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Thema | Verpflegungskostenmehraufwand noch möglich??? | 30 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Hans8 S.8, Berlin / Berlin | 473458 | |||
Datum | 28.03.2008 19:15 | 20319 x gelesen | |||
Gruß aus Berlin! Als Angehöriger der BF Berlin mache ich jedes Jahr meine Steuererklärung. Aber seit letztes Jahr bekomme ich keinen Verpflegungskostenmehraufwand vom Finanzamt erstattet. Sehr ärgerlich da es viel Geld ist was man da nicht mehr bekommt. Es soll wohl nicht mehr möglich sein den zu bekommen, also was tun??? Bis letztes Jahr war ich auf einer 24 Std. Wache. Es soll ja Tricks oder Möglichkeiten geben das sie einem das doch annerkennen. Weiß jemand Rat? Danke Euch im voraus. Vincent | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Wien / Ba-Wü | 473466 | |||
Datum | 28.03.2008 19:26 | 18093 x gelesen | |||
Tach, klar weiß ich n Rat. Geh zu einem Steuerberater! Die können Dir weiterhelfen und die verdienen aufgrund diesen Wissens Ihr Geld. Gruß Peter Wär komisch wenn Du zum FA gehst und sagst.. das Feuerwehrforum hat mir gesagt ich krieg das doch.....lach Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Hans8 S.8, Berlin / Berlin | 473467 | |||
Datum | 28.03.2008 19:29 | 17960 x gelesen | |||
Ich habe ja in den letzten Jahren immer meine Steuererklärung beim Steuerberater machen lassen. Aber wahrscheinlich muß ich den mal wechseln. Suche aber trotzdem noch Tipps und Hinweise dafür. | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Wien / Ba-Wü | 473489 | |||
Datum | 28.03.2008 20:47 | 17999 x gelesen | |||
Tach. dann wechsel den Steuerberater. Der wird wissen warum er es nicht ansetzt. Grundsätzlich sind wir ein Feuerwehrfachforum. Was Du brauchst ist einer Steuerberater bzw ein Fachforum das sich mit Steuerfragen beschäftigt. Jeder der Dir hier dazu Hinweise gibt macht sich nämlich grundsätzlich strafbar. Und da Du ja deinen Steuerberater bezahlst, darfst Du Ihm auch Fragen stellen. Im Steuerformular steht unten auf dem Deckblatt neben deiner Unterschrift ein Satz. Sinngemäss lautet der ungefähr so: Nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt. Du fragst uns ja auch nicht warum dein Auto morgens so schlecht anspringt wenn es kalt ist oder? Bitte, die beste Auskunft auf deine Fragen kann Dir der Steuerberater geben. Der alte, den Du bezahlt hast oder der Neue. Das ist der beste Tipp den Du bekommen kannst. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 473492 | |||
Datum | 28.03.2008 21:01 | 17976 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Koffler Jeder der Dir hier dazu Hinweise gibt macht sich nämlich grundsätzlich strafbar. Dann erklär mir mal bitte, warum. Bitte mit den dazu einschlägigen Paragraphen oder Gerichtsurteilen, die diese Behauptung belegen. Ansonsten rate ich zu entsprechenden Steuerforen, die es im Internet gibt. Dort bekommt man meistens freundliche und kompetente Hinweise. | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Wien / Ba-Wü | 473500 | |||
Datum | 28.03.2008 21:33 | 17976 x gelesen | |||
Tach, folgender Paragraph helfen Dir dabei § 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen (1) Andere als die in den §§ 3 und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen. Die in § 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nur im Rahmen ihrer Befugnis geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten. (2) Werden den Finanzbehörden oder den Steuerberaterkammern Tatsachen bekannt, die den Verdacht begründen, dass eine Person oder Vereinigung entgegen Absatz 1 geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leistet, so haben sie diese Tatsachen der für das Bußgeldverfahren zuständigen Stelle mitteilen. Grundsätzlich bezieht sich das auf Fachleute, die keine Steuerberater, Rechtsanwälte oder ähnliches sind und die eine Gegenleistung als Ausgleich zur Information bekommen. Die Obergrenzen sind (falls ich mich noch richtig erinnere) bis 5.000 Euro Geldstrafe und 1 Jahr Gefängnis (maximal) Was du dazu allerdings leisten musst... kannst Du Dir vermutlich selbst ausdenken. Gruß Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 473505 | |||
