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ThemaG 26.3 UNTERSUCHUNG31 Beträge
RubrikAtemschutz
Infos:
  • GOÄ BG-Grundsätze (Ziffer 29)
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge für Atemschutzgeräteträger im Feuerwehrdienst
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    Autorchri8sti8an 8f., bottrop / nrw478947
    Datum22.04.2008 12:0215642 x gelesen
    Hallo,ich hab folgendes Problem.Seit Dezember letzten Jahres warte ich auf die Ärztliche Atemschutzuntersuchung die bei mir nach 3 Jahren wieder fällig ist.Mitte März hatte ich dann einen Termin der einen Tag vorher wegen Erkrankung des Arztes abgesagt wurde,man könne mir keinen neuen Termin nennen aber es wird dauern wurde mir noch ausgerichtet.Seit Dezember kann ich weder an Einsätzen,Übungen oder an der Atemschutzübungsstrecke teilnehmen die bei uns 2 mal jährlich Pflicht ist.Demnächst finden auch Lehrgänge statt an denen ich auch nicht ohne neue Ärztliche Untersuchung teilnehmen darf und ich bekomme nirgendwo eine zufriedenstellende Antwort.Ich würde gern mal eure Meinungen oder hilfreiche Tipps wissen.Danke im vorraus!


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern478949
    Datum22.04.2008 12:0513312 x gelesen
    Wie wärs mit nem anderen Arzt???


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen478954
    Datum22.04.2008 12:0713173 x gelesen
    Gibt´s keinen anderen Arzt bei Euch in der Nähe, der dazu ermächtigt ist?!

    Dann da hinfahren und die zusätzlichen Fahrtkosten von der Gemeinde/Stadt erstatten lassen.

    Die brauchen schließlich ja auch eine leistungsfähige Feuerwehr. Und es betrifft und den Aussagen zu Folge ja sicher nicht nur dich alleine....


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff


    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    Autorchri8sti8an 8f., bottrop / nrw478956
    Datum22.04.2008 12:0813233 x gelesen
    Würd ich ja gern aber mir wurde gesagt ich dürfe nur zum Amtsarzt im Gesundheitsamt und nur der ist dafür zuständig.


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen478958
    Datum22.04.2008 12:1113096 x gelesen
    Geschrieben von christian farin
    Würd ich ja gern aber mir wurde gesagt ich dürfe nur zum Amtsarzt im Gesundheitsamt und nur der ist dafür zuständig.
    Wer sagt das?! Die Stadt/Gemeinde?!
    Dann können die Dir sicher auch einen "Ersatzarzt" nennen. Sicher bist Du nicht der einzige, bei dem die G26 wieder fällig ist.

    Und so wie Du´s nun darstellst wird ja wohl z.Z. niemand untersucht und dann hätte man bei Euch ein "kleines" Problem.....


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff


    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
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    AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen478959
    Datum22.04.2008 12:1113126 x gelesen
    Herzlich Willkommen im Forum.

    Ich würde an deiner Stelle erst mal mit deinem WF/LdF sprechen mit der Bitte mir einen weiteren Arzt zu benennen, der die Untersuchung machen darf und auch im Anschluß von der Gemeinde/Stadt bezahlt wird.


    Gruß Michael

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen478960
    Datum22.04.2008 12:1313188 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannDann da hinfahren und die zusätzlichen Fahrtkosten von der Gemeinde/Stadt erstatten lassen.

    Das geht nur, wenn der LdF das abgenickt hat - könnte ja sein , daß der Arzt dreifach so teuer ist...

    Ball an die Führung rollen lassen - soll das Stadtgesundheitsamt eine schnelle kompetente Lösung finden....


