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ThemaErsatzdienst bei der Feuerwehr möglich???6 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
 
AutorVoig8ht 8B., stadthagen / niedersachsen479055
Datum22.04.2008 17:396068 x gelesen
Guten Tag

Ich bin im Begriff nachdem Abitur, welches ich dieses jahr (hoffentlich) abschließe eine duale Ausbildung zu machen.
Sofern ich nun nach der Ausbildung den Zivildienst antreten muss, kann ich diesen tatsächlich neben dem Job z.B bei der Feuerwehr (auch bei der freiwilligen örtlichen Feuerwehr) ableisten?
Wäre ja blöd wenn ich nach der Ausbildung wieder ein Jahr ausm Beruf gerissen wäre,
Danke

Ben


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AutorMark8us 8B., Heimstetten / Bayern479057
Datum22.04.2008 17:474494 x gelesen
Das kommt auf die Feuerwehr drauf an, wie groß sie ist, welchen Bedarf sie hat und in wie weit sie dich brauchen können, bist du schon länger in der Fw dann red doch mit dem Wehrleiter, wenn du noch nicht in der Fw bist werden wohl wenige Chancen bestehn.

Aber normalerweise leistet man den Wehrdienst ja direkt nach dem Abitur ab.


Gruß Markus


www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München)

www.feuerwehr-webportal.de

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AutorPatr8ick8 B.8, Schorndorf / Baden-Württemberg479059
Datum22.04.2008 17:494437 x gelesen
Hallo,

Richtig, eine Verpflichtung bei der Freiwilligen Feuerwehr auf (aktuell) 6 Jahre ersetzt dir deinen Wehrdienst.

Quelle: Fragebogen zur Musterungsvorbereitung KWE Schw. Gmünd
5. Ich bin bereits auf mindestens 6 Jahre im Zivil- oder Katastrophenschutz verpflichtet.

Am besten einfach mal bei deiner örtlichen Feuerwehr nachfragen, die sollten weitere Informationen für dich haben.

Gruß
Patrick


ICQ: 221-374-525
www.feuerwehr-schorndorf.de

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AutorStef8an 8C., Konstanz / Baden479060
Datum22.04.2008 17:494431 x gelesen
Guckst Du mal hier:
In Deutschland kann man sich vor Vollendung des 23. Lebensjahres bei verschiedenen Organisationen zur Mitwirkung im Zivil- oder Katastrophenschutz nach § 13a Wehrpflichtgesetz bzw. nach § 14 Zivildienstgesetz verpflichten. Die Verpflichtungszeit beträgt sechs Jahre.
oder du guckst hier:
§§ 13 a Wehrpflichgesetz (WPflG) beziehungsweise Zivildienstgesetz (ZDG) eröffnen den Wehrpflichtigen die Möglichkeit ihre staatsbürgerliche Verpflichtung nach Art. 12 a in anderer Form zu erfüllen, nämlich selbstverpflichtet auf mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz.

Am besten Du fragst einfach bei Deiner zuständigen Feuerwehr nach.


www.fwnetz.de


ALLES WAS ICH SCHREIBE IST AUSSCHLIESSLICH MEINE PRIVATE MEINUNG!

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AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW479081
Datum22.04.2008 18:554488 x gelesen
Hallo,

deine Frage ist zweideutig, den Zivildienst kann man nur bei einer anerkannten Zivildienststelle ableisten (dauert zur Zeit 9 Monat). Falls du den Ersatzdienst z.B. Katastrophenschutz meinst (dauert zur Zeit 6 Jahre) ist das bei vorliegen der Voraussetzungen u. a. Einverständnis der entsprechenden Behörden möglich wenn man die Altersgrenze von 23 Jahren noch nicht erreicht hat.

Falls du bereits Mitglied einer Feuerwehr bist wendest du dich am besten dort an die Führung, die können dir bestimmt weiterhelfen.

mfG
Hilmar


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen479086
Datum22.04.2008 19:304389 x gelesen
Hallo,

Zivildienst geht nicht neben der Berufstätigkeit, das ist eine Vollzeittätigkeit, genau wie Wehrdienst auch.
Was du meinst, ist Mitwirkung im KatS. Dazu fragst du entweder deine örtlich zuständige Feuerwehr bzw. die netten Damen und Herren vom Ordnungsamt des LK Schaumburg. Telefonnummern und Ansprechpartner findest du hier.

Für weitere Auskünfte stehe ich dir gerne per PN zur Verfügung. Mir sind einige der Schaumburger Kollegen recht gut bekannt.

Grüße

Micha


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 22.04.2008 17:39 Voig7ht 7B., stadthagen
 22.04.2008 17:47 Mark7us 7B., Heimstetten
 22.04.2008 17:49 Patr7ick7 B.7, Schorndorf
 22.04.2008 17:49 Stef7an 7C., Konstanz
 22.04.2008 18:55 Hilm7ar 7K., Köln
 22.04.2008 19:30 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
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