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Thema | Arbeitgeber und FF | 47 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Marc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg | 476155 | |||
Datum | 09.04.2008 05:34 | 14936 x gelesen | |||
Guten Morgen. Ich suche ein Formular zum Download(oder per Mail), mit dem der Arbeitgeber einwilligt, einen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit für Einsatz freizustellen(oder auch nicht). Danke erst mal. MFG Marc Wille FF Schönewalde | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 476157 | |||
Datum | 09.04.2008 06:35 | 13296 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc WilleIch suche ein Formular zum Download(oder per Mail), mit dem der Arbeitgeber einwilligt, einen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit für Einsatz freizustellen(oder auch nicht). Nachdem der Arbeitgeber i.d.R. nach allen mir bekannten Feuerwehr- oder Brandschutzgesetzen dazu verpflichtet ist den Arbeitnehmer freizustellen benötigt man hier kein formular, da der Arbeitgeber hier keinen Spielraum für einen Entscheidung dafür/ dagegen hat. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Marc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg | 476164 | |||
Datum | 09.04.2008 07:52 | 13230 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von Christian Fischer Nachdem der Arbeitgeber i.d.R. nach allen mir bekannten Feuerwehr- oder Brandschutzgesetzen dazu verpflichtet ist den Arbeitnehmer freizustellen benötigt man hier kein formular, da der Arbeitgeber hier keinen Spielraum für einen Entscheidung dafür/ dagegen hat. Verpflichtung zur Freistellung? Sehr unwahrscheinlich und praktisch nicht durchführbar. In erster Linie ist der Arbeitnehmer verpflichtet, im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Pflichten seine Arbeitsleistung dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Willigt der AG ein, das der AN während der Arbeitszeit seinen Arbeitsplatz für Einsatztätigkeiten verlassen darf, dann kann er gehen. Wenn nicht dann nicht. Und dafür suche ich einen entsprechenden Vordruck. Eine solche Verpflichtung würde ja dazu führen. das erstens die FF- Mitgliedschaft bei Bewerbungen angegeben werden müßte und 2. dann wahrscheinlich die Statistik der Arbeitssuchenden durch FF-Angehörige wieder in die Höhe schiessen würde. MFG Marc Wille | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 476165 | |||
Datum | 09.04.2008 07:57 | 13240 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc WilleVerpflichtung zur Freistellung? Sehr unwahrscheinlich und praktisch nicht durchführbar. Schonmal im Brandeburger Brandschutzgesetz (wenn es vielleicht auch etwas anders heißt, sorry) danach gesucht? Geschrieben von Marc Wille 2. dann wahrscheinlich die Statistik der Arbeitssuchenden durch FF-Angehörige wieder in die Höhe schiessen würde. Trotzdem wird es kein Arbeitgeber OFFIZIELL verbieten, das ein AN zum Feuerwehreinsatz rennt. Dass er natrülich am längeren Hebel sitzt, wenn ihm das nicht passt, steht auf einem anderen Blatt. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 476166 | |||
Datum | 09.04.2008 08:00 | 13176 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus HammerlSchonmal im Brandeburger Brandschutzgesetz (wenn es vielleicht auch etwas anders heißt, sorry) danach gesucht? Habs dir mal abgenommen ;-) Geschrieben von Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG § 27 Grüße Magnus | |||||
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Autor | Marc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg | 476170 | |||
Datum | 09.04.2008 08:17 | 13189 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von Magnus Hammerl Dass er natrülich am längeren Hebel sitzt, wenn ihm das nicht passt, steht auf einem anderen Blatt. Und das ist das Problem. §27 BbgBKG ist im Praktischen nicht so ohne weiteres durchzusetzen. Ist übrigens schon mehrmals hier passiert, das der AG den AN nicht zum Einsatz freigestellt hat. Noch interessanter wird's bei Zivilangestellten der Bundeswehr, werden hier auch nicht freigestellt,übrigens größter AG in der Region. Deshalb meine Anfrage nach einem Formular, um die Fronten vorher zu klären. MFG Marc Wille | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 476172 | |||
