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Thema | Führerschein | 31 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Rich8ter8 J.8, Neustadt / Sachsen | 471973 | |||
Datum | 23.03.2008 22:12 | 12472 x gelesen | |||
Hallo, hab mal ein paar Fragen bezüglich Führerschein: 1. Ein Kamerad besitzt den Führerschein Klasse B (bis 3,5t) mit 17 (also Auflage Begleitperson bis 18. Geburtstag) Dürfte er mit diesem Führerschein: 1.-mit dem Privat Pkw zum Gerätehaus ohne Begleitperson fahren (im Einsatzfall) ? 2.-ohne Begleitperson ein Einsatzfahrzeug bis 3,5t im Einsatz fahren ? (mit bzw. ohne Sonderechten?) 3.-ohne Begleitperson ein Einsatzfahrzeug bis 3,5t im Ausbildungsdienst fahren ? Mit 18 Jahren: 4.-ohne Maschinistenlehrgang ein Einsatzfahrzeug bis 3,5t (ELW,KLF,MTW,MZF) im Einsatz fahren ? (mit bzw. ohne Sonderechten?) 5..-ohne Maschinistenlehrgang ein Einsatzfahrzeug bis 3,5t (ELW,KLF,MTW,MZF) im Ausbildungsdienst fahren ? 6.Könnte er bereits mit 17 Jahren den Maschinistenlehrgang machen ? Danke für die Antworten | |||||
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Autor | Jan 8V., Flöha / Sachsen | 471974 | |||
Datum | 23.03.2008 22:16 | 10703 x gelesen | |||
Hallo Jürgen Nein das darf er nicht das Gesetz dazu ist eindeutig lasst es nicht darauf ankommen oder er ist seinen Führerschein los ! Das haben die ihm auch auf jeden fall in der Fahrschule gesagt ! Mit freundlichen Grüßen Jan Vogler | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 471975 | |||
Datum | 23.03.2008 22:18 | 10479 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Richter Jürgen 1.-mit dem Privat Pkw zum Gerätehaus ohne Begleitperson fahren (im Einsatzfall) ? Nein. Geschrieben von Richter Jürgen 2.-ohne Begleitperson ein Einsatzfahrzeug bis 3,5t im Einsatz fahren ? (mit bzw. ohne Sonderechten?) Nein. Geschrieben von Richter Jürgen 3.-ohne Begleitperson ein Einsatzfahrzeug bis 3,5t im Ausbildungsdienst fahren ? Nein. Geschrieben von Richter Jürgen 4.-ohne Maschinistenlehrgang ein Einsatzfahrzeug bis 3,5t (ELW,KLF,MTW,MZF) im Einsatz fahren ? (mit bzw. ohne Sonderechten?) Ja, falls nicht intern anders geregelt.. Geschrieben von Richter Jürgen 5..-ohne Maschinistenlehrgang ein Einsatzfahrzeug bis 3,5t (ELW,KLF,MTW,MZF) im Ausbildungsdienst fahren ? Ja, falls nicht intern anders geregelt. Geschrieben von Richter Jürgen 6.Könnte er bereits mit 17 Jahren den Maschinistenlehrgang machen ? In meinem Landkreis nicht. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Rich8ter8 J.8, Neustadt / Sachsen | 471976 | |||
Datum | 23.03.2008 22:20 | 10663 x gelesen | |||
Also ist auch für "kleinere Fahrzeuge" (ELW,MTW,MZF,KLF) der Maschinistenlehrgang Pflicht ? Wie sieht es z.B. bei Fahrten zu Lehrgängen aus ? (mit 18) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 471977 | |||
Datum | 23.03.2008 22:26 | 10593 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Richter Jürgen Also ist auch für "kleinere Fahrzeuge" (ELW,MTW,MZF,KLF) der Maschinistenlehrgang Pflicht ? ... wozu ? Hier heißt der Lehrgang im Langtext: "Maschinist für Löschfahrzeuge". Das darin Gelehrte dürfte dem Fahrer eines ELWs nicht viel helfen (Sprechfunklehrgang wäre da wohl wichtiger). Oder andersrum: bei uns darf KdoW, Pkw, MTF, GW-L o.ä. jeder fahren, der auf dem Fahrzeug eine (wehrinterne) Einweisung bekommen hatte (gültiger Fs selbstverständlich vorausgesetzt). Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 471985 | |||
Datum | 23.03.2008 23:06 | 10571 x gelesen | |||
Geschrieben von Richter JürgenRichter Jürgen Hallo Nö, weil das Eine hat mit dem Anderen nix zu tun. ELW/MTW etc. kann man sicher fahren, sofern intern so geklärt. Bei KLF etc. sehe ich da schon eher, ich will jetzt mal sagen, gewisse Schwierigkeiten. Weil KLF hat doch auch irgendeine Pumpe, oder? Und der reine Fahrer nützt mir da eher weniger. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Jan 8V., Flöha / Sachsen | 471986 | |||
