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ThemaWann wechselt ihr eure Lungenautomaten73 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorMark8us 8B., Heimstetten / Bayern468565
Datum06.03.2008 22:1727092 x gelesen
Wollt mal nachfragen wie ihr das so mit dem Wechsel von Lungenautomaten handhabt

1. wechselt ihr nach Übungen?
2. Nach jedem gebrauch?
3. So wie es manchen vorschlagen nach einem Heißeinsatz
4. Wenn nach nem Heißeinsatz wie definiert ihr dies.


Die Richtlinien dazu sind ja teilweise recht ausdehnbar. Ich hab schon meine Meinung dazu aber wollte wissen wie ihr das handhabt, kenn auch die Angaben von vfdb, guv usw. Aber vielleicht könnt ihr ja dennoch mal sagen wie ihr es handhabt.

Vorallem geht es auch teilweise darum wie man das an die Mannschaft weitergibt um eine einheitliche Lösung durchzusetzen, also wie man bestimmte Grenzen etc. definiert.

Freu mich auf eure Vorschläge


Gruß Markus


www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München)

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AutorRobi8n B8., Kreis Unna / NRW468573
Datum06.03.2008 22:3425358 x gelesen
Geschrieben von Markus Böhmfeld2. Nach jedem gebrauch?
Wird bei uns strikt so gehandhabt, dass der LA nach jedem Gebrauch, egal ob Einsatz oder Übung, komplett zerlegt, desinfiziert und nach dem Trocknen geprüft wird. Entweder kommt er danach direkt wieder an einen PA dran, ansonsten wird er eingeschweißt und erstmal auf Lager gelegt und ein anderer kommt auf das Gerät.
Geschrieben von Markus BöhmfeldVorallem geht es auch teilweise darum wie man das an die Mannschaft weitergibt um eine einheitliche Lösung durchzusetzen
Der Mannschaft muss man da wenig zu sagen, nach Gebrauch wird der PA in der A-Werkstatt abgegeben und dort wird der Rest gemacht ;-)

MkG Robin!


Ich betone hiermit ausdrücklich, dass es es sich bei dem o.g. um meine persönliche Meinung handelt, und ich hier nicht im Namen anderer spreche! Desweiteren muss meine Meinung nicht zwangsläufig mit der anderer Leute übereinstimmen!

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AutorPete8r H8., Hamburg / Hamburg468574
Datum06.03.2008 22:3925107 x gelesen
Hallo!

Hier, ganz klar geregelt: http://www.unfallkassen.de/files/510/GUV-I_8674_Wartung_von_Atemschutzgeraeten.pdf



Grüße aus Hamburg

Peter


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AutorMüll8er 8J., Eschwege / Hessen468575
Datum06.03.2008 22:3925155 x gelesen
Moin

Ich habe das mal so gelernt und so wird es bei uns auch gehandhabt, dass Lungenautomat und Maske nach jeder Benutzung gewechselt werden.
Also das komplette Gerät geht danach ab in die Werkstatt. Bei uns sind Lungenautomat und Gerät eine Einheit und bleiben zusammen. Dem Gerät liegt ein vom Benutzer ausgefüllter Verwendungsnachweis bei, so Wissen unsere AGW immer wo das Gerät herkommt, wo und bei was es im Einsatz war und vor allem wer Träger war.

Mfg Jörg Müller


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern468576
Datum06.03.2008 22:3925112 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Markus Böhmfeld2. Nach jedem gebrauch?

Ganz klares ja, ergibt sich aus den einschlägigen Vorschriften die NICHT ausdehnbar sind.


Gruß
Christian





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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen468579
Datum06.03.2008 22:4525215 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Robin BlaseyWird bei uns strikt so gehandhabt, dass der LA nach jedem Gebrauch, egal ob Einsatz oder Übung, komplett zerlegt, desinfiziert und nach dem Trocknen geprüft wird.

Kann ich mich nur anschließen.

Wir haben ein paar in Reserve. Die kommen dann vorübergehend an die Geräte dran, das wieder welche direkt einsatzbereit sind.
Sobald die Anderen fertig sind, werden die wieder ausgetauscht.

Geschrieben von Markus BöhmfeldVorallem geht es auch teilweise darum wie man das an die Mannschaft weitergibt um eine einheitliche Lösung durchzusetzen

Ist doch einfach. Geräte in die Werkstatt. Die AGT helfen noch beim Auseinander bauen.
Wenn die Geräte geprüft sind, hilft ein Teil auch wieder beim Zusammenbau mit Kurzprüfung etc. und verlastet wieder aufm Fahrzeug.


MkG
Patricia

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz468601
Datum07.03.2008 00:1625240 x gelesen
Hallo Markus,

Geschrieben von Markus Böhmfeld2. Nach jedem gebrauch?
Das gesamte Gerät geht nach Gebrauch ohne Umweg in die Atemschutzwerkstatt, wird dort je nach Verschmutzungsgrad entsprechend grundgereinigt. LA kommt weg, wird gereinigt, desinfiziert, getrocknet und geprüft. Kommt anschließend in den Pool und wartet, bis der nächste PA gebraucht worden ist.

Geschrieben von Markus Böhmfeld3. So wie es manchen vorschlagen nach einem Heißeinsatz
Die manchen heißen u.a. Hersteller und sagen, dass nach thermischer Belastung der LA bis zum Dosierverntil zerlegt werden soll.

Geschrieben von Markus Böhmfeld4. Wenn nach nem Heißeinsatz wie definiert ihr dies.
Heiß halt. :-) Genaue Definition haben wir nicht, wir entscheiden das (bisher noch) nach Aussage des Eltr.

Geschrieben von Markus BöhmfeldDie Richtlinien dazu sind ja teilweise recht ausdehnbar. Ich hab schon meine Meinung dazu aber wollte wissen wie ihr das handhabt, kenn auch die Angaben von vfdb, guv usw. Aber vielleicht könnt ihr ja dennoch mal sagen wie ihr es handhabt.
Ich halte mich an die Gesetze, Richtlinien und Vorschriften.

Geschrieben von Markus BöhmfeldVorallem geht es auch teilweise darum wie man das an die Mannschaft weitergibt um eine einheitliche Lösung durchzusetzen, also wie man bestimmte Grenzen etc. definiert.
Was hat die Mannschaft damit zu tun?


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern468611
Datum07.03.2008 05:4225199 x gelesen
Geschrieben von Patricia KlottWir haben ein paar in Reserve. Die kommen dann vorübergehend an die Geräte dran, das wieder welche direkt einsatzbereit sind.
Sobald die Anderen fertig sind, werden die wieder ausgetauscht.