Datum | 09.04.2008 08:22 | 13112 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc WilleUnd das ist das Problem. §27 BbgBKG ist im Praktischen nicht so ohne weiteres durchzusetzen. Hallo, das kommt wahrscheinlich überall vor. Am besten in ein Gespräch mit dem Chef gehen, wenn er zustimmt brauchst aber nicht extra ein Formular da ers theorthisch ja eh muss. Ich denke sowas kann man auch ruhig auf mündlicher Basis laufen lassen. Gruß, Sebastian | |||||
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Autor | Ralf8 E.8, Frielendorf / Hessen | 476173 | |||
Datum | 09.04.2008 08:31 | 13199 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Marc Wille um die Fronten vorher zu klären wenn du vorher schon von Fronten redest, brauchst du dich hinterher nicht zu wundern wenn es Krieg gibt... Geschrieben von Marc Wille Noch interessanter wird's bei Zivilangestellten der Bundeswehr, werden hier auch nicht freigestellt,übrigens größter AG in der Region. Bei den Zivilangestellten dürfte das doch gar kein Problem sein. Arbeitgeber = Bundeswehr = Behörde = an Gesetzte gebunden. Hier ist es am einfachsten wenn ein Gespräch auf entsprechender Ebene stattfindet. Und zwar nicht AN und Abteilungsleiter/Vorarbeiter sondern WeFü/StBI (event. KBI) und Dienststellenleiter der BW. Kurzer Hinweis auf die Gesetzteslage und die Zivilangestellten dürften kein Problem mehr haben. Falls doch, dann hilft eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Aber das muß auf den entsprechenden Ebenen stattfinden, damit die AN keine Repressalien fürchten müssen. Grüße aus Nordhessen Ralf PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung! "Gerade, weil wir in einem Boot sitzen, sollten wir froh sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen." (Ernst Ferstl) | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Schöneiche / Brandenburg | 476180 | |||
Datum | 09.04.2008 08:58 | 13124 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christian Fischer--- Nachdem der Arbeitgeber i.d.R. nach allen mir bekannten Feuerwehr- oder Brandschutzgesetzen dazu verpflichtet ist den Arbeitnehmer freizustellen benötigt man hier kein formular, da der Arbeitgeber hier keinen Spielraum für einen Entscheidung dafür/ dagegen hat. Da mein damaliger AG wusste das ich in der FFW bin hat er mir gleich zu Beginn gesagt das ich das mit Einsätzen während der Arbeitszeit vergessen kann. Einsätze die bis in die frühen Morgenstunden gingen hatten immer einen bösen Nachgeschmack da ich wusste das es um 7.00 wieder zur Arbeit gehen musste. Habe öfter durchgehangen während meine Kameraden feuerwehrfreundlichere AG hatten und ne Freistellung bekamen. Theorie und Praxis liegen weit auseinander in diesem Falle trotz Feuerwehr- oder Brandschutzgesetzen wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-) | |||||
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Autor | Dani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg | 476182 | |||
Datum | 09.04.2008 09:01 | 13136 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus HammerlTrotzdem wird es kein Arbeitgeber OFFIZIELL verbieten, das ein AN zum Feuerwehreinsatz rennt. Na wenn du dich mal nicht gründlich täuschst!! Ich kenne einen Fall. Ein Kamerad war hier etwa 4km von der Feuerwache entfernt beschäftigt und der Chef hat es ihm absolut verboten bei Alarm zu gehen! Die Sache hat sich aber so geklärt, dass die Firma mittlerweile Pleite ist und der Kamerad einen neuen Job hat, wo er auch (Wenn nötig mehrmals am Tag) zum Einsatz darf! Grundsätzlich: Müssen tut ein Chef gar nichts, zunächst muss der AN ! Und zwar seinen job erledigen. Wenn der Chef einwilligt: ok! Feuerwehr. Schnell.Professionell. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 476184 | |||
Datum | 09.04.2008 09:10 | 13147 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel WeissNa wenn du dich mal nicht gründlich täuschst!! Deshalb ist die Aussage nicht falsch. Vielleicht kann man es sich einfacher vorstellen wenn man es so sieht: Offiziell = in letzter Konsequenz Wenn dein Kollege das damals vorm Arbeitsgericht (?) oder über den Träger angegangen wäre dann hätte auch dessen Chef klein beigeben müssen. Was das für Folgen gehabt hätte steht ausser Frage aber theorethisch geht es schon. Hatten wir doch schon oft genug das Thema. Gruß, Sebastian | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 476185 | |||