Datum | 23.03.2008 23:12 | 10661 x gelesen | |||
Hallo Peter Finde das auch wer ein Löschfahrzeug bewegt egal ob groß oder klein sollte ein Lehrgang als Maschinist erfolgreich besucht haben ansonsten kann ja jeder der nen FS hat damit fahren was keinen sinn macht finde ich . Jeder hat seine Aufgabe in einer Feuerwehr oder ?! Mit freundlichen Grüßen Jan Vogler | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 471991 | |||
Datum | 23.03.2008 23:39 | 10661 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Vogleransonsten kann ja jeder der nen FS hat damit fahren was keinen sinn macht finde ich . Im Prinzip ist das auch so. Geschrieben von Jan Vogler Finde das auch wer ein Löschfahrzeug bewegt egal ob groß oder klein sollte ein Lehrgang als Maschinist erfolgreich besucht haben Das wäre natürlich optimal. Wichtig ist, dass der Fahrer die Geräte des Fahrzeugs bedienen kann. Bei Fahrzeugen mit Pumpe (also auch TSF) ist also unbedingt ein Ma-Lehrgang nötig. Beim MTW nicht. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Jan 8V., Flöha / Sachsen | 471995 | |||
Datum | 23.03.2008 23:49 | 10487 x gelesen | |||
Hallo Stefan Ein MTW ist doch ein Mannschaftstransportwagen meiner Meinung nach den sehe ich jetzt mal nicht als Löschfahrzeug. Aber da kann ich mich ja auch irren Mit freundlichen Grüßen Jan Vogler | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 472001 | |||
Datum | 24.03.2008 06:21 | 10579 x gelesen | |||
Mahlzeit 1 - 3 k.A; aus dem Bauch raus nein 4+5 natürlich, was hat das eine mit dem anderen zu tun? Verstehe die Frage nicht 6. Warum nicht? Er könnte sogar an der Einsatzstelle an einem Großfahrzeug die Fkt eines Maschinisten übernehmen... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 472009 | |||
Datum | 24.03.2008 08:30 | 10579 x gelesen | |||
Hallo, zu 1-3: Nein! 4-5: Theoretisch ja, sofern intern nicht anders geregelt. 6. Nein! Siehe dazu auch FwDV 2, die sich dazu unter Abschnitt 3.3. wie folgt äußert : Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse Grüße Micha | |||||
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Autor | Mart8in 8G., Malente / Schleswig-Holstein | 472016 | |||
Datum | 24.03.2008 10:32 | 10666 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, ich möchte als stellvertretender Wehrführer (mir obliegt sowohl im Übungs- als auch im Einsatzdienst die Verantwortung) keinen 17 oder auch 18 Jährigen am Steuer eines Einsatzfahrzeuges sehen. Bei der Frage unter 17 Jahre zum Gerätehaus zu fahren kräuseln sich mir die Nackenhaare. Sicherlich darf zur Menschenrettung von jeglichen Vorschriften abgewichen werden (Sonder- und Wegerechte !!!), passiert auf der Anfahrt aber etwas, wird als erstes dieses durch den Staatsanwalt überprüft. Wie kommt dieser Kamerad aber dann nach dem Einsatz wieder nach Hause??? (Rhetorische Frage!) Warum muss ein Siebzehnjähriger ein Einsatzfahrzeug Fahren sollen? Erstens rückt nach AAO ein Fahrzeug erst mit Mindestbesetzung aus, zweitens sind dann noch andere Fahrer zur Stelle, drittens kann der FA mit Siebzehn nur nach Jugendschutzgesetz eingesetzt werden, viertens wann soll ein Anwärter lernen dürfen, wenn er noch vor dem 18. Geburtstag bereits "Alarmfahrer-Funktion" hat? Des weiteren ist ein Siebzehn Jähriger nicht Schuldfähig, was passiert, sollte dieser einen Unfall bauen und dieses eventuell Menschenleben fordern? Wir dürfen als Führungsfunktionen nicht nur die Besetzung (Minimal u. Maximal) im Kopf haben. Ich habe für insgesamt 100 Feuerwehrkameradinnen und -kameraden die Verantwortung, für die unter 18 Jahre sogar eine Fürsorgepflicht, dass heißt die Eltern (Sorgeberechtigten) geben ihren Nachwuchs in meine Hände und verlangen unausgesprochen