Aufgrund welcher Grundlage?
Für Bayern weiß ich gibts ne Regelung das zB nach einer Übung ein neuer LA angestöpselt werden darf, aber für die anderen Bundesländer?


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen468628
Datum07.03.2008 09:3425136 x gelesen
Geschrieben von Alexander Ho
Für Bayern weiß ich gibts ne Regelung das zB nach einer Übung ein neuer LA angestöpselt werden darf, aber für die anderen Bundesländer?
Niedersachsen auch.


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff


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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen468629
Datum07.03.2008 09:3625149 x gelesen
Geschrieben von Müller Jörg
so Wissen unsere AGW immer wo das Gerät herkommt, wo und bei was es im Einsatz war und vor allem wer Träger war.
Das ist IMO aber für den AGW unwichtig. Der muß die vorgeschrieben Prüfungen machen, egal ob das nur ein brennender Müllcontainer oder ein Gefahrguteinsatz war...


Gruß
Lars

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J. Dalhoff


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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz468631
Datum07.03.2008 09:4825165 x gelesen
Hallo Lars,

Geschrieben von Lars TiedemannDas ist IMO aber für den AGW unwichtig. Der muß die vorgeschrieben Prüfungen machen, egal ob das nur ein brennender Müllcontainer oder ein Gefahrguteinsatz war...

Ganz so unwichtig ist es nicht. Als AGW wüsste ich schon gerne, was das Gerät durchgemacht hat. Gerade wenn es sich um einen Gefahrstoffeinsatz gehandelt haben könnte. Wie im Anfangsthreat angesprochen muss ein Gerät, welches erhöhten thermischen Belastungen ausgesetzt war, u.U. zum Hersteller geschickt werden. Diese Info muss der AGW vom jeweiligen Träger / Einheitsführer bekommen.

Oft ist es auch so, dass die Atemschutzgerätewarte die AGT-Datei führen. Für diese ist es natürlich notwendig, dass jeder Feuerwehrmann, der Atemschutz getragen hat, erfasst wird. Ist zwar nicht die Kernaufgabe eines AGW, aber auch nicht selten.

Gruß
Christian


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AutorFlor8ian8 K.8, Berg / Starnberger See / Bayern468640
Datum07.03.2008 10:4925197 x gelesen
Servus Markus,

Geschrieben von Markus BöhmfeldWollt mal nachfragen wie ihr das so mit dem Wechsel von Lungenautomaten handhabt

1. wechselt ihr nach Übungen?
2. Nach jedem gebrauch?


Wir halten vier komplette Pressluftatmer zum Wechseln nach Übung und Einsatz vor. Die Lungenautomaten sind fest einem Gerät zugeordnet und verbleiben an diesem. Nach Übung/Einsatz werden die benutzten Geräte zur Reinigung/Desinfektion und Prüfung in die Atemschutzwerkstatt gebracht, da bei uns das komplette System betrachtet wird. Der Lungenautomat ist meiner Ansicht nur Teil des Ganzen. Z.b. werden Trageschale und Bebänderung gereinigt/überprüft und der Mitteldruck gemessen.

Geschrieben von Markus Böhmfeld3. So wie es manchen vorschlagen nach einem Heißeinsatz
4. Wenn nach nem Heißeinsatz wie definiert ihr dies.


Die oben genannte Vorgehensweise wird immer angewendet. Dadurch müssen wir keine Sonderregelungen einführen bzw. gibt es keinen Ermessensspielraum, wann wars zu heiß, wann nicht.
Geschrieben von Markus BöhmfeldVorallem geht es auch teilweise darum wie man das an die Mannschaft weitergibt um eine einheitliche Lösung durchzusetzen, also wie man bestimmte Grenzen etc. definiert.
Es gibt bei uns nur die oben genannte Vorgehensweise. Nach jeder Übung/Einsatz Gerät in die Atemschutzwerkstatt und bereits gereinigtes/geprüftes Gerät wieder verladen. Gibt auch der Mannschaft ein sicheres Gefühl, da nicht der Hintergedanke besteht, evtl. etwas falsch zu machen.

Grüße

Flo


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AutorMark8us 8B., Heimstetten / Bayern468657
Datum07.03.2008 11:3525098 x gelesen
Danke für eure Antworten war sehr Informativ, zu Information: ich steig jetzt mehr in den Atemschutz Bereich ein und wollt einfach mal wissen wie das so gehandhabt wird bei euch, man hört ja immer viele Meinungen, denke mal das die Meinungen hier sehr eindeutig waren, hilft mir sehr weiter, Danke an alle. (Wir haben auch 12 PA Geräte und 8 ersatz Lungenautomaten und handhaben dies bisher so ziemlich genauso wie ihr)


Gruß Markus


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen468674
Datum07.03.2008 11:5625140 x gelesen
Hallo Christian,

vom Grundsatz her pflichte ich Dir bei. Zusatzinformationen schaden nicht, gerade im Hinblick auf die Diskussion mit der thermischen Belastung.
Dennoch würde ich von einem AGW erwarten, daß er ein Gerät auch nach einem Müllcontainerbrand komplett prüft und nicht mitten drin aufhört, nur weil´s ein Müllcontainer war...

Aber (nur mal so als Gedanke):
wir wissen, daß die PAs bisher für einen Temperaturbereich bis +60Grad ausgelegt sind. Von daher müßten die PAs nach jedem Brandeinsatz (mit erhöhter thermischer Belastung, also nach einem IA) zum Hersteller...., genau genommen.

Auch im Hinblick auf Göttingen und die Konsequenzen daraus wird sich vielleicht noch (viel) Neues ergeben....

Geschrieben von Christian Düsing
Oft ist es auch so, dass die Atemschutzgerätewarte die AGT-Datei führen. Für diese ist es natürlich notwendig, dass jeder Feuerwehrmann, der Atemschutz getragen hat, erfasst wird. Ist zwar nicht die Kernaufgabe eines AGW, aber auch nicht selten.
Ja, aber das hat ja nix mit der Geräteprüfung zu tun. Als AGW führe ich auch den Atemschutznachweis, aber das geschieht nicht danach welcher AGT welches Gerät benutzt hat, sondern anhand der Atemschutzüberwachung.


Gruß
Lars

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AutorMark8us 8B., Heimstetten / Bayern468675
Datum07.03.2008 12:0125115 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannAber (nur mal so als Gedanke):
wir wissen, daß die PAs bisher für einen Temperaturbereich bis +60Grad ausgelegt sind. Von daher müßten die PAs nach jedem Brandeinsatz (mit erhöhter thermischer Belastung, also nach einem IA) zum Hersteller...., genau genommen.