Datum | 09.04.2008 09:14 | 13063 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Marc Wille Deshalb meine Anfrage nach einem Formular, um die Fronten vorher zu klären. Was soll das bringen? Er "erlaubt" die Teilnahme am Einsatz --> "muss" er laut Gesetz sowieso Er "erlaubt" es nicht, der AN geht trotzdem zum Einsatz und nun? Wegen der Teilnahme am Feuerwehreinsatz kann er dir nicht kündigen oder sonst wie ans Bein pinkeln, egal ob vorher ein solches (wertloses) Formular unterschrieben wurde oder nicht! ABER: Er wird (andere) Mittel und Wege finden (s.o. längerer Hebel...) wenn ihm das nicht passt. Information geht vor Konfrontation! Vielerorts ist auch nicht bekannt, dass sich der AG die Kosten des Arbeitsausfalls ersetzen lassen kann. Ein SACHLICHES Gespräch hierzu ist mehr Wert als ein nutzloses Formular... Und wenn der AG trotzdem dagegen ist, muss man das halt akzeptieren oder riskiert seinen Job, das muss jeder selbst entscheiden. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 476186 | |||
Datum | 09.04.2008 09:17 | 13129 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Weiss
Worin täusche ich mich? Der AG hätte deinen Kameraden sicherlich nicht wegen der Teilnahme am Einsatz kündigen können, aber.... Darum habe ich ja auch den Begriff "offiziell" hervorgehoben. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Dani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg | 476187 | |||
Datum | 09.04.2008 09:25 | 13062 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus HammerlWorin täusche ich mich? Ok dann habe ich es falsch aufgefasst! Wollte nur sicher gehen dass kein falscher Eindruck entsteht und manch einer denkt: Mein Chef muß mich eh gehen lassen, also hau' ich immer ab egal was kommt. Den job zu riskieren ist es nämlich auch nicht wert! Feuerwehr. Schnell.Professionell. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 476188 | |||
Datum | 09.04.2008 09:29 | 13092 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Marc Wille Ich suche ein Formular zum Download(oder per Mail), mit dem der Arbeitgeber einwilligt, einen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit für Einsatz freizustellen(oder auch nicht). Da der AG freistellen muss gibt es sowas nicht. Das wäre wie ein Formular, welches besagt, dass man sich nur an die Gerschwindigkeitsbegrenzung halten muß, wenn man dfas im Formular zugesagt hat. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 476189 | |||
Datum | 09.04.2008 09:29 | 13032 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel WeissWollte nur sicher gehen dass kein falscher Eindruck entsteht und manch einer Richtig, aber auch das habe ich ja schon weiter oben zum Ausdruck gebracht! Nix für ungut. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Marc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg | 476190 | |||
Datum | 09.04.2008 09:29 | 13100 x gelesen | |||
Hallo. Ich werde das mit dem Formular lassen, stelle jedoch fest, das Theorie und Praxis doch recht weit auseinanderliegen und rechtliche Grundlagen diesbezüglich nicht ohne weiteres umzusetzen sind. Gespräche auf den entsprechenden Ebenen erscheinen mir dann doch sinnvoller,um zu vermitteln und nicht nur stur rechtliche Vorgaben durchsetzen zu wollen. MFG Marc Wille | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Schöneiche / Brandenburg | 476191 | |||
Datum | 09.04.2008 09:31 | 13105 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Marc Wille--- Ich werde das mit dem Formular lassen, stelle jedoch fest, das Theorie und Praxis doch recht weit auseinanderliegen und rechtliche Grundlagen diesbezüglich nicht ohne weiteres umzusetzen sind. wenn man an seinem Job hängt ist das auf jedenfall die bessere Variante wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-) | |||||
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Autor | Marc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg | 476193 | |||
Datum | 09.04.2008 09:38 | 13107 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von Oliver Blei wenn man an seinem Job hängt ist das auf jedenfall die bessere Variante Hier gehts nicht um mich, ich bin selber AG, muß mich aber als WF um die Belange meiner FA(SB) kümmern. MFG Marc Wille | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 476194 | |||
Datum | 09.04.2008 09:42 | 13056 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Marc Wille Ich werde das mit dem Formular lassen, stelle jedoch fest, das Theorie und Praxis doch recht weit auseinanderliegen und rechtliche Grundlagen diesbezüglich nicht ohne weiteres umzusetzen sind. Doch, sind sie, wenn man einfach nur will. Wenn man sich ans Gesetz hält braucht man kein Forumlar, wenn man sich nicht ans Gesetz halten will, dann macht das auch ein Formular nicht besser. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Ralf8 E.8, Frielendorf / Hessen | 476195 | |||
