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ThemaVerpflegungskostenmehraufwand noch möglich???30 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorHans8 S.8, Berlin / Berlin473458
Datum28.03.2008 19:1520319 x gelesen
Gruß aus Berlin!

Als Angehöriger der BF Berlin mache ich jedes Jahr meine Steuererklärung. Aber seit letztes Jahr bekomme ich keinen Verpflegungskostenmehraufwand vom Finanzamt erstattet. Sehr ärgerlich da es viel Geld ist was man da nicht mehr bekommt.
Es soll wohl nicht mehr möglich sein den zu bekommen, also was tun???
Bis letztes Jahr war ich auf einer 24 Std. Wache. Es soll ja Tricks oder Möglichkeiten geben das sie einem das doch annerkennen.

Weiß jemand Rat?


Danke Euch im voraus.


Vincent


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AutorPete8r K8., Bruchsal / Wien / Ba-Wü473466
Datum28.03.2008 19:2618093 x gelesen
Tach,

klar weiß ich n Rat.

Geh zu einem Steuerberater! Die können Dir weiterhelfen und die verdienen aufgrund diesen Wissens Ihr Geld.

Gruß Peter

Wär komisch wenn Du zum FA gehst und sagst.. das Feuerwehrforum hat mir gesagt ich krieg das doch.....lach


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorHans8 S.8, Berlin / Berlin473467
Datum28.03.2008 19:2917960 x gelesen
Ich habe ja in den letzten Jahren immer meine Steuererklärung beim Steuerberater machen lassen.
Aber wahrscheinlich muß ich den mal wechseln.

Suche aber trotzdem noch Tipps und Hinweise dafür.


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AutorPete8r K8., Bruchsal / Wien / Ba-Wü473489
Datum28.03.2008 20:4717999 x gelesen
Tach.

dann wechsel den Steuerberater. Der wird wissen warum er es nicht ansetzt.

Grundsätzlich sind wir ein Feuerwehrfachforum.

Was Du brauchst ist einer Steuerberater bzw ein Fachforum das sich mit Steuerfragen beschäftigt.


Jeder der Dir hier dazu Hinweise gibt macht sich nämlich grundsätzlich strafbar.

Und da Du ja deinen Steuerberater bezahlst, darfst Du Ihm auch Fragen stellen. Im Steuerformular steht unten auf dem Deckblatt neben deiner Unterschrift ein Satz. Sinngemäss lautet der ungefähr so: Nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt.

Du fragst uns ja auch nicht warum dein Auto morgens so schlecht anspringt wenn es kalt ist oder? Bitte, die beste Auskunft auf deine Fragen kann Dir der Steuerberater geben. Der alte, den Du bezahlt hast oder der Neue.

Das ist der beste Tipp den Du bekommen kannst.


Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz473492
Datum28.03.2008 21:0117976 x gelesen
Geschrieben von Peter Koffler Jeder der Dir hier dazu Hinweise gibt macht sich nämlich grundsätzlich strafbar.

Dann erklär mir mal bitte, warum. Bitte mit den dazu einschlägigen Paragraphen oder Gerichtsurteilen, die diese Behauptung belegen.

Ansonsten rate ich zu entsprechenden Steuerforen, die es im Internet gibt. Dort bekommt man meistens freundliche und kompetente Hinweise.


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AutorPete8r K8., Bruchsal / Wien / Ba-Wü473500
Datum28.03.2008 21:3317976 x gelesen
Tach,

folgender Paragraph helfen Dir dabei

§ 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
(1) Andere als die in den §§ 3 und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen
nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig
Rat in Steuersachen erteilen. Die in § 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen
nur im Rahmen ihrer Befugnis geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten.
(2) Werden den Finanzbehörden oder den Steuerberaterkammern Tatsachen bekannt,
die den Verdacht begründen, dass eine Person oder Vereinigung entgegen Absatz 1
geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leistet, so haben sie diese Tatsachen der für das
Bußgeldverfahren zuständigen Stelle mitteilen.

Grundsätzlich bezieht sich das auf Fachleute, die keine Steuerberater, Rechtsanwälte oder ähnliches sind und die eine Gegenleistung als Ausgleich zur Information bekommen.

Die Obergrenzen sind (falls ich mich noch richtig erinnere) bis 5.000 Euro Geldstrafe und 1 Jahr Gefängnis (maximal) Was du dazu allerdings leisten musst... kannst Du Dir vermutlich selbst ausdenken.


Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen473505
Datum28.03.2008 22:0317949 x gelesen
Hallo,

grundsätzlich stimmt die Quelle. Du hast jedoch das Wort "geschäftsmäßig" überlesen bzw. selber von einer Gegenleistung gesprochen.

Wenn dir ein Nicht-Steuerberater einen Tipp weitergibt, den er seinerseits von seinem Steuerberater, einem befreundeten Finanzbeamten oder sonstwoher bekommen hat und dafür keine Gegenleistung verlangt, ist der Tatbestand des §5 (noch) nicht erfüllt.


Grüße

Micha


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AutorPete8r K8., Bruchsal / Wien / Ba-Wü473510
Datum28.03.2008 22:1418027 x gelesen
Sfz,

weder vergessen noch überlesen noch sonstwas...

Der von Dir geschilderte Fall hat mit unserem nichts zutun.

Desweiteren verstösst der Tipp des Steuerberaters an seinen Freund gegen den Berufskodex der Steuerberater....darüber gibt es eine Berufsordnung.

Und der befreundete Finanzbeamte tut gut daran den Mund zu halten sonst könnte ein anderer "freundlicher" Finanzbeamte das ganz falsch auffassen, da die Menschen immer das Gefühl haben müssen, Ihre Quellen als Nachweis des gesicherten Tipps anzugeben!

Und die Gegenleistung kann schon in einem Essen oder einer Schachtel Mon Cherie bestehen.

Ich würd aber bitten, wenn dann das Thema per PN auszutragen, da wir immer noch ein Fachforum Feuerwehr sind.

Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorHans8 S.8, Berlin / Berlin473511
Datum28.03.2008 22:1617842 x gelesen
Ich hatte diese Frage deshalb hier gestellt, weil ein Feuerwehrmann mal geklagt hatte bzgl. des Themas und er auch keinen Verpflegungskostenmehraufwand bekommen hatte obwohl er wie ich 24 Std. von zuhause weg ist.
Leider trifft es eben unsere Berufssparte extrem. Ich wollte nur fragen ob es diesbezüglich Erfahrungen hier gibt.

Naja vielleicht habe ich da etwas zuviel verlangt.....


Sorry für den Beitrag ich mache es auch nie wieder, versprochen!!


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg473514
Datum28.03.2008 22:3617915 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Hans StahlSorry für den Beitrag ich mache es auch nie wieder, versprochen!!

Warum? Das Thema passt doch wohl schon recht gut hier im Forum in die Rubrik "BF".

Wobei die Abschweifung ins Steuerberatungsrecht jetzt doch wohl besser per PN weitergeführt werden sollte.

Die Problematik mit den steuerlichen Aspekten des 24h-Dienstes von Feuerwehrangehörigen interessiert sicherlich auch anderen BFler ...


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg473516
Datum28.03.2008 23:0817943 x gelesen
Geschrieben von Hans Stahl
Sorry für den Beitrag ich mache es auch nie wieder, versprochen!!


Hallo,

hoffentlich nicht! Mit "Nicht-BF`lern" zu BF-Themen musst Du eben rechnen:-)

Schade auch, dass sich immer mehr Kollegen bei mir auf meiner E-Mail-Adresse melden, da sie keine Lust haben, sich hier im Forum lächerlich zu machen. Das finde ich sehr schade, denn niemand macht sich lächerlich wenn er Fragen stellt (und vor allem bei Fragen die man in der Suchfunktion nicht findet!!!).

Bei diesem Thema interessiert kein Steuerberatungsrecht, sondern einfach Hinweise wie es bei anderen Kollegen so läuft und das ist mit Sicherheit nicht rechtswidrig.

Geschrieben von Jürgen M@yerDie Problematik mit den steuerlichen Aspekten des 24h-Dienstes von Feuerwehrangehörigen interessiert sicherlich auch anderen BFler ...

Eigentlich schon, da gibt es jede Menge Punkte, z.B.:

- Reinigung der Dienstkleidung

- Wechselnde Arbeitsstellen, z.B. wechselnde Krankenhäuser im NEF-Dienst

- Dienstreisen oder Kilometer bei Fahrten zu Fortbildungen im Tagesdienst

- Mehrmonatige Dienstreise (z.B. Führungslehrgang). Per Dienstreiseantrag nur eine anerkannte (Fahrkosten Zug) vergütete Heimreise pro Monat, wie ist die Verfahrensweise gegenüber dem Finanzamt bei regelmäßiger Anfahrt mit dem PKW

- Anerkennung einer Telefonpauschale

Eigentlich jede Menge an Diskussionsbedarf, ohne sich rechtswidrig zu verhalten .....

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW473517
Datum28.03.2008 23:3217760 x gelesen
Geschrieben von Peter KofflerIch würd aber bitten, wenn dann das Thema per PN auszutragen, da wir immer noch ein Fachforum Feuerwehr sind.

Peinliche Vorstellung insgesamt...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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AutorMich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern473522
Datum29.03.2008 00:0617886 x gelesen
Hallo Hans,

Geschrieben von Hans StahlEs soll ja Tricks oder Möglichkeiten geben das sie einem das doch annerkennen.

Da dürftest Du nach aktueller Rechtslage kaum noch Chancen haben.

Vernünftige Infos zur aktuellen Rechtslage bezüglich Einsatzwechseltätigkeit und Verpflegungsmehraufwand findest Du hier im Steuerlexikon online.

Darüber hinaus meine persönliche Meinung zum Erstellen der Steuererklärung von Arbeitnehmern / Beamten: Das meiste Geld kannst Du sparen wenn Du auf einen Steuerberater verzichtest und Dich statt dessen eines guten Steuererklärungsprogramms bedienst.

Die heutzutage angebotenen Programme sind i.d.R. selbsterklärend und können wirklich auch den steuerlichen Laien zu einem guten Ergebnis bringen...inklusive dem vollständigen Ausdruck der notwendigen Erklärungsunterlagen.

Ein sehr gutes Programm mit dem ich selbst gerade erst gearbeitet habe und hoch zufrieden bin, ist das "PC-Programm Einkommensteuer 2007 / WISO-Sparbuch" das man beispielsweise hier für schlappe 22,97 Euronen erwerben kann (online download möglich, du kannst sofort damit arbeiten). Überlege Dir was ein Steuerberater (und wenn es nur der örtlich Lohnsteuerhilfeverein sein sollte) im Vergleich dazu kostet. Mehr kannst Du kaum sparen...;-)

MkG MB


Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder.

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin473546
Datum29.03.2008 03:5317846 x gelesen
Was soll das denn?

Die Frage passt doch hier rein.
Ausserdem finde ich sie recht interessant und da werde ich nicht der einzigste sein.


Oliver Steinbeck

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AutorRene8 B.8, Merzenich / NRW473547
Datum29.03.2008 06:0717925 x gelesen
Geschrieben von Hans StahlAber seit letztes Jahr bekomme ich keinen Verpflegungskostenmehraufwand vom Finanzamt erstattet.

Hallo Vincent, sei froh dass Du die Verpflegungsmehraufwendung erst seit letztem Jahr nicht mehr bekommst, eigentlich gilt diese Regelung schon seit einigen Jahren, allerdings fällt das den FA erst so nach und nach auf, daher bekommt der ein oder andere sie möglichrweise noch.

Geschrieben von Hans StahlBis letztes Jahr war ich auf einer 24 Std. Wache. Es soll ja Tricks oder Möglichkeiten geben das sie einem das doch annerkennen.

Nichts Gesetzeskonformes.

Möglichkeiten Verpflegungsmehraufwendung zu bekommen, hast Du eventuell, wenn Du Dienst auf einer anderen Wache als Deine Stammwache machst, z. B. bei Personalausgleich oder NEF Dienst am Krankenhaus.

Gruß René


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AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen473551
Datum29.03.2008 07:5417890 x gelesen
Tag,


gibt ein ganz klares BFH Urteil dazu speziell auf Feuerwehrleute zugeschnitten. Demnach no chance mehr.


Dirk


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AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz473557
Datum29.03.2008 08:3217823 x gelesen
Geschrieben von Dirk Ruzickagibt ein ganz klares BFH Urteil dazu speziell auf Feuerwehrleute zugeschnitten
Und das finde ich wo?


Meine Meinug bla bla bla...

Wer nichts weiss, zweifelt an nichts.

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AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW473561
Datum29.03.2008 09:2417781 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Dirk Ruzickagibt ein ganz klares BFH Urteil dazu speziell auf Feuerwehrleute
zugeschnitten. Demnach no chance mehr.


