alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaAutoaufkleber16 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
 
AutorThom8as 8H., Blaustein / Baden-Württemberg476380
Datum10.04.2008 08:198464 x gelesen
Guten Morgen liebe Forumsleser,

immer mal wieder fällt´s mir auf:
Die schönen Aufkleber "Feuerwehr xy" hinten auf dem Auto.
Ich finde es gut, wenn man zeigt, dass man sich für die Allgemeinheit engagiert.
Aber es verpflichtet auch!

Reales Beispiel von gestern:
Pkw mit Wappen-Aufkleber an der Hecklappe "Berufsfeuerwehr xxxx"
Baustelle auf einer mehrspurigen Straße, die Straße wird dann einspurig.
Wie waren die Regeln beim Reißverschluß-Verfahren? Nähe zum Vordermann halten, damit man nicht den Kontakt verliert. Nein, lieber Berufsretter, das gilt nur beim Innenangriff!
Nach der Baustelle gelten 100 km/h. Der Berufsretter schafft es locker, die Richtgeschwindigkeit einzuhalten.
Wer sich an die 100 km/h hält, zu dem wird wieder engster Kontakt gehalten. Sicherheitsabstand? Nein danke...

Ich habe das zum Glück nur aus der Nähe beobachtet, aber habe mir dann doch gedacht:
"Hey, fahren alle Feuerwehrleute so, dass sie für Nachschub an Opfern sorgen?"
Natürlich tun sie es nicht, aber bedenkt bitte, wenn Ihr mit "Firmenwerbung" herumfahrt:
Ihr macht Öffentlichkeitsarbeit!

nachdenklich
Thomas


Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum
http://www.einsatzfoto.net

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOlaf8 T.8, Dortmund / NRW476390
Datum10.04.2008 09:306799 x gelesen
Vielleicht bekommt der Fahrer Provision für die Einsätze, die er "anstößt"... ;-)

Im Ernst, was mich mehr stört, sind Polizei-Fahrzeuge, die ohne Sondersignale wild durch die Gegend fahren und unberechenbar sind. Aber läßt sich wohl auch nicht richtig vermeiden.


www.OT112.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg476394
Datum10.04.2008 09:576829 x gelesen
Hallo,

interessantes Thema, gut beobachtet!
Das scheint meine Vermutung zu bestätigen, dass doch so mancher
(auch die kleinen) Aufkleber sieht und sich seine Gedanken macht!
Auf meinem vorherigen Auto hatte ich auch einen Aufkleber und der hat mich
nicht nur einmal überlegen lassen: stellst du das Auto jetzt wirklich kurz SO an die Ecke,
oder "lieber doch nicht hupen, ist doch egal"
Insofern kanns auch positiv sein einen solchen Aufkleber drauf zu haben.

Gruß


Feuerwehr. Schnell.Professionell.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 W.8, Wermelskirchen / NRW476408
Datum10.04.2008 11:406995 x gelesen
Geschrieben von Thomas Heckmannlieber Berufsretter, das gilt nur beim Innenangriff! Geschrieben von Thomas HeckmannDer Berufsretter schafft es locker

Guten morgen @all,

nana, wieder diese pösen pösen (dat "b" extra nicht geschrieben) beruflichen.

Fährst Du IMMER 100% nach der Strassenverkehrsregel? Ich kann es eigentlich nicht glauben und wenn Du schon diesen Aufkleber gesehen hast, dann frage ich mich wirklich, wie dicht Du doch hinter dem Fahrzeug warst.......ok, ich vergaß, der Aufkleber ging über die komplette Heckscheibe und war auch noch beleuchtet.

Du bist ja gestern bestimmt nicht das erste mal Autobahn gefahren. Ich fahre zB. jährlich um die 50.000 km Autobahn. Sehe eigentlich regelmäßig Autos, die nen Aufkleber "Feuerwehr" oder ähnliches drauf haben und nicht gerade Verkehrsgerecht fahren. Die wirst Du bestimmt ja auch schon gesehen haben, oder nicht? Warum schreibst Du dann erst jetzt diesen Thread........weil da Berufsfeuerwehr drauf stand? Diese pösen pösen beruflichen.


