an den vor einiger Zeit erschienenen Artikel zur "Schlidkrötentaktik", wo alle Fachleute nur noch fassungslos den Kopf schüttelten.

Auch bei Einsätzen wo es um "normale" Festnahmen geht, kann man nur auf besonnene Führungskräfte der FW hoffen, die gerne mal Material aber keine Menschen anbieten ....

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW480297
Datum30.04.2008 00:2843204 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferAuch bei Einsätzen wo es um "normale" Festnahmen geht, kann man nur auf besonnene Führungskräfte der FW hoffen, die gerne mal Material aber keine Menschen anbieten ....

Etwas anderes wird auch im Normalfall weder angefordert noch gewährt.

Bereitstellung RD ist ja was anderes. Da kann man in Sicherheit auf das Ende des Aktes warten...wenn man mal von Pannen absieht, wie dem RTW, der auf dem Weg zum Bereitstellungsraum unter dem Fenster des Amokschützen vorbeifährt... :-(


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern480362
Datum30.04.2008 13:5043461 x gelesen
Geschrieben von ---Michael Bayer--- Ich gehe hier nicht vom Standarteinsatz Hilflose Person aus, da hier in der Regel der RD die Türöffnung anfordert und nicht die Polizei.

Ich bin der Meinung das dies auf reine Polizeilagen (SEK- Einsatz etc.) zutrifft. Da sollten wir froh sein, nicht dazwischen zu stehen.


Bei Türöffnungen des RD fordert die Pol die FW in Amtshilfe an.
Pol muss vor Ort sein, dass die FW eine Tür öffnen darf(außer es besteht eine erkennbare Brandgefahr usw.). Und da kommt bei uns halt jetzt Die Bundespolizei.
Die sind genauso schnell und es wird einfach ein Risiko für die Feuerwehr genommen.
Es kann auch ein Notfallpatient durchdrehen, wenn er Angst bekommt.

Es war meine Frage, ob das noch woanders so gereglt ist, oder ist das bei uns Einzelfall?


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg480410
Datum30.04.2008 17:2343263 x gelesen
Geschrieben von Adolf HuberBei Türöffnungen des RD fordert die Pol die FW in Amtshilfe an.

Hmmm. Warum?

Mit hat der Gesetzgeber im § 2 Abs. 1 FwG Ba-Wü folgende Aufgaben ins Stammbuch geschrieben

"Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Im übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten."

Und wenn wir eine originäre Aufgabe (d.h. wir öfnen die Tür weil dahinter eine lebensbedrohliche Lage vorliegt) nach FwG wahrnehmen machen wir das nicht in Amtshilfe. Und wir brauchen dafür auch nicht die Polizei. Das ist dann einfach nur unser Job.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen480420
Datum30.04.2008 18:3843345 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Adolf HuberBei Türöffnungen des RD fordert die Pol die FW in Amtshilfe an.
Warum das?

Geschrieben von Adolf HuberPol muss vor Ort sein, dass die FW eine Tür öffnen darf
Menschenrettung ist originäre Zuständigkeit der Feuerwehr, da braucht man keine Polizei.

Geschrieben von Adolf HuberUnd da kommt bei uns halt jetzt Die Bundespolizei.
Woraus ergibt sich deren sachliche und örtliche Zuständigkeit?

Geschrieben von Adolf HuberDie sind genauso schnell und es wird einfach ein Risiko für die Feuerwehr genommen.
Risiko?

Geschrieben von Adolf HuberEs kann auch ein Notfallpatient durchdrehen, wenn er Angst bekommt.
Wenn der nicht mehr in der Lage ist die Tür zu öffnen?

Geschrieben von Adolf HuberEs war meine Frage, ob das noch woanders so geregelt ist ...
Diesen Zustand bezeichnest Du als "geregelt"?

Geschrieben von Adolf Huber... oder ist das bei uns Einzelfall?
Ganz bestimmt und ein sehr merkwürdiger noch dazu.


Gruß
Markus

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.480421
Datum30.04.2008 19:2143469 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Markus GroßWoraus ergibt sich deren sachliche und örtliche Zuständigkeit?
Die liegt dann vor, wenn z.B. nicht sicher ist, dass sich die Person in der Wohnung befindet, was SEHR häufig vorkommt! Keiner ist verpflichtet die FW dazu einzusetzen. Wenn eine Polizeieinheit greifbar ist, die das genauso kann, brauche ich dazu keine Feuerwehr.

Geschrieben von Markus GroßMenschenrettung ist originäre Zuständigkeit der Feuerwehr, da braucht man keine Polizei.
Richtig, aber s.o., wenn sich rausstellt, dass sich doch keine Person in der Wohnung befindet habe ich schon gern die Pol vor Ort, die kümmern sich um das weitere (Kontrolle das Whg. wieder korrekt verschlossen, Verständigung von Angehörigen usw.).

Geschrieben von Markus GroßDiesen Zustand bezeichnest Du als "geregelt"?
Wieso denn Zustand?? Keiner kann der Polizei vorschreiben, von wem sie eine Wohnung öffnen lässt. Entweder sie macht es selbst, oder der Schlüsseldienst oder die FW.