die gleiche Fürsorge von mir, als wäre es mein eigenes Kind! Zur Besetzung der Funktionen noch, beispielsweise auf dem ELW brauche ich streßßbelastbare und fähige Leute, dies kann unter umständen ein 17 Jähriger leisten, aber MEINE Führungsgruppe besteht aus erfahrenen und eingewiesenen Feuerwehrangehörigen, denen ich meine Rückmeldungen nicht noch lange erklären muss. Hier sind mechanismen bekannt die bei einem Keller-, Wohnungs- oder Gebäudebrand ablaufen (Nachforderungen, Sammelplatzbestimmungen...) um die ich mich nicht mehr kümmern muss, die ich lediglich abnicke als Einsatzleiter. mfg Martin Guttchen. Diese Gedanken sind Eigentum meiner Person und spiegeln lediglich die subjektiven Empfindungen und Meinungen meiner Person wieder. | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 472024 | |||
Datum | 24.03.2008 10:50 | 10551 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin GuttchenSicherlich darf zur Menschenrettung von jeglichen Vorschriften abgewichen werden (Sonder- und Wegerechte !!!), passiert auf der Anfahrt aber etwas, wird als erstes dieses durch den Staatsanwalt überprüft. Wie kommt dieser Kamerad aber dann nach dem Einsatz wieder nach Hause??? (Rhetorische Frage!) Hallo Das was du da schreibst ist Quatsch! Im §35 und §38 StVO steht das mit den Sonderrechten. Da steht nix mit Führerschein drin kein Wort. Ein 17 Jähriger ohne Begleitung ist dadurch nicht gedeckt genausowenig wie LF fahren ohne Fahrerlaubnis. Und das mit der Menschenrettung steht in der UVV Feuerwehr und da steht bei "im begründeten Einzelfall" und nicht generell. Und wenn du dich als Cheff im Ring dann auf 17 Jährige verlässt dann ist das nicht der begründete Ausnahmefall da ist im Vorfeld sprich der Einsatzplanung was grundsätlich verkehrt. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 472025 | |||
Datum | 24.03.2008 10:53 | 10550 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin GuttchenDes weiteren ist ein Siebzehn Jähriger nicht Schuldfähig, Kennen Onkel Wikipedia und StGB nur bis 14: Geschrieben von --- http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldf%C3%A4higkeit ---
Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 472028 | |||
Datum | 24.03.2008 11:00 | 10625 x gelesen | |||
Nicht schon wieder... Ich hab kein Popcorn... :-) Und täglich grüßt das Murmeltier... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Maxi8mil8ian8 S.8, Blaustein / Bawü | 472044 | |||
Datum | 24.03.2008 11:57 | 10780 x gelesen | |||
Hallo Forum Also Ich denke Über LF und änliche Fzg`S reden wir gleich gar nicht. Und erlich gesagt würde ich einen 18 Jährigen Fahranfänger auch mein KLF für 50 000 Euro nicht in die Hand drücken weder im Einsatzfall noch an Übungen. Über MTW lässt sich reden wir hatten mal eine Jugendbetreuerin die ist direkt von der JF zum Betreuer Aufgestiegen die durfte dann an den Übungen den MTW fahren aber nur mit begleitung, und was ganz Wichtig ist OHNE Jugendliche. Ich glaube auch das dass Befördern von Personen nur bis zu einer gewissen anzahl mit der Klasse B möglich ist. Aber ich muss auch sagen 18 Jährige kommen bei uns gar nicht zum Auto fahren (und wollen es auch nicht) die wollen Atemschutz und an die Front. Da generell nie genug Atemschutz da sein kann machen die nach dem Truppmann erst mal Funker und AGT und das sind die dann mal ein paar Jahre. Und wenn man dann mal wieder Maschiener brauch vielleicht. Zum Theam 17 Jährige brauch ich nichts zu sagen denn die Fahren bei uns keine Einsätze. MKG Max Wenn du nicht mehr weiter Weißt bilde einen Arbeitskreis P.S. Wir haben eine Tolle Homepage: www.Feuerwehr-Blaustein.de | |||||
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Autor | Pete8r S8., Kressbronn am Bodensee / Baden Württemberg | 472045 | |||
Datum | 24.03.2008 12:17 | 10583 x gelesen | |||
