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ThemaQualifikation für die jährliche Feuerlöschübung9 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorChri8sti8an 8H., Beselich / Hessen473350
Datum28.03.2008 12:357842 x gelesen
Guten Tag

heute richte ich mich mit folgendem Problem an euch:

Ich soll in Erfahrung bringen, welche Qualifikation von dem Durchführendem benötigt wird, um eine Feuerlöscherübung in einem Betrieb (Chemie in Hessen) anzubieten.

Jeder Betrieb ist ja bekanntlich dazu verpflichtet eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.

Nun ist die Frage ob dies nur der BSB des Betriebes machen kann?

Eventuell sol ein Feuerwehrmann (Ausbildung Zugführer Hessen) diese Unterweisung und Übung leiten und gegenzeichnen.

Ist damit dem Gesetz genüge getan oder besitzt er nicht die Qualifikation dies anzubieten.

Habe auch paralell bei der BG angefragt.

Vielen Dank


Wie immer nur meine eigene Meinung!

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AutorSeba8sti8an 8P., Achern / Baden473355
Datum28.03.2008 12:555929 x gelesen
Hallo Christian,

Wenn du dich damit beschäftig hast, mal eine Frage wo steht, dass ich ausbilden muss und wieviele. Würde mich mal interessiern da bei uns in der Firma auch einhaufen Feuerlöscher rumstehen diese aber keine bedienen bzw. richtig einsetzten kann.

Wenn du antwort der BG erhältst bitte diese Info auch weitergeben.


Bei mir in der Feuerwehr werden die Betriebe in der Regel durch GF fortgebildet, sind aber keine Chemiebetriebe. Welche Qualifikation hat ein Verkäufer von Feuerlöschern der auch solche Schulungen anbietet?

MFG

Sebastian


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AutorAlex8 L.8, Schweich / RLP473368
Datum28.03.2008 13:355899 x gelesen
Mal auf die schnelle bei Google gefunden Zusammenfassung


MkG
Alex

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AutorChri8sti8an 8H., Beselich / Hessen473374
Datum28.03.2008 13:565833 x gelesen
Genau soetwas habe ich bereits vorliegen.

Jedoch frage ich mich was als Sachverständiger anzusehen ist.


Wie immer nur meine eigene Meinung!

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AutorOlaf8 W.8, Kiel / Schleswig-Holstein473376
Datum28.03.2008 14:035882 x gelesen
Hallo,
Meinst du nicht vielleicht den Sachkundigen?( Sachkundiger für Feuerlöscher nach DIN 14406 T4/EN 3)
Ein Sachverständiger ist noch wieder etwas anderes.


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AutorChri8sti8an 8H., Beselich / Hessen473377
Datum28.03.2008 14:065949 x gelesen
Oh Sorry

hast natürlich recht


Wie immer nur meine eigene Meinung!

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AutorOlaf8 W.8, Kiel / Schleswig-Holstein473378
Datum28.03.2008 14:085870 x gelesen
Das passiert den besten:)
War die Frage wer Sachkundiger ist?
oder wie meintest du das?
(Die Frage verstehe ich nicht so genau)


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)473384
Datum28.03.2008 14:296438 x gelesen
Hallo,
schöne Zusammenfassung. Han ich schon mal gesehen.
Und wo steht jetzt da drin, welche Qualifikation der Schulende zu haben hat?
Auf die Ursprungsfrage ist der Link so hilfreich wie ein Verweis auf dies hier. Hab ich übrigens auch auf die schnelle bei Google gefunden. Echt. Ich schwör!