Wenn ein Prüfstand vorhanden ist, der das Gerät komplett prüfen kann ist dies nicht notwendig, z.B. erforderlich ist, dass eine Flasche komplett durch das Gerät mit Lungenautomat abgeatmet wird.


Gruß Markus


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz468680
Datum07.03.2008 12:1025149 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus BöhmfeldWenn ein Prüfstand vorhanden ist, der das Gerät komplett prüfen kann ist dies nicht notwendig, z.B. erforderlich ist, dass eine Flasche komplett durch das Gerät mit Lungenautomat abgeatmet wird.
Wer läßt denn diesen Stuß raus?


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorMark8us 8B., Heimstetten / Bayern468681
Datum07.03.2008 12:1125111 x gelesen
Feuerwehrschule in Absprache mit den Herstellern


Gruß Markus


www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München)

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz468682
Datum07.03.2008 12:1225159 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus BöhmfeldFeuerwehrschule in Absprache mit den Herstellern
Und die in Augenscheinnahme des Dosierventils entfällt, oder verstehe ich das falsch?


MfG
Daniel

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AutorMark8us 8B., Heimstetten / Bayern468685
Datum07.03.2008 12:2525097 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerUnd die in Augenscheinnahme des Dosierventils entfällt, oder verstehe ich das falsch?

Das natürlich nicht, das Gerät muss komplett zerlegt werden und überprüft werden, dannach gereinigt und desinfiziert, dannach die Üblichen Dichtheitsprüfungen etc. Das Abatmen ist ein zusätzlicher Punkt der sehr empfohlen wird.

Die AFKzV, Arbeitsgruppe Atemschutz, hat z.B. in einem Infobrief geschrieben:
"Die EInzelteile sind auf Sicht zu prüfen und nach anschließender Montage des Lungenautomaten ist dieser auf Dichtheit und Funktion zu prüfen. Diese Überprüfungen können nur die vom HErsteller autorisierten Atemschutzgerätewarte bzw. der HErsteller selbst durchführen"


Mir ging es ja darum, dass die Geräte nicht unbedingt zu Hersteller geschickt werden müssen, wenn ich die nötigen Überprüfungen selber durchführen kann.


Gruß Markus


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen468797
Datum07.03.2008 21:0825117 x gelesen
Geschrieben von Alexander HoAufgrund welcher Grundlage?
Für Bayern weiß ich gibts ne Regelung das zB nach einer Übung ein neuer LA angestöpselt werden darf, aber für die anderen Bundesländer?


Soll ich dich so verstehen, das du wissen willst, ob wir die grundsätzlich tauschen oder nur nach einem Einsatz?!
Wenn es das heißt: Wir wechseln die grundsätzlich nach jedem Gebrauch.


MkG
Patricia

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AutorMüll8er 8J., Eschwege / Hessen468812
Datum07.03.2008 22:2925042 x gelesen
Geschrieben von Lars Tiedemannvom Grundsatz her pflichte ich Dir bei. Zusatzinformationen schaden nicht, gerade im Hinblick auf die Diskussion mit der thermischen Belastung.
Dennoch würde ich von einem AGW erwarten, daß er ein Gerät auch nach einem Müllcontainerbrand komplett prüft und nicht mitten drin aufhört, nur weil´s ein Müllcontainer war...


Das machen unsere AGW auch nicht. Das Gerät wird normal geprüft. Der vom ASGT ausgefüllte Verwendungsnachweis dient zur Dokumentation, weil für jedes Gerät muss ein Prüf und Verwendungsnachweis geführt werden.


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern468843
Datum08.03.2008 00:1325208 x gelesen
Und wer wechselt bei euch die Lungenautomaten?


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen468845
Datum08.03.2008 00:3125515 x gelesen
Reinigen und prüfen unser ASG. Wechseln, wenn desinfizierte greifbar sind, auch mal die AGT.


MkG
Patricia

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz468846
Datum08.03.2008 00:3825112 x gelesen
Guten Morgen,

Geschrieben von Patricia KlottReinigen und prüfen unser ASG. Wechseln, wenn desinfizierte greifbar sind, auch mal die AGT.
Ist auch nix gegen einzuwenden.


MfG
Daniel

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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen468847
Datum08.03.2008 00:4025150 x gelesen
GUten MOrgen Daniel,

ich weiß zZ nicht so genau, auf was Alexander hinaus will ;-)


MkG
Patricia

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz468850
Datum08.03.2008 00:4225135 x gelesen
Geschrieben von Patricia Klottich weiß zZ nicht so genau, auf was Alexander hinaus will ;-)
Dann bin ich nicht alleine...!?


MfG
Daniel

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW468858
Datum08.03.2008 01:0725084 x gelesen
Geschrieben von Markus Böhmfeld1. wechselt ihr nach Übungen?
2. Nach jedem gebrauch?
3. So wie es manchen vorschlagen nach einem Heißeinsatz
4. Wenn nach nem Heißeinsatz wie definiert ihr dies.


Grundsätzlich wird jeder angeatmete PA der Atemschutzwerkstatt unser WF zugeführt,
dort werden dann die gemäß FwDV 7 bzw. Herstellervorgaben usw. notwendigen Schritte
eingeleitet.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern468870
Datum08.03.2008 09:3025113 x gelesen
Nein, grundsätzlich ist jeder PA der angeatmet wurde einer kompletten Funktionsüberprüfung zu unterziehen.
Für Bayern weiß ich gibts die Ausnahme das eben der LA unter gewissen Vorraussetzungen getauscht werden darf.
Wie Lars gesagt hat gibts so ne Ausnahme für Niedersachsen auch.
Gibts so eine Ausnahmegenehmigung auch für Hessen, denn wenn Nein wäre ein Wiedereinsatzbereit machen mit LA und Flaschentauch in Hessen unzulässig.


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern468871
Datum08.03.2008 09:3125123 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerDann bin ich nicht alleine...!?

Ganz einfach .. es ist nicht nur getan wenn irgendeiner den LA tauscht.
Sondern es müssen bestimmte Leute sein, die die nötige Erfahrung und Wissen aufweisen und er MUSS schriftlich VORHER vom Kommandanten bestimmt werden.


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen468875
Datum08.03.2008 10:0925086 x gelesen
Geschrieben von Alexander HoGanz einfach .. es ist nicht nur getan wenn irgendeiner den LA tauscht.
Sondern es müssen bestimmte Leute sein, die die nötige Erfahrung und Wissen aufweisen und er MUSS schriftlich VORHER vom Kommandanten bestimmt werden.


zum Klicken einer Steckverbindung? - Belanglos, viel wichtiger ist, dem PA und den LA zusammen über die Prüfbank zu ziehen...