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    Autorchri8sti8an 8f., bottrop / nrw478963
    Datum22.04.2008 12:2313088 x gelesen
    Das hab ich schon alles getan aber mein WF kann mir nicht helfen weil die Anordnung halt von der Stadt kommt und er vermutet dass es echt dauern wird da erst mal die liegengebliebene Arbeit gemacht werden muss und die Berufsfeuerwehr erst mal vorrang hat


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern478965
    Datum22.04.2008 12:2813119 x gelesen
    Geschrieben von Lüder Pottkönnte ja sein , daß der Arzt dreifach so teuer ist...


    Das dürfte eigentlich nicht der Fall sein.
    Denn bei den Grundsätzen muß sich der Arzt an einen Kostenschlüssel halten.


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    AutorGreg8or 8G., Mannheim / BaWü478968
    Datum22.04.2008 12:3013012 x gelesen
    Hi,
    wenn er nur was "vermutet", dann unterstelle ich mal, dass er noch nicht nachgehakt hat...
    Wende dich mal (zusammen mit anderen, die auch "fällig" sind, frag mal bei deinen Grundlehrgangkollegen rum) an die Amtsleitung.

    Gregor


    ---
    Alles was ich hier schreibe, kommt nur aus meinem Kopf
    Gregor Gehrke
    FF Mannheim, Abt. Feudenheim
    http://www.ff-feudenheim.de

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    AutorJan 8V., Flöha / Sachsen478970
    Datum22.04.2008 12:3413176 x gelesen
    Hallo

    Er ist bestimmt nicht der Einzige Amtsarzt bei euch du kannst dich im nächsten Krankenhaus oder Ärztehaus informieren wer noch die Qualifikation dafür hat Normalweise hat jede größere Stadt mehre Amtsarzte

    Ansonsten gibt’s da nur ein 11880 ;-)


    Dies ist meine Private Meinung und nicht die meiner Feuerwehr !

    Mit Kameradschaftlichen Gruß J.Vogler

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    Autorchri8sti8an 8f., bottrop / nrw478971
    Datum22.04.2008 12:3812971 x gelesen
    Also nachgehakt hat er laut eigener Aussage aber er vermutet halt nur dass es wirklich dauern wird.Er sagt mehr als fragen geht halt nicht.Und die Amtsleitung sagt halt dass gleiche aber so eher nach dem Motto (ohne dich wird dass feuer auch gelöscht)Ausser mir ist im moment leider keiner auch fällig da es auch die Untersuchung nach 3 jahren ist und nicht die vom Grundlehrgang


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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen478974
    Datum22.04.2008 12:4712948 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Alexander HorcherDas dürfte eigentlich nicht der Fall sein.
    Denn bei den Grundsätzen muß sich der Arzt an einen Kostenschlüssel halten.


    trotzdem wird man die Kommune kaum zwingen können, die Kosten für einen beliebigen Arzt zu tragen, wenn sie einen speziellen bestimmt hat. Wenn der "Chef" sagt, dass nur der eine das macht, dann macht das eben nur der eine...


    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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    AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg478977
    Datum22.04.2008 12:5313073 x gelesen
    Salü Christian,

    Geschrieben von christian farinda es auch die Untersuchung nach 3 jahren ist und nicht die vom Grundlehrgang

    Die G26-Untersuchung ist immer die Gleiche - oder täuscht mich da meine Erinnerung?


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorJan 8V., Flöha / Sachsen478979
    Datum22.04.2008 12:5912948 x gelesen
    Hallo

    Ja eigentlich schon nur von Arzt zu Arzt gibt es da unterschiedliche Abläufe und wie ich gehört habe wird bei einigen es sehr einfach gestaltet .

    Was nicht immer ein Vorteil ist so nach dem Motto da hast du deinen Stemple .


    Dies ist meine Private Meinung und nicht die meiner Feuerwehr !

    Mit Kameradschaftlichen Gruß J.Vogler

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    Autorchri8sti8an 8f., bottrop / nrw478985
    Datum22.04.2008 13:1613081 x gelesen
    Jallo Jochen,ja du hast recht.ich hatte dass nur dewegen geschrienem weil mich jemand gefragt hat ob ich nicht meine Kameraden aus dem Grundlehrgang fragen kann.