Grüße, Sven

Meine Wache


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDan 8B., Grünwald b.München / Bayern476409
Datum10.04.2008 11:436795 x gelesen
Geschrieben von Daniel WeissHallo,

interessantes Thema, gut beobachtet!
Das scheint meine Vermutung zu bestätigen, dass doch so mancher
(auch die kleinen) Aufkleber sieht und sich seine Gedanken macht!
Auf meinem vorherigen Auto hatte ich auch einen Aufkleber und der hat mich
nicht nur einmal überlegen lassen: stellst du das Auto jetzt wirklich kurz SO an die Ecke,
oder "lieber doch nicht hupen, ist doch egal"
Insofern kanns auch positiv sein einen solchen Aufkleber drauf zu haben.

Gruß


Soll ja auch nette Politesse geben die da in den kurzparkzonen mal ein Auge zudrücken, oder es gibt Städte da wird es generell geduldet dass aufgrund der Parkplatz situation in den Kurzparkzonen länger geparkt werden darf.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8H., Blaustein / Baden-Württemberg476415
Datum10.04.2008 12:106825 x gelesen
...nö, nicht pösen hauptamtlichen Puben, es gibt noch vielmehr Ehrenamtliche, die nicht zur Ehre des Amtes unterwegs sind.
Ich habe nur vom konkreten Beispiel ausgehend einen allgemeinen Denkanstoß geliefert.

Natürlich beachte ich im Umgang mit den Verkehrsregeln das 11. Gebot: "Lasse Dich nicht erwischen!"
:-D

Ich habe es deswegen so gut sehen können, weil ich links versetzt im Rückstau vor dem Engpass stand...
...und habe sicher nichts gegen genau diesen Feuerwehrbeamten auf Urlaubsfahrt.

Auch Grüße
Thomas


Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum
http://www.einsatzfoto.net

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 W.8, Wermelskirchen / NRW476447
Datum10.04.2008 13:376862 x gelesen
Geschrieben von Thomas HeckmannNatürlich beachte ich im Umgang mit den Verkehrsregeln das 11. Gebot: "Lasse Dich nicht erwischen!"
:-D



...das nehme ich doch auch mal stark an, dass Du das 11. Gebot verfolgst......als Einsatzbilderfotograf :-) :-)

Grüße Sven

Meine Wache


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8H., Blaustein / Baden-Württemberg476460
Datum10.04.2008 14:006827 x gelesen
Geschrieben von Sven Walbrecht
dass Du das 11. Gebot verfolgst......als Einsatzbilderfotograf

nein, ganz sicher nicht, da gilt eine andere SER
"Verhalte Dich so, dass Du wiederkommen kannst!"
;-)


Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum
http://www.einsatzfoto.net

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg476512
Datum10.04.2008 17:006881 x gelesen
Hallo,

vielleicht ist dieser Kollege noch bei einer FF und war mit Sonderrechten unterwegs und was man da so alles sieht wäre sein Verhalten "ganz normal".

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 K.8, Bad Nauheim / Hessen476522
Datum10.04.2008 17:266801 x gelesen
Auch auf die Gefahr gleich gesteinigt zu werden (es sei denn ich hab die Aktivierung des "Ironiemodus" nicht mitgekriegt), aber

Geschrieben von Gerhard Pfeiffervielleicht ist dieser Kollege noch bei einer FF und war mit Sonderrechten unterwegs
wie war das mit §1 StVO und "Sonderrechte in Privatfahrzeugen"?


Es ist fast unmöglich, die Fackel der Weisheit durch ein Gedränge zu tragen, ohne jemandem den Bart zu versengen!
(Georg Christoph Lichtenberg)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg476529
Datum10.04.2008 17:466739 x gelesen
Geschrieben von Ingo Kammerwie war das mit §1 StVO und "Sonderrechte in Privatfahrzeugen"?

Hallo,

mir ist das schon klar aber schau oder hör Dich einfach mal um ......

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen476533
Datum10.04.2008 17:536785 x gelesen
Moin

Auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt gleich gesteinigt werde, weil ich den Ironiemodus nicht bemerkt habe, aber

Geschrieben von Ingo Kammerwie war das mit §1 StVODer ist entgegen weitläufiger Fehlannahme *nicht* die Beschränkung von § 35 I StVO. Die Schranken der Sonderrechte finden sich in § 35 VIII StVO, und wer diese Formulierung mit der in § 1 vergleicht, wird eine interessante Entdeckung machen ;o)

Geschrieben von Ingo Kammer"Sonderrechte in Privatfahrzeugen"Sind problemlos möglich, sofern der eigene Wehrführer vielleicht nicht gerade Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt ist. Alle anderen Gerichte teilen nämlich dessen Auffassung nicht, und sprechen auch Privatfahrzeugen Sonderrechte zu.


