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Thema | Breitenausbildung | 2 Beträge | |||
Rubrik | Brandschutzerziehung | ||||
Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 469105 | |||
Datum | 09.03.2008 21:40 | 7766 x gelesen | |||
Hallo, gibt es schon bei jemandem Erfahrungen in der Breitenausbildung von Bürgern, die in etwa der Ausbildung der Brandschutzhelfer entspricht, also mit praktischer Ausbildung mit Feuerlöschern und ähnlichem? Wer macht solche Ausbilung für jedermann, welche Qualifikation ist dafür sinnvoll, welches Material geeignet? Gruß und schönen Sonntag noch, Alexander Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 469108 | |||
Datum | 09.03.2008 21:57 | 4803 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander Suckergibt es schon bei jemandem Erfahrungen in der Breitenausbildung von Bürgern, die in etwa der Ausbildung der Brandschutzhelfer entspricht, also mit praktischer Ausbildung mit Feuerlöschern und ähnlichem? Ja. Ich habe entsprechende Erfahrungen. Zum einen die Ausbildung von Betriebsangehörigen zu Brandschutzhelfern (beruflich) sowie Schulungen der Bevölkerung (ehrenamtlich). Geschrieben von Alexander Sucker Wer macht solche Ausbilung für jedermann, welche Qualifikation ist dafür sinnvoll, welches Material geeignet? Der BSVH bietet Schulungen für Jedermann an. Neben Kurzunterweisungen bieten wie auch einen Selbstschutzgrundkurs an, der eine sehr gute Ergänzung zum EH-Lehrgang ist. Die Ausbilder des BSVH bringen Erfahrungen aus dem großen Bereich der Gefahrenabwehr mit und werden zusätzlich intern und durch externe Schulungen auf die Tätigkeit vorbereitet. Das mit dem Material ist so eine Sache. Im Grundsatz muß sich dieses natürlich an den Lehrinhalten, der Zielgruppe und den zur Verfügung stehenden Örtlichkeiten orientieren. Erst wenn dieses Fragen geklärt sind wird man eine Liste von Dingen aufstellen können. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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