Datum | 09.04.2008 09:43 | 12992 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc WilleGespräche auf den entsprechenden Ebenen erscheinen mir dann doch sinnvoller,um zu vermitteln und nicht nur stur rechtliche Vorgaben durchsetzen zu wollen. Das ist auf jeden Fall der richtige Weg. Schnapp dir als Wehrführer deinen Bürgermeister und besuche den entsprechenden AG. In einem vernünftigen, sachlichen Gespräch läßt sich das meist recht einfach klären. Vielleicht auch ein kleiner Hinweis, das der AG ja auch die FW in Anspruch nehmen kann und eventuell auch mal muß. Nur lass das auf keinen Fall den Arbeitnehmer regeln, das geht meistens schief. Grüße aus Nordhessen Ralf PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung! "Gerade, weil wir in einem Boot sitzen, sollten wir froh sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen." (Ernst Ferstl) | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 476197 | |||
Datum | 09.04.2008 09:56 | 13039 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc WilleHier gehts nicht um mich, ich bin selber AG, muß mich aber als WF um die Belange meiner FA(SB) kümmern. Dann stelle den widerspenstigen Arbeitgebern doch mal vorsichtig die Frage, was sie denn wollen, wenn´s bei ihnen brennt.....! Wenn dann keiner kommt, weil alle Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Teilnahme an Einsätzen verwehren.... Auf jeden Fall hilft da ein sachliches und informatives Gespräch (Gesetztesgrundlage, Verdienstausfall, ...), wie alle schon geschrieben haben.... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen | 476199 | |||
Datum | 09.04.2008 10:00 | 13076 x gelesen | |||
Ich rate dir auf jeden Fall ein Gespräch mit deinem AG zu führen. Wenn ER einer Freistellung nicht, oder aus betrieblichen Gründen nur eingeschränkt zustimmt nützt dir kein Gesetz etwas. Damit könntest Du zwar deine "Rechte" durchsetzen - aber das ist für ein gutes Verhältnis zwischen AG und AN nicht hilfreich. Manchmal muss man Prioritäten setzen und z. B. an den Arbeitsplatz denken. Mit brennenden Grüßen Hartmund | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 476200 | |||
Datum | 09.04.2008 10:01 | 13079 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Hartmund Flender Ich rate dir auf jeden Fall ein Gespräch mit deinem AG zu führen. Alle Beiträge gelesen? Grüße Magnus | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Wuppertal / NRW | 476205 | |||
Datum | 09.04.2008 10:18 | 13041 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerNachdem der Arbeitgeber i.d.R. nach allen mir bekannten Feuerwehr- oder Brandschutzgesetzen dazu verpflichtet ist den Arbeitnehmer freizustellen benötigt man hier kein formular, da der Arbeitgeber hier keinen Spielraum für einen Entscheidung dafür/ dagegen hat. Das es im Gesetz geschrieben steht, da hast du vollkommen Recht. Es ist jedoch hierbei immer zu bedenken, dass wenn ein Arbeitgeber dagegen ist, man nicht auf "Biegen und Brechen" versuchen sollte, sein Recht diesbezüglich durchzudrücken. Denn seien wir mal ehrlich, wenn ein Arbeitgeber einen los werden will, fasst er den einen oder anderen menschlichen Fehler, der ja nun mal jeden passieren kann, ernsthafter auf und dann bekommt der Arbeitnehmer auch Schwierigkeiten. Ich sehe das dann so, dass zunächst einmal die Familie ernährt werden muss und Feuerwehr in der momentanen Lage leider eher sekundär sein sollte. Mit kameradschaftlichem Gruß Stefan Ganzke | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 476211 | |||
Datum | 09.04.2008 11:05 | 13126 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Wille Geschrieben von Ralf Eberhardt Bei den Zivilangestellten dürfte das doch gar kein Problem sein. Arbeitgeber = Bundeswehr = Behörde = an Gesetzte gebunden. Doch, genau da liegt das Problem. Da es sich um eine BUNDESbehörde handelt, haben die wenig mit einem kümmert es LANDESgesetz am Hut. Also Bundeswehr, Zoll, Post, Bahn usw, das trifft das Gesetz nicht zu. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Ralf8 E.8, Frielendorf / Hessen | 476214 | |||
Datum | 09.04.2008 11:22 | 13163 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Hubert Kohnen Also Bundeswehr, Zoll, Post, Bahn usw, das trifft das Gesetz nicht zu. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das sich eine Bundesbehörde nicht an Ihrem jeweiligen Standort an die entsprechenden Landesgesetze halten muß. Was ist den mit den Landesbauordnungen? Darf der Bund bauen wie er will? Wie gesagt, ich kann es mir nicht vorstellen, aber wundern würde mich hier auch nichts mehr... Grüße aus Nordhessen Ralf PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung! "Gerade, weil wir in einem Boot sitzen, sollten wir froh sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen." (Ernst Ferstl) | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 476219 | |||
Datum | 09.04.2008 11:31 | 13066 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenDoch, genau da liegt das Problem. Da es sich um eine BUNDESbehörde handelt, haben die wenig mit einem kümmert es LANDESgesetz am Hut. Also Bundeswehr, Zoll, Post, Bahn usw, das trifft das Gesetz nicht zu. Das ist etwas verkürzt. Zunächst muss man trennen zwischen Angestellten und Beamten im Bundesdients. Nach LAG Düsseldorf können sich die Arbeiter und Angestellten auf das FSHG NRW berufen und sind freizustellen. Etwas anderes gilt für die Beamten, deren beamtenrechtlichen Regelungen gehen dem Landesrecht vor. Besser gesagt, sie können sich nicht gegenüber ihrem Arbeitgeber auf das Landesrecht berufen. Gruß Sven | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 476221 | |||
Datum | 09.04.2008 11:34 | 13131 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf EberhardtIch kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das sich eine Bundesbehörde nicht an Ihrem jeweiligen Standort an die entsprechenden Landesgesetze halten muß. Was ist den mit den Landesbauordnungen? Darf der Bund bauen wie er will? Ich weiß aus eigener Erfahrung, das in verschiedenen Dienststellen des Bundes generell KEINE FA für Einsätze während der Arbeitzeit freigestellt werden. Begründung:BUNDESrecht bricht Landesrecht. Provozierende Gegenfrage. Was hat der Bund damit zu tun, wenn das Land "irgendwelche" Gesetze erläßt. Nehmen wir einfach mal an, ziviler Lagerarbeiter der Bundeswehr. Nur als Beispiel. In NRW wird er freigestellt. in Hessen nur zu Einsätzen, nicht zu Übungen, in Bayern zu Einsätzen und Übungen, jedoch muß er für Lehrgänge Jahresurlaub nehmen. Wo ist dann die Gerechtigkeit. Hochwasser an Elbe vor ein paar Jahren. Verteidigungsminister und viele hohe Offiziere haben volle Unterstützung zugesagt. Ich weiß von einer militärischen Dienststelle, wo auch sofort reagiert wurde. Schreiben an alle, das KEINER mit Feuerwehr, THW oder sonstiger HiOrg zum Einsatz fahren darf. Weder Dienstbefreiung, noch überraschenden Jahresurlaub. Begründung: Wenn Fm XY eine Woche dort ist und sich ein Bein bricht, dann braucht es acht Woche zu Hause um gesund zu werden, undd as auf Kosten des Arbeitgebers. Alles klar? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Ralf8 E.8, Frielendorf / Hessen | 476224 | |||
Datum | 09.04.2008 11:54 | 13126 x gelesen | |||
Bis eben wollte ich nicht glauben das es wirklich so ist, aber Geschrieben von Hubert Kohnen Ich weiß von einer militärischen Dienststelle, wo auch sofort reagiert wurde. Schreiben an alle, das KEINER mit Feuerwehr, THW oder sonstiger HiOrg zum Einsatz fahren darf. wie gesagt, wundern tut mich nichts mehr... Erwartet die besagte Dienststelle eigentlich schnelle Hilfe wenn ihre Kaserne brennt oder der Wolf mit dem Standortkommandanten auf dem Beifahrersitz am Baum klebt? Wie soll man einem zivilen Arbeitgeber die Notwendigkeit der Freistellung deutlich machen wenn sogar "der Staat" so Geschrieben von Hubert Kohnen Wenn Fm XY eine Woche dort ist und sich ein Bein bricht, dann braucht es acht Woche zu Hause um gesund zu werden, undd as auf Kosten des Arbeitgebers. argumentiert? Wenn ich an Deutschland denke in der Nacht... Grüße aus Nordhessen Ralf PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung! "Gerade, weil wir in einem Boot sitzen, sollten wir froh sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen." (Ernst Ferstl) | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 476225 | |||
Datum | 09.04.2008 12:01 | 13164 x gelesen | |||
Hallo Hubert! Geschrieben von Hubert Kohnen Nehmen wir einfach mal an, ziviler Lagerarbeiter der Bundeswehr. Nur als Beispiel. Schlechtes Beispiel, weil der nach LandesArbeitsGericht Düsseldorf freigestellt werden müsste. Nur weil manche Dienststellen das so handhaben, ist es nicht richtig. Es soll auch private Arbeitgeber geben, die den FA den Einsatz untersagen, dennoch ist die Rechtslage eine andere. Schau mal in Fischer, Kommentar zum FSHG zu § 12 Zif. 8.1.3 f. da steht das mit Rechtsprechungsnachweis erklärt. Gruß Sven | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 476244 | |||