Sicher ist in den meisten Fällen die FW gefordert sein, aber es steht nirgends, dass NUR die FW eine Wohnung öffen darf.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen480430
Datum30.04.2008 20:3543330 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christof Stroblwenn sich rausstellt, dass sich doch keine Person in der Wohnung befindet habe ich schon gern die Pol vor Ort, die kümmern sich um das weitere (Kontrolle das Whg. wieder korrekt verschlossen, Verständigung von Angehörigen usw.).
Korrekt, aber bis es soweit ist, darf die Fw auch ohne Polizei tätig werden. Sie braucht bei einer Notfallöffnung für RD - darum ging es eben - nicht in Amtshilfe für die Landespolizei tätig zu werden, sondern darf das alleine durchziehen.


BTW: Ich hab sowieso das Gefühl, dass es sich bei diesem Vorgang um eine rein politische Entscheidung handelt, weil man mit allen Mitteln den BuPo-Standort halten will und jetzt nach neuen Betätigungsfeldern sucht. Bin mal gespannt, was da noch alles kommt.


Gruß
Markus

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.480431
Datum30.04.2008 20:4243242 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Markus Großdarf die Fw auch ohne Polizei tätig werden
Selbstverständlich darf sie, zum Thema Amtshilfe habe ich nichts geschrieben. Wenn aber die Polizei schon vor Ort ist, oder der Notruf bei der Polizei eingeht, entscheidet die Polizei wen sie beauftragt.

Geschrieben von Markus GroßIch hab sowieso das Gefühl, dass es sich bei diesem Vorgang um eine rein politische Entscheidung handelt, weil man mit allen Mitteln den BuPo-Standort halten will und jetzt nach neuen Betätigungsfeldern sucht.
Oder es bangen Feuerwehren um ein Paar Einsätze;-)


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP480433
Datum30.04.2008 20:4343371 x gelesen
Was machen wir denn, wenn der RD uns alarmiert wegen HiloPe und wir haben gar kein Öffnungswerkzeug?
Tür oder Fenster einschlagen oder sagen hamma net ?


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen480435
Datum30.04.2008 21:1543352 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christof StroblWenn aber die Polizei schon vor Ort ist, oder der Notruf bei der Polizei eingeht, entscheidet die Polizei wen sie beauftragt.

... nö, wenn sie das nicht sinnvoll begründen kann (Gefährdung, Zeitfaktor, außerhalb Dienstzeit) hat sie die zuständige Behörde zu verständigen (m.E. sind wir hier im Bereich der originären Aufgaben der Fw).

Geschrieben von Christof StroblOder es bangen Feuerwehren um ein Paar Einsätze;-)

... nö, meinetwegen kann Türen notfallmäßig aufmachen wer will (komme gerade von so einem Einsatz), nur solange er das nicht flächendeckend innerhalb akzeptabler Zeiten machen kann ist die Lösung murks ...

Gruss
Gerhard


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AutorMart8in 8S., Lübau / Sachsen480442
Datum30.04.2008 21:3743497 x gelesen
bei uns ist in der Grundausbildung gelehrt worden, dass wenn keine Leben in Gefahr sind, sprich sich hinter der Tür eine zu versorgende Person befindet, die Feuerwehr keinesfalls eine Tür zu öffnen hat.


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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen480443
Datum30.04.2008 21:4543224 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Martin Schmiederbei uns ist in der Grundausbildung gelehrt worden, dass wenn keine Leben in Gefahr sind, sprich sich hinter der Tür eine zu versorgende Person befindet, die Feuerwehr keinesfalls eine Tür zu öffnen hat.
§ 7 (1) des Sächsischen Brandschutzgesetzes ist Dir aber bekannt?


Gruß
Markus

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen480444
Datum30.04.2008 21:5043750 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Martin Schmiederbei uns ist in der Grundausbildung gelehrt worden, dass wenn keine Leben in Gefahr sind, sprich sich hinter der Tür eine zu versorgende Person befindet, die Feuerwehr keinesfalls eine Tür zu öffnen hat.

... so nur eingeschränkt richtig (zumindest mal von der hessischen Gesetzeslage ausgegangen). Wenn ich durch die Tür rein muss, weil ich dahinter einen Gefahrensachverhalt weiss oder auch nur vermute, bei dem die Feuerwehr eine Eingriffsverpflichtung hat (Pflichtaufgabe der Fw) und ich nicht anders sinnvoll dort hin komme darf ich die Tür öffnen. Person in Not ist davon ein Fall ... BMA-Alarm ohne (funktionierenden) Schlüssel wäre ein anderer Fall ...

Gruss
Gerhard


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AutorAxel8 S.8, Remscheid / NRW480445
Datum30.04.2008 21:5143214 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Gerhard Bayer
... nö, wenn sie das nicht sinnvoll begründen kann (Gefährdung, Zeitfaktor, außerhalb Dienstzeit) hat sie die zuständige Behörde zu verständigen (m.E. sind wir hier im Bereich der originären Aufgaben der Fw).

Das kommt wohl auf das Landespolizeigesetz an.
Ich habe mal gelernt, dass es da Unterschiede gibt. In einigen Gesetzen gibt es eine Allzuständigkeit, da werden Maßnahmen, die die Polizei in Vertretung einer Behörde durchführt zu originären Polizeiaufgaben.
Nach anderen Polizeigesetzen bleibt es bei einer vertretungsweisen Durchführung, die sie nur bei Gefahr im Verzuge (das heißt, dass bei einer Verzögerung der Handlung (Verzug) eine Gefahr für die Wirksamkeit der durchzuführenden Maßnahme entsteht) zur Durchführung berechtigt.
Wenn ich da damals was falsch verstanden habe, oder im Laufe der Jahre falsch erinnere: Juristen vor! ich lerne gerne dazu:-)


Tschökes,
Axel Solanka.

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen480446
Datum30.04.2008 21:5743312 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus Groߧ 7 (1) des Sächsischen Brandschutzgesetzes ist Dir aber bekannt?
Muss mich korrigieren, Sachsen hat seit 2004 ein neues Gesetz.
Da stehen die Aufgaben der Fw in anderen §§.


Gruß
Markus

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen480447
Datum30.04.2008 22:0543291 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Axel SolankaDas kommt wohl auf das Landespolizeigesetz an. Ich habe mal gelernt, dass es da Unterschiede gibt. In einigen Gesetzen gibt es eine Allzuständigkeit, da werden Maßnahmen, die die Polizei in Vertretung einer Behörde durchführt zu originären Polizeiaufgaben.


... kann ich nicht ausschließen. In Hessen besteht nur ein subsidäre Zuständigkeit der Pol. In Bayern (weil: Rosenheim) sagt Artikel 3 des Polizeiaufgabengesetzes aber auch "Die Polizei wird tätig, soweit ihr die Abwehr der Gefahr durch eine andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint.". Die Vermutung, dass die zuständige Einrichtung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr "Feuerwehr" in ihrem Pflichaufgabenbereich hier "nicht" oder "nicht rechtzeitig" tätig werden kann und deshalb eine nicht zuständige Bundespolizeibehörde in Amtshilfe tätig werden muss ist m.E. etwas gewagt.

Gruss
Gerhard


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen480448
Datum30.04.2008 22:0643194 x gelesen
Geschrieben von Markus GroßDa stehen die Aufgaben der Fw in anderen §§.
Richtig, nennen sich jetzt Pflichten und stehen im § 16:

(1) Die öffentlichen Feuerwehren wirken bei der Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden nach § 6 mit und leisten bei der Bekämpfung von Katastrophen, im Rahmen des Rettungsdienstes und bei der Beseitigung von Umweltgefahren technische Hilfe.

Hervorhebungen durch mich.


MkG Sascha

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AutorAxel8 S.8, Remscheid / NRW480449
Datum30.04.2008 22:1343207 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Gerhard Bayer
Die Vermutung, dass die zuständige Einrichtung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr "Feuerwehr" in ihrem Pflichaufgabenbereich hier "nicht" oder "nicht rechtzeitig" tätig werden kann und deshalb eine nicht zuständige Bundespolizeibehörde in Amtshilfe tätig werden muss ist m.E. etwas gewagt.

Das sehe ich allerdings auch so.
Nur hatte ich mich dazu ja auch nicht geäußert:-)

Was ich aber zum Ausdruck bringen wollte (da habe ich auch etwas schlampig zitiert):
Wenn die (Landes-)Polizei in Ausübung einer originären Aufgabe tätig wird, kann sie sich auch aussuchen, wen sie zur Hilfe heranzieht und muss nicht die FW nehmen.


Tschökes,
Axel Solanka.

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen480450
Datum30.04.2008 22:1543232 x gelesen
Geschrieben von Martin Schmiederwenn keine Leben in Gefahr sind, sprich sich hinter der Tür keine zu versorgende Person befindet, die Feuerwehr keinesfalls eine Tür zu öffnen hat.
Vielleicht ein Tippfehler - das oben von mir eingefügte "k" vergessen?

Dann würde die Aussage doch halbwegs passen...


MkG Sascha

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.480453
Datum30.04.2008 22:2743480 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer... nö, wenn sie das nicht sinnvoll begründen kann (Gefährdung, Zeitfaktor, außerhalb Dienstzeit
*kopschüttel*

Hab ich doch geschrieben!! Wenn erforderlich kommt die FW, aber diese ist nicht IMMER erforderlich, und wenn die Polizei die Türe selbst öffnen KANN, dann darf sie das auch! Auch wenn das hundert mal Aufgabe der FW ist.

Und wenn ich mit dem RTW vor Ort bin, und es ist sicher, dass in der Wohnung eine hilflose Person ist, die FW ist aber noch nicht alarmiert, verschaffe ich mir (wenn möglich) auch Zugang. Ist die FW bereits alarmiert, warte ich selbstverständlich.

Geschrieben von Gerhard Bayernur solange er das nicht flächendeckend innerhalb akzeptabler Zeiten machen kann ist die Lösung murks
Woher willst du wissen, dass die hier zitierte BuPo das nicht innerhalb einer akzeptablen Zeit machen kann??
Kann mir nicht vorstellen, dass man da eine halbe Stunde auf diese Einheit wartet!


