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Thema | Ersatzdienst bei der Feuerwehr möglich??? | 6 Beträge | |||
Rubrik | Katastrophenschutz | ||||
Autor | Voig8ht 8B., stadthagen / niedersachsen | 479055 | |||
Datum | 22.04.2008 17:39 | 6068 x gelesen | |||
Guten Tag Ich bin im Begriff nachdem Abitur, welches ich dieses jahr (hoffentlich) abschließe eine duale Ausbildung zu machen. Sofern ich nun nach der Ausbildung den Zivildienst antreten muss, kann ich diesen tatsächlich neben dem Job z.B bei der Feuerwehr (auch bei der freiwilligen örtlichen Feuerwehr) ableisten? Wäre ja blöd wenn ich nach der Ausbildung wieder ein Jahr ausm Beruf gerissen wäre, Danke Ben | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 479057 | |||
Datum | 22.04.2008 17:47 | 4494 x gelesen | |||
Das kommt auf die Feuerwehr drauf an, wie groß sie ist, welchen Bedarf sie hat und in wie weit sie dich brauchen können, bist du schon länger in der Fw dann red doch mit dem Wehrleiter, wenn du noch nicht in der Fw bist werden wohl wenige Chancen bestehn. Aber normalerweise leistet man den Wehrdienst ja direkt nach dem Abitur ab. Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) www.feuerwehr-webportal.de | |||||
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Autor | Patr8ick8 B.8, Schorndorf / Baden-Württemberg | 479059 | |||
Datum | 22.04.2008 17:49 | 4437 x gelesen | |||
Hallo, Richtig, eine Verpflichtung bei der Freiwilligen Feuerwehr auf (aktuell) 6 Jahre ersetzt dir deinen Wehrdienst. Quelle: Fragebogen zur Musterungsvorbereitung KWE Schw. Gmünd 5. Ich bin bereits auf mindestens 6 Jahre im Zivil- oder Katastrophenschutz verpflichtet. Am besten einfach mal bei deiner örtlichen Feuerwehr nachfragen, die sollten weitere Informationen für dich haben. Gruß Patrick ICQ: 221-374-525 www.feuerwehr-schorndorf.de | |||||
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Autor | Stef8an 8C., Konstanz / Baden | 479060 | |||
Datum | 22.04.2008 17:49 | 4431 x gelesen | |||
Guckst Du mal hier:In Deutschland kann man sich vor Vollendung des 23. Lebensjahres bei verschiedenen Organisationen zur Mitwirkung im Zivil- oder Katastrophenschutz nach § 13a Wehrpflichtgesetz bzw. nach § 14 Zivildienstgesetz verpflichten. Die Verpflichtungszeit beträgt sechs Jahre. oder du guckst hier: §§ 13 a Wehrpflichgesetz (WPflG) beziehungsweise Zivildienstgesetz (ZDG) eröffnen den Wehrpflichtigen die Möglichkeit ihre staatsbürgerliche Verpflichtung nach Art. 12 a in anderer Form zu erfüllen, nämlich selbstverpflichtet auf mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz. Am besten Du fragst einfach bei Deiner zuständigen Feuerwehr nach. www.fwnetz.de ALLES WAS ICH SCHREIBE IST AUSSCHLIESSLICH MEINE PRIVATE MEINUNG! | |||||
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Autor | Hilm8ar 8K., Köln / NRW | 479081 | |||
Datum | 22.04.2008 18:55 | 4488 x gelesen | |||
Hallo, deine Frage ist zweideutig, den Zivildienst kann man nur bei einer anerkannten Zivildienststelle ableisten (dauert zur Zeit 9 Monat). Falls du den Ersatzdienst z.B. Katastrophenschutz meinst (dauert zur Zeit 6 Jahre) ist das bei vorliegen der Voraussetzungen u. a. Einverständnis der entsprechenden Behörden möglich wenn man die Altersgrenze von 23 Jahren noch nicht erreicht hat. Falls du bereits Mitglied einer Feuerwehr bist wendest du dich am besten dort an die Führung, die können dir bestimmt weiterhelfen. mfG Hilmar | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 479086 | |||
Datum | 22.04.2008 19:30 | 4389 x gelesen | |||
Hallo, Zivildienst geht nicht neben der Berufstätigkeit, das ist eine Vollzeittätigkeit, genau wie Wehrdienst auch. Was du meinst, ist Mitwirkung im KatS. Dazu fragst du entweder deine örtlich zuständige Feuerwehr bzw. die netten Damen und Herren vom Ordnungsamt des LK Schaumburg. Telefonnummern und Ansprechpartner findest du hier. Für weitere Auskünfte stehe ich dir gerne per PN zur Verfügung. Mir sind einige der Schaumburger Kollegen recht gut bekannt. Grüße Micha | |||||
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