Datum | 09.04.2008 13:19 | 13105 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Hubert Kohnen: Ich weiß aus eigener Erfahrung [...] Mag sein, richtiger wird das dadurch nicht. Sven als Rechtskundiger hat dazu ja eben schon was geschrieben, trotzdem von mir als Rechtslaie dazu noch kurz folgendes: Begründung:BUNDESrecht bricht Landesrecht. Jepp, Art 31 GG, soll wohl in der konkurrierenden Gesetzgebung auch so sein, pauschal auf diese simple Formel verkürzt aber wohl eher nicht zutreffend, denn: Provozierende Gegenfrage. Was hat der Bund damit zu tun, wenn das Land "irgendwelche" Gesetze erläßt. Öhhm, viel!? Z.B. gemäß Grundgesetz Abschnitt II - "Der Bund und die Länder" Art. 20 -37, Abschnitt VII - "Gesetzgebung des Bundes" Art. 70 - 82 sowie Regelungen an vielen, vielen anderen Stellen im GG. Stark verkürzt: Bundesrepupublik ist ein (föderaler) Bundesstaat, Länder machen (grundsätzlich) die Gesetze, außer ... ausführliche Aufzählung: Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes, konkurrierende Gesetzgebung usw. usf. D.h., der Bund kann nicht pauschal "machen was er will", schon gar nicht in den Bereichen, die in der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegen (naheliegend für uns z.B. Brand- und Katastrophenschutz, beliebt aber z.B. auch das Bildungswesen)! Zum weitern Text: Verteidigungsminister und viele hohe Offiziere haben volle Unterstützung zugesagt. Ich weiß von einer militärischen Dienststelle, wo auch sofort reagiert wurde. Schreiben an alle, das KEINER mit Feuerwehr, THW oder sonstiger HiOrg zum Einsatz fahren darf. Weder Dienstbefreiung, noch überraschenden Jahresurlaub. Begründung: Wenn Fm XY eine Woche dort ist und sich ein Bein bricht, dann braucht es acht Woche zu Hause um gesund zu werden, und das auf Kosten des Arbeitgebers. Respekt! Das schlägt dem Faß m.E. so ziemlich den Boden aus, ist auch hinsichtlich der Bundesanstalt THW nicht uninteressant und die "Bergründung" ist natürlich unschlagbar. Wer verfaßt solche Schreiben, der Kommandeur der Einheit am Standort? Da finde ich es ehrlich gesagt, auch wenn das jetzt vielleicht etwas populistisch klingt, schade, daß man dem Verantwortlichen sein Schreiben bzw. seine (Dienst-) Anweisung (inkl. des eventuell vorhandenen Allgemeinplatzes "Bundes- bricht Landesrecht) nicht ordentlich um die Ohren gehauen hat. Was soll man bitte von der privaten Wirtschaft erwarten, wenn schon eine Behörde, und dann auch noch mit so einer hanebüchenen "Begründung", eine Freistellung in einem solchen Fall verweigert? Gruß Daniel | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 476246 | |||
Datum | 09.04.2008 13:29 | 12992 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf EberhardtErwartet die besagte Dienststelle eigentlich schnelle Hilfe wenn ihre Kaserne brennt oder der Wolf mit dem Standortkommandanten auf dem Beifahrersitz am Baum klebt? Die besagte Dienststelle hat eine eigene Feuerwehr. Und der Standortkommandant fährt keinen Wolf, sondern Fahrzeug in Zivil als Dienstwagen. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 476251 | |||
Datum | 09.04.2008 13:48 | 13024 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sven Tönnemann Besser gesagt, sie können sich nicht gegenüber ihrem Arbeitgeber auf das Landesrecht berufen. Aber auf Bundesrecht , siehe §5. Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 476253 | |||
Datum | 09.04.2008 14:03 | 13044 x gelesen | |||
Hi! Schon richtig... aber wer im Gesetz unterwegs ist, sollte auch immer ein paar §§ davor und dahinter lesen. ;-) Du z.B. § 8 SUrlV in dem drin steht, dass sage und schreibe drei Tage nach dieser Regelung möglich sind. Das haut es nicht gerade raus, muss für einen Einsatz dann eigentlich einen ganzen Tag Urlaub nehmen? Dann schaue noch rasch in § 14 SUrlV wie man den Urlaub bekommt: Durch rechtzeitigen Antrag, spätestens unverzüglich nach bekannt werden des Anlasses. Das wird zeitlich knapp, wenn der Melder geht. Gruß Sven | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern | 476272 | |||
Datum | 09.04.2008 15:57 | 13023 x gelesen | |||
Also bei der Post, hatte ich ( Beamter ) bis jetzt noch keine Probleme. Weder zur Zeit als wir noch Behörde waren wie auch jetzt als AG. Für alle Lehrgänge an der SFS gabs Urlaub unter Fortzahlung der Bezüge. ( Kein Rückgriff auf die Gemeinde ) Beim ZF sogar 10 Tage Gruß vom Ammersee, Thomas | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen | 476273 | |||