Geschrieben von Maximilian ScherzerUnd erlich gesagt würde ich einen 18 Jährigen Fahranfänger auch mein KLF für 50 000 Euro nicht in die Hand drücken weder im Einsatzfall noch an Übungen. Für was gibt es dann eigentlich Übungen? Gruß Peter | |||||
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Autor | Rich8ter8 J.8, Neustadt / Sachsen | 472049 | |||
Datum | 24.03.2008 12:25 | 10577 x gelesen | |||
Bei der Frage unter 17 Jahre zum Gerätehaus zu fahren kräuseln sich mir die Nackenhaare.Nicht unter 17 sondern fast 18 Warum muss ein Siebzehnjähriger ein Einsatzfahrzeug Fahren sollen? Erstens rückt nach AAO ein Fahrzeug erst mit Mindestbesetzung aus, zweitens sind dann noch andere Fahrer zur Stelle, drittens kann der FA mit Siebzehn nur nach Jugendschutzgesetz eingesetzt werden, viertens wann soll ein Anwärter lernen dürfen, wenn er noch vor dem 18. Geburtstag bereits "Alarmfahrer-Funktion" hat?Stimme ich dir zu, war nur rein theoretisch gemeint, wenn z.B. kein anderer mehr im GH ist bzw kein anderer mit FS. Also Ich denke Über LF und änliche Fzg`S reden wir gleich gar nicht.War auch nie gefragt Über MTW lässt sich reden wir hatten mal eine Jugendbetreuerin die ist direkt von der JF zum Betreuer Aufgestiegen die durfte dann an den Übungen den MTW fahren aber nur mit begleitung, und was ganz Wichtig ist OHNE Jugendliche.War auch mehr in die Richtung gedacht, z.B. mit 18 als Betreuer bei der JF Zum Theam 17 Jährige brauch ich nichts zu sagen denn die Fahren bei uns keine Einsätze.Bei uns auch nicht, ging nur ums rein rechtliche. Für was gibt es dann eigentlich Übungen?Sehe ich auch so. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 472054 | |||
Datum | 24.03.2008 12:37 | 10562 x gelesen | |||
Geschrieben von Richter JürgenStimme ich dir zu, war nur rein theoretisch gemeint, wenn z.B. kein anderer mehr im GH ist bzw kein anderer mit FS. Hmmm. Also keiner mehr über 18 mit FS und Fahrerfahrung? Das können dann auch nicht wirklich wichtige Einsatzkräfte sein. Klingt dann eher nach Schuttmuldenkommando oder Schaulustige in Uniform. Geschrieben von Richter Jürgen War auch mehr in die Richtung gedacht, z.B. mit 18 als Betreuer bei der JF Aus eigener Erfahrung würde ich da zunächst ausreichend viele Fahrten ohne viel Besatzung zur Übung und Gewähnung an das "neue" Fahrzeug ansetzen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 472064 | |||
Datum | 24.03.2008 13:06 | 10612 x gelesen | |||
Geschrieben von Maximilian ScherzerÜber MTW lässt sich reden wir hatten mal eine Jugendbetreuerin die ist direkt von der JF zum Betreuer Aufgestiegen die durfte dann an den Übungen den MTW fahren aber nur mit begleitung, und was ganz Wichtig ist OHNE Jugendliche. Den Sinn dahinter verstehe ich nun aber nicht. Geschrieben von Maximilian Scherzer Ich glaube auch das dass Befördern von Personen nur bis zu einer gewissen anzahl mit der Klasse B möglich ist. Ja klar, hast du einen Führerschein? Geschrieben von Maximilian Scherzer Aber ich muss auch sagen 18 Jährige kommen bei uns gar nicht zum Auto fahren (und wollen es auch nicht) die wollen Atemschutz und an die Front. Hmm, ob das dann so immer das richtige ist, hört sich ja nach Wettbewerb an. Ich weiß das man in dem Alter motiviert ist ...... Grüßle CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 472138 | |||
Datum | 24.03.2008 15:11 | 10531 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Martin Guttchen Sicherlich darf zur Menschenrettung von jeglichen Vorschriften abgewichen werden Das ist so pauschal einfach falsch. Schau mal hier. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 472174 | |||
Datum | 24.03.2008 16:05 | 10485 x gelesen | |||
