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ThemaBegriff 'Unterzündgruppe' aus dem VB7 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.476472
Datum10.04.2008 14:577569 x gelesen
Hallo Forum,
gerade eben erreichte mich die Anfrage eine Feuerwehrkameraden aus meiner Wehr. Für einen Ex-geschützten Arbeitsbereich müssen die verschiedene Angaben machen. Eine Sache ist ihm aber unbekannt. Und zwar soll es im Rahmen einer EN 50014-200 oder einer VDE 0170/0171 einen Begriff "Unterzündgruppen I oder II" geben. Kennt das einer? Google oder Wiki kennen es nicht.

Danke für die Hilfe


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW476527
Datum10.04.2008 17:385151 x gelesen
Kenne ich zwar auch nicht, aber vielleicht gibt es eine Zündgruppe I oder II und darin jeweils Unterguppen, so dass der Begriff "Unterzündgruppen I oder II" ungenau ist, bzw sich so ähnlich anhört.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorFabi8an 8R., Bad Kissingen / Bayern476535
Datum10.04.2008 17:575196 x gelesen
Grüß dich Christian!

Also ich habe da mal Recherchen in Auftrag gegeben. :)
Hab´ da jemanden an der Hand, der schwer mit Fragen des VB beschäfftigt ist. Dein Begriff ist ihm nicht fremd, aber er macht sich genau schlau, auch im Bezug auf die genannten Normen.

Ein bisschen Geduld, und du bist schlauer. ;)

Grüße,
Fabian


Also dann, eben so: Ich schreibe hier nur, ausschließlich und uneingeschränkt als PRIVATMANN. Meine Aussagen haben nichts, sowas von gar nichts und auch rein überhaupt nix mit der Meinung oder sonstwas der Feuerwehr Bad Kissingen zu tun. NICHTS.
Was ich hier schreibe, ist einzig und allein meine Meinung.
Ich schreibe hier auf Basis von Artikel 5 des Grundgesetzes und verstoße gegen keine der in Absatz 2 genannten Punkte.

Sollte trotzdem irgendjemand einen Angriff auf irgendeine Wehr oder irgendeine Person hinter einem meiner Beiträge vermuten, so darf er dies gerne weiterleiten. Das direkte Gespräch suchen wäre auch eine Alternative, wird aber offensichtlich nur ungern in Anspurch genommen. So long...

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen476547
Datum10.04.2008 19:095352 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Christian Bergmann
Und zwar soll es im Rahmen einer EN 50014-200 oder einer VDE 0170/0171 einen Begriff "Unterzündgruppen I oder II" geben.
M.M. gibt es eine Einteilung der elektr. Betriebsmittel in Gruppen und Temperaturklassen.
Gruppe I: el. BM für schlagwettergefährdete Bereiche (Grubenbaue)
Gruppe II: el. BM für alle ex-gefährdete Bereiche außer I (s.o.)

Könnte das gemeint sein?
(die EN 50014 ist glaube auch zurückgezogen, ersetzt durch ?)


mkg hwk

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AutorFeli8x K8., Bochum / NRW476548
Datum10.04.2008 19:115218 x gelesen
Hallo HWK,

das habe ich auch so rausgelesen - konnte mir nur keinen Reim draus machen.

Gruß
Felix


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AutorRain8er 8W., Eich am Rhein / 476923
Datum11.04.2008 21:535123 x gelesen
Die Reihe EN 50014 ff, die die Anforderungen an die
Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete
Bereiche festlegt, wird in Schritten durch die
Reihe EN 60079 ersetzt.

Oder er verwechselt das mit dem Schutzniveau nach EN 50020 ia und ib

Sonst kann ich mir nichts darunter vorstellen.

Ich glaube die Frage ist hier so nicht zu beantworten.


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AutorFabi8an 8R., Bad Kissingen / Bayern478308
Datum18.04.2008 20:495641 x gelesen
Abend!

Also die genannte VDE-Vorschrift kennt den Begriff "Unterzündgruppe" nicht.
Die bereits geäußerten Vermutungen zu den Anforderungen an elektrische Betriebsmittel in explosiongefährdeten Bereichen scheinen dagegen äußerst plausibel. Kann es sein, dass evtl. tatsächlich dies gemeint ist?

Bzgl. der EN sind wir noch dran.

Melde mich wieder, Gruß

Fabian


Also dann, eben so: Ich schreibe hier nur, ausschließlich und uneingeschränkt als PRIVATMANN. Meine Aussagen haben nichts, sowas von gar nichts und auch rein überhaupt nix mit der Meinung oder sonstwas der Feuerwehr Bad Kissingen zu tun. NICHTS.
Was ich hier schreibe, ist einzig und allein meine Meinung.
Ich schreibe hier auf Basis von Artikel 5 des Grundgesetzes und verstoße gegen keine der in Absatz 2 genannten Punkte.

Sollte trotzdem irgendjemand einen Angriff auf irgendeine Wehr oder irgendeine Person hinter einem meiner Beiträge vermuten, so darf er dies gerne weiterleiten. Das direkte Gespräch suchen wäre auch eine Alternative, wird aber offensichtlich nur ungern in Anspurch genommen. So long...

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 10.04.2008 14:57 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 10.04.2008 17:38 Denn7is 7E., Menden
 10.04.2008 17:57 Fabi7an 7R., Bad Kissingen
 10.04.2008 19:09 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 10.04.2008 19:11 Feli7x K7., Bochum
 11.04.2008 21:53 Rain7er 7W., Eich am Rhein
 18.04.2008 20:49 Fabi7an 7R., Bad Kissingen
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