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Thema | Angeordnete Überstunden | 6 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 472749 | |||
Datum | 26.03.2008 09:57 | 6645 x gelesen | |||
Hallo, darf der Dienstherr nach einer 24er Schicht noch Überstunden (- Bombensprengung) anordnen? Oliver Steinbeck | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 472759 | |||
Datum | 26.03.2008 10:35 | 4633 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver Steinbeckdarf der Dienstherr nach einer 24er Schicht noch Überstunden (- Bombensprengung) anordnen? Grundsätzlich ja! Normalerweise fährt da der zuständige Zug mit den neuen Leuten hin. Aber: Iich selber habe es mehrfach erlebt, dass ich bei einem Großfeuer noch ein- bis zwei Stunden vor Ort blieb, bis die Ablösung kam. Das hatte nichts damit zu tun, dass die Jungs sich erst einmal die Stiefel putzen mussten (Ironie), sondern auch noch extra Gerät mitbrachten oder was der Scherze mehr waren. Da gibt es viele Gründe, aber es passiert sehr selten Gab es Probleme mit der Personaldecke, dann wurden als Erstes die FFw alarmiert (Schon öfters geschrieben, aber in Hannover sehr stark eingebunden), oder aber es wurden die "dienstfreien Gruppen" alarmiert. Das war die sogenannte Alarmstufe "S" (Sonder-), unter Spöttern auch "Alarmstufe hoffnungslos" genannt) Bei einer Bombenräumung gibt es ja zwei Möglichkeiten: 1:) Es ist eine Fliegerbombe im Erdreich, dann kann man das entsprechend planen (Muss man auch, denn das ist immer mit Evakuierungsmaßnahmen verbunden) oder 2.) es ist der Verdacht eines terroristischen Anschlages, und dann wird ja alarmmäßig gehandelt und die zuständige Wache mit den nötigen Sonderfahrzeugen plus Rettungsdienst arbeitet das als ganz normalen Einsatz ab. Gruß Klaus | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 472762 | |||
Datum | 26.03.2008 10:41 | 4594 x gelesen | |||
Das Beamtenrecht lässt solche Anordnungen im Ausnahmefall zu. Die jeweiligen Regelungen sind z. B. hier ersichtlich: http://shvv.juris.de/shvv/vvsh-2032.8-0001-A002.htm Das Urteil des EuGH bezieht sich ja nur auf die Regelarbeitszeit! http://shvv.juris.de/shvv/vvsh-2032.8-0001-A002.htm so long Jürgen Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 472771 | |||
Datum | 26.03.2008 11:12 | 4567 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus BethgeBei einer Bombenräumung gibt es ja zwei Möglichkeiten: -> Trifft zu. Öffnung der Fundstelle und Sprengung soll an einem Tag erfolgen - also auch Evakuierungsmaßnahmen in grösserem Ausmaß (Innenstadt) zusammen mit der FF. Oliver Steinbeck | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 472777 | |||
Datum | 26.03.2008 11:20 | 4430 x gelesen | |||
Danke. Oliver Steinbeck | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 473028 | |||
Datum | 27.03.2008 03:42 | 4450 x gelesen | |||
Gilt dies auch noch, wenn am darauffolgenden Tag wieder eine 24 Std. Schicht ist?? Oliver Steinbeck | |||||
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