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    AutorGreg8or 8G., Mannheim / BaWü478986
    Datum22.04.2008 13:2013728 x gelesen
    Das hab ich gesagt, da ja die vermutlich auch im gleichen Zeitraum wie du fällig sind, aber egal.


    ---
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    Gregor Gehrke
    FF Mannheim, Abt. Feudenheim
    http://www.ff-feudenheim.de

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    Autorchri8sti8an 8f., bottrop / nrw478989
    Datum22.04.2008 13:2612972 x gelesen
    Ach so.Sorry ich hatte vergessen zu sagen dass ich aus einer anderen Stadt hinzugezogen bin und deswegen kann ich keine Grundlehrgangskameraden fragen


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    AutorJens8 M.8, Kreis Herford / NRW478992
    Datum22.04.2008 13:3213519 x gelesen
    Geschrieben von Michael TiedemannIch würde an deiner Stelle erst mal mit deinem WF/LdF sprechen mit der Bitte mir einen weiteren Arzt zu benennen, der die Untersuchung machen darf und auch im Anschluß von der Gemeinde/Stadt bezahlt wird.

    Eventuelle Mehrkosten bei einem anderen Arzt wird man idR selber zahlen müssen...
    obwohl hier nach GMV sich so etwas anbieten würde um das ganze wieder ans Laufen zu bekommen...
    naja, man kennt bis jetzt nur eine Aussage und Sichtweise zu dieser Sache.

    Ansonsten siehe:
    http://www.atemschutzunfälle.de/gesundheit.htm#DieG26
    Ab Seite 3 - Punkt 6) Häufige Fragen.


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    AutorRain8er 8H., Eppstein / Hessen479000
    Datum22.04.2008 13:4813203 x gelesen
    Hallo,

    ggf. kannst du auch selbst erstmal schauen welcher E-Arzt (Ermächtigte Ärzte) noch in deiner Nähe ist und deinem Wehrführer vorschlagen das es auch Alternativen gibt.

    Wir haben es bei uns derzeit 3 Ärzte bei denen sich unser FA selbstständig Termine machen können und die Gemeinde die Kosten ohne weiteres Übernimmt. Somit gibt es auch keine Abhängigkeit von einem Arzt falls der mal ausfällt, bzw. nur sehr späte Termine anbieten kann.

    Eine online suche nach E-Ärzten findest du hier:

    http://www.hvbg-service.de/cgi-bin/suche_ea

    Viele Grüße
    Rainer


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    AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen479008
    Datum22.04.2008 14:3612933 x gelesen
    Hallo,

    da kann ich mich Rainer nur anschließen.
    Wir haben zwar einen Hauptarzt, aber bei manch Kameraden passt es halt nicht immer. IMo haben wir auch die Auswahl zu 2 oder 3 Ärzten.
    Und wie schon geschrieben wurde, die Stadt/Gemeinde hat im Endeffekt dafür zu sorgen, das die FM einsatztauglich sind. Denke, da sollte es auf 10€ nicht ankommen, _wenn_ die Preise abweichen.


    MkG
    Patricia

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen479009
    Datum22.04.2008 14:4013022 x gelesen
    Einfache Lösung:

    Die Stadt möchte, daß du Tätigkeiten wahrnimmst für die du eine Untersuchung nach G26.3 brauchst - dann soll sie dir mitteilen wann du wo zu sein hast.

    Kann oder will die Stadt das nicht, so kannst du halt die entsprechenden Tätigkeiten nicht durchführen. Und solltest du kein Einzelfall sein, so wird nach und nach -bis zu dem Moment wo man seitens der Stadt tätig wird- keiner mehr diese Tätigkeiten durchführen können.

    MkG
    marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen479070
    Datum22.04.2008 18:1212953 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Jochen PetzingerDie G26-Untersuchung ist immer die Gleiche - oder täuscht mich da meine Erinnerung?

