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ThemaLöschzug19 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorChri8sto8ph 8S., Sehlem / Niedersachsen473821
Datum30.03.2008 00:089777 x gelesen
Hallo,

ich wollte mal in die Runde fragen, ab welcher Mannschafts,- und Fahrzeugstärke sich Freiwillige Feuerwehren "Löschzug" nennen darf???

Grüße


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AutorLutz8 W.8, Düren/ Wien / NRW473827
Datum30.03.2008 00:177771 x gelesen
Normal sagt man ja 3fache stärke aber weiss nicht wie viele das haben. Naja sag mal so wenn ich nicht genug Fahrzeuge hab um annähernd einen Zug in seiner Mannschaftsstärke zu transportieren hätte es wohl keinen Sinn sich so zu nennen.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorMarc8 B.8, Dahlenburg / Niedersachsen473834
Datum30.03.2008 00:237787 x gelesen
Vielleicht hilft dir das weiter....

LFS Celle


www.feuerwehr-dahlenburg.de

www.florian-dahlenburg.de

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AutorChri8sto8ph 8S., Sehlem / Niedersachsen473841
Datum30.03.2008 00:377715 x gelesen
Vielen Dank...

Das ging ja mal fix...


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AutorTors8ten8 G.8, Gifhorn / Niedersachsen473959
Datum30.03.2008 13:507810 x gelesen
Hallo,

siehe auch:

FwDV3 (2.4 Gliederung des Zuges) ("Der Zug hat in der Regel eine Mannschaftsstärke von 22."; die AGBF spricht mind. von 16). Ganz grob: zwei Gruppen = 1 Zug).

FwDV100

Gruß,
Torsten


Diese Angabe spiegelt meine persönliche Meinung wider, nicht zwingend die der eigenen Stadt- oder Ortsfeuerwehr.

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW473960
Datum30.03.2008 13:527770 x gelesen
Hallo,

Christoph geht es denke ich darum ab wann sich die Löschgruppe Musterhausen Löschzug Musterhausen nennen darf.

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorLutz8 W.8, Düren/ Wien / NRW473967
Datum30.03.2008 14:487778 x gelesen
Geschrieben von Julian Holsing Hallo,

Christoph geht es denke ich darum ab wann sich die Löschgruppe Musterhausen Löschzug Musterhausen nennen darf.

Mfg,
Julian


Ja genau, ich denke, die eigentliche Stärke des taktischen Zuges wird wohl jeder kennen. Frage ist warum will man sich plötzlich Zug nennen? Nur um 2 Führungfunktionen mehr zu schaffen?? Als Löschgruppe hat man doch vorher auch funktioniert. Hoffe ich zumindest ;-)


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorMart8in 8G., zz. Reutlingen / 473976
Datum30.03.2008 15:547846 x gelesen
Welche Ausrüstung muss ein Löschzug mitbringen:

ELW?
LF (1 oder 2 Stück?)
DLK?

Oder sind Komponenten optional?


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen473980
Datum30.03.2008 16:107686 x gelesen
IMO reicht es wenn du zwei Gruppen und die zwei Personen Zugführung inkl. fahrbarem Untersatz hast.
2 LF + ELW
1 LF + 1 TLF(Staffel) + DLK + ELW
1 LF + 1 SW (Trupp) + 1 TLF (Trupp) + 1 RW(Trupp) + ELW
usw.

Der "klassische" Löschzug ist ja eigentlich der zweitgenannte oder?!


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AutorMarc8el 8H., Kerpen / NRW474031
Datum30.03.2008 21:457724 x gelesen
Hallo,
ich meine ab einer Mannschaftsstärke von 22 Mann.
Diese muß enthalten einen Zugführer, 3 Gruppenführer und 18 mal Mannschaft.

grüße marcel


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen474039
Datum30.03.2008 22:237680 x gelesen
Geschrieben von Julian Holsing

Christoph geht es denke ich darum ab wann sich die Löschgruppe Musterhausen Löschzug Musterhausen nennen darf.


So würd' ich das auch verstehen. Aber eignetlich stellt sich das Problem gar nicht, weil das in Nds stärkeunabhängig unter Ortswehr X der Fw der Stadt/(Samt-)Gemeinde Y läuft.
Nacht Stärke wird dann unterschieden in der MindestStVO der status der Ortswehr in Ortswehr mit Grundausstattung, Stützpunkt und Schwerpunkt, wobei die tatsächliche Ausrüstugn ggf. über den Anforderungen liegen kann.

Gruß,
Thorben


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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW474058
Datum31.03.2008 10:037687 x gelesen
Geschrieben von Julian HolsingChristoph geht es denke ich darum ab wann sich die Löschgruppe Musterhausen Löschzug Musterhausen nennen darf.
Ich kenne einen Fall, wo man den Gruppenführer der Löschruppe nicht mehr "haben" wollte. Man hat die Löschgruppe in einen Löschzug umgenannt und die Führungskraft mangels fehlender Zugführerausbildung in die Wüste geschickt.
Okay, da steckte mehr hinter, jedenfalls is das die offizielle richterliche Begründung.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen475934
Datum08.04.2008 13:577706 x gelesen
Hallo,

nach der neuen FwDV 3 sind 22 Personen sowie entsprechende Fahrzeuge zur Bildung eines Zuges notwendig. Mindestens jedoch zwei Löschfahrzeuge und ein Führungsfahrzeug (KdoW oder ELW). Auch die entsprechenden Dienstgrade (Zugführer = Brandinspektor).

Außerdem muss die Wehrleitung diesbezüglich der "Umgliederung" zustimmen.

