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Thema | FwDV 3- Ergänzung Einheiten im Hilfeleistungseinsatz | 13 Beträge | |||
Rubrik | neue FwDV´s | ||||
Autor | Marc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg | 477912 | |||
Datum | 16.04.2008 18:58 | 13960 x gelesen | |||
Hallo. Gibt's die FwDV 3 mit Ergänzung Hilfeleistung schon irgendwo zum Nachlesen? Heute per Newsletter LSTE bekommen: "Die Feuerwehren im Land Brandenburg werden hiermit angewiesen, nach der Ergänzung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 - Einheiten im Hilfeleistungseinsatz zu verfahren.Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 13/1 wird mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. " MFG Marc Wille | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 477914 | |||
Datum | 16.04.2008 19:11 | 9615 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Wille Gibt's die FwDV 3 mit Ergänzung Hilfeleistung schon irgendwo zum Nachlesen? klick Gruß Markus | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 477916 | |||
Datum | 16.04.2008 19:41 | 9504 x gelesen | |||
Welchen Hintergrund hat es eigentlich, daß man versucht, alles zentral in der FwDV 3 zu bündeln? Daß man Gruppe und Staffel zusammengefasst hat, verstehe ich ja noch. Was sich mir nicht erschloßen hat, war das Abschaffen einer speziellen FwDV für den Zug im Löscheinsatz. Nun aber auch noch die technische Hilfe mit in die FwDV 3 hineinzunehmen verstehe ich gar nicht. Aber da sich ja (hoffentlich) Menschen mit mehr Sachverstand als ich darüber Gedanken gemacht haben, welche Intention verfolgt man mit dieser Zusammenfassung? | |||||
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Autor | Silv8io 8B., Herzberg / Brandenburg | 477929 | |||
Datum | 16.04.2008 20:10 | 9453 x gelesen | |||
Ich denke, wir sollten jetzt wirklich erstmal abwarten bis die neue FwDV 3 auch für uns sichtbar wird. Denn erstaunlich ist ja das die FwDV 13/1 mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt ist, aber die neue FwDV 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz noch nicht mal veröffentlicht ist. Hier nochmal an alle soltte sie irgendwo lesbar sein dann hier bescheid geben. mfg | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 477934 | |||
Datum | 16.04.2008 20:16 | 9310 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen WenzDaß man Gruppe und Staffel zusammengefasst hat, verstehe ich ja noch. Was sich mir nicht erschloßen hat, war das Abschaffen einer speziellen FwDV für den Zug im Löscheinsatz. Nun aber auch noch die technische Hilfe mit in die FwDV 3 hineinzunehmen verstehe ich gar nicht. ich auch nicht - und das war dann auch der Grund, warum wir die SERs in der bekannten Weise so veröffentlicht haben (inkl. Vorwort, in dem erklärt wird, wie wir überhaupt dahin gekommen sind und warum die FwDV "3" künftig besser wohl "Allgemeines zum Fw-Einsatz" genannt) dafür nicht reicht... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 477940 | |||
Datum | 16.04.2008 20:34 | 9212 x gelesen | |||
Hallo, schau mal auf den Beitrag des Kollegen Groß von vorhin. Da wird ein Link zum IdF NRW genannt. Grüße Micha | |||||
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Autor | Benj8ami8n W8., Rückersdorf / Brandenburg | 478311 | |||
Datum | 18.04.2008 20:53 | 9190 x gelesen | |||
Hallo Du kannst die Ergänzungsseiten jetzt auch bei dem angegebenen link vom newsletter der lste downloaden. sind jetzt mitlerweile online, hab mir die dort auch heute runtergeladen. Gruß Benjamin | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Heidelberg / Baden Würtemberg | 478714 | |||
Datum | 21.04.2008 16:19 | 9295 x gelesen | |||
Ein zusammenlegen finde ich richtigen schwachsinn. Dann kann man gleich alles in ein Heft packen und fertig. Sinn macht das aber wenig. Das man FwDV überarbeitet und dem heutigen Standart anpasst ist wichtig und leuchtet ein. Auch ein zusammenlegen der FwDV3-4-5 ist OK. Aber die 13/1 solte bleiben wo sie ist. Sonst hat man alle Lehrgänge in einem Heft und muss diese auch komplett durchziehen. Da würde die Dienstvorschrift leitern besser reinpassen. Mit freundlichem Gruß Michael | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 478726 | |||