    Jein. Aber, wenn, dann ist die Erstuntersuchung eher noch aufwändiger (röntgen usw). Insofern würde eine Wiederholung der Erstuntersuchung keine Nachteile mit sich bringen. Okay.. ne Mark fuffzich teurer und etwas aufwändiger wegen der Röntgerei. Aber die kann man ja weglassen, wenn nicht gebraucht ;)

    Das Problem nicht verstehende Grüße


    Ingo


    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    www.atemschutzunfaelle.eu

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorJürg8en 8L., Kreiensen / Nds.479075
    Datum22.04.2008 18:3513133 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Alexander Horcher:

    Das dürfte eigentlich nicht der Fall sein.
    Denn bei den Grundsätzen muß sich der Arzt an einen Kostenschlüssel halten.


    Falsch, mit einführung des Euro sind die Kommunen verpflichtet, die Kosten für derartige Untersuchungen mit dem/den jeweiligen Arzt/Ärzten selbst zu verhandeln.

    Ich gebe dir recht, der Kostenschlüssel kann dafür herangezogen werden, stellt aber nur eine Empfehlung dar.

    Es kann also schon sein, das ein anderer Arzt welcher die Untersuchung macht locker mal 50,- € teurer ist, da er keine kostenbindung mit der Kommune hat.

    Und wenn wie im vorliegenden Fall die Kommune sagt nur bei diesem Arzt, dann geht das auch nur dort.

    Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, das in Bottrop nur ein Arzt im Gesundheitsamt arbeitet oder ?


    Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche meinung und ist nicht die meiner Feuerwehr.

    MKG
    Jürgen Linne

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern479077
    Datum22.04.2008 18:3913167 x gelesen
    Hallo!
    Geschrieben von Jürgen LinneFalsch, mit einführung des Euro sind die Kommunen verpflichtet, die Kosten für derartige Untersuchungen mit dem/den jeweiligen Arzt/Ärzten selbst zu verhandeln.

    Was hat denn die Einführung des Euro damit zu tun. Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht so ganz.

    Ausschlaggebend ist doch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die lässt dem Arzt natürlich einen gewissen Spielraum... genau wie ja auch die Richtlinien zur G 26.3 bei bestimmten Punkten nicht exakt festlegen, wie eine bestimmte Untersuchung abzulaufen hat.


    Grüße
    Magnus

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    Autorchri8sti8an 8f., bottrop / nrw479098
    Datum22.04.2008 21:5012901 x gelesen
    Doch es gibt leider zumindest für den bereich Bottrop nur eine einzige Ärztin,hatte grad Übungsabend und hab dort meinen WF noch einmal hinreichend befragt


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    AutorJürg8en 8L., Kreiensen / Nds.479136
    Datum23.04.2008 08:4613158 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Magnus Hammerl:

    Was hat denn die Einführung des Euro damit zu tun. Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht so ganz.

    Mit einführung des € haben die Unfallkassen ihre empfehlung das eine Untersuchung nach G 26.3 max. ... DM kosten darf zurück gezogen und die Kommunen aufgefordert die Kostensätze selbst mit entsprechenden Ärzten zu verhandeln.


    Geschrieben von Magnus Hammerl:

    Ausschlaggebend ist doch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die lässt dem Arzt natürlich einen gewissen Spielraum... genau wie ja auch die Richtlinien zur G 26.3 bei bestimmten Punkten nicht exakt festlegen, wie eine bestimmte Untersuchung abzulaufen hat.

    Das kann ich nun nicht nachvollziehen, welche meinst du da genau?


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    MKG
    Jürgen Linne

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern479157
    Datum23.04.2008 12:1912949 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen LinneDas kann ich nun nicht nachvollziehen, welche meinst du da genau?