IMHO ist es doch nur möglich, wenn Du nicht in der Stadt des Sitzes deines Arbeitgebers tätig bist. IMHO also wie es Rene geschrieben hat. Bei einer BF recht unwahrscheinlich. Eine Möglichkeit gäbe es evtl. noch im RD, wenn man in einem Kreisgebiet mal auf einer anderen Wache, in einer anderen Stadt tätig ist.

Grüße,
Eric


- - -
www.ff-vohwinkel.de

- - -

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg473569
Datum29.03.2008 10:1017797 x gelesen
Moin,

für den Dienst an deiner regulären Wache gibt es m.W. keinen Verpflegungsmehraufwand.

Wenn du aber an eine andere Wache oder eine Aussenstelle abgeordnet wirst (bis max. 3 Monate), dann kannst du den Mehrausfwand dann geltend machen und er wird auch akzeptiert.


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

drehleiter.info - Ein Stück näher dran!

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AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen473600
Datum29.03.2008 13:4517822 x gelesen
Da Du ja auch dann bei Deiner Dienststelle der BF HH töätig bist,egal welcher Wache,halte ich das für ne Scheisshausparole.


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AutorPete8r K8., Bruchsal / Wien / Ba-Wü473611
Datum29.03.2008 14:2317716 x gelesen
Tach,

und wieder zeugst du von SuperWissen.....

Du hast keine Ahnung aber redest mit.

Selbstverständlich bekommst Du das für die 3 Monate. Das ist ein ganz anderer Sachverhalt


Halts am besten mal wie Dieter Nuhr!

PEter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorPete8r K8., Bruchsal / Wien / Ba-Wü473614
Datum29.03.2008 14:2817849 x gelesen
Tach,

er bezahlt einen Steuerberater und lässt sich dann hier "beraten"... wie sinnlos ist das denn bitte.


Diese Fragen mögen Diskussionsbedarf auslösen.. aber nicht hier im Forum. Ganz sicher nicht.
Und einen Teil der Fragen sind überhaupt nicht erfragenswert. Z.B. die Dienstreisen .. solange Du mit deinem PrivatPKW fährst bekommst du 30 Cent auf den gefahrenen Kilometer...auch wenn du Zugfährst (dort kannst du auch das real bezahlte Geld geltend machen wenn es mehr sind) oder mit dem Fahrrad oder wenn du hinlaufen willst.

Alles andere lässt sich ebenfalls rauslesen. Jeder von euch liest den ganzen Tag Paragraphen und DV´s...lest doch einfach die frei verfügbaren Steuergesetze.. da steht alles drin. Haarklein, für alle deine Fragen gibts dort Antworten. Und sogar so das man das nicht studiert haben muss!


Wenn ihr solche Fragen habt, dann stellt diese dem Finanzamt. Die müssen das nämlich beantworten.

Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg473616
Datum29.03.2008 14:3817749 x gelesen
Moin,

na dann hau mal Dein Steuerwissen raus, wie es denn anders geht.

Das was ich geschrieben habe, ist der einzige LEGALE Weg, über Einsatzwechseltätigkeit einen Verpflegungmehraufwand genehmigt zu bekommen.
Dieser wird dir genehmigt, wenn die Abordnung nicht länger als 3 Monate betraägt.

Ansonsten kann ich nur PeKo beipflichten :-)


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

drehleiter.info - Ein Stück näher dran!

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland473670
Datum29.03.2008 18:3118162 x gelesen
Hallo Hans,

kurz und verständlich:
Deine Wache ist dein gewöhnlicher Arbeitsplatz. Verplegungsmehraufwand gibt es nur, wenn du mehr als 8 Std. von dieser weg bist (nicht von deinem zu hause). Wenn man davon ausgeht, dass Kühlschrank, Küche usw. auf der Wache vorhanden ist, hast du keine Mehrkosten durch deinen 12/24 Std. Dienst. Wenn du also bisher die Kosten angerechnet bekommen hast, hast du bisher Glück gehabt und dein Sachbearbeiter keine Ahnung.



Gruß Daniel


Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei.

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AutorPete8r K8., Bruchsal / Wien / Ba-Wü473681
Datum29.03.2008 19:3118008 x gelesen
Tach,

Geschrieben von Daniel GehlenVerplegungsmehraufwand gibt es nur, wenn du mehr als 8 Std. von dieser weg bist (nicht von deinem zu hause).