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern468877
Datum08.03.2008 10:2125093 x gelesen
Geschrieben von Lüder Pottzum Klicken einer Steckverbindung? - Belanglos, viel wichtiger ist, dem PA und den LA zusammen über die Prüfbank zu ziehen...

Was, wie Prüfbank?
Ich glaube wir reden hier von unterschiedlichen Verfahren.
Wenn du daen kompletten PA dann eh auf ein Prüfgerät schnallst ist das was ganz anderes.
Ich rede hier vom Einsatzklar machen, indem nur der LA und Flasche getauscht wird um den PA wieder einsatzklar zu machen OHNE Prüfgerät.


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW468879
Datum08.03.2008 10:5025132 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander HoGibts so eine Ausnahmegenehmigung auch für Hessen, denn wenn Nein wäre ein Wiedereinsatzbereit machen mit LA und Flaschentauch in Hessen unzulässig.

Zu dem Thema "Flaschentausch und wieder rein" gabs hier schon mehrere Diskussionen.

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern468880
Datum08.03.2008 10:5325103 x gelesen
Geschrieben von Julian HolsingZu dem Thema "Flaschentausch und wieder rein" gabs hier schon mehrere Diskussionen.

Mfg,
Julian


*Ohmg*
Hier gehts nicht um einen laufenden Einsatz ...
Hier gehts um ein verkürztes Wiedereinsatzklar machen, nach dem Einsatz für den nächsten Einsatz.


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW468881
Datum08.03.2008 10:5725157 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander Ho*Ohmg*
Hier gehts nicht um einen laufenden Einsatz ...
Hier gehts um ein verkürztes Wiedereinsatzklar machen, nach dem Einsatz für den nächsten Einsatz.


Ok, davon ging ich auch eigentlich aus, aber dachte du zielst auf einen laufenden Einsatz ab.

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern468882
Datum08.03.2008 11:0125065 x gelesen
Naja, für nen laufenden Einsatz brauch ich keinen LA tauschen.


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz468940
Datum08.03.2008 19:1225260 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander HoWas, wie Prüfbank?
Ich glaube wir reden hier von unterschiedlichen Verfahren.
Wenn du daen kompletten PA dann eh auf ein Prüfgerät schnallst ist das was ganz anderes.
Ich rede hier vom Einsatzklar machen, indem nur der LA und Flasche getauscht wird um den PA wieder einsatzklar zu machen OHNE Prüfgerät.

Wenn der LA getauscht wird, ist der PA vor dem nächsten Gebrauch einer Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen!


MfG
Daniel

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Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern468944
Datum08.03.2008 20:2825103 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerWenn der LA getauscht wird, ist der PA vor dem nächsten Gebrauch einer Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen!

Ja, in Rheinland-Pfalz vielleicht ... unter anderem in Bayern gibts da diverse Ausnahmen.


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW468956
Datum08.03.2008 22:0525118 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Alexander HoJa, in Rheinland-Pfalz vielleicht ... unter anderem in Bayern gibts da diverse Ausnahmen.

Hier fragt sich natürlich ob PA in Bayern anders funktionieren als wo anders? Wieso ist es woanders notwendig, aber in Bayern nicht?

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern468992
Datum09.03.2008 10:1525084 x gelesen
Geschrieben von Alexander HoJa, in Rheinland-Pfalz vielleicht ... unter anderem in Bayern gibts da diverse Ausnahmen.

Soso, dann zeig mir mal die "Vorschrift" die uns im Freistaat von den Prüfungen befreien soll? Das heißt du wechselst die LA und legst den PA einfach so ins Auto?



Gruß
CS





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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern469004
Datum09.03.2008 11:1425110 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerSoso, dann zeig mir mal die "Vorschrift" die uns im Freistaat von den Prüfungen befreien soll? Das heißt du wechselst die LA und legst den PA einfach so ins Auto?


Ne ich nicht ...
wir sind Gott sei dank in der Lage genügend PAs vorrätig zu haben.
Achja und die Flasche solltest schon wechseln.
Kann dir das Schreiben leider nicht zeigen.
Hab ich nur in den Unterlagen von der SFS-R vom Atemschutzgerätewart Lehrgang.
Aber du kannst dich ja mal mit der Schule in Verbindung setzen.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW469020
Datum09.03.2008 12:4025062 x gelesen
Geschrieben von Alexander HoGeschrieben von Daniel Metzger
Wenn der LA getauscht wird, ist der PA vor dem nächsten Gebrauch einer Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen!


Ja, in Rheinland-Pfalz vielleicht ... unter anderem in Bayern gibts da diverse Ausnahmen.


Wovon?
Von der vfdb-RL 08/04 als Regel der Technik?
Von der BGR 190 als UVV? (Mind. ebenfalls Regel der Technik und nur dann NICHT für die Fw geltend, wenns dort eigene andere Vorschriften zu den entsprechenden Inhalten gibt?)
Von den Herstellervorgaben der Bedienungsanleitungen?

Wenn ja, dann: Mutig....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern469022
Datum09.03.2008 12:4725043 x gelesen
Geschrieben von Alexander HoKann dir das Schreiben leider nicht zeigen.
Hab ich nur in den Unterlagen von der SFS-R vom Atemschutzgerätewart Lehrgang.
Aber du kannst dich ja mal mit der Schule in Verbindung setzen.


Das befreit letzlich nicht von den gängigen Vorschriften und Regeln, zum Glück.


Gruß
CS





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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern469028
Datum09.03.2008 13:0425050 x gelesen
Steht extra drunter
Dieses Schreiben ist mit dem Bayrischen Gemeindeunfallversicherungsverband und folgenden Herstellern von Atemschutzgeräten abgestimmt.
- Bartels und Rieger
- Dräger Safety
- Interspiro
- MSA Auer


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern469029
Datum09.03.2008 13:0725156 x gelesen
Jetzt hab ich doch noch das Schreiben gefunden.
http://www.lfv-bayern.de/cms/downloads/einsatz/ID2-2212-07-10_IMS_Wiederherst_Einsatzbereitschaft_PA-K.pdf


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW469032
Datum09.03.2008 13:1325085 x gelesen
Geschrieben von Alexander HoDieses Schreiben ist mit dem Bayrischen Gemeindeunfallversicherungsverband und folgenden Herstellern von Atemschutzgeräten abgestimmt.
- Bartels und Rieger
- Dräger Safety
- Interspiro
- MSA Auer


Die können dann dem Richter im Bedarfsfall sicherlich erklären, warum für alle anderen andere - weit schärfere - Regelungen gelten sollen?