Geschrieben von Sebastian PieperWelche Qualifikation hat ein Verkäufer von Feuerlöschern der auch solche Schulungen anbietet?
Unterschiedlich. Ich kenne die mit der Qualifikation eines Dipl.-Ing., mit der Qualifikation eines Feuerwehrmannes im Führungsdienst, mit der Qualifikation eines Handwerkers und mit der Qualifikation eines ungelernten Hartz IV-Empfängers ohne Schulabschluss. Und der eine geht nach dem demonstrativen Hochhalten eines Feuerlöschers und dem Ausfüllen der Anwesenheitsliste unverzüglich zur Brotzeit über, der zweite plaudert bissl aus der Praxis, der dritte erzählt dann eher nur was theoretisches.
AFAIK gibt es keine genauen Anforderungen an die Qualifikation des "Übungsleiters", denn dann müsste derjenige zum Fachlichen auch noch das Pädagogische erlernen, quasi eine Ausbilderqualifikation besitzen.

Hier sollte IMHO der GMV entscheiden, ob man im Betrieb einen hat, ders "gut und sicher" rüberbringen kann, ohne den Helden zu spielen bzw. ohne kleine Helden zu produzieren.
Denn das ist grundsätzlich die Gefahr bei Feuerwehrs, nach Gewohnheit der PSA mit PA auf den Brand zuzugehen und nicht wie der Laienlöscher mit Schießer-Feinripp und Birkenstöcken. Aufgrund der Kenntnisse im Bereich "Brennen und Löschen" versucht Löschknecht dann den ungelernten Übungsteilnehmern auch beizubringen, wann er wo in welchem Brandfall welchen Löscher zu benutzen hat aus der Löscherbatterie aller Sorten, die er als bestwissenster Brandschutzbeauftragter überall bereitgestellt hat. Und der geneigte Mitarbeiter, der wohl durchschittlich alle 5 bis 10 Jahre mal in den Genuss kommt, Erstlöscher zu sein, merkt sich das auch ganz bestimmt. (Wie oft übt Feuerwehrs und wie oft der Laienlöscher??)
Der Lehrende sollte so sattelfest sein, dass er selbst die Geräte beherrscht und dass er keinen Übenden oder Außenstehenden schädigt oder gefährdet.

Bei externen Lehrenden sollte man (als beauftragender Laie) mal die Schulungsunterlagen bzw. das Konzept anfordern oder zumindest einsehen, und wenn mans selber versteht (als Laie, notfalls muss man sich einen solchen zur Beurteilung heranziehen), dann kann man es auch den Mitarbeitern zumuten.

Weiterhin sollteman darauf achten, dass der Lehrende auch die in dem Betrieb vorhandenen Geräte nutzt (bestenfalls genau gleich, ansonsten mit gleichem Löschmittel und gleicher Funktionsweise), und wenn nicht möglich, wenigstens praktisch demonstriert (worst case).
Denn es bringt nix, scheinbar gefahrlos nur mit Wasser zu üben, und wenn man dann im Ernstfall einen Pulverlöscher im kleinen Raum abbläst, ist der Laie orientierungslos, hustend und gereizt, und zusätzlich zur Gefahr aus der äußerst fordernden Ernstsituation auf sich allein gestellt.

Also, wenn mans im Betrieb selbst macht, aus Tipps und Tricks das beste machen, Gerätesicherheit, Umfeld und Umweltschutz beachten, und mit jeder Übung wird man auch in Demonstration und Rethorik besser. Man lernt nie aus!

HTH, Gtüßla
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorAlex8 L.8, Schweich / RLP473397
Datum28.03.2008 15:075786 x gelesen
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Mein Link war eine Anwort auf die erste Frage im Text von Sebastian Pieper.


MkG
Alex

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 28.03.2008 12:35 Chri7sti7an 7H., Beselich
 28.03.2008 12:55 Seba7sti7an 7P., Achern
 28.03.2008 13:35 ., Schweich
 28.03.2008 13:56 Chri7sti7an 7H., Beselich
 28.03.2008 14:03 Olaf7 W.7, Kiel
 28.03.2008 14:06 Chri7sti7an 7H., Beselich
 28.03.2008 14:08 Olaf7 W.7, Kiel
 28.03.2008 14:29 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 28.03.2008 15:07 ., Schweich
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