Datum | 09.04.2008 16:00 | 13110 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus HammerlAlle Beiträge gelesen? Nee, das kann ich mir nicht antun, aber der Inhalt meines Beitrages trifft trotzdem zu, für AG. + AN. mit brennenden Grüßen Hartmund | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 476275 | |||
Datum | 09.04.2008 16:10 | 13037 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sven Tönnemann Schon richtig... aber wer im Gesetz unterwegs ist, sollte auch immer ein paar §§ davor und dahinter lesen. ;-)Und nichts hinein interpretieren was nicht drin steht. :-) Geschrieben von Sven Tönnemann Das haut es nicht gerade raus, Für 'n Durchschnittseinsatz reicht's. Geschrieben von Sven Tönnemann muss für einen Einsatz dann eigentlich einen ganzen Tag Urlaub nehmen? Nö, warum? Geschrieben von Sven Tönnemann spätestens unverzüglich nach bekannt werden des Anlasses. Das wird zeitlich knapp, wenn der Melder geht. Das Verfahren kann man VORAB mit der Dienstelle klären (wie es ja auch alle anderen AN tun sollten). Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 476276 | |||
Datum | 09.04.2008 16:19 | 13057 x gelesen | |||
Geschrieben von Hartmund FlenderNee, das kann ich mir nicht antun, Dann tu das bitte weil dann könntest du auch etwas konstruktives zur Sache beitragen. MKG Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Schöneiche / Brandenburg | 476278 | |||
Datum | 09.04.2008 16:29 | 13052 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christian Schorer--- Dann tu das bitte weil dann könntest du auch etwas konstruktives zur Sache beitragen. Dein Wort in Gottes Ohr :-) wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-) | |||||
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Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 476287 | |||
Datum | 09.04.2008 17:26 | 13163 x gelesen | |||
Was mich ein wenig wundert ist, dass Du als Stadtbrandmeister keine Ahnung über die Gesetzeslage hast. Um die ganze Sache noch zu komplettieren, ein Auszug aus dem NBrandSchG: NdsBrandSchG § 11, Absatz 1: Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. Ihnen dürfen aus dieser Tätigkeit keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Nehmen sie während der Arbeitszeit an Einsätzen oder an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Feuerwehr teil, so sind sie während der Dauer der Teilnahme, bei Einsätzen auch für den zur Wiederherstellung ihrer Arbeits- oder Dienstfähigkeit notwendigen Zeitraum danach, von der Arbeits oder Dienstleistung freigestellt. Für die Teilnahme an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit besteht der Freistellungsanspruch nur, soweit nicht besondere Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. Mitglieder der Feuerwehren, die zugleich einer Werkfeuerwehr angehören, sind nur freizustellen, wenn dadurch die Sicherheit des Betriebes nicht gefährdet wird. In Niedersachsen muss der AG einen AN also nicht freistellen, der AN IST per Gesetzt freigestellt. Alle Probleme mit dem AG bleiben natürlich trotzdem bestehen, aber das Problem wird immer bestehen bleiben, egal was die Gesetze sagen. Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 476295 | |||
Datum | 09.04.2008 17:52 | 13056 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Lars Konrad: Was mich ein wenig wundert ist, [...] Und was mich wundert ist, daß Du ganz prima das niedersächsische Brandschutzgesetz zitierst, obwohl hinter Marcs Namen klar und deutlich "Schönewalde / Brandenburg" steht... Auch wenn das so vermutl. im entsprechenden brandenburger Gesetz sinngemäß auch drinsteht, wurde die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines solchen Formulars auf der einen Seite längst geklärt, auf der anderen Seite wurde aber vor allem auf die diesbezüglichen Probleme in der Praxis auch schon längst hingewiesen. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Marc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg | 476319 | |||