Datum | 28.03.2008 22:03 | 17949 x gelesen | |||
Hallo, grundsätzlich stimmt die Quelle. Du hast jedoch das Wort "geschäftsmäßig" überlesen bzw. selber von einer Gegenleistung gesprochen. Wenn dir ein Nicht-Steuerberater einen Tipp weitergibt, den er seinerseits von seinem Steuerberater, einem befreundeten Finanzbeamten oder sonstwoher bekommen hat und dafür keine Gegenleistung verlangt, ist der Tatbestand des §5 (noch) nicht erfüllt. Grüße Micha | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Wien / Ba-Wü | 473510 | |||
Datum | 28.03.2008 22:14 | 18027 x gelesen | |||
Sfz, weder vergessen noch überlesen noch sonstwas... Der von Dir geschilderte Fall hat mit unserem nichts zutun. Desweiteren verstösst der Tipp des Steuerberaters an seinen Freund gegen den Berufskodex der Steuerberater....darüber gibt es eine Berufsordnung. Und der befreundete Finanzbeamte tut gut daran den Mund zu halten sonst könnte ein anderer "freundlicher" Finanzbeamte das ganz falsch auffassen, da die Menschen immer das Gefühl haben müssen, Ihre Quellen als Nachweis des gesicherten Tipps anzugeben! Und die Gegenleistung kann schon in einem Essen oder einer Schachtel Mon Cherie bestehen. Ich würd aber bitten, wenn dann das Thema per PN auszutragen, da wir immer noch ein Fachforum Feuerwehr sind. Gruß Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Hans8 S.8, Berlin / Berlin | 473511 | |||
Datum | 28.03.2008 22:16 | 17842 x gelesen | |||
Ich hatte diese Frage deshalb hier gestellt, weil ein Feuerwehrmann mal geklagt hatte bzgl. des Themas und er auch keinen Verpflegungskostenmehraufwand bekommen hatte obwohl er wie ich 24 Std. von zuhause weg ist. Leider trifft es eben unsere Berufssparte extrem. Ich wollte nur fragen ob es diesbezüglich Erfahrungen hier gibt. Naja vielleicht habe ich da etwas zuviel verlangt..... Sorry für den Beitrag ich mache es auch nie wieder, versprochen!! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 473514 | |||
Datum | 28.03.2008 22:36 | 17915 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Hans Stahl Sorry für den Beitrag ich mache es auch nie wieder, versprochen!! Warum? Das Thema passt doch wohl schon recht gut hier im Forum in die Rubrik "BF". Wobei die Abschweifung ins Steuerberatungsrecht jetzt doch wohl besser per PN weitergeführt werden sollte. Die Problematik mit den steuerlichen Aspekten des 24h-Dienstes von Feuerwehrangehörigen interessiert sicherlich auch anderen BFler ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 473516 | |||
Datum | 28.03.2008 23:08 | 17943 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans Stahl Hallo, hoffentlich nicht! Mit "Nicht-BF`lern" zu BF-Themen musst Du eben rechnen:-) Schade auch, dass sich immer mehr Kollegen bei mir auf meiner E-Mail-Adresse melden, da sie keine Lust haben, sich hier im Forum lächerlich zu machen. Das finde ich sehr schade, denn niemand macht sich lächerlich wenn er Fragen stellt (und vor allem bei Fragen die man in der Suchfunktion nicht findet!!!). Bei diesem Thema interessiert kein Steuerberatungsrecht, sondern einfach Hinweise wie es bei anderen Kollegen so läuft und das ist mit Sicherheit nicht