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ThemaIndikation für Sonderrechtsfahrten, war: AAO bei Barandmeldeanlagen3 Beträge
RubrikTaktik
 
AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW471649
Datum22.03.2008 15:306470 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner KöglerDie meisten Gebäude haben keine BMA und deshalb sollten wir nicht so überrascht tun, wenn ein Zimmerbrand sich "plötzlich" als Dachstuhl darstellt - dafür sind wir Feuerwehr.

Also wenn ich 99mal zum Melder fahre, und die Maßnahmen der Feuerwehr beschränken sich immer auf einen oder mehrere der folgende Punkte: das bloße Zurückschalten der BMA, Durchlüften zur Beseitigung von Partikeln die den Alarm ausgelöst haben, Störungsdienst benachrichtigen, Abschaltung von Linien durch Haustechnik veranlassen, Schimpfen mit Handwerkern wegen nicht erfolgter Abschaltung der entsprechenden Linie vor Beginn der Arbeiten, usw., dann kann es mir keiner verübeln, wenn ich beim 100. mal dann doch überrascht bin, wenn es denn wirklich mal brennt, und dann auch noch so richtig, wie in dem beschriebenen Fall.

Auch wenn wir mit einer ganzen Armada anrücken, ein Trupp sich ausrüstet, und mit zur Erkundung geht, und alle so tun, als ob es ernst wäre, läuft die ganze Sache doch recht entspannt ab, eben weil es zunächst mal ein Melder ist. Das ist doch was ganz anderes, als wenn es einen Anrufer gibt, der ein Feuer meldet.

Du schreibst doch selbst:
Geschrieben von Hanswerner Kögler Nur sagt die Statistik zu den BMA, das mehr als 9 von 10 Alarmen, Fehl- nein "Täuschungsalarme" sind.
Und eigentlich sind die allermeisten Brandmelder eigentlich nur Sensoren für die Lufttrübung.

Und trotzdem wird die Initialgefahr als Begründung genommen mit höherer Gefährdung des Straßenverkehrs u.a. Sekundärgefährdung zu rechtfertigen.


Und dann wunderst Du Dich, dass man überrascht ist, wenn es denn doch mal richtig brennt.

Zum Thema zweifelhafte Indikation zur Nutzung von Sonderrechten fallen mir aber auch viele Einsätze aus dem Bereich Rettungsdienst ein, wo erst mal ein RTW oder auch NAW mit Blaulicht hinfährt, und an der Einsatzstelle stellt sich raus, dass das ganze nicht nötig gewesen wäre, wenn der Disponent noch eine Frage mehr gestellt hätte... Dann wird aus dem ganz dringenden Notfall auf einmal ein Krankentransport, der locker Zeit gehabt hätte, z.B der Hausunfall war gestern, die Schmerzen sind aber immer noch da usw...
Da kann ich mich drüber aufregen, wie oft leichtfertig eine Einsatzfahrt mit Sonderrechten angeordnet wird. Das kann auch schon mal die kaputte Wasserleitung sein, wo der Bewohner nicht weiß wo der Haupthahn ist...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen471674
Datum22.03.2008 16:264208 x gelesen
Moin,
mas sollte vielleicht dabei nicht vergessen, dass es unterschiedliche Objekte gibt, zum einen z.B. Krankenhäuser, Altenheime,.. oder aber Gewerbeobjekte verschiedenster Bauweise.
Und gerade bei letzteren würde ich, gerade auch wenn das Objekt öfteren befahren wird, die Einsatzfahrt ruhiger angehen..
Geschrieben von Dietmar Reimer
Zum Thema zweifelhafte Indikation zur Nutzung von Sonderrechten fallen mir aber auch viele Einsätze aus dem Bereich Rettungsdienst ein, wo erst mal ein RTW oder auch NAW mit Blaulicht hinfährt, und an der Einsatzstelle stellt sich raus, dass das ganze nicht nötig gewesen wäre, wenn der Disponent noch eine Frage mehr gestellt hätte...


Ist so, rechtfertigt aber auch keine unangemessene Einsatzfahrt Feuerwehr, die Besatzung muß aufgrund der ihr zur verfügungstehenden Information entscheiden.


Mit freundlichen Grüßen

Sven

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW471689
Datum22.03.2008 16:364113 x gelesen
Geschrieben von Sven NiclasIst so, rechtfertigt aber auch keine unangemessene Einsatzfahrt Feuerwehr, die Besatzung muß aufgrund der ihr zur verfügungstehenden Information entscheiden.

Da gibts keine Entscheidung. Wenn die Leitstelle einen RTW mit dem entsprechenden Stichwort losschickt, fährt der mir Sonderrechten, genau wie die Feuerwehr zum Brandmelder. Was die Besatzung in der Hand hat, sind graduelle Unterschiede im Fahrverhalten.

Die Entscheidung im Bereich RD trifft der Disponent. Wenn der nicht rausbekommt, was wirklich los ist, fährt in der Mehrzahl der Fälle wieder ein RTW ohne objektiven Grund mit Sonderrechten und dem damit erhöhten Unfallrisiko.


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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 22.03.2008 11:51 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal AAO bei Barandmeldeanlagen
 22.03.2008 15:30 Diet7mar7 R.7, Essen
 22.03.2008 16:26 Sven7 N.7, Gehrden
 22.03.2008 16:36 Diet7mar7 R.7, Essen
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