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen480454
Datum30.04.2008 22:3443339 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblUnd wenn ich mit dem RTW vor Ort bin, und es ist sicher, dass in der Wohnung eine hilflose Person ist, die FW ist aber noch nicht alarmiert, verschaffe ich mir (wenn möglich) auch Zugang. Ist die FW bereits alarmiert, warte ich selbstverständlich.
Warum die Unterscheidung?


MkG Sascha

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen480456
Datum30.04.2008 23:0343526 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christof StroblWoher willst du wissen, dass die hier zitierte BuPo das nicht innerhalb einer akzeptablen Zeit machen kann??

... kann sie vermutlich ... in Rosenheim ... Wie sieht es 30 km weiter aus, da ist kein BuPol Standort da ?

Geschrieben von Christof StroblWenn erforderlich kommt die FW, aber diese ist nicht IMMER erforderlich, und wenn die Polizei die Türe selbst öffnen KANN, dann darf sie das auch! Auch wenn das hundert mal Aufgabe der FW ist.

... wenn die Landespolizei das meint im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags mit dem Türöffner Größe 45 oder der Schulter machen zu können ist mir das schnuppe (solange sie mich da nicht zusätzlich alarmieren) -> subsidiäre Zuständigkeit ... die Bundespolizei ist aber da eben nicht zuständig und müßte in Amtshilfe für die subsdiär zuständige Landespolizei tätig werden ... da gibt es aber mit originärer Zuständigkeit eine Organisation die das höchst vermutlich gleich schnell kann ...

... es sei den die Tür ist in einem DB-Bahnhof ... da wäre die Bundespolizei originär zuständig ...

Gruss
Gerhard


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.480457
Datum30.04.2008 23:2043242 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Gerhard Bayerkann sie vermutlich ... in Rosenheim
Und genau das hat er ja geschrieben.

Geschrieben von Gerhard BayerWie sieht es 30 km weiter aus, da ist kein BuPol Standort da ?
Hat keiner gesagt dass das wo anders auch gilt!

Geschrieben von Gerhard Bayerdie Bundespolizei ist aber da eben nicht zuständig und müßte in Amtshilfe für die subsdiär zuständige Landespolizei tätig werden ...
Richtig. Aber es ist nicht verboten dass die Landespolizei die Bundespolizei um Amtshilfe bittet.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.480459
Datum30.04.2008 23:2443189 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Sascha TrögerWarum die Unterscheidung?
Weil ich evtl. abwägen würde was sinnvoller ist. Ist die FW unterwegs kann ich evtl. warten, und die Türe "professionell" öffnen lassen, würde es zu lange dauern wenn ich sie erst alarmieren muss, nehme ich eventuell entstehenden Schaden in Kauf. Ist halt situationsabhängig.


MkG.
Christof

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg480463
Datum01.05.2008 02:1543231 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerVielleicht ein Tippfehler - das oben von mir eingefügte "k" vergessen?

Dann würde die Aussage doch halbwegs passen...


Und was machst Du, wenns hinter der Tür brennt ;-)

Die Aussage paßt so nicht mal halbwegs ;-)


Aber im TrM1 ist diese Vereinfachung noch ganz i.O.
Ich denke, man wollte damit die Abgrenzung zum gewerblichen Schlüsseldienst darlegen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP480480
Datum01.05.2008 12:2243293 x gelesen
Meine Frage ist wohl übersehen worden:

Was machen wir denn, wenn der RD oder die POL uns alarmiert wegen HiloPe und wir haben gar kein Öffnungswerkzeug?
Tür oder Fenster einschlagen oder sagen hamma net ?


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.480492
Datum01.05.2008 12:4543149 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Schindler MikeTür oder Fenster einschlagen
Wenn es nicht anders geht, ja.

Geschrieben von Schindler Mikeoder sagen hamma net
Die FW hat auf jeden Fall Werkzeug dabei (wenn auch nicht immer speziell zur Türöffnung).
Man spricht sich halt mit der Pol. ab, und nimmt das, was am wenigsten Schaden anrichtet. Oft reicht ja schon eine Leiter, z.B. um an ein geöffnetes (oder gekipptes) Fenster zu gelangen.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen480509
Datum01.05.2008 16:5043299 x gelesen
Geschrieben von Schindler Mike Was machen wir denn, wenn der RD uns alarmiert wegen HiloPe und wir haben gar kein Öffnungswerkzeug?

1. Ist eigentlich sehr unwahrscheinlich.

2. Wenn doch - beschaffen.

Link 1 Link 2

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP480511
Datum01.05.2008 17:0443254 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey1. Ist eigentlich sehr unwahrscheinlich.

Was meisntDu, dass man KEIN Öffnungswerkzeug hat?
Du meisnt dann aber sicher Fw-Axt und Co. oder?

Die Öffnungsmethode wie im 2. Link wird sich bei einer modernen 5-Fach-Verriegelung die Zähne aus beißen oder nicht...
Ist es da nicht wirkungsvoller ein Fenster zu zertrümmern - dürfte auch billiger sein


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen480512
Datum01.05.2008 17:0943378 x gelesen
Geschrieben von Schindler MikeWas meisntDu, dass man KEIN Öffnungswerkzeug hat?
Du meisnt dann aber sicher Fw-Axt und Co. oder?