rechtswidrig. Geschrieben von Jürgen M@yer Die Problematik mit den steuerlichen Aspekten des 24h-Dienstes von Feuerwehrangehörigen interessiert sicherlich auch anderen BFler ... Eigentlich schon, da gibt es jede Menge Punkte, z.B.: - Reinigung der Dienstkleidung - Wechselnde Arbeitsstellen, z.B. wechselnde Krankenhäuser im NEF-Dienst - Dienstreisen oder Kilometer bei Fahrten zu Fortbildungen im Tagesdienst - Mehrmonatige Dienstreise (z.B. Führungslehrgang). Per Dienstreiseantrag nur eine anerkannte (Fahrkosten Zug) vergütete Heimreise pro Monat, wie ist die Verfahrensweise gegenüber dem Finanzamt bei regelmäßiger Anfahrt mit dem PKW - Anerkennung einer Telefonpauschale Eigentlich jede Menge an Diskussionsbedarf, ohne sich rechtswidrig zu verhalten ..... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 473517 | |||
Datum | 28.03.2008 23:32 | 17760 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KofflerIch würd aber bitten, wenn dann das Thema per PN auszutragen, da wir immer noch ein Fachforum Feuerwehr sind. Peinliche Vorstellung insgesamt... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 473522 | |||
Datum | 29.03.2008 00:06 | 17886 x gelesen | |||
Hallo Hans, Geschrieben von Hans Stahl Es soll ja Tricks oder Möglichkeiten geben das sie einem das doch annerkennen. Da dürftest Du nach aktueller Rechtslage kaum noch Chancen haben. Vernünftige Infos zur aktuellen Rechtslage bezüglich Einsatzwechseltätigkeit und Verpflegungsmehraufwand findest Du hier im Steuerlexikon online. Darüber hinaus meine persönliche Meinung zum Erstellen der Steuererklärung von Arbeitnehmern / Beamten: Das meiste Geld kannst Du sparen wenn Du auf einen Steuerberater verzichtest und Dich statt dessen eines guten Steuererklärungsprogramms bedienst. Die heutzutage angebotenen Programme sind i.d.R. selbsterklärend und können wirklich auch den steuerlichen Laien zu einem guten Ergebnis bringen...inklusive dem vollständigen Ausdruck der notwendigen Erklärungsunterlagen. Ein sehr gutes Programm mit dem ich selbst gerade erst gearbeitet habe und hoch zufrieden bin, ist das "PC-Programm Einkommensteuer 2007 / WISO-Sparbuch" das man beispielsweise hier für schlappe 22,97 Euronen erwerben kann (online download möglich, du kannst sofort damit arbeiten). Überlege Dir was ein Steuerberater (und wenn es nur der örtlich Lohnsteuerhilfeverein sein sollte) im Vergleich dazu kostet. Mehr kannst Du kaum sparen...;-) MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 473546 | |||
Datum | 29.03.2008 03:53 | 17846 x gelesen | |||
Was soll das denn? Die Frage passt doch hier rein. Ausserdem finde ich sie recht interessant und da werde ich nicht der einzigste sein. Oliver Steinbeck | |||||
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Autor | Rene8 B.8, Merzenich / NRW | 473547 | |||
Datum | 29.03.2008 06:07 | 17925 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans StahlAber seit letztes Jahr bekomme ich keinen Verpflegungskostenmehraufwand vom Finanzamt erstattet. Hallo Vincent, sei froh dass Du die Verpflegungsmehraufwendung erst seit letztem Jahr nicht mehr bekommst, eigentlich gilt diese Regelung schon seit einigen Jahren, allerdings fällt das den FA erst so nach und nach auf, daher bekommt der ein oder andere sie möglichrweise noch. Geschrieben von Hans Stahl Bis letztes Jahr war ich auf einer 24 Std. Wache. Es soll ja Tricks oder Möglichkeiten geben das sie einem das doch annerkennen. Nichts Gesetzeskonformes. Möglichkeiten Verpflegungsmehraufwendung zu bekommen, hast Du eventuell, wenn Du Dienst auf einer anderen Wache als Deine Stammwache machst, z. B. bei Personalausgleich oder NEF Dienst am Krankenhaus. Gruß René | |||||