Falsche Definition. Es heisst beim Verlassen von Zuhause (ab der Haustüre) bis zum Wiedereintreffen am Zuhause. Dieser Zeitraum ist maßgebend!

Geschrieben von Daniel GehlenWenn du also bisher die Kosten angerechnet bekommen hast, hast du bisher Glück gehabt und dein Sachbearbeiter keine Ahnung.

Dann war der Sachbearbeiter zu faul zum überprüfen und er hat deswegen Glück gehabt.
Keine Ahnung jemandem vorzuwerfen der sich tagtäglich damit beschäftigt... ist schon anmaßend.


Gruß PEter


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AutorAndr8eas8 M.8, Nordwalde / NRW473703
Datum29.03.2008 20:4317817 x gelesen
Hallo,

hier ist ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofes, wonach die Verpflegungsmehraufwendungen nicht mehr als Werbungskosten abzugsfähig sind:

http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2004/xx041004.html

Gruss

Andreas


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AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen473860
Datum30.03.2008 05:4517773 x gelesen
Tag,


nix anderes schrieb ich oben bereits. Er kehrt zu einer voll ausgestatteten Wache zurück und damit hat er keine Mehraufwendungen.
Das nur mal zum Thema ..Nuhr"

Dirk


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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland473987
Datum30.03.2008 16:4317720 x gelesen
... sorry falsch ausgedrückt:

Der Sacvhbearbeiter hat wohl keine Ahnung wie so ein Dienst abläuft und dass auf einer Feuerwache Küche usw. vorhanden ist.

Gruß Daniel


Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei.

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AutorMatt8hia8s G8., Gladbeck / NRW480748
Datum02.05.2008 20:4917787 x gelesen
Ich hab es auch immer bekommen, bekam ne neue Sachbearbeiterin: von da an nur noch für geleistete RD Schichten! dann Wohnortwechsel: keine Verpflegungspauschale: Begründung: hängt von der Einstellundg des Sachbearbeiters ab! Seit 2 Jahren neuer Sachbearbeiter: bekomme sie wieder voll!
Schizophren, oder?


Meine private Meinung!

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg480779
Datum02.05.2008 23:2317988 x gelesen
Geschrieben von Matthias Gahlen-KorusSchizophren, oder?

Nö, KLASSE!!

Sei doch froh, wenn Du Sachbearbeiter hast die gesetzliche Regelungen nicht kennen oder für Dich vorteilhaft auslegen. Genieße und schweige!

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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 28.03.2008 19:15 Hans7 S.7, Berlin
 28.03.2008 19:26 Pete7r K7., Bruchsal / Wien
 28.03.2008 19:29 Hans7 S.7, Berlin
 28.03.2008 20:47 Pete7r K7., Bruchsal / Wien
 28.03.2008 21:01 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 28.03.2008 21:33 Pete7r K7., Bruchsal / Wien
 28.03.2008 22:03 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 28.03.2008 22:14 Pete7r K7., Bruchsal / Wien
 28.03.2008 23:32 Diet7mar7 R.7, Essen
 28.03.2008 22:16 Hans7 S.7, Berlin
 28.03.2008 22:36 Jürg7en 7M., Weinstadt
 28.03.2008 23:08 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 29.03.2008 14:28 Pete7r K7., Bruchsal / Wien
 29.03.2008 03:53 ., Berlin
 29.03.2008 00:06 Mich7ael7 B.7, Alzenau-Michelbach
 29.03.2008 06:07 Rene7 B.7, Merzenich
 29.03.2008 07:54 Dirk7 R.7, Wiesbaden
 29.03.2008 08:32 Joha7nne7s P7., Büchelberg
 29.03.2008 09:24 ., Wuppertal
 29.03.2008 10:10 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 29.03.2008 13:45 Dirk7 R.7, Wiesbaden
 29.03.2008 14:23 Pete7r K7., Bruchsal / Wien
 29.03.2008 14:38 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 29.03.2008 18:31 Dani7el 7G., Überherrn
 29.03.2008 19:31 Pete7r K7., Bruchsal / Wien
 29.03.2008 20:43 Andr7eas7 M.7, Nordwalde
 30.03.2008 16:43 Dani7el 7G., Überherrn
 30.03.2008 05:45 Dirk7 R.7, Wiesbaden
 02.05.2008 20:49 Matt7hia7s G7., Gladbeck
 02.05.2008 23:23 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
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