Datum | 09.04.2008 19:16 | 13097 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von Lars Konrad Was mich ein wenig wundert ist, dass Du als Stadtbrandmeister keine Ahnung über die Gesetzeslage hast. Na bloß gut, das du dann so erfolgreich an der Aufklärung meinerseits beteiligt warst. Ne, mal im ernst. Im nachhinein sag ich mir auch," Wer lesen kann ist klar im Vorteil". Die Variante mit dem Vordruck erschien mir bis heute morgen noch als Vernünftigste, bin ich ja nun von ab. Da ich erst seit Februar die Funktion inne hab, bin ich momentan dabei, eine Baustelle nach der Anderen abzuarbeiten. Habe mir eben nicht vorher die entsprechende Information besorgt und mich eines besseren belehren lassen. Ich denke, dafür ist auch so ein Forum da. Und beim Umfang heutiger Brandschutzgesetze gehe ich schonmal davon aus, das nicht jeder den kompletten Wortlaut und Inhalt aus dem "FF" kennt. Grüße Marc Wille | |||||
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Autor | Cars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz | 476337 | |||
Datum | 09.04.2008 22:05 | 13035 x gelesen | |||
Beispiel einer gesetzlichen Regelung anhand des LBKG Rheinl.-Pfalz Man beachte Absatz 2. In anderen Bundländern ist es, soweit ich den Beiträgen in diesem Threat entnehmen kann, ähnlich. Geschrieben von Hartmund Flender Ich rate dir auf jeden Fall ein Gespräch mit deinem AG zu führen. Ich kann Hartmut nur zustimmen. Es ist ein Geben und Nehmen im Beruf. Und ein Feuerwehrangehöriger, der einsatzbedingt oft fehlt, ist keiner, der bei Arbeitgebern beliebt ist, da kann die Getzeslage noch so feuerwehrfreundlich und das Ehrenamt noch so lobenswert sein. Ich denke aber dass die Intention des ersten Beitrages die war, dass der Schreiber in seinem speziellen Fall auf Nummer sicher gehen wollte und da ist die Schriftform eindeutig. | |||||
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Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 476340 | |||
Datum | 09.04.2008 22:29 | 13083 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel RuhlandUnd was mich wundert ist, daß Du ganz prima das niedersächsische Brandschutzgesetz zitierst, obwohl hinter Marcs Namen klar und deutlich "Schönewalde / Brandenburg" steht... Da ich alle Beiträge gelesen habe, war mir schon bewusst, dass die eigentliche Frage schon geklärt war und es sich um Brandenburg handelt, sonst hätte ich auch an einer anderen Stelle im Thread meine Antwort geschrieben... Vielmehr wollte ich auf die Feinheit im niedersächsischen Brandschutzgesetz hinweisen, dass hier der AN schon per Gesetzt für den Einsatz freigestellt ist, rein rechtlich der AG ihn also gar nicht erst aktiv freistellen muss. Ich denke, dass dies juristisch gesehen einen Unterschied ist, ober der AG verpflichtet ist den AN freizustellen und es dann doch nicht tut, oder der AN schon per Gesetz freigestellt ist. Beim Ersteren würde der AG nach meinem Verständnis zwar gesetzeswidrig handeln, wenn er den AN nicht freistellt, der AN wäre aber vermutlich an die Weisung des AG gebunden. In Nds ist der AN aber schon per Gesetz freigestellt, rein rechtlich kann der AG ihn also nach meinem Verständnis nicht daran hindern, den Arbeitsplatz zu verlassen. Vielleicht kann einer der Juristen hier im Forum einmal Aufklären, ob ich diesen Unterschied in der Formulierung richtig interpretiere. Dass es sich hier natürlich um graue Theorie handelt, die in der Praxis so nicht angewendet werden kann, ist mir dabei natürlich vollkommen klar. Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | |||||
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Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 476342 | |||
Datum | 09.04.2008 22:37 | 13049 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc WilleNa bloß gut, das du dann so erfolgreich an der Aufklärung meinerseits beteiligt warst. Da ich den Thread erst gelesen habe, nachdem alle Antworten schon gegeben waren, wollte ich nicht unbedingt alles noch einmal wiederholen. Dass Du seit Febraur erst im Amt bist, erklärt dann auch ein wenig Dein "Unwissen". Ich wünsche Dir dann mal viel Erfolg in Deinem neuen Amt und lass Dich nicht zu schnell unterkriegen, wenn nicht alles gleich so funktioniert wie Du es gerne hättest. Wichtig finde ich immer, dass die Führung nicht den Kontakt und Dialog zur Mannschaft verliert. Ich hoffe Dir gelingt die richtige Mischung aus Führung und Kameradschaft. Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8K., Blaichach / Bayern | 482814 | |||
Datum | 14.05.2008 17:35 | 13362 x gelesen | |||
Hallo Marc, wir haben was zu diesem Thema auf unserer Feuerwehr Homepage. Schau einfach mal drauf. Ich weis aber nicht ob das auf deine Frage zutreffend ist. www.feuerwehr-blaichach.de Gruß Christoph | |||||
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