Geschrieben von Maximilian ScherzerUnd erlich gesagt würde ich einen 18 Jährigen Fahranfänger auch mein KLF für 50 000 Euro nicht in die Hand drücken weder im Einsatzfall noch an Übungen.Auf einem unbekannten Fahrzeug ist jeder am Anfang praktisch ein Fahranfänger. Übungen/Ausbildungen/Bewegungsfahrten sind dazu da, das zu ändern. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 472178 | |||
Datum | 24.03.2008 16:07 | 10554 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan VoglerJeder hat seine Aufgabe in einer Feuerwehr oder ?!Idealerweise hat jeder nicht nur eine Aufgabe, sondern mehrere, die er erfüllen kann. Geschrieben von Jan Vogler kann ja jeder der nen FS hat damit fahren was keinen sinn machtWieso macht das keinen Sinn? Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 472319 | |||
Datum | 24.03.2008 22:12 | 10538 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Maximilian Scherzer Also Ich denke Über LF und änliche Fzg`S reden wir gleich gar nicht. Und erlich gesagt würde ich einen 18 Jährigen Fahranfänger auch mein KLF für 50 000 Euro nicht in die Hand drücken weder im Einsatzfall noch an Übungen. Bekannt? 'LF (19 Tonnen ?) umgekippt' von Dirk Wulfes Geschrieben von Maximilian Scherzer Aber ich muss auch sagen 18 Jährige kommen bei uns gar nicht zum Auto fahren (und wollen es auch nicht) die wollen Atemschutz und an die Front. Jepp, die "Front" ist auch viel ungefährlicher für `n Greenhorn als der fiese Strassenverkehr. )-: Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 472569 | |||
Datum | 25.03.2008 17:56 | 10537 x gelesen | |||
Mahlzeit, Geschrieben von ---Michael Wulf, Ronnenberg--- Nein! Siehe dazu auch FwDV 2, die sich dazu unter Abschnitt 3.3. wie folgt äußert : Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse Bei uns im LK eindeutig anders geregelt: Hier werden TS 8/8 bzw. FP - Maschinisten ausgebildet. Also Ausbildung auch ohne FS möglich,welcher von der Kommune evtl. ja in späteren Jahren wenn Bedarf an Fahrern vorliegt bezahlt wird. Maschinisten für Löschfahrzeuge werden bei LFKS ausgebildet hier natürlich Zugangsvoraussetzung gültiger FS. MkG Lars | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 472596 | |||
Datum | 25.03.2008 18:40 | 10608 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Lars Ballhause--- Hier werden TS 8/8 bzw. FP - Maschinisten ausgebildet. Hallo, es gelingt immer wieder mich zu erstaunen. Habe drei Fragen. 1. Ist die TS und FP Ausbildung mit späterem FS dann die Umgehung des Ma. an der Feuerwehrschule? Und wer bildet hier dann aus? 2. Sind an der Feuerwehrschule zeitnah Ma-Lehrgänge in ausreichender Anzahl zu erhalten? Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Baddeckenstedt / Niedersachsen | 473246 | |||
Datum | 27.03.2008 23:06 | 10628 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Jan Vogler--- Finde das auch wer ein Löschfahrzeug bewegt egal ob groß oder klein sollte ein Lehrgang als Maschinist erfolgreich besucht haben ansonsten kann ja jeder der nen FS hat damit fahren was keinen sinn macht finde ich . Wie funktioniert das mit dem Stellenplan einer Feuerwehr ? Ich meine nicht jede FF kann soviele MA's ausbilden wie gewünscht ! FS haben viel mehr als Maschinistenausbildung ! Einen Bedarf an Lehrgängen gibt es immer, d.h. dann aber auch das nur begrenzt Personen fahren dürfen. Profi sein heißt auch FEHLER zu zugeben ! Dieses ist meine eigene Meinung ! Guck mal hier : http://www.feuerwehr-baddeckenstedt.de/ | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 473266 | |||
Datum | 28.03.2008 00:53 | 10671 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven KusackWie funktioniert das mit dem Stellenplan einer Feuerwehr ? Was für ein Ding? Geschrieben von Sven Kusack Ich meine nicht jede FF kann soviele MA's ausbilden wie gewünscht ! Doch. Wenn sie Lehrgangsplätze bekommt oder eigene Ausbilder hat, dann kann sie wenn sie will alle FM der Wehr zum Maschinist für Löschfahrzeuge ausbilden. Geschrieben von Sven Kusack Einen Bedarf an Lehrgängen gibt es immer, d.h. dann aber auch das nur begrenzt Personen fahren dürfen. Wenn der Bedarf da ist, dann sollte man ihn dringend decken... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Baddeckenstedt / Niedersachsen | 473304 | |||