Das ganze jetzt völlig unabhängig vom konkreten Fall, denn den Schilderungen nach wäre das auch mit Sonderrechten ein etwas problematisches Verhalten ;o)

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDirk8 J.8, Edmonton / Alberta476620
Datum10.04.2008 23:046757 x gelesen
Was sagt dir denn, dass das der rechtmaessige Besitzer des PKW's war *LOL*


Influence Of Tragedy

There Is No Greater Influence Of Change In The Fire Service Than A Line Of Duty Death Of A Firefighter.

Yet, There Is No Greater Tragedy Than That Of A Fallen Firefighter Whose Death Prompted The Passage Of A Safety Policy Which May Have Prevented His Death…..

Author Unknown




Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8H., Neckargemünd / Baden-Württemberg476667
Datum11.04.2008 01:246863 x gelesen
Geschrieben von Sebastian WeißGeschrieben von Ingo Kammer"Sonderrechte in Privatfahrzeugen"Sind problemlos möglich, sofern der eigene Wehrführer vielleicht nicht gerade Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt ist.
Und auch in diesem Fall hat man mit dem Privat-Pkw Sonderrechte nach §35 StVO und auch dann gilt §1 StVO nicht mehr, da man ja aufgrund §35 von der StVO befreit ist... Was nicht heisst, dass §35 Absatz 8 nicht mehr gilt ;)

[/Klugscheissmodus]


Gruss, Daniel Hecker
FF Neckargemünd


Dieser Beitrag gibt nur meine persönliche Meinung wieder.
Er hat nichts mit der offiziellen Meinung der Freiwilligen
Feuerwehr Neckargemünd oder einer anderen Einrichtung zu tun!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen476745
Datum11.04.2008 12:476718 x gelesen
Moin

Der Hinweis mit dem Richter am OLG war lediglich als Seitenhieb auf das bekannte und mannigfaltig kritisierte Fehlurteil eben dieses Gerichts von 1991 zu verstehen. Natürlich kann kein Wehrführer in Bundesrecht reinreden.

Auch ich bin der Ansicht, dass das an gleicher Stelle heute wohl anders entschieden würde, nichts desto trotz könnte sich ein hessisches Amtsgericht meines Vertrauens (bzw. meines Verfahrens) bemüßigt sehen, diesem Urteil von 1991 zu folgen - und dann ist es an mir, die Sache weiterzubetreiben. Vielleicht schaff ich es es ja bis vor den BGH ;o)

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8G., Berlin / Berlin476765
Datum11.04.2008 13:466770 x gelesen
Hallo!

Woher willst du denn wissen, ob ein Feuerwehrmann in dem Fahrzeug gesessen hat. Gesehen hast du nur ein Fahrzeug mit einem Aufkleber. Vielleicht stammt er vom Vorbesitzer, vielleicht war das Fahrzeug verborgt. Wer weiß, wer weiß. So ein Aufkleber ist ja alles mögliche, nur kein Ausweis, der auf den Fahrer schließen lässt.

Schönes Wochenende


Nur wer ankommt, kann helfen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 10.04.2008 08:19 Thom7as 7H., Blaustein
 10.04.2008 09:30 Olaf7 T.7, Dortmund
 10.04.2008 09:57 Dani7el 7W., Schwäbisch Gmünd
 10.04.2008 11:43 Dan 7B., Grünwald b.München
 10.04.2008 11:40 Sven7 W.7, Wermelskirchen
 10.04.2008 12:10 Thom7as 7H., Blaustein
 10.04.2008 13:37 Sven7 W.7, Wermelskirchen
 10.04.2008 14:00 Thom7as 7H., Blaustein
 10.04.2008 17:00 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 10.04.2008 17:26 Ingo7 K.7, Bad Nauheim
 10.04.2008 17:46 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 10.04.2008 17:53 Seba7sti7an 7W., Linden
 11.04.2008 01:24 Dani7el 7H., Neckargemünd
 11.04.2008 12:47 Seba7sti7an 7W., Linden
 10.04.2008 23:04 Dirk7 J.7, Edmonton
 11.04.2008 13:46 ., Berlin
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt