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Thema | Unterschied LF 16/12 und HLF 16/12 nach alter Norm | 33 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Jens8 B8., Tirschenreuth und Würzburg / Bayern | 474570 | |||
Datum | 02.04.2008 13:43 | 12606 x gelesen | |||
Hallo Leute, zuerst mal ein fröhliches Hallo in die Runde. Hab mich gerade erst angemeldet und leg nun einfach mal los. Ich hatte heute eine kleine Debatte mit einem Kollegen. Ihr könnt mir hier sicher weiterhelfen. Und zwar: Ich suche die "alte" Norm, welche auf ein LF 16/12 Baujahr 1990 zutrifft. Der genaue Grund der Diskussion war der folgende: Was macht den Unterschied zwischen einen LF 16/12 (vollständige Beladung THL, Hebekissen usw.) und einen HLF 16/12 aus? Vielen Dank für Eure Info´s. Gruß Jens Bauer, Wohnhaft Würzurg Arbeitshaft Tirschenreuth | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Nörtershausen / RLP | 474573 | |||
Datum | 02.04.2008 13:50 | 10849 x gelesen | |||
Moin, der Unterschied ist der, dass das LF 16/12 in der DIN 14 530 Teil 11 genormt war und es ein HLF 16/12 niemalsnie genormt war. Daniel Ich kam, sah und ging wieder... | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 474574 | |||
Datum | 02.04.2008 13:54 | 10788 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens Bauer Ich suche die "alte" Norm, welche auf ein LF 16/12 Baujahr 1990 zutrifft. Der genaue Grund der Diskussion war der folgende: den Unterschied gibts nicht, weils kein LF 16/12 Bj. 1990 gibt... Das LF 16/12 wurde mit der DIN 14530-11:1991-08 eingeführt und löste das LF 16 (14530-9) (sowie eigentlich auch das TLF 16/25 (14530-20) ab. Das LF 16 hatte so gut wie keine THL-Beladung aber auch schon den Wassertank mit 1200 l. Geschrieben von Jens Bauer Was macht den Unterschied zwischen einen LF 16/12 (vollständige Beladung THL, Hebekissen usw.) und einen HLF 16/12 aus? Ein HLF 16/12 gibts auch nicht, weil alle normkonformen LF 16/12 hatten eine THL-Beladung. Erst mit dem HLF 20/16 und dem LF 20/16 wurde LEIDER ein Unterscheid eingefügt. More: http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/einsatzfahrzeuge_-_typen.html Umfangreich auch für die alten Typen: http://www.libri.de/shop/action/productDetails/1316671/manfred_gihl_handbuch_der_feuerwehr_fahrzeugtechnik_3170127373.html Beladelisten im Vergleich: ELH ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jens8 B8., Tirschenreuth und Würzburg / Bayern | 474575 | |||
Datum | 02.04.2008 13:56 | 10875 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Bildhauer
Hallo Daniel, das habe ich auch immer gedacht. Folglich wäre es also auch nicht ganz fasch, ein voll ausgestattetes LF 16/12 (wie es sich gehört) als HLF 16/12 bezeichnen zu wollen? Das "H" würde ja dann für THL stehen, oder wie? So meint mein Kollesche... Gruß Jens | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Nörtershausen / RLP | 474578 | |||
Datum | 02.04.2008 14:18 | 10784 x gelesen | |||
Naja, AFAIK sind für die jetzt eingeführten HLF gewisse Anforderungen an die THL Beladung gestellt die für LF 16/12 so nicht gelten (z.B. 45 Spreizer und 150er Schere beim HLF 20/16 gg. möglicherweise Kombigerät beim LF 16/12). Nennen kann man das intern eh wie man will (hab neulich noch auf ner Feuerwehrseite gesurft, die jedem Fahrzeug einen Kosenamen gegeben haben) nur bleibt die Frage: Wofür? Imho ist durch die Neigung zur freien Bezeichnung der Fahrzeuge nicht wirklich was gewonnen. Aus dem LF 16/12 werden dann plörtlich HLF 16/12, LF 16/14, LF 16/16, LF 16/20, HLF 16/16 usw. - aber eigentlich meint das alles nur ein einziges Fahrzeug mit (in einem Bundesland) (hoffentlich) nur einer Funkrufnummer. Ich mein, wir nennen unser TSF ja auch nicht TSF 240 nur weils 240 m B-Schlauch an Bord rumfährt. (Bevor was zu Gewicht etc kommt: Wir waren auf der Waage und unser Durchschnitts-FM darf deutlich über 75kg wiegen ....) Daniel Ich kam, sah und ging wieder... | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 474581 | |||
Datum | 02.04.2008 14:21 | 10729 x gelesen | |||
Geschrieben von -Ulrich Cimolinoen Unterschied gibts nicht, weils kein LF 16/12 Bj. 1990 gibt... Hallo Ulrich, wir haben unser LF 16 im Jahr 1989 bekommen. Darauf wurde der Rettungssatz geladen, der vorher auf dem TLF 16/25 war (keine andere Alternative). Das Fahrzeug wurde uns von Ziegler als LF 16, gem Beladeliste Bayern (Holzleitern, SA in Buchten usw.) übergeben. Als was kann man das Fahrzeug dann jetzt bezeichnen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 474584 | |||
Datum | 02.04.2008 14:39 | 10742 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastnerwir haben unser LF 16 im Jahr 1989 bekommen. Darauf wurde der Rettungssatz geladen, der vorher auf dem TLF 16/25 war (keine andere Alternative). Das Fahrzeug wurde uns von Ziegler als LF 16, gem Beladeliste Bayern (Holzleitern, SA in Buchten usw.) übergeben. Wenn das Fzg die Eckdaten des LF 16/12 erfüllt, kann man m.E. es auch als solches bezeichnen. Allerdings dürfte das ehrlicherweise mit den 12-t-Fahrgestellen nicht so einfach werden - nur den THL-Satz umzuladen reicht übrigens nicht aus... Ist aber eh wurscht, weil Bayern fernmeldetaktisch zwischen LF 16 und LF 16/12 keinen Unterschied macht, obwohl die Beladung sich eben um das "H" normalerweise unterscheidet... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 474586 | |||
Datum | 02.04.2008 14:42 | 10681 x gelesen | |||
Tach, geschrieben von Anton Kastner: Als was kann man das Fahrzeug dann jetzt bezeichnen. Vielleicht als LF 16 ("Bayern" + ggf. "mit Holzleitern" - BTW: Warum eingentlich Holz in Bayern?)? Seltsame Diskussionen gibt's... Aber davon ab: Unser LF 16, Bj. 1974, in dieser Funktion a.D. 1993, hatte auch schon einen Hilfeleistungssatz, Hebekissen, (zum Schluß) Stromerzeuger 8 kVA und sogar einen Lichtmast (usw.) - und wir waren bis zum Schluß mit der Bezeichnung LF 16 an sich ganz zufrieden ;-) . Angeboten wurde die Hilfeleistungsausrüstung für LF 16 (und TLF 16/25) spätestens seit den 80ern, findet sich jedenfalls auf bald allen zeitgenössischen Prospektfotos der verschiedenen Hersteller, Bestandteil der damaligen Beladepläne war die Ausrüstung allerdings nicht. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 474589 | |||
Datum | 02.04.2008 14:51 | 10720 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Ulrich Cimolino Wenn das Fzg die Eckdaten des LF 16/12 erfüllt, kann man m.E. es auch als solches bezeichnen. Meiner Meinung nach nicht, auch wenn es die Eckdaten für ein solches Fahrzeug hat. Analog dazu müsste aus einer DL30 von 1977 eine DL 23-12 werden, wenn sie genau die gleichen Anforderungen und Werte erfüllt, wie eine Leiter von 1980. Es wird gerne gemacht, vielleicht ist es auch sinnvoll, um es besser zu verstehen und es einheitlich zu gestalten. Formal korrekt, auf die Norm bezogen ("Korinthenkackmodus ein"), ist es dadurch aber nicht. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Jens8 B8., Tirschenreuth und Würzburg / Bayern | 474591 | |||
Datum | 02.04.2008 14:56 | 10671 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Ole UngerMeiner Meinung nach nicht, auch wenn es die Eckdaten für ein solches Fahrzeug hat. Warum nicht? Wenn es ein LF 16 mit 1200 Liter Flüssiglöschmittel an Bord ist, dann passt doch die Bezeichnung, oder irre ich mich jetzt völlig? 1600 Liter Wasser pro Minute/ 1200 Liter Wasser an Bord. Eine Frage an Ulrich: Hat sich eigentlich im Zuge der Normumstellung vom LF 16 zum LF 16/12 von der Beladung der Wasserführenden Amaturen was geändert? THL lassen wir jetzt mal aussen vor. Gruß Jens | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 474592 | |||
