alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaAngeordnete Überstunden6 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin472749
Datum26.03.2008 09:576645 x gelesen
Hallo,

darf der Dienstherr nach einer 24er Schicht noch Überstunden (- Bombensprengung) anordnen?


Oliver Steinbeck

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds472759
Datum26.03.2008 10:354633 x gelesen
Geschrieben von Oliver Steinbeckdarf der Dienstherr nach einer 24er Schicht noch Überstunden (- Bombensprengung) anordnen?

Grundsätzlich ja!

Normalerweise fährt da der zuständige Zug mit den neuen Leuten hin.

Aber:
Iich selber habe es mehrfach erlebt, dass ich bei einem Großfeuer noch ein- bis zwei Stunden vor Ort blieb, bis die Ablösung kam.

Das hatte nichts damit zu tun, dass die Jungs sich erst einmal die Stiefel putzen mussten (Ironie), sondern auch noch extra Gerät mitbrachten oder was der Scherze mehr waren.

Da gibt es viele Gründe, aber es passiert sehr selten

Gab es Probleme mit der Personaldecke, dann wurden als Erstes die FFw alarmiert (Schon öfters geschrieben, aber in Hannover sehr stark eingebunden), oder aber es wurden die "dienstfreien Gruppen" alarmiert.

Das war die sogenannte Alarmstufe "S" (Sonder-), unter Spöttern auch "Alarmstufe hoffnungslos" genannt)

Bei einer Bombenräumung gibt es ja zwei Möglichkeiten:

1:) Es ist eine Fliegerbombe im Erdreich, dann kann man das entsprechend planen (Muss man auch, denn das ist immer mit Evakuierungsmaßnahmen verbunden)
oder
2.) es ist der Verdacht eines terroristischen Anschlages, und dann wird ja alarmmäßig gehandelt und die zuständige Wache mit den nötigen Sonderfahrzeugen plus Rettungsdienst arbeitet das als ganz normalen Einsatz ab.

Gruß
Klaus


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW472762
Datum26.03.2008 10:414594 x gelesen
Das Beamtenrecht lässt solche Anordnungen im Ausnahmefall zu. Die jeweiligen Regelungen sind z. B. hier ersichtlich:

http://shvv.juris.de/shvv/vvsh-2032.8-0001-A002.htm

Das Urteil des EuGH bezieht sich ja nur auf die Regelarbeitszeit!

http://shvv.juris.de/shvv/vvsh-2032.8-0001-A002.htm

so long

Jürgen


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin472771
Datum26.03.2008 11:124567 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeBei einer Bombenräumung gibt es ja zwei Möglichkeiten:

1:) Es ist eine Fliegerbombe im Erdreich, dann kann man das entsprechend planen (Muss man auch, denn das ist immer mit Evakuierungsmaßnahmen verbunden)

-> Trifft zu.

Öffnung der Fundstelle und Sprengung soll an einem Tag erfolgen - also auch Evakuierungsmaßnahmen in grösserem Ausmaß (Innenstadt) zusammen mit der FF.


Oliver Steinbeck

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin472777
Datum26.03.2008 11:204430 x gelesen
Danke.


Oliver Steinbeck

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin473028
Datum27.03.2008 03:424450 x gelesen
Gilt dies auch noch, wenn am darauffolgenden Tag wieder eine 24 Std. Schicht ist??


Oliver Steinbeck

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 26.03.2008 09:57 ., Berlin
 26.03.2008 10:35 Klau7s B7., Isernhagen
 26.03.2008 11:12 ., Berlin
 26.03.2008 10:41 ., Kirchheim unter Teck
 26.03.2008 11:20 ., Berlin
 27.03.2008 03:42 ., Berlin
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt