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ThemaBrandsicherheitswachen in Zelten6 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorSeba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW478388
Datum19.04.2008 15:227535 x gelesen
Hallo,

kann mir jemand sagen, ob es eine Vorschrift in NRW gibt aus der hervorgeht ab welcher Anzahl von Besuchern bzw ab welcher Zeltgröße eine Brandsicherheitswache zu stellen ist.

Ich finde es besonders erschreckend in Schützenfestzelten, da dort eine große Anzahl von Besuchern potentiell gefärdet sind, alles aus Holz ist und die Tische mit Papiertischdecken belegt sind.

Ich würd mich freuen wenn jemand der im VB bewandert ist sich dazu Äußern könnte.


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AutorMart8in 8M., Wuppertal / NRW478389
Datum19.04.2008 15:315571 x gelesen
Hallo,
das wird meines Wissens beim TM I oder II gelehrt, spätestens aber beim Truppführer... Kann Dir das aer aus dem Kopf heraus nicht genau sagen ab wann eine BSW gestellt werden muss, dazu müsste ich in meinen Lergangsunterlagen nachschlagen..

MfG Martin


Das ist meine Private Meinung und nicht die Meines Löschzuges/meiner Wehr

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW478390
Datum19.04.2008 15:345520 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Martin Marquardtdas wird meines Wissens beim TM I oder II gelehrt, spätestens aber beim Truppführer

Wirklich? Ab wann eine Brandsicherheitswache angeordnet wird kann der Feuerwehr doch eigentlich egal sein oder nicht? Die Feuerwehr hält eine BSW, wenn die Ordnungsbehörde/Ordnungsamt diese anordnet.

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorLutz8 W.8, Düren/ Wien / NRW478391
Datum19.04.2008 15:435372 x gelesen
Hallo zusammen,

Eigentlich ist es so dass bei bestuhlten Zelten grundsätzlich ab 1500 Personen eine Brandsicherheitswache zu stellen ist. Es kann aber auch von verschiedenen Faktoren abhängig gemacht werden. Ist eine Bühne im Zelt, gilt genau wie in Hallen oder Gebäuden ab bestimmter Bühnengröße, ist ein SWD vorgeschrieben. Sollten in irgendeiner Weise Handlungen mit offenem Feuer stattfinden oder Pyrotechniche Artikel eingestzt werden gillt auch dann dass ein SWD anwesend sein muss. Grundsätzlich aber mal in der Versammlungsstättenverordnung NRW schauen da gibt es einen Anhang für fliegende Bauten. Die Entscheidung über Stellung einer Brandsicherheitswache, deren Art und Umfang obliegt aber letztendlich der Brandschutzdieststelle, sprich dem VB der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorDan 8B., Grünwald b.München / Bayern478392
Datum19.04.2008 15:455287 x gelesen
Jep so isses.

Der Veranstalter meldet die Veranstaltung bei der zuständigen Verwatlung an, dann geht der Antrag durch sämtliche abteilungen unter anderem dann auch den VB der örtlichen Behörden und da wird dann entschieden ob eine SIWA erforderlich ist oder nicht.


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AutorJürg8en 8H., Jülich / NRW478394
Datum19.04.2008 15:555301 x gelesen
Hallo,

schau mal hier unter Punkt 6.5

Gruß
Jürgen


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 19.04.2008 15:22 Seba7sti7an 7K., Haltern am See
 19.04.2008 15:31 Mart7in 7M., Wuppertal
 19.04.2008 15:34 Juli7an 7H., Stemwede
 19.04.2008 15:43 Lutz7 W.7, Düren/ Wien
 19.04.2008 15:45 Dan 7B., Grünwald b.München
 19.04.2008 15:55 Jürg7en 7H., Jülich
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