    Die hier
    Je nachdem wie "genau" die Körperliche Unterschung ausfällt (eine spezielle Krankheitsgeschichte kann auch spezielle Untersuchungen erfordern und die Tauglichkeit festzustellen...), können diese auch abgerechnet werden


    Grüße
    Magnus

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    AutorJürg8en 8L., Kreiensen / Nds.479164
    Datum23.04.2008 13:2013283 x gelesen
    Hallo,


    Markus du beziehst dich dabei auf die allgemeine Gebührenordnung, dir ist schon bekannt, daß es für die Abrechnung der Untersuchung nach BG-Grundsätzen eine gesonderte Abrechnungstabelle gibt?

    GOÄ BG-Grundsätze (Ziffer 29)

    Diese kommt z.B. bei uns zur anwendung, die Kosten für die G26 Untersuchungen findest du auf Seite 7.

    Sollten zur feststellung der AGT-Tauglichkeit noch andere Untersuchungen notwendig werden, sind diese vorher mit der Kommune ab zuklären. Sollte diese dann ablehnen kann der/die Betreffende kein AGT sein/werden.

    Neu hin zu kommt dann jetzt noch der Bluttest, kosten hierfür kann ich dir momentan nicht nennen.


    Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche meinung und ist nicht die meiner Feuerwehr.

    MKG
    Jürgen Linne

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    AutorJürg8en 8L., Kreiensen / Nds.479207
    Datum23.04.2008 15:5312909 x gelesen
    Noch was vergessen!

    Gerade für Bayern gibt es eine erklärende schrift vom Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband, wo die Untersuchungen exakt beschrieben sind.

    Quelle hab ich im Threadcontainer hinterlegt.


    Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche meinung und ist nicht die meiner Feuerwehr.

    MKG
    Jürgen Linne

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern479238
    Datum23.04.2008 18:1512931 x gelesen
    Hallo Jochen ;-)

    danke für die Infos.


    Grüße
    Magnus

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     22.04.2008 12:02 chri7sti7an 7f., bottrop
     22.04.2008 12:05 ., Neuburg
     22.04.2008 12:08 chri7sti7an 7f., bottrop
     22.04.2008 12:11 Lars7 T.7, Oerel
     22.04.2008 12:34 ., Flöha
     22.04.2008 12:07 Lars7 T.7, Oerel
     22.04.2008 12:13 Lüde7r P7., Kelkheim
     22.04.2008 12:28 ., Neuburg
     22.04.2008 12:47 Math7ias7 Z.7, Offenbach
     22.04.2008 18:35 Jürg7en 7L., Kreiensen
     22.04.2008 18:39 Magn7us 7H., Pöttmes
     23.04.2008 08:46 Jürg7en 7L., Kreiensen
     23.04.2008 12:19 Magn7us 7H., Pöttmes
     23.04.2008 13:20 Jürg7en 7L., Kreiensen
     23.04.2008 15:53 Jürg7en 7L., Kreiensen
     23.04.2008 18:15 Magn7us 7H., Pöttmes
     22.04.2008 21:50 chri7sti7an 7f., bottrop
     22.04.2008 12:11 Mich7ael7 T.7, Butzbach
     22.04.2008 12:23 chri7sti7an 7f., bottrop
     22.04.2008 12:30 Greg7or 7G., Mannheim
     22.04.2008 12:38 chri7sti7an 7f., bottrop
     22.04.2008 12:53 Joch7en 7P., Mannheim
     22.04.2008 12:59 ., Flöha
     22.04.2008 13:16 chri7sti7an 7f., bottrop
     22.04.2008 13:20 Greg7or 7G., Mannheim
     22.04.2008 13:26 chri7sti7an 7f., bottrop
     22.04.2008 18:12 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     22.04.2008 13:32 Jens7 M.7, Kreis Herford
     22.04.2008 13:48 Rain7er 7H., Eppstein
     22.04.2008 14:36 Patr7ici7a K7., Kelkheim
     22.04.2008 14:40 ., Bad Hersfeld
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