Genau. Das gänzliche Fehlen von zur Zugangseröffnung (irgendwie) einsetzbarem Gerät halte ich bei einer Feuerwehr für sehr unwahrscheinlich.

Geschrieben von Schindler MikeDie Öffnungsmethode wie im 2. Link wird sich bei einer modernen 5-Fach-Verriegelung die Zähne aus beißen oder nicht...

s. letzter Absatz des ersten verlinkten Artikels.

Geschrieben von Schindler MikeIst es da nicht wirkungsvoller ein Fenster zu zertrümmern - dürfte auch billiger sein

Jo. Auch dies ist eine denkbare Zugangsmethode.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP480515
Datum01.05.2008 17:3443353 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyGeschrieben von Schindler MikeDie Öffnungsmethode wie im 2. Link wird sich bei einer modernen 5-Fach-Verriegelung die Zähne aus beißen oder nicht...

s. letzter Absatz des ersten verlinkten Artikels.


eben und eine Standardtür bekommst du heute so nicht mehr auf!
Also vergesst das mit dem Kuhfuss gleich wieder! Entweder hast Du Glück, dass ein Fenster gekippt ist, oder dass man Ziehfix hat oder man muß sein Glück am Fenster - und da der Scheibe (weil Aufhebeln ist da heute auch nicht mehr drin), versuchen Aber auch die Scheiben haben es in sich!


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen480517
Datum01.05.2008 17:4443341 x gelesen
Geschrieben von Schindler MikeAlso vergesst das mit dem Kuhfuss gleich wieder! Entweder hast Du Glück, dass ein Fenster gekippt ist, oder dass man Ziehfix hat oder man muß sein Glück am Fenster - und da der Scheibe (weil Aufhebeln ist da heute auch nicht mehr drin), versuchen Aber auch die Scheiben haben es in sich!

Einfamilienhaus: Zumeist Zugangsmöglichkeit durch Fenster

Mehrfamilienhaus: Zumeist Zugang durch Haustür möglich, die dann folgende Wohnungstür zumeist geringe Widerstandsklasse.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP480519
Datum01.05.2008 17:5043367 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey
1. Einfamilienhaus: Zumeist Zugangsmöglichkeit durch Fenster

2. Mehrfamilienhaus: Zumeist Zugang durch Haustür möglich, die dann folgende Wohnungstür zumeist geringe Widerstandsklasse.


zu 1 mit Brachialgewalt durch die Scheibe oder machen Glasschneider sinn?

zu 2 mittels Kuhfußmethode (wenn kein Ziehfix vorhanden)?


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen480527
Datum01.05.2008 18:2243156 x gelesen
Geschrieben von Schindler Mikezu 1 mit Brachialgewalt durch die Scheibe oder machen Glasschneider sinn?

zu 2 mittels Kuhfußmethode (wenn kein Ziehfix vorhanden)?


Wenn der RD eine Zugangseröffnung braucht, dann doch wohl weil dort ein Patient ist, der entsprechende Hilfe braucht. Somit ist Schadensminimierung zwar immer noch ein nicht aus den Augen zu verlierendes Ziel, jedoch nicht das Vordringlichste. Wichtiger ist es möglichst schnell einen nutzbaren Zugang zu schaffen.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü480528
Datum01.05.2008 18:4243190 x gelesen
Geschrieben von Schindler Mikeeben und eine Standardtür bekommst du heute so nicht mehr auf!

Wenn Du es so genau weißt, wiseo fragst Du dann ;-) ?

Nichtsdestotrotz: Der überwiegende Standard ist nach wie vor daß die Tür nur über Fallriegel und Nachriegel arretiert ist.

Da lässt sich durchaus mit einem ordentlichen Kuhfuß (das schließt erfahrungsgemäß fast alles unter 20 Euro aus) etwas machen.

Und wenn dann jemand extrem viel Geld ausgibt, um in einem Bunker zu wohnen, dann muß er im Zweifelsfall eben auch eine BMA oder einen Hausnotruf installieren, der einen Zugang für die FW entriegelt.

Glasschneider: Zweckfrei. Da die Scheibe dann auch kaputt ist, kannst Du Dir auch die Zeit für das esoterische rumgeritze sparen und gleich draufhauen.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP480531
Datum01.05.2008 19:1343326 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleWenn Du es so genau weißt, wiseo fragst Du dann ;-) ?

Meine Eingangsfrage lautete ja daher:

Was machen wir denn, wenn der RD uns alarmiert wegen HiloPe und wir haben gar kein Öffnungswerkzeug?
Tür oder Fenster einschlagen oder sagen hamma net ?

Zusammenfassend kann man also sagen wenn eine Standardtür nach den heutigen Regeln des Faches vorliegt - und diese verriegelt ist) dann halt ein Fenster zertrümmern.
Mit Öffnungswerkzeug meinte ich auch Spezialwerkzeug wie Ziehfix o.ä. Aber selbst mit dem wirds bei guten Zylindern mit Aufbohrschutz schon recht unmöglich in annehmbarer Zeit was zu erreichen...

Also sollte man sich auf das Fenster konzentrieren. Das Glas ist aber auch recht widerspenstig. Gibts da keine Hilfsmittel?


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg480532
Datum01.05.2008 19:2243292 x gelesen
Geschrieben von Schindler MikeWas machen wir denn, wenn der RD uns alarmiert wegen HiloPe und wir haben gar kein Öffnungswerkzeug?

Was machst Du, wenn wir wegen Feuer - Person vermißt alarmiert werden und Du stehst vor der selben Tür?

Es ist doch egal, warum wir die tür aufmachen müssen. Also brauchen wir immer eine Lösung für "schnell und schmutzig".

Wir haben da demletzt mal etwas "rumgespielt".


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen480533
Datum01.05.2008 19:3043176 x gelesen
Geschrieben von Schindler MikeAlso sollte man sich auf das Fenster konzentrieren. Das Glas ist aber auch recht widerspenstig. Gibts da keine Hilfsmittel?

Och, da gibt es eine Reihe von mehr oder weniger brauchbaren Hilfsmitteln. Teilweise sogar ab 20 € (auf Wunsch auch bis hin zu 1500 €). Ich empfehle da für die sparsame Fw einen Spalthammer (hü).

MkG
Marc


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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü480535
Datum01.05.2008 19:3743297 x gelesen
Geschrieben von Schindler MikeDas Glas ist aber auch recht widerspenstig.

Welches Glas?

Geschrieben von Schindler MikeGibts da keine Hilfsmittel?

a)

b)

c)


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg480536
Datum01.05.2008 19:4343197 x gelesen
Geschrieben von Josef Mäschlec)

Wohin muß ich den Zuschußantrag richten ;-)


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Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP480537
Datum01.05.2008 19:4543151 x gelesen
Wow, das Tool bei c) muß ich mal gleich auf die Beschaffunsliste schreiben ;-)


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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP480538
Datum01.05.2008 19:4743335 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerWir haben da demletzt mal etwas "rumgespielt".
Und wie ist Euer Fazit Christian? Was war am schnellsten, einfachsten, effektivsten...


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg480539
Datum01.05.2008 19:5643197 x gelesen
Geschrieben von Schindler MikeUnd wie ist Euer Fazit Christian? Was war am schnellsten, einfachsten, effektivsten...

a) Große (Spalt-)Hammer ggf.
b) in Kombination mit Halligan Tool
c) Motorkettensäge


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Christian Fischer
Wernau


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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen480542
Datum01.05.2008 20:0643215 x gelesen
Hallo Mike,

ich hatte bereits zum Frühstück eine Antwort geschrieben, aber dann wieder mal wegen "isses nicht Wert" nicht abgeschickt. Aber nach dieser Diskussion ...

Die Feuerwehrwehr Speyer hat allein im letzten Jahr 73 Türen geöffnet.

Du bist laut eigenen Angaben nach HFM kein FA mehr.

Was willlst Du mit deiner Frage eigentlich bezwecken?


Gruß
Markus

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg480543
Datum01.05.2008 20:1043282 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey Einfamilienhaus: Zumeist Zugangsmöglichkeit durch Fenster

Ist auf jeden Fall (wenn man jetzt nicht gerade durch das Panoramafenster will) die günstigste Alternative für den Besitzer.
Aber eben auch nicht immer möglich: Fenster vergittert, mit Draht verstärktes Glas, Fenster ungünstig plaziert.

Geschrieben von Marc DickeyMehrfamilienhaus: Zumeist Zugang durch Haustür möglich, die dann folgende Wohnungstür zumeist geringe Widerstandsklasse.

Meiner Erfahrung nach sind die meisten Türen, wenn sie nicht nur zugezogen sind, in Großstädten mittlerweile (zu) gut gesichert. Ich hab´ da schon Sachen gesehen, da sind wir erst mit einem Akku-Kombigerät in die Wohnung gekommen.(Fenster vergittert, Rolladen gesichert, Tür mit Stahlbolzen verstärkt, Fort Knox war dagegen ein Waisenhaus)

Wir benutzen Türbleche, je nach Dringlichkeit (Pat. ansprechbar, Pat. nicht ansprechbar) das Zieh-Fix oder das Rabbit Tool (Abb. ähnlich)

Aber auch in einem Mehrfamilienhaus ist der Zugang über Fenster möglich: Steckleiter, Schiebleiter, Hakenleiter (ein tolles Gerät), Multifunktionsleiter oder die DL.

Deswegen: Erkunden, erkunden, erkunden!


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg480545
Datum01.05.2008 20:1743239 x gelesen
Geschrieben von Markus GroßDu bist laut eigenen Angaben nach HFM kein FA mehr.


Marc Dickey ist auch schon mehrere Jahre nicht mehr bei der Feuerwehr, was macht er dann noch hier im Forum? Hier gibt es auch einige Pensionäre, die haben vielleicht auch alle nur Interesse.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen480546
Datum01.05.2008 20:2243285 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannAber eben auch nicht immer möglich: Fenster vergittert, mit Draht verstärktes Glas, Fenster ungünstig plaziert.