Die können auch erklären, warum die gleichen Firmen im Ref. 8 ganz was anderes (mit) beschlossen haben?

Wieso weicht der bayer. GUV von seinen eigenen Vorschriften (BGR 190) ab?

Sachliche Gründe?

Zur Verdeutlichung:
Die BGR 190 richtet sich v.a. an die Unternehmer, die nutzen PA v.a. für geplante Einsätze in bekannter Umgebung, dafür sollen dann Vorschriften gelten die weit über denen für die Feuerwehr liegen?
Was war grad nochmal das Einsatzgebiet der PA auf einem beliebigen bayerischen LF 8 o.ä.?

Was sagt Dir Deine eigene Gefahrenbewertung dazu?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern469033
Datum09.03.2008 13:1525027 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWas sagt Dir Deine eigene Gefahrenbewertung dazu?

Wie gesagt ... halten tu ich persönlich davon überhaupt nichts.
Bei uns im Landkreis ist mir auch keine Wehr bekannt die das vollzieht.
Aber ich verdien zu wenig um da was dran zu ändern.
Und über den Sinn davon können wir auch streiten.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW469034
Datum09.03.2008 13:2025113 x gelesen
Geschrieben von Alexander HoJetzt hab ich doch noch das Schreiben gefunden.
http://www.lfv-bayern.de/cms/downloads/einsatz/ID2-2212-07-10_IMS_Wiederherst_Einsatzbereitschaft_PA-K.pdf


Das Schreiben bezieht sich NUR auf die FwDV 7 (da steht aber seit 2002 fast nichts mehr zur Prüfung drin, verwiesen wird auf die Herstellerbetriebsanleitungen).

(Ich persönlich könnte mit der Regelung aus Bayern gut leben, aber wenn, dann bitte für alle, also MUSS dann das Ref. 8 die vfdb RL 08/04 anpassen, wenn das nach Aussage der Hersteller möglich ist, wenn nicht, dann geht das auch für Bayern nicht.)

Darüber hinaus könnt Ihr ja mal darüber nachdenken, welche Kausalschlüsse alle Beteiligten ziehen dürften, wenn es mit einem Vorgehen nach dem o.a. "Schreiben" zu einem Problem käme. Ganz einfach: Eine der vielen Randbedingungen war halt nicht erfüllt. Ergo haftet der, der von der Regel der Technik und den Herstelleranweisungen abgewichen hat. Wetten?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern469037
Datum09.03.2008 13:2525135 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino(Ich persönlich könnte mit der Regelung aus Bayern gut leben, aber wenn, dann bitte für alle, also MUSS dann das Ref. 8 die vfdb RL 08/04 anpassen, wenn das nach Aussage der Hersteller möglich ist, wenn nicht, dann geht das auch für Bayern nicht.)


Kamst du nicht ursprünglich auch aus Bayern?
Dann weißt doch das hier die Uhren anders rum drehen. ;-)


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW469038
Datum09.03.2008 13:3225108 x gelesen
Geschrieben von Alexander HoKamst du nicht ursprünglich auch aus Bayern?

Ja.


Geschrieben von Alexander HoDann weißt doch das hier die Uhren anders rum drehen. ;-)

Du glaubst gar nicht, wieviele versuchen, welche Uhren wo überall in alle möglichen Richtungen zu drehen. Die meisten vor allem in eine Richtung: Gegeneinander!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern469043
Datum09.03.2008 14:2525121 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Ulrich CimolinoDas Schreiben bezieht sich NUR auf die FwDV 7 (da steht aber seit 2002 fast nichts mehr zur Prüfung drin, verwiesen wird auf die Herstellerbetriebsanleitungen).

Genau das macht das IMS ja auch,
Geschrieben von ---IMS--- gemäß Gebrauchs-anleitungen der Hersteller erst wieder einsatzbereit sind, nachdem sie geprüft und freigegeben wurden

Insofern habe ich keinen Schmerz damit, nach dieser Regelung zu verfahren (tun wir auch).

Geschrieben von Ulrich CimolinoDarüber hinaus könnt Ihr ja mal darüber nachdenken, welche Kausalschlüsse alle Beteiligten ziehen dürften, wenn es mit einem Vorgehen nach dem o.a. "Schreiben" zu einem Problem käme.

Nun ja, ist von den Herstellern abgesegnet und bei entsprechend enger Auslegung der verschiedenen Kriterien sehe ich hier nicht mehr Probleme als bei anderen Verfahrensweisen.

Geschrieben von Ulrich Cimolinowenn das nach Aussage der Hersteller möglich ist, wenn nicht, dann geht das auch für Bayern nicht.)

Das frage ich mich auch seit ich das IMS kenne, wieso das nur bei uns geht... ist mir aber egal, so lange der Hersteller nix anderes erzählt. Und in dem Zusammenhang ist mir auch ziemlich egal, ob die vfdb das ebenso sieht, der Hersteller "sticht" hier einfach ;-)


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

deutscher Teil von firetactics.com

atemschutzunfaelle.eu

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW469063
Datum09.03.2008 16:3025074 x gelesen
Geschrieben von Adrian RidderDas frage ich mich auch seit ich das IMS kenne, wieso das nur bei uns geht... ist mir aber egal, so lange der Hersteller nix anderes erzählt. Und in dem Zusammenhang ist mir auch ziemlich egal, ob die vfdb das ebenso sieht, der Hersteller "sticht" hier einfach ;-)

Die Hersteller schreiben aber m.W. in den Bedienungsanleitungen eigentlich was anderes, oder?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz469078
Datum09.03.2008 19:1325151 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander HoJa, in Rheinland-Pfalz vielleicht ... unter anderem in Bayern gibts da diverse Ausnahmen.
Das Schreiben ist bekannt... Ich habs ebenfalls in meinem Fach liegen gehabt. Und von dort ist es ohne Umwege in den Rundordner gewandert.
Euer freistaatliches Denken in allen Ehren, aber ich lass mir von niemandem -außer der 08/04, der FwDV7, den Bedienungsanleitungen und einschlägigen Richtlinien- vorschreiben, wie ich meine PAs zu prüfen hab.
Nicht das erste Schreiben dieser Art aus Bayern, welches das Papier nicht wert ist, auf dem es steht!