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Autor | Dirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen | 473551 | |||
Datum | 29.03.2008 07:54 | 17890 x gelesen | |||
Tag, gibt ein ganz klares BFH Urteil dazu speziell auf Feuerwehrleute zugeschnitten. Demnach no chance mehr. Dirk | |||||
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Autor | Joha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz | 473557 | |||
Datum | 29.03.2008 08:32 | 17823 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk Ruzickagibt ein ganz klares BFH Urteil dazu speziell auf Feuerwehrleute zugeschnitten Und das finde ich wo? Meine Meinug bla bla bla... Wer nichts weiss, zweifelt an nichts. | |||||
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Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 473561 | |||
Datum | 29.03.2008 09:24 | 17781 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Dirk Ruzicka gibt ein ganz klares BFH Urteil dazu speziell auf Feuerwehrleute IMHO ist es doch nur möglich, wenn Du nicht in der Stadt des Sitzes deines Arbeitgebers tätig bist. IMHO also wie es Rene geschrieben hat. Bei einer BF recht unwahrscheinlich. Eine Möglichkeit gäbe es evtl. noch im RD, wenn man in einem Kreisgebiet mal auf einer anderen Wache, in einer anderen Stadt tätig ist. Grüße, Eric - - - www.ff-vohwinkel.de - - - | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 473569 | |||
Datum | 29.03.2008 10:10 | 17797 x gelesen | |||
Moin, für den Dienst an deiner regulären Wache gibt es m.W. keinen Verpflegungsmehraufwand. Wenn du aber an eine andere Wache oder eine Aussenstelle abgeordnet wirst (bis max. 3 Monate), dann kannst du den Mehrausfwand dann geltend machen und er wird auch akzeptiert. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Dirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen | 473600 | |||
Datum | 29.03.2008 13:45 | 17822 x gelesen | |||
Da Du ja auch dann bei Deiner Dienststelle der BF HH töätig bist,egal welcher Wache,halte ich das für ne Scheisshausparole. | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Wien / Ba-Wü | 473611 | |||
Datum | 29.03.2008 14:23 | 17716 x gelesen | |||
Tach, und wieder zeugst du von SuperWissen..... Du hast keine Ahnung aber redest mit. Selbstverständlich bekommst Du das für die 3 Monate. Das ist ein ganz anderer Sachverhalt Halts am besten mal wie Dieter Nuhr! PEter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Wien / Ba-Wü | 473614 | |||
Datum | 29.03.2008 14:28 | 17849 x gelesen | |||
Tach, er bezahlt einen Steuerberater und lässt sich dann hier "beraten"... wie sinnlos ist das denn bitte. Diese Fragen mögen Diskussionsbedarf auslösen.. aber nicht hier im Forum. Ganz sicher nicht. Und einen Teil der Fragen sind überhaupt nicht erfragenswert. Z.B. die Dienstreisen .. solange Du mit deinem PrivatPKW fährst bekommst du 30 Cent auf den gefahrenen Kilometer...auch wenn du Zugfährst (dort kannst du auch das real bezahlte Geld geltend machen wenn es mehr sind) oder mit dem Fahrrad oder wenn du hinlaufen willst. Alles andere lässt sich ebenfalls rauslesen. Jeder von euch liest den ganzen Tag Paragraphen und DV´s...lest doch einfach die frei verfügbaren Steuergesetze.. da steht alles drin. Haarklein, für alle deine Fragen gibts dort Antworten. Und sogar so das man das nicht studiert haben muss! Wenn ihr solche Fragen habt, dann stellt diese dem Finanzamt. Die müssen das nämlich beantworten. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 473616 | |||
Datum | 29.03.2008 14:38 | 17749 x gelesen | |||