Datum | 02.04.2008 15:00 | 10640 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Jens Bauer Warum nicht? Einfach weil das Fahrzeug vor Einführung der Norm produziert wurde. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Jens8 B8., Tirschenreuth und Würzburg / Bayern | 474593 | |||
Datum | 02.04.2008 15:05 | 10696 x gelesen | |||
Hier mal ein Beispiel meines "Zeitweise-Nachbarn": LF 16/12 Denke schon, dass das als LF 16/12 durchgeht. Gruß Jens | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 474595 | |||
Datum | 02.04.2008 15:12 | 10691 x gelesen | |||
Moin, ich schrieb ja auch, dass es gemacht wird und auch sinnvoll ist, um den einsatztaktischen Wert vergleichen zu können. "Formal korrekt" ist es meiner Meinung nach nur nicht, das ist es dann aber auch schon. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Jens8 B8., Tirschenreuth und Würzburg / Bayern | 474597 | |||
Datum | 02.04.2008 15:18 | 10657 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Ole Ungerich schrieb ja auch, dass es gemacht wird und auch sinnvoll ist Hallo Jan Ole, na dann sind wir ja beieinander :-) Gruß Jens | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 474602 | |||
Datum | 02.04.2008 15:29 | 10653 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens Bauer Eine Frage an Ulrich: Hat sich eigentlich im Zuge der Normumstellung vom LF 16 zum LF 16/12 von der Beladung der Wasserführenden Amaturen was geändert? Grob m.W. waren es LF 16 14 C 14 B SA formstabil 6 Saugschläuche LF 16/12 10 C + 2 C als SA 12 B mind. 4 Saugschläuche Details bitte selbst gucken/prüfen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 474604 | |||
Datum | 02.04.2008 15:32 | 10708 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel RuhlandVielleicht als LF 16 ("Bayern" + ggf. "mit Holzleitern" - BTW: Warum eingentlich Holz in Bayern?)? Seltsame Diskussionen gibt's... Hallo Daniel, es geht ja gar nicht um den Namen. Was das Problem war, sind die Normen Bayerns. Bei der Abholung des LF 16 in Giengen stand neben unserem Fahrzeug ein baugleiches für eine FF in RLP. Das hatte ALU-Leitern, Hydraulikleitungen für Schere und Spreizer auf Haspel usw.) Kurz nachdem wir das LF am Standort hatten, durften dann auf einmal Alu-Leitern in Bayern benutzt werden. (In Bayern wurde damals auf Holz-Leitern geschworen wg. des Anstoßens der Leitern bei einem Einsatz an elt. Leitungen.) Im Prinzip ist es mir egal, ob unser LF als LF 16 oder als LF 16/12 bezeichnet wird. Der Funkrufname ist ja gleich, auch bei einem neuen HLF 20/16. Obwohl da schon einges mehr an Beladung, v.a. für TH darauf gepackt ist. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 474607 | |||
Datum | 02.04.2008 16:11 | 10698 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Jens Bauer Hier mal ein Beispiel meines "Zeitweise-Nachbarn": Dies ist ein LF16 und kein LF16/12. Bei der alten Norm wurde die Wassermenge beim LF16 nicht benannt. Bis ca. 1981 wurden auch LF16 mit 800l Tank ausgeliefert. Die ersten LF16/12 wurden dann 1992 ausgeliefert. Das 12 bezieht sich auf mind. 1200l Wasser. Häufig wurden Fahrzeuge mit 1600l ausgeliefert. Das Gewicht wurde beim LF16/12 auf 13,5t (vorher max. 12t) erhöht. Außerdem hat das LF16/12 mehr Beladung zur THL, die das LF16 (Link von dir) nicht hatte, z.B. Lichtmast, Hebekissen... MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 474611 | |||
Datum | 02.04.2008 16:37 | 10784 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Ole UngerAnalog dazu müsste aus einer DL30 von 1977 eine DL 23-12 werden, wenn sie genau die gleichen Anforderungen und Werte erfüllt, wie eine Leiter von 1980. Warum nicht, wenn einen Norm etwas festlegt und etwas dieses erfüllt, dann kann man es doch auch so benennen wie es in der Norm heisst. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 474613 | |||