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern469080
Datum09.03.2008 19:1925168 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Daniel MetzgerEuer freistaatliches Denken in allen Ehren, aber ich lass mir von niemandem -außer der 08/04, der FwDV7, den Bedienungsanleitungen und einschlägigen Richtlinien- vorschreiben, wie ich meine PAs zu prüfen hab.
Nicht das erste Schreiben dieser Art aus Bayern, welches das Papier nicht wert ist, auf dem es steht!


Ho ho, jetzt aber mal langsam mit den jungen Pferden... ;-)

Da das IMS für dich als Nicht-Bayern mal direkt gar keine Relevanz hat, kannst du natürlich damit machen was du willst...genauso wie ich mich recht wenig (zumindest zur Zeit) um RLP- oder sonstige Regelungen kümmere.

Wollte man sich die dort beschriebene Sichtweise auch bei sich als Nicht-Bayern umsetzen, könnte (!) man jedoch sehr wohl auf die Idee kommen, zum einen auf Grundlage dieses Schreibens mal den Hersteller zu fragen wieso das da geht und dort nicht und zum anderen sich auch dieses als Stand der Technik beziehen...natürlich mit allen Konsequenzen falls doch was "passiert".


mkG
Adrian Ridder

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz469084
Datum09.03.2008 19:2725191 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Adrian RidderHo ho, jetzt aber mal langsam mit den jungen Pferden... ;-)
Was für Geil?

Geschrieben von Adrian RidderDa das IMS für dich als Nicht-Bayern mal direkt gar keine Relevanz hat, kannst du natürlich damit machen was du willst...genauso wie ich mich recht wenig (zumindest zur Zeit) um RLP- oder sonstige Regelungen kümmere.
Selbst als Bayer würde mich das Schreiben recht wenig interessieren. Schließlich gibt es eine DV eine GUV-R und eine vfdb-RL, die rechtlich mehr Gewicht haben und an die halte ich mich kompromisslos. Da kann der WeFü mitziehen oder sich nen anderen AGW suchen.

Geschrieben von Adrian RidderWollte man sich die dort beschriebene Sichtweise auch bei sich als Nicht-Bayern umsetzen, könnte (!) man jedoch sehr wohl auf die Idee kommen, zum einen auf Grundlage dieses Schreibens mal den Hersteller zu fragen wieso das da geht und dort nicht und zum anderen sich auch dieses als Stand der Technik beziehen...natürlich mit allen Konsequenzen falls doch was "passiert".
Siehe oben. Denn in dümmsten Falle stehe ich als AGW vor Gericht und nicht Dipl.-Ing. Dolle...


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern469086
Datum09.03.2008 19:3325058 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerWas für Geil?

Bitte?

Geschrieben von Daniel MetzgerDenn in dümmsten Falle stehe ich als AGW vor Gericht und nicht Dipl.-Ing. Dolle...

Das ist dir ja unbenommen. Mich bringt es nur zum nachdenken, ob nicht andere Prüfvorschriften dann überzogen sind... mal sehen obs von Dräger dazu eine erleuchtende Stellungnahme gibt.


mkG
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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern469087
Datum09.03.2008 19:3825031 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerSchließlich gibt es eine DV eine GUV-R und eine vfdb-RL, die rechtlich mehr Gewicht haben und an die halte ich mich kompromisslos.

Sorry ... da das Handeln mit den Herstellern abgestimmt ist haben die GUV oder vfdb nicht mehr Gewicht.
Das schwerste Gewicht bzw das alleinige Gewicht hat der Hersteller.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg469090
Datum09.03.2008 19:5324977 x gelesen
Geschrieben von Alexander HoDas schwerste Gewicht bzw das alleinige Gewicht hat der Hersteller.


Dann soll dieser das doch ganz einfach und allgemeingültig für ganz Deutschland in seiner Gebrauchsanweisung schriftlich festlegen...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü469091
Datum09.03.2008 20:1525033 x gelesen
Tach,

Geschrieben von Adrian RidderGeschrieben von Daniel Metzger
Was für Geil?


Bitte?


Ich nehm an Daniel meint die hiervon die Mehrzahl auf pfälzisch....;-)


Gruß Andi


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz469092
Datum09.03.2008 20:1825059 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander HoSorry ... da das Handeln mit den Herstellern abgestimmt ist haben die GUV oder vfdb nicht mehr Gewicht.
Hätt ich nur die Bedienungsanleitung noch dazugeschrieben...

Geschrieben von Alexander HoDas schwerste Gewicht bzw das alleinige Gewicht hat der Hersteller.
Also, und warum macht man nicht einfach das, was in den Bedienungsanleitungen steht (was sich mit der 08/04, DV7, BGR 190 deckt)? Warum meint man in Bayern ein Gesamtsystem PA nicht prüfen zu müssen, wenn man ein Bauteil austauscht?


MfG
Daniel

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Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz469094
Datum09.03.2008 20:2125014 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Adrian RidderBitte?
Pfälzisch Pferd=Gaul. Plural Pferde=Gail/Geil. Sorgt in geschriebenen Diskussionen immer für etwas "Begeisterung". :-)

Geschrieben von Adrian RidderDas ist dir ja unbenommen. Mich bringt es nur zum nachdenken, ob nicht andere Prüfvorschriften dann überzogen sind...
Warum sollten ausgerechnet 4 sich deckende Vorschriften überzogen sein?


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern469111
Datum09.03.2008 22:5325039 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerWarum sollten ausgerechnet 4 sich deckende Vorschriften überzogen sein?


Ich hatte spekuliert, dass das IMS neueren Datums ist als die anderen Regelungen, was das evtl. hätte erklären können. Die GUV-I 8674/vfdb 0804 ist aber von 02/2007, insofern kann es das auch nicht sein...wie gesagt, eine Ansage der Hersteller wäre in dem Zusammenhang interessant.


mkG
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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern469343
Datum11.03.2008 15:0625066 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Adrian RidderMich bringt es nur zum nachdenken, ob nicht andere Prüfvorschriften dann überzogen sind... mal sehen obs von Dräger dazu eine erleuchtende Stellungnahme gibt.


Es gibt.

Geschrieben von ---Dräger Safety---
Die Richtlinien des lfv-Bayern [gemeint ist das IMS, AR] wurden mit allen bekannten Herstellern von Atemschutzgeräten abgestimmt, so dass diese nicht entgegen der Betriebsanleitungen dieser stehen.

Zur Frage wieso das nur in Bayern geht zumindest soviel:

Geschrieben von ---Dräger Safety---
Diese Richtlinien vereinfachen lediglich die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräte unter bestimmten Voraussetzungen und werden ebenfalls in anderen Bundesländern angewendet, wo diese teilweise auch publiziert wurden.

