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ThemaFwDV 3- Ergänzung Einheiten im Hilfeleistungseinsatz13 Beträge
Rubrikneue FwDV´s
 
AutorMarc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg477912
Datum16.04.2008 18:5813960 x gelesen
Hallo.

Gibt's die FwDV 3 mit Ergänzung Hilfeleistung schon irgendwo zum Nachlesen?
Heute per Newsletter LSTE bekommen:
"Die Feuerwehren im Land Brandenburg werden hiermit angewiesen, nach der Ergänzung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 - Einheiten im Hilfeleistungseinsatz zu verfahren.Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 13/1 wird mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.

"

MFG
Marc Wille


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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen477914
Datum16.04.2008 19:119615 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marc WilleGibt's die FwDV 3 mit Ergänzung Hilfeleistung schon irgendwo zum Nachlesen?
klick


Gruß
Markus

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz477916
Datum16.04.2008 19:419504 x gelesen
Welchen Hintergrund hat es eigentlich, daß man versucht, alles zentral in der FwDV 3 zu bündeln? Daß man Gruppe und Staffel zusammengefasst hat, verstehe ich ja noch. Was sich mir nicht erschloßen hat, war das Abschaffen einer speziellen FwDV für den Zug im Löscheinsatz. Nun aber auch noch die technische Hilfe mit in die FwDV 3 hineinzunehmen verstehe ich gar nicht.
Aber da sich ja (hoffentlich) Menschen mit mehr Sachverstand als ich darüber Gedanken gemacht haben, welche Intention verfolgt man mit dieser Zusammenfassung?


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AutorSilv8io 8B., Herzberg / Brandenburg477929
Datum16.04.2008 20:109453 x gelesen
Ich denke, wir sollten jetzt wirklich erstmal abwarten bis die neue FwDV 3 auch für uns sichtbar wird. Denn erstaunlich ist ja das die FwDV 13/1 mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt ist, aber die neue FwDV 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz noch nicht mal veröffentlicht ist.
Hier nochmal an alle soltte sie irgendwo lesbar sein dann hier bescheid geben.
mfg


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW477934
Datum16.04.2008 20:169310 x gelesen
Geschrieben von Steffen WenzDaß man Gruppe und Staffel zusammengefasst hat, verstehe ich ja noch. Was sich mir nicht erschloßen hat, war das Abschaffen einer speziellen FwDV für den Zug im Löscheinsatz. Nun aber auch noch die technische Hilfe mit in die FwDV 3 hineinzunehmen verstehe ich gar nicht.

ich auch nicht - und das war dann auch der Grund, warum wir die SERs in der bekannten Weise so veröffentlicht haben (inkl. Vorwort, in dem erklärt wird, wie wir überhaupt dahin gekommen sind und warum die FwDV "3" künftig besser wohl "Allgemeines zum Fw-Einsatz" genannt) dafür nicht reicht...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen477940
Datum16.04.2008 20:349212 x gelesen
Hallo,

schau mal auf den Beitrag des Kollegen Groß von vorhin. Da wird ein Link zum IdF NRW genannt.

Grüße

Micha


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AutorBenj8ami8n W8., Rückersdorf / Brandenburg478311
Datum18.04.2008 20:539190 x gelesen
Hallo

Du kannst die Ergänzungsseiten jetzt auch bei dem angegebenen link vom newsletter der lste downloaden. sind jetzt mitlerweile online, hab mir die dort auch heute runtergeladen.


Gruß Benjamin


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AutorMich8ael8 M.8, Heidelberg / Baden Würtemberg478714
Datum21.04.2008 16:199295 x gelesen
Ein zusammenlegen finde ich richtigen schwachsinn.
Dann kann man gleich alles in ein Heft packen und fertig. Sinn macht das aber wenig.
Das man FwDV überarbeitet und dem heutigen Standart anpasst ist wichtig und leuchtet ein. Auch ein zusammenlegen der FwDV3-4-5 ist OK. Aber die 13/1 solte bleiben wo sie ist.
Sonst hat man alle Lehrgänge in einem Heft und muss diese auch komplett durchziehen.
Da würde die Dienstvorschrift leitern besser reinpassen.


Mit freundlichem Gruß

Michael

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW478726
Datum21.04.2008 17:089507 x gelesen
Geschrieben von Michael MoranoDas man FwDV überarbeitet und dem heutigen Standart anpasst ist wichtig und leuchtet ein.

unwidersprochen...


Geschrieben von Michael MoranoAuch ein zusammenlegen der FwDV3-4-5 ist OK.

Dir ist klar, was da wie geregelt ist?
In der FwDV 3/4-Nachfolge FwDV 3neu steht nach wie vor im relativen Detail drin, wie bis zu 9 FA 3 Leitungen zum Umspritzen von Eimern o.ä. vornehmen, die Reste der FwDV 5 in der FwDV 3 schildern grob einen nirgends vorhandenen Löschzug mit 22 FA....

Geschrieben von Michael MoranoAber die 13/1 solte bleiben wo sie ist.

Ne, die war und ist dringend zu überarbeiten, weil
- Stärke und Ausstattung einer Gruppe für die ernsthafte THL völlig unzureichend ist!
- Das Vorgehen im Vergleich zur FwDV 3 (Teil Löschangriff bis Gruppe) völlig unzureichend beschrieben ist.

Geschrieben von Michael MoranoDa würde die Dienstvorschrift leitern besser reinpassen.

äh wie jetzt?
Und die soll man dann nicht "komplett durchziehen" müssen?
Ganz davon ab, dass die eh FwDV 10 eh unvollständig ist, weil z.B. die schon länger genormte MFL nicht enthalten ist (da soll merkwürdigerweise die Bedienungsanleitung eines Herstellers reichen...)

Irgendwie werd ich aus Deinem Post nicht so wirklich schlau...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY478734
Datum21.04.2008 17:479257 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino- Stärke und Ausstattung einer Gruppe für die ernsthafte THL völlig unzureichend ist!

Hallo Ulrich,

wie stellst du dir die Mindeststärke und -ausstattung für THL vor?


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen478737
Datum21.04.2008 17:549292 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastnerwie stellst du dir die Mindeststärke und -ausstattung für THL vor?


Das sit schwer zu beschreiben, weil THL so ein weites Feld ist.

Aber für den "Bemessungsfall" PKW-Unfall mit einem oder zwei PKW und eingeklemmter Person stellt sich Ulis Feuerwehr vor:

Einsatzleiter (B-Dienst mit FüAss)
Abschnittsleiter Technische Rettung (C-Dienst mit FüAss)
2 HLF mit je 1/6
1 RW 2 mit 1/1
Rettungsdienst

Streicht von mir aus den Abschnittsleiter (der B-Dienst fährt hier mit, weil diese Leitungsebene immer mitfährt, wenn Menschenleben in Gefahr sind), aber der Rest ist halt erforderlich.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW478738
Datum21.04.2008 17:549348 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerHallo Ulrich,

wie stellst du dir die Mindeststärke und -ausstattung für THL vor?


wie schon mehrfach erwähnt und in www.einsatzpraxis.org => THL -PKW bzw. auch hier
http://www.standardeinsatzregel.org/de/home/die_broschueren/ser_thl_bei_vu/index.htmlausführlich erklärt, z.B.

Auszug daraus:

3.1 Mannschaft
3.1.1 Gliederung


Die Kräftebemessung erfolgt grundsätzlich zu einem Einsatz mit „Menschenleben in Gefahr“!

Für einen PKW-Unfall mit einer eingeklemmten Person ergibt sich folgender minimaler Personalbedarf von 18 Einsatzkräften (inkl. Rettungsdienst):

• Einsatzleiter
• Führungsgehilfe (Fahrer/Funker)
• Abschnittsleiter „Technische Rettung“ (z.B. Fahrzeugführer HLF)
• Abschnittsleiter „Sicherung“ (z.B. Fahrzeugführer TLF)
• Angriffstrupp = Rettungstrupp
• Wassertrupp = Innerer Sicherungs- und Unterstützungstrupp
• Schlauchtrupp = Gerätetrupp
• 2. Angriffstrupp = Äußerer Sicherungstrupp
• Betreuungstrupp (Innere Retter) ggf. Rettungsmittelbesatzung
• Notarzt / Rettungsassistent NEF
• Maschinisten (abhängig von der Anzahl der Einsatzfahrzeuge, aber mindestens 2 für 2 HLF bzw. HLF und RW)

Für weitere eingeklemmte Personen bzw. natürlich auch für andere Verletzte ist das Potential an technischer Hilfe bzw. medizinischer Rettung entsprechend zu erhöhen. Dies geht dann abhängig von den örtlichen rettungsdienstlichen Ressourcen ggf. auch in die zusätzliche Auslösung eines Massenanfalls von Verletzen (MANV) über!

Die Erkundung der Anzahl und Schwere der möglichen Verletzten ist eine der wichtigsten ersten Aufgaben durch den (ersten) Einsatzleiter.

Die Einsatzleitung obliegt grundsätzlich dem Einsatzleiter der Feuerwehr. Dieser hat sich allerdings über die grundsätzliche Verfahrensweise (Prioritätensetzung für schonende oder schnelle Rettung) mit dem Notarzt abzustimmen.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 M.8, Heidelberg / Baden Würtemberg478809
Datum21.04.2008 21:129219 x gelesen
Hallo Ulrich,

Ich meinte das man die 13/1 swparat lassen sollte. Natürlich sollte sie überarbeitet werden.
Ich meinte mit der DV10 nicht das sie generell in die 3er reingehört, sondern das die eher reinpasst als die THL.
Hab noch mal nachgelesen und korigiere mich, die DV 5 ist echt nicht richtig ersetzt worden. in BaWü gibts da nur die DV 100. Zumindest meine ich das es die 100 ist.
Mit deiner THL theorie muss ich mich mal auseinendersetzen, da das bei uns auch recht locker gehandhabt wird und mir gerne ander Taktiken und Vorgehensweisen anschaue.


Mit freundlichem Gruß

Michael

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 16.04.2008 18:58 ., Schönewalde
 16.04.2008 19:11 ., Bockenheim
 16.04.2008 19:41 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 16.04.2008 20:10 ., Herzberg
 16.04.2008 20:34 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 16.04.2008 20:16 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 18.04.2008 20:53 Benj7ami7n W7., Rückersdorf
 21.04.2008 16:19 Mich7ael7 M.7, Heidelberg
 21.04.2008 17:08 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 21.04.2008 17:47 Anto7n K7., Mühlhausen
 21.04.2008 17:54 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 21.04.2008 17:54 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 21.04.2008 21:12 Mich7ael7 M.7, Heidelberg
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