Ja, vergitterte Fenster sind ein Problem. Sieht man ja immer wieder. Die zeitlicher Verzögerung die dadurch entsteht ist aber zumeist von demjenigen hinter der Tür selbst hervorgerufen. Gitterverstärkte Fenster sind i.d.R. mit einem Spalthammer kein Problem.

Geschrieben von Daniel HermannMeiner Erfahrung nach sind die meisten Türen, wenn sie nicht nur zugezogen sind, in Großstädten mittlerweile (zu) gut gesichert. Ich hab´ da schon Sachen gesehen, da sind wir erst mit einem Akku-Kombigerät in die Wohnung gekommen.(Fenster vergittert, Rolladen gesichert, Tür mit Stahlbolzen verstärkt, Fort Knox war dagegen ein Waisenhaus)

Wenn jemand seine Wohnungstür derart sichert, ist das schon doof. Kann aber nicht das Maß aller Dinge sein. Wobei nicht selten die Wohnungstür als solches das schwächste Glied der Kette ist.

Geschrieben von Daniel HermannAber auch in einem Mehrfamilienhaus ist der Zugang über Fenster möglich: Steckleiter, Schiebleiter, Hakenleiter (ein tolles Gerät), Multifunktionsleiter oder die DL.

Stimmt. Ist aber -sieht man mal von Beispielen wie deinem mal abgesehen- zumeist zeitaufwendiger als das Einschl... äh... Öffnen der Wohnungstür.

MkG
Marc


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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen480547
Datum01.05.2008 20:2443135 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel HermannHier gibt es auch einige Pensionäre, die haben vielleicht auch alle nur Interesse.
Ich finde die Frage von M. S. einfach nur provokant.


Gruß
Markus

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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP480548
Datum01.05.2008 20:2443130 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannMarc Dickey ist auch schon mehrere Jahre nicht mehr bei der Feuerwehr, was macht er dann noch hier im Forum? Hier gibt es auch einige Pensionäre, die haben vielleicht auch alle nur Interesse.
Dem kann ich nichts hinzufügen. Ich hab noch guten Kontakt zu den alten Kumpeld und bilde mich stetig weiter - könnte ja sein, dass man die blaue Jacke noch mal anzieht...


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg480549
Datum01.05.2008 20:2643316 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyStimmt. Ist aber -sieht man mal von Beispielen wie deinem mal abgesehen- zumeist zeitaufwendiger als das Einschl... äh... Öffnen der Wohnungstür.

Stimmt. Aber so lange ich nicht mit Sicherheit sagen kann, dass die nicht Person hinter der Tür sitzt oder dahinter liegt, werde ich garantiert keine so maximalinvasiven Massnahmen wie sie die Feuerwehr Wernau ausprobiert hat verwenden.

Ich hatte vor einigen Jahren auch schon mal den Fall (im RD, nicht bei der FF oder BF), dass ein Suizidant sich an der Wohnungstür stranguliert hatte. Wäre da mit einer Kettensäge gearbeitet worden, die Sauerei hätte ich nicht putzen wollen...


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg480550
Datum01.05.2008 20:2943290 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannAber so lange ich nicht mit Sicherheit sagen kann, dass die nicht Person hinter der Tür sitzt oder dahinter liegt, werde ich garantiert keine so maximalinvasiven Massnahmen wie sie die Feuerwehr Wernau ausprobiert hat verwenden.

Deshalb gibt es ja auch zuerst einen Erkundungsschnitt als Guckloch im oberen Bereich der Tür, wo niemand sitzt oder liegt.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg480551
Datum01.05.2008 20:3343284 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDeshalb gibt es ja auch zuerst einen Erkundungsschnitt als Guckloch im oberen Bereich der Tür, wo niemand sitzt oder liegt.

Und mit was schaut ihr dann? Schornsteinkehrerspiegel? Zeitaufwand? Ich finde wenn es schnell gehen muss, ist das Rabbit-Tool nicht zu verachten. Das gibt einen kurzen Rums wenn der Riegel rausfliegt, das wars. Schnell und sauber.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg480552
Datum01.05.2008 20:3543292 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannUnd mit was schaut ihr dann?

Mit den Augen ;-)

Die Erkundungsöffnung sieht man ja auf dem Bild.

Geschrieben von Daniel HermannIch finde wenn es schnell gehen muss, ist das Rabbit-Tool nicht zu verachten. Das gibt einen kurzen Rums wenn der Riegel rausfliegt, das wars. Schnell und sauber.

Nur wäre das wieder ein Gerät, das ich (nur für diesen eienen Einsatzzweck) zusätzlich beschaffen, transportieren und vorhalten müßte.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg480553
Datum01.05.2008 20:3643259 x gelesen
Hey, Christian, was mir gerade auffällt. Du antwortest schon auf tagesaktuelle Beiträge aber meine Frage aus dem BF FF-Thread hast Du mir noch nicht beantwortet! Muss ich jetzt beleidigt sein oder willst Du einfach nicht? :-)


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg480554
Datum01.05.2008 20:3843126 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerNur wäre das wieder ein Gerät, das ich (nur für diesen eienen Einsatzzweck) zusätzlich beschaffen, transportieren und vorhalten müßte.