Natürlich wichtig in dem Zusammenhang:

Geschrieben von ---Dräger Safety---
Bei Beachtung der Voraussetzungen handeln Sie also nicht entgegen der vfdb oder Betriebsanleitungen. (Hervorhebung durch mich).


mkG
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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW469344
Datum11.03.2008 15:4325060 x gelesen
Geschrieben von Adrian RidderNatürlich wichtig in dem Zusammenhang:

Geschrieben von ---Dräger Safety---
Bei Beachtung der Voraussetzungen handeln Sie also nicht entgegen der vfdb oder Betriebsanleitungen. (Hervorhebung durch mich).


dann wäre es trotzdem notwendig, diese entsprechend anzupassen, zumal die angesprochenen Regelungen in den Ländern m.W. durchaus unterschiedlich sind.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern469347
Datum11.03.2008 16:1625034 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinodann wäre es trotzdem notwendig, diese entsprechend anzupassen, zumal die angesprochenen Regelungen in den Ländern m.W. durchaus unterschiedlich sind.


Das wäre dann wohl was für das Ref. 8 der vfdb ;-)


mkG
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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW469357
Datum11.03.2008 18:1724981 x gelesen
Geschrieben von Adrian RidderDas wäre dann wohl was für das Ref. 8 der vfdb ;-)


ja, u.a.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorBach8 R.8, Frankfurt / Hessen469475
Datum12.03.2008 09:0125040 x gelesen
Die Frage wann wechselt ihr eure Lungenautomaten kann eigentlich nicht gestellt werden, denn wie schonn aufgeführt sind hier die bundeseinheitlichen Vorschriften zu beachten
(Siehe auch gemeinsame Regelung der Deutschen Landesfeuerwehrschulen).

Siehe:
1. Herstellervorschriften
2. FwDV 7
3. GUV-R 190 Mai 2005
4. vfdb-Richtlinie 0804

Es steht überall geschrieben:

z.B.
Tabelle 3 vfdb-Richtlinie -> nach Gebrauch -> Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung!

GUV-R 190 3.3.2 Instandhaltungs- und Prüffristen Tabelle 6, sagt das gleiche aus wie die vfdb-Richtlinie 0804.


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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern469495
Datum12.03.2008 11:0525033 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Bach RüdigerDie Frage wann wechselt ihr eure Lungenautomaten kann eigentlich nicht gestellt werden, denn wie schonn aufgeführt sind hier die bundeseinheitlichen Vorschriften zu beachten

nun ja, "bundeseinheitlich" im Grund ja schon, aber hast du den Thread auch komplett gelesen? Es gibt da wohl doch unterschiedliche Meinungen, und dass auf Herstellerebene...


mkG
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AutorBach8 R.8, Frankfurt / Hessen469514
Datum12.03.2008 12:3125356 x gelesen
Meinungen sind ja wohl bei dieser Thematik unrelevant.

Die Firmen Dräger, Auer und Interspiro beziehen dazu auch ganz klar Stellung, ist analog zur vfdb 0804 und der GUV-R 190.

Frage: Welche der genannten Vorschriften gelten nicht im ganzen Bundesgebiet?
Die Diskussion wäre dann gesondert speziell für diese Bundesländer zu führen.

Frage: Was sind die gültigen Vorschriften in den Bundesländern in denen die aufgeführten Vorschriften nicht anzuwenden sind?

Lasst mir bitte mal die Grundlagen zukommen!

Wenn ihr die Inhalte/Vorschriften der nachfolgend genannten einheitlichen CD aller Landesfeuerwehrschulen durcharbeitet sind viele Fragen beantwortet.

Noch einfacher, besucht doch einen Atemschutzgerätewart Lehrgang an einer Deutschen Landesfeuerwehrschule oder macht ein Gerätewartseminar bei einem Gerätehersteller Eures Vertrauens.

Hier nachfolgend die Vorbemerkungen zur CD für Teilnehmer von Atemschutzgerätewart-Lehrgängen Stand 09/2007-

Geschrieben von
---Dipl.-Ing, Silvio Burion
Direktor der Hessischen Landesfeuerwehrschule---
-Vorbemerkungen zur CD für Teilnehmer von Atemschutzgerätewart-Lehrgängen Stand 09/2007-

Die Leiter der Landesfeuerwehrschulen sowie die deutschen Hersteller von Atemschutzgeräten haben sich im Jahr 2005 darauf geeinigt, dass die Teilnehmer an den Atemschutzgerätewart-Lehrgängen der Landesfeuerwehrschulen und den Hauptstellen für das Grubenrettungswesen als „geschultes Personal" die normalen Wartungs- und kleineren Instandsetzungsarbeiten durchführen dürfen.

Zur Vertiefung der Kenntnisse und für umfangreichere Instandsetzungsarbeiten (z. B. Einstellarbeiten mit Prüfgeräten) wird auf die Ausbildung bei den Herstellern hingewiesen.
In der Anlage befindet sich eine Auflistung der entsprechenden Tätigkeiten. Grundlage für die Tätigkeiten sind die Festlegungen in den Gebrauchsanleitungen der Hersteller.

Die mit *) gekennzeichneten Arbeiten gehen darüber hinaus. Hierfür gelten die Festlegungen im Gerätewart-Handbuch, die in den einzelnen Unterverzeich¬nissen dieser CD aufgeführt sind. Verbindlich sind jedoch immer die mit dem Gerät ausgelieferten technischen Anleitungen mit den Ergänzungen des Herstellers.

Die Teilnehmer an den Atemschutzgerätewart-Lehrgängen werden darauf hinge¬wiesen, dass sie alle fünf Jahre eine Wiederholungsschulung besuchen sollen (vergleiche auch GUV-R 190).

Sie sind im Rahmen ihrer selbstverantwortlichen Arbeiten verpflichtet, sich laufend über Neuerungen zu informieren.

Hinweise für den Benutzer:
Die in den Unterverzeichnissen aufgeführten Unterlagen wurden im Rahmen der Fortbildung für Ausbilder von Atemschutzgerätewarten an Landesfeuerwehrschulen, im Mai 2007 an der Hessischen Landesfeuerwehrschule zusammen mit den Herstellern überarbeitet und werden von den Herstellern in eigener Verantwortung zur Verfügung gestellt.

Ein besonderer Dank gilt den Herstellerfirmen BartelsRieger Atemschutztechnik, Dräger Safety, Interspiro und MSA AUER für die konstruktive Zusammenarbeit.