MkG
Falk


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AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen475944
Datum08.04.2008 15:137733 x gelesen
siehe hier

FwDV 3 - Einheiten im Löscheinsatz

Unter Punkt 2.4 ist der Zug definiert:

1 Zugführer
1 Führungsassistent (als Vertreter für den Zugführer)
1 Melder
1 Fahrer

Der Zug hat in der Regel eine Mannschaftsstärke von 22 Personen.


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AutorMark8us 8T., Köln / Nordrheinwestfalen475951
Datum08.04.2008 15:417765 x gelesen
Hallo Falk,

dem Fragesteller ging es damals eher weniger um die Sollstärke im Einsatz sondern vielmehr um die Sollstärke eines Löschzuges am sich. Am Beispiel einer Löschgruppe (Bitte nicht an den Zahlen aufhängen, es handelt sich um Beispiele):

Sollstärke im Einsatz: 1:8
Sollstärke der Löschgruppe: 3:24

Ausfälle von Einsatzkräften durch Krankheit, Lehrgänge, Urlaub usw. werden durch den Faktor 3 ausgeglichen.

Sollte demnach die Löschgruppe auf z.B. 3:6:57 angewachsen sein und darüber hinaus z.B. zwei LF und ein ELW vorhanden sein, dann könnte aus der Löschgruppe ein Löschzug gemacht werden.

Gruß

Markus


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AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen475956
Datum08.04.2008 15:547743 x gelesen
Hallo Markus,

es ist mir schon klar, dass der Fragesteller die eigentliche Sollstärke eines Löschzuges wissen wollte. Und die Zahl kannst Du doch wirklich nur aus der Dienstvorschrift ableiten, oder hast Du eine andere Quelle wo ein Löschzug stärkemäßig klar definiert ist?

Es gibt in Nachbarkommunen Löschzüge, wo die Einheit nur 34 Personen stark ist. In unserer Kommune gibt es zwei Löschzüge, wo die Anzahl der Personen bei 56 bzw. 60 Personen liegt. Da stellt sich auch die Frage, hat die Nachbarkommune nur eine größere Löschgruppe (obwohl ELW, LF und Rüstwagen) vorhanden ist?

Bin Dir sehr dankbar dafür, wenn Du mir so eine Quelle nennen könntest. Da mich diese Frage ebenfalls interessiert.

Viele Grüße
Falk


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AutorMark8us 8T., Köln / Nordrheinwestfalen475969
Datum08.04.2008 16:187636 x gelesen
Howdy Falk,

die jeweiligen Sollstärken werden in den Brandschutzbedarfsplänen der Kommunen durch dieselben anhand der örtlichen Risiken ermittelt und festgelegt.
Die "Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren" hat Empfehlungen für Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung herausgegeben. Die eigentliche Bedarfsplanung ist jedoch Aufgabe der Kommune. Google doch mal nach "Brandschutzbedarfsplan" und du kannst einige online finden (einige mit Erklärung der Berechnung der Funktionsstärke). Die örtlichen Risiken sollten Grundlage der Entscheidung ob Löschgruppe oder Löschzug sein.

Gruß

Markus


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AutorMari8o D8., Nettetal / NRW475992
Datum08.04.2008 16:547738 x gelesen
Hallo Falk,

zumindest in NRW ist die Bezeichnung "Löschzug" oder "Löschgruppe" häufig historisch begründet und nicht Ausdruck einer bestimmten Einsatzstärke.

Bei der kom. Neugliederung in den 1970er Jahren wurden mit den Städten und Gemeinden auch die entsprechenden Feuerwehren zusammengelegt, da es in NRW je Gemeinde/Stadt nur eine Feuerwehr geben kann. Dabei wurde aus den ehemalig selbständigen Feuerwehren Löschzuge und aus den ehemaligen Löschzügen Löschgruppen.

So finden sich bis heute Löschzüge, die aus vier Löschgruppen mit einer Stärke von insgesamt über 100 Aktiven bestehen.

Grüße vom Niederrhein

Mario


Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

"So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn)

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AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen476021
Datum08.04.2008 18:117719 x gelesen
Das nenne ich doch mal effizient. Danke für Eure Hinweise. ;-)

MkG vom Niederhein
Falk


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 30.03.2008 00:08 Chri7sto7ph 7S., Sehlem
 30.03.2008 00:17 Lutz7 W.7, Düren/ Wien
 30.03.2008 00:23 Marc7 B.7, Dahlenburg
 30.03.2008 00:37 Chri7sto7ph 7S., Sehlem
 30.03.2008 13:50 Tors7ten7 G.7, Gifhorn
 30.03.2008 13:52 Juli7an 7H., Stemwede
 30.03.2008 14:48 Lutz7 W.7, Düren/ Wien
 30.03.2008 15:54 Mart7in 7G., zz. Reutlingen
 30.03.2008 16:10 ., Bremervörde
 30.03.2008 22:23 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 31.03.2008 10:03 Hube7rt 7K., Erkelenz
 30.03.2008 21:45 Marc7el 7H., Kerpen
 08.04.2008 13:57 Falk7 S.7, Neukirchen-Vluyn
 08.04.2008 15:13 Falk7 S.7, Neukirchen-Vluyn
 08.04.2008 15:41 Mark7us 7T., Köln
 08.04.2008 15:54 Falk7 S.7, Neukirchen-Vluyn
 08.04.2008 16:18 Mark7us 7T., Köln
 08.04.2008 16:54 Mari7o D7., Nettetal
 08.04.2008 18:11 Falk7 S.7, Neukirchen-Vluyn
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