Nö, wir haben das Gerät auch wegen Behelfsleitplanken im Baustellenbereich, die kann man damit entriegeln und muss sie dann verschieben. Das Rabbit-Tool ist als hydraulisches Rettungsgerät bei anderen Problemstellungen auch verwendbar.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg480555
Datum01.05.2008 20:3843118 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannHey, Christian, was mir gerade auffällt. Du antwortest schon auf tagesaktuelle Beiträge aber meine Frage aus dem BF FF-Thread hast Du mir noch nicht beantwortet! Muss ich jetzt beleidigt sein oder willst Du einfach nicht? :-)

Laß mich mal Tag für Tag langsam zurück arbeiten. 4 Tage nicht im www, da sammelt sich eine Menge Holz an ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorHage8n V8., Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg480569
Datum01.05.2008 22:0243195 x gelesen
Hallo,

hättet Ihr mal was gesagt, dann hätte ich auch eine Bitte von Josef von vor einem Jahr erfüllen können. Ich hab da noch was von einer Bumm-Fix-Vorführung im Kopf. Da hättet Ihr ja das passende Objekt gehabt und es wäre nicht so weit von Neuhausen entfernt gewesen....


Gruß!
Hagen

Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder, sie ist nicht unbedingt identisch mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg480570
Datum01.05.2008 22:0643155 x gelesen
Geschrieben von Hagen VollrathIch hab da noch was von einer Bumm-Fix-Vorführung im Kopf. Da hättet Ihr ja das passende Objekt gehabt und es wäre nicht so weit von Neuhausen entfernt gewesen....


Diese Idee hatte ich durchaus auch. Leider stand uns das Objekt nicht auf die Dauer planbar zur Verfügung, daß ich diese Maßnahmen mit einem entsprechenden Vorlauf in eine Ausbildung einbinden konnte.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen480615
Datum02.05.2008 09:4543252 x gelesen
Moinsen,

Geschrieben von Josef Mäschle
Geschrieben von Schindler Mike
Gibts da keine Hilfsmittel?

...

c)


Das Teil zu c) ist in der Fläche (leider) nicht mehr so schnell verfügbar ..... :-(

Gruß, Sven


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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP480736
Datum02.05.2008 19:3243143 x gelesen
och ich würd auch was gebrauchtes nehmen...


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 26.04.2008 13:25 Adol7f H7., Rosenheim
 26.04.2008 13:33 Dan 7B., Grünwald b.München
 26.04.2008 13:35 Dani7el 7H., Schriesheim
 26.04.2008 16:45 Chri7sto7f S7., Vilseck
 26.04.2008 17:07 Dani7el 7H., Schriesheim
 26.04.2008 17:28 Chri7sto7f S7., Vilseck
 26.04.2008 17:44 Dani7el 7H., Schriesheim
 26.04.2008 20:38 Juli7an 7H., Stemwede
 26.04.2008 20:53 Axel7 S.7, Remscheid
 26.04.2008 13:36 ., Kirchheim unter Teck
 26.04.2008 13:49 Adol7f H7., Rosenheim
 26.04.2008 13:53 Dani7el 7H., Schriesheim
 26.04.2008 14:24 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 26.04.2008 14:27 Dani7el 7H., Schriesheim
 26.04.2008 14:32 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 26.04.2008 14:34 Dani7el 7H., Schriesheim
 26.04.2008 18:26 Tobi7as 7Jos7ef 7R., Bad Tölz
 26.04.2008 18:28 Dani7el 7H., Schriesheim
 27.04.2008 16:51 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 27.04.2008 19:20 Manf7red7 K.7, Löwenstein
 27.04.2008 21:12 Chri7sto7f S7., Vilseck
 30.04.2008 00:02 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 30.04.2008 00:28 Diet7mar7 R.7, Essen
 30.04.2008 13:50 Adol7f H7., Rosenheim
 30.04.2008 17:23 Chri7sti7an 7F., Wernau
 30.04.2008 18:38 ., Bockenheim
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 30.04.2008 20:35 ., Bockenheim
 30.04.2008 20:42 Chri7sto7f S7., Vilseck
 30.04.2008 21:15 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
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 30.04.2008 22:13 Axel7 S.7, Remscheid
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 01.05.2008 17:04 ., Speyer
 01.05.2008 17:09 ., Bad Hersfeld
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 01.05.2008 17:50 ., Speyer
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 01.05.2008 20:22 ., Bad Hersfeld
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 01.05.2008 20:29 Chri7sti7an 7F., Wernau
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 01.05.2008 19:47 ., Speyer
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 01.05.2008 19:37 Jose7f M7., Bad Urach
 01.05.2008 19:43 Chri7sti7an 7F., Wernau
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 02.05.2008 09:45 Sven7 B.7, Peine
 02.05.2008 19:32 ., Speyer
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 01.05.2008 20:17 Dani7el 7H., Schriesheim
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 01.05.2008 20:24 ., Speyer
 30.04.2008 21:37 Mart7in 7S., Lübau
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