Die Landesfeuerwehrschulen übernehmen für den Inhalt der Unterlagen keine Haftung.
Die Unterlagen sollen jährlich überarbeitet und dem jeweiligen Stand der Technik angepasst werden. Ergänzungs- oder Verbesserungsvorschläge erbitten wir an die Hessische Landesfeuerwehrschule, Heinrich-Schütz-Allee 62, 34134 Kassel oder per E-Mail an: poststelle@hlfs.hessen.de.

Kassel, September 2007
Dipl.-Ing, Silvio Burion
Direktor der Hessischen Landesfeuerwehrschule


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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern469554
Datum12.03.2008 18:0725109 x gelesen
Geschrieben von Bach RüdigerLasst mir bitte mal die Grundlagen zukommen!


DAs wurde hier doch schon versucht, das in dem Thread genannte IMS weicht von den übrigen Vorschriften ab, und das IMS wird so auch von den Herstellern getragen...wie gesagt, evtl. nochmal den Thread lesen?

Geschrieben von Bach RüdigerMeinungen sind ja wohl bei dieser Thematik unrelevant.

s.o.

Davon ab ist hier für mich EOD, dann hast du wegen mir auch gerne recht...*kopfschüttel*


mkG
Adrian Ridder

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AutorAlex8and8er 8P., Untermerzbach / Bayern471524
Datum22.03.2008 02:5925132 x gelesen
Hallo!
Ja ich bin neu hier und lese schon ne ganze weile mit.
Aber zum Thema: Wie is des mit Masken?
Ist es schon "Gebrauch" wenn ich sie aufsetze ohne den Lungenautomat anzuschließen?
Würde es dann reichen wenn ich sie sauber mach und desinfizier oder müssen sie danach auch zur Prüfung?
vielen Dank für die antworten.
MKG ALex


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg471539
Datum22.03.2008 09:4025456 x gelesen
Geschrieben von Alexander PäslerWürde es dann reichen wenn ich sie sauber mach und desinfizier oder müssen sie danach auch zur Prüfung?


Ja.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern471544
Datum22.03.2008 11:1725047 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerGeschrieben von Alexander PäslerWürde es dann reichen wenn ich sie sauber mach und desinfizier oder müssen sie danach auch zur Prüfung?

Ja.


Nur nochmal zum Verständnis ... Ja, sie MUSS danach zur Prüfung und NICHT ja, es reicht wenn du sie sauber machst und desinfizierst.


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AutorAlex8and8er 8P., Untermerzbach / Bayern471595
Datum22.03.2008 13:0425038 x gelesen
Danke! Dann hätt ich des mal geklärt! Is nämlich so das ich nicht selber Prüfen kann und jedesmal 35 km ins ASZ des Kreises fahren muß...


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 06.03.2008 22:17 Mark7us 7B., Heimstetten
 06.03.2008 22:34 Robi7n B7., Kreis Unna
 06.03.2008 22:45 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 07.03.2008 05:42 ., Neuburg
 07.03.2008 09:34 Lars7 T.7, Oerel
 07.03.2008 21:08 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 08.03.2008 09:30 ., Neuburg
 08.03.2008 10:50 Juli7an 7H., Stemwede
 08.03.2008 10:53 ., Neuburg
 08.03.2008 10:57 Juli7an 7H., Stemwede
 08.03.2008 11:01 ., Neuburg
 06.03.2008 22:39 Pete7r H7., Hamburg
 06.03.2008 22:39 Müll7er 7J., Eschwege
 07.03.2008 09:36 Lars7 T.7, Oerel
 07.03.2008 09:48 Chri7sti7an 7D., Budenheim
 07.03.2008 11:56 Lars7 T.7, Oerel
 07.03.2008 12:01 Mark7us 7B., Heimstetten
 07.03.2008 12:10 Dani7el 7M., Jockgrim
 07.03.2008 12:11 Mark7us 7B., Heimstetten
 07.03.2008 12:12 Dani7el 7M., Jockgrim
 07.03.2008 12:25 Mark7us 7B., Heimstetten
 07.03.2008 22:29 Müll7er 7J., Eschwege
 06.03.2008 22:39 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 07.03.2008 00:16 Dani7el 7M., Jockgrim
 07.03.2008 10:49 Flor7ian7 K.7, Berg / Starnberger See
 07.03.2008 11:35 Mark7us 7B., Heimstetten
 08.03.2008 00:13 ., Neuburg
 08.03.2008 00:31 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 08.03.2008 00:38 Dani7el 7M., Jockgrim
 08.03.2008 00:40 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 08.03.2008 00:42 Dani7el 7M., Jockgrim
 08.03.2008 09:31 ., Neuburg
 08.03.2008 10:09 Lüde7r P7., Kelkheim
 08.03.2008 10:21 ., Neuburg
 08.03.2008 19:12 Dani7el 7M., Jockgrim
 08.03.2008 20:28 ., Neuburg
 08.03.2008 22:05 Juli7an 7H., Stemwede
 09.03.2008 10:15 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 09.03.2008 11:14 ., Neuburg
 09.03.2008 12:47 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 09.03.2008 12:40 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 09.03.2008 13:04 ., Neuburg
 09.03.2008 13:13 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 09.03.2008 13:15 ., Neuburg
 09.03.2008 13:07 ., Neuburg
 09.03.2008 13:20 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 09.03.2008 13:25 ., Neuburg
 09.03.2008 13:32 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 09.03.2008 14:25 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
 09.03.2008 16:30 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 09.03.2008 19:13 Dani7el 7M., Jockgrim
 09.03.2008 19:19 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
 09.03.2008 19:27 Dani7el 7M., Jockgrim
 09.03.2008 19:33 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
 09.03.2008 20:15 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 09.03.2008 20:21 Dani7el 7M., Jockgrim
 09.03.2008 22:53 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
 11.03.2008 15:06 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
 11.03.2008 15:43 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 11.03.2008 16:16 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
 11.03.2008 18:17 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 09.03.2008 19:38 ., Neuburg
 09.03.2008 19:53 Chri7sti7an 7F., Wernau
 09.03.2008 20:18 Dani7el 7M., Jockgrim
 08.03.2008 01:07 Mich7ael7 R.7, GL / Köln
 12.03.2008 09:01 Bach7 R.7, Frankfurt
 12.03.2008 11:05 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
 12.03.2008 12:31 Bach7 R.7, Frankfurt
 12.03.2008 18:07 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
 22.03.2008 02:59 Alex7and7er 7P., Untermerzbach
 22.03.2008 09:40 Chri7sti7an 7F., Wernau
 22.03.2008 11:17 ., Neuburg
 22.03.2008 13:04 Alex7and7er 7P., Untermerzbach
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