Datum | 21.04.2008 17:08 | 9507 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael MoranoDas man FwDV überarbeitet und dem heutigen Standart anpasst ist wichtig und leuchtet ein. unwidersprochen... Geschrieben von Michael Morano Auch ein zusammenlegen der FwDV3-4-5 ist OK. Dir ist klar, was da wie geregelt ist? In der FwDV 3/4-Nachfolge FwDV 3neu steht nach wie vor im relativen Detail drin, wie bis zu 9 FA 3 Leitungen zum Umspritzen von Eimern o.ä. vornehmen, die Reste der FwDV 5 in der FwDV 3 schildern grob einen nirgends vorhandenen Löschzug mit 22 FA.... Geschrieben von Michael Morano Aber die 13/1 solte bleiben wo sie ist. Ne, die war und ist dringend zu überarbeiten, weil - Stärke und Ausstattung einer Gruppe für die ernsthafte THL völlig unzureichend ist! - Das Vorgehen im Vergleich zur FwDV 3 (Teil Löschangriff bis Gruppe) völlig unzureichend beschrieben ist. Geschrieben von Michael Morano Da würde die Dienstvorschrift leitern besser reinpassen. äh wie jetzt? Und die soll man dann nicht "komplett durchziehen" müssen? Ganz davon ab, dass die eh FwDV 10 eh unvollständig ist, weil z.B. die schon länger genormte MFL nicht enthalten ist (da soll merkwürdigerweise die Bedienungsanleitung eines Herstellers reichen...) Irgendwie werd ich aus Deinem Post nicht so wirklich schlau... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 478734 | |||
Datum | 21.04.2008 17:47 | 9257 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino- Stärke und Ausstattung einer Gruppe für die ernsthafte THL völlig unzureichend ist! Hallo Ulrich, wie stellst du dir die Mindeststärke und -ausstattung für THL vor? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 478737 | |||
Datum | 21.04.2008 17:54 | 9292 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastnerwie stellst du dir die Mindeststärke und -ausstattung für THL vor? Das sit schwer zu beschreiben, weil THL so ein weites Feld ist. Aber für den "Bemessungsfall" PKW-Unfall mit einem oder zwei PKW und eingeklemmter Person stellt sich Ulis Feuerwehr vor: Einsatzleiter (B-Dienst mit FüAss) Abschnittsleiter Technische Rettung (C-Dienst mit FüAss) 2 HLF mit je 1/6 1 RW 2 mit 1/1 Rettungsdienst Streicht von mir aus den Abschnittsleiter (der B-Dienst fährt hier mit, weil diese Leitungsebene immer mitfährt, wenn Menschenleben in Gefahr sind), aber der Rest ist halt erforderlich. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 478738 | |||
Datum | 21.04.2008 17:54 | 9348 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerHallo Ulrich, wie schon mehrfach erwähnt und in www.einsatzpraxis.org => THL -PKW bzw. auch hier http://www.standardeinsatzregel.org/de/home/die_broschueren/ser_thl_bei_vu/index.htmlausführlich erklärt, z.B. Auszug daraus: 3.1 Mannschaft 3.1.1 Gliederung Die Kräftebemessung erfolgt grundsätzlich zu einem Einsatz mit „Menschenleben in Gefahr“! Für einen PKW-Unfall mit einer eingeklemmten Person ergibt sich folgender minimaler Personalbedarf von 18 Einsatzkräften (inkl. Rettungsdienst): • Einsatzleiter • Führungsgehilfe (Fahrer/Funker) • Abschnittsleiter „Technische Rettung“ (z.B. Fahrzeugführer HLF) • Abschnittsleiter „Sicherung“ (z.B. Fahrzeugführer TLF) • Angriffstrupp = Rettungstrupp • Wassertrupp = Innerer Sicherungs- und Unterstützungstrupp • Schlauchtrupp = Gerätetrupp • 2. Angriffstrupp = Äußerer Sicherungstrupp • Betreuungstrupp (Innere Retter) ggf. Rettungsmittelbesatzung • Notarzt / Rettungsassistent NEF • Maschinisten (abhängig von der Anzahl der Einsatzfahrzeuge, aber mindestens 2 für 2 HLF bzw. HLF und RW) Für weitere eingeklemmte Personen bzw. natürlich auch für andere Verletzte ist das Potential an technischer Hilfe bzw. medizinischer Rettung entsprechend zu erhöhen. Dies geht dann abhängig von den örtlichen rettungsdienstlichen Ressourcen ggf. auch in die zusätzliche Auslösung eines Massenanfalls von Verletzen (MANV) über! Die Erkundung der Anzahl und Schwere der möglichen Verletzten ist eine der wichtigsten ersten Aufgaben durch den (ersten) Einsatzleiter. Die Einsatzleitung obliegt grundsätzlich dem Einsatzleiter der Feuerwehr. Dieser hat sich allerdings über die grundsätzliche Verfahrensweise (Prioritätensetzung für schonende oder schnelle Rettung) mit dem Notarzt abzustimmen. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Heidelberg / Baden Würtemberg | 478809 | |||
Datum | 21.04.2008 21:12 | 9219 x gelesen | |||
Hallo Ulrich, Ich meinte das man die 13/1 swparat lassen sollte. Natürlich sollte sie überarbeitet werden. Ich meinte mit der DV10 nicht das sie generell in die 3er reingehört, sondern das die eher reinpasst als die THL. Hab noch mal nachgelesen und korigiere mich, die DV 5 ist echt nicht richtig ersetzt worden. in BaWü gibts da nur die DV 100. Zumindest meine ich das es die 100 ist. Mit deiner THL theorie muss ich mich mal auseinendersetzen, da das bei uns auch recht locker gehandhabt wird und mir gerne ander Taktiken und Vorgehensweisen anschaue. Mit freundlichem Gruß Michael | |||||
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