Moin, na dann hau mal Dein Steuerwissen raus, wie es denn anders geht. Das was ich geschrieben habe, ist der einzige LEGALE Weg, über Einsatzwechseltätigkeit einen Verpflegungmehraufwand genehmigt zu bekommen. Dieser wird dir genehmigt, wenn die Abordnung nicht länger als 3 Monate betraägt. Ansonsten kann ich nur PeKo beipflichten :-) Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 473670 | |||
Datum | 29.03.2008 18:31 | 18162 x gelesen | |||
Hallo Hans, kurz und verständlich: Deine Wache ist dein gewöhnlicher Arbeitsplatz. Verplegungsmehraufwand gibt es nur, wenn du mehr als 8 Std. von dieser weg bist (nicht von deinem zu hause). Wenn man davon ausgeht, dass Kühlschrank, Küche usw. auf der Wache vorhanden ist, hast du keine Mehrkosten durch deinen 12/24 Std. Dienst. Wenn du also bisher die Kosten angerechnet bekommen hast, hast du bisher Glück gehabt und dein Sachbearbeiter keine Ahnung. Gruß Daniel Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei. | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Wien / Ba-Wü | 473681 | |||
Datum | 29.03.2008 19:31 | 18008 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Daniel Gehlen Verplegungsmehraufwand gibt es nur, wenn du mehr als 8 Std. von dieser weg bist (nicht von deinem zu hause). Falsche Definition. Es heisst beim Verlassen von Zuhause (ab der Haustüre) bis zum Wiedereintreffen am Zuhause. Dieser Zeitraum ist maßgebend! Geschrieben von Daniel Gehlen Wenn du also bisher die Kosten angerechnet bekommen hast, hast du bisher Glück gehabt und dein Sachbearbeiter keine Ahnung. Dann war der Sachbearbeiter zu faul zum überprüfen und er hat deswegen Glück gehabt. Keine Ahnung jemandem vorzuwerfen der sich tagtäglich damit beschäftigt... ist schon anmaßend. Gruß PEter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Andr8eas8 M.8, Nordwalde / NRW | 473703 | |||
Datum | 29.03.2008 20:43 | 17817 x gelesen | |||
Hallo, hier ist ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofes, wonach die Verpflegungsmehraufwendungen nicht mehr als Werbungskosten abzugsfähig sind: http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2004/xx041004.html Gruss Andreas | |||||
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Autor | Dirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen | 473860 | |||
Datum | 30.03.2008 05:45 | 17773 x gelesen | |||
Tag, nix anderes schrieb ich oben bereits. Er kehrt zu einer voll ausgestatteten Wache zurück und damit hat er keine Mehraufwendungen. Das nur mal zum Thema ..Nuhr" Dirk | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 473987 | |||
Datum | 30.03.2008 16:43 | 17720 x gelesen | |||
... sorry falsch ausgedrückt: Der Sacvhbearbeiter hat wohl keine Ahnung wie so ein Dienst abläuft und dass auf einer Feuerwache Küche usw. vorhanden ist. Gruß Daniel Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei. | |||||
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Autor | Matt8hia8s G8., Gladbeck / NRW | 480748 | |||
Datum | 02.05.2008 20:49 | 17787 x gelesen | |||
Ich hab es auch immer bekommen, bekam ne neue Sachbearbeiterin: von da an nur noch für geleistete RD Schichten! dann Wohnortwechsel: keine Verpflegungspauschale: Begründung: hängt von der Einstellundg des Sachbearbeiters ab! Seit 2 Jahren neuer Sachbearbeiter: bekomme sie wieder voll! Schizophren, oder? Meine private Meinung! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 480779 | |||
Datum | 02.05.2008 23:23 | 17988 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Gahlen-KorusSchizophren, oder? Nö, KLASSE!! Sei doch froh, wenn Du Sachbearbeiter hast die gesetzliche Regelungen nicht kennen oder für Dich vorteilhaft auslegen. Genieße und schweige! Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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