Datum | 28.03.2008 10:29 | 10565 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christian Fischer--- Was für ein Ding? Ein Papier auf dem Stand wieviele ausgebildete FM (SB ) in der FF vorhanden sind. In meiner ehemaligen FF konnten zwar Lehrgänge angefordert werden, jedoch beim Blick in /auf dieses Papier war es auch schon mal so das keine Lehrgänge vergeben wurden. Bezogen auf Karteileichen und schon über den Bedarf ausgebildet, war halt einfach so. Geschrieben von ---Christian Fischer--- Doch. Wenn sie Lehrgangsplätze bekommt oder eigene Ausbilder hat, dann kann sie wenn sie will alle FM der Wehr zum Maschinist für Löschfahrzeuge ausbilden. Meist gibt es doch nur begrenzt Lehrgangsplätze und das alle FM so ausgebildet werden, war / ist bei uns zumindest nicht so. Klar muss bei Bedarf DRINGEND ausgebildet werden. Profi sein heißt auch FEHLER zu zugeben ! Dieses ist meine eigene Meinung ! Guck mal hier : http://www.feuerwehr-baddeckenstedt.de/ | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 473308 | |||
Datum | 28.03.2008 10:40 | 10498 x gelesen | |||
Hallo, ob an der LFKS auseichend Lehrgangsplätze zu erhalten sind kann ich so nicht beantworten oder beurteilen. Die Lehrgangstermine für das darauf folgende Jahr bekomme ich frühestens im Oktober/November. Und in welcher Form sich die Lehrgangsinhalte bei Ma-Ausbildung im FTZ mit der bei der LFKS überschneiden weiß ich nicht. Ich habe meinen Maschinist bei der Bundeswehr gemacht,war auf TLF 3500 eingesetzt. MkG Lars | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 474270 | |||
Datum | 01.04.2008 11:05 | 10575 x gelesen | |||
Hi! Nur um das nochmal ganz kurz mit rechtlichem Hintergrund zu unterfüttern: Geschrieben von Richter Jürgen 1.-mit dem Privat Pkw zum Gerätehaus ohne Begleitperson fahren (im Einsatzfall) ? Beides hat nichts mit Sonderrechten zu tun, diese befreien nur von den Vorschriften der StVO. Das Begleitete Fahren und deren Voraussetzungen steht jedoch im StVG und den entsprechenden Umsetzungsverordnungen der Bundesländer. Soweit mir bekannt sehen die keine Ausnahmevorschriften ähnlich Notstand etc. vor. Heißt das Verhälten wäre ordnungswidrig (nicht strafbar, da kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, die ist ja vorhanden). Folglich kommt das Ordnungswidrigkeitengesetz zum Zuge, das mit § 16 OwiG einen Notstands-§ enthält. Jedoch sind dies Ausnahmevorschriften, die nur unter ganz engen Voraussetzungen ein Fahren ohne Begleitung nicht als Ordnungswidrigkeit sehen würden. Und ich kann mir selbst im Einsatzfall (für Ausbildung erst recht nicht) kein Szenario vorstellen, das einen Notstand erfüllen soll. Immerhin reden wir hier nur von Fahzeugen der Klasse B, d.h. maximal ELW, MTF oder ggf. Meßfahrzeuge. Und die werden im Regelfall wohl auch kaum nutzen, wenn da allein ein 17jähriger drin sitzt, der vermutlich kaum mehr (wenn überhaupt) Truppmann sein dürfte. Also zusammenfassend: nicht zu rechtfertigen - mal ganz abgesehen von den Folgen für den Jugendlichen, die gehen können von Bußgeld, Punkten in Flensburg, evtl. Aufbauseminar, Widerruf bzw. Entziehung der Fahrerlaubnis, ggf. sogar Wiedererteilung erst nach MPU("Idiotentest"). Und das ist sicherlich kein Spaß, nur um mal bei einem Einsatz dabeizusein, der letztlich auch sicherlich ohne den Jugendlichen zu erledigen gewesen wäre. Wenn nicht, dann läuft in der gesamten Organisation der Einheit etwas gewaltig falsch. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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