Datum | 02.04.2008 16:40 | 10737 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerWarum nicht, wenn einen Norm etwas festlegt und etwas dieses erfüllt, dann kann man es doch auch so benennen wie es in der Norm heisst. Es spricht doch nichts dagegen, dass etwas die Bedingungen von mehreren Normn erfüllt. Siehe Schutzkleidung, da gibt es auch Modelle, die sowohl der Hupf als auch der EN 471 entsprechen (ist Hupf eigentlich eine Norm?) oder Handschuhe, die sowohl der EN 659 und der EN 388 entsprechen. DA gibt es bestimmt noch mehr Bespiele. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 474617 | |||
Datum | 02.04.2008 17:05 | 10659 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerEs spricht doch nichts dagegen, dass etwas die Bedingungen von mehreren Normn erfüllt Wenn man bei den richtigen Bezeichnungen bleibt macht man es sich und auch den Kollegen der JF leichter Fahrzeuge zu unterscheiden. So hat sich eben mit der Einführung des LF 16/12 einiges geändert (Beladung, Gewicht), und ein LF16 wird nicht zum 16/12 nur weil es auch 1200l Wasser dabei hat. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 474642 | |||
Datum | 02.04.2008 18:36 | 10606 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerSiehe Schutzkleidung, da gibt es auch Modelle, die sowohl der Hupf als auch der EN 471 entsprechen Das gibt es ganz sicher gar nie nicht, schließt sich gegenseitig aus. Und HUPF ist keine Norm, ließ sie dir einfach mal durch was die Buchstaben HUPF bedeuten. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 474643 | |||
Datum | 02.04.2008 18:37 | 10677 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens Bauer Denke schon, dass das als LF 16/12 durchgeht. Nein, mindestens Hebekissen und Sprungretter/Sprungtuch fehlen beim ersten schnellen überfliegen. Das ist ein LF 16, kein LF 16/12. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 474646 | |||
Datum | 02.04.2008 18:41 | 10722 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerWas das Problem war, sind die Normen Bayerns. Nenn mir die, ich kenn keine! Geschrieben von Anton Kastner Bei der Abholung des LF 16 in Giengen stand neben unserem Fahrzeug ein baugleiches für eine FF in RLP. Das hatte ALU-Leitern, Hydraulikleitungen für Schere und Spreizer auf Haspel usw.) Schonmal überlegt das ihr das bekommen habt was ihr ausgeschrieben habt? Der Fehler liegt doch dann am Einkäufer, der Hersteller liefert das was bestellt wird. Klar, man könnte manchmal auch eine andere Beratung erwarten .... Geschrieben von Anton Kastner Kurz nachdem wir das LF am Standort hatten, durften dann auf einmal Alu-Leitern in Bayern benutzt werden. (In Bayern wurde damals auf Holz-Leitern geschworen wg. des Anstoßens der Leitern bei einem Einsatz an elt. Leitungen.) Aber ein Verbot ist mir unbekannt, wer soll das gegeben haben? Und SAH am Hydraulikaggregat ist auch ein Beschaffungsfehler, das hat nix mit bayerischen Vorschriften zu tun. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 474651 | |||
Datum | 02.04.2008 18:55 | 10633 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblBis ca. 1981 wurden auch LF16 mit 800l Tank ausgeliefert. So wie unseres. LF 16 mit 800 l im Tank, ohne TH-Ausrüstung. Wurde durch Stromerzeuger, Lichtmast sowie andere Dinge erweitert un modernisiert. Das Fzg. ist Bj. 1977 und soll in den nächsten 2-3 Jahren ersatzbeschafft werden. Grüße aus dem Kraichgau ----------------------------- Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 474677 | |||
Datum | 02.04.2008 21:15 | 10749 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerAber ein Verbot ist mir unbekannt, wer soll das gegeben haben? Doch da hat der Anton schon Recht. Bist ca. 1992 mussten die Fahrzeuge mit Holzleitern durch die Länderabnahme. Was du danach drauf hattest war egal. SA am Hydraulikaggregat war zulässig wurde aber nicht bezuschusst, genauso wie die Schnellangriffsverteiler (im Kasten links und rechts). MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 474678 | |||
Datum | 02.04.2008 21:18 | 10655 x gelesen | |||
Gruß an den See, Geschrieben von Christian Schorer Nein, mindestens Hebekissen und Sprungretter/Sprungtuch fehlen beim ersten schnellen überfliegen. Das ist ein LF 16, kein LF 16/12. Sprungrettungsgerät (Sprungtuch) war auch bei der Beladung eines LF 16. Eben ein Fahrzeug für Städtische Bebauung! Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 474680 | |||
Datum | 02.04.2008 21:25 | 10648 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerSprungrettungsgerät (Sprungtuch) war auch bei der Beladung eines LF 16. Eben ein Fahrzeug für Städtische Bebauung! Richtig, aber mit der Normänderung (LF16/12) nur noch der Sprungretter soweit ich weiß. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 474682 | |||
Datum | 02.04.2008 21:29 | 10656 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblRichtig, aber mit der Normänderung (LF16/12) nur noch der Sprungretter soweit ich weiß. Leider nein. Aber wie gesagt das verlinkte Beispielfahrzeug iust kein 16/12, paßt einfach nicht. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 474683 | |||
Datum | 02.04.2008 21:30 | 10647 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblDoch da hat der Anton schon Recht. Bist ca. 1992 mussten die Fahrzeuge mit Holzleitern durch die Länderabnahme. Was du danach drauf hattest war egal. Eben, es war wurscht, hat ja kreisweit ein Holzsatz gereicht für die Abnahme. Wir hatten schon 1984 Alu drauf. Geschrieben von Christof Strobl SA am Hydraulikaggregat war zulässig wurde aber nicht bezuschusst, Das ist aber kein Verbot und auch kein Grund es nicht zu beschaffen. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 474684 | |||
Datum | 02.04.2008 21:41 | 10665 x gelesen | |||
Hallo Forum, Geschrieben von Jens Bauer das habe ich auch immer gedacht. Folglich wäre es also auch nicht ganz fasch, ein voll ausgestattetes LF 16/12 (wie es sich gehört) als HLF 16/12 bezeichnen zu wollen? Das "H" würde ja dann für THL stehen, oder wie? Anders herum wird ein Schuh daraus. Nach Versuchen der verschiedenen Berufsfeuerwehren mit LHF, HLF etc., wurde 1991 zum ersten mal die TH Beladung auf einem Löschfahrzeug genormt. Um die H- Komponente vom alten LF 16 unterscheiden zu können, wurde zum kenntlich machen die Bezeichnung LF 16/12 eingeführt. Mir stellen sich noch heute die Nackenhaare, wenn ich von einem LF 16/12 ohne Normbeladung höre! Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Jens8 B8., Tirschenreuth und Würzburg / Bayern | 474685 | |||
Datum | 02.04.2008 21:42 | 10725 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerAber wie gesagt das verlinkte Beispielfahrzeug iust kein 16/12, paßt einfach nicht. Hallo nochmals, fahrt Euch nicht so auf das Fahrzeug fest, sollte nur ein mir zufällig bekanntes Beispiel sein. Evtl. gibt es andere, die da besser für passen. Zudem wird in der betreffenden Wehr meines Wissens wegen einiger Änderungen im Schutzbereich über die Auswechslung des Fahrzeuges nachgedacht (HLF 20/16). Von da her ist es Wurscht was es denn nun "wirklich" ist :-) Das nur so nebenbei. Falscher Einwurf, vergesst es einfach. Gruß Jens | |||||
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Autor | Jens8 B8., Tirschenreuth und Würzburg / Bayern | 474686 | |||
Datum | 02.04.2008 21:43 | 10625 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerMir stellen sich noch heute die Nackenhaare, wenn ich von einem LF 16/12 ohne Normbeladung höre! Richtig, mir auch. Aber das ist ne andere Baustelle. Gruß Jens | |||||
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Autor | Kai 8H., Köln / NRW | 474843 | |||
Datum | 03.04.2008 12:52 | 10658 x gelesen | |||
Hallo, interessant ist, dass der SA formstabil nur in der letzten Normausgabe (1990) des LF 16 gefordert war, in den Vorgänger-Normausgaben von 1971,1976,1983 und 1988 wurde ein SA mit C-Schläuchen in Buchten gefordert (Quellen Gihl, Fischer) Gruss Kai | |||||
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