alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaEintreffzeiten Rettungsdienst11 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorUrs 8W., Heidelberg / 468188
Datum05.03.2008 14:527731 x gelesen
Hallo zusammen,


in Zusammenhang mit der Diskussion um den RD Stuttgart sind mir einieg Fragen gekommen:

1) auf welches Rettungsmittel beziehen sich die vorgegebenen Eintreffzeiten in den einzelnen Bnundesländern ganau? RTW? Notarzt/Bereichsarzt? Oder genügt schon ein KTW oder ein Fahrzeug der First-Resonder?

2) was passiert eigentlich, wenn die Eintreffzeiten "regelmäßig" nicht eingehalten werden, und jemand zu Schaden kommt? Als Betroffener oder Hinterbliebener könnte man ja -wenn man die Problemtik kennt- durchaus auf die Idee kommen zu klagen. Dies mit der Begründung, daß der Rettungsdienst trotz vorgegebener Eintreffzeiten nicht rechtzeitig vor Ort war und dies auch "öfters" vorkommt (kein Einzelfall, bzw. "Ausreißer" um mit den Juristen zu sprechen).


Gruß

Urs.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen468197
Datum05.03.2008 15:165906 x gelesen
Hallo,

in Hessen:

zu 1.) auf ein geeignetes Rettungsmittel. Bei einem Notfalleinsatz also einen RTW oder ein NEF, da beide nach ihrer Bestimmung geeignet sind im Notfall Hilfe einzuleiten. KTW (die es in Hessen eh selten gibt) sind nicht für Notfalleinsätze bestimmt und Voraushelfer sind keine Rettungsmittel.

zu 2.) Ein evtl. Geschädigter kann ja nur wegen eines Einzelfalles klagen. Und dann hätte er ggf. Chancen wenn sich nachweisen ließe dass die Hilfsfrist, die in Hessen 10 Minuten nach Notrufeingang beträgt, in häufiger als 95 % der Fälle (wird vom Rechnungshof so definiert) nicht eingehalten wird. Nur muss das der Betroffene erst mal Wissen und dann die enstprechende Klage erheben. Solange in einigen Gemeinden aber trotz der Tatsachen zu 1) kräftig werbung dafür gemacht wird das Voraushelfer da sind wenn der RTW nicht kommt ist damit sicher nicht weit her...

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

Mehr über mich: http://mo-esch.blog.de
Mehr über uns: http://kats-rtk.blog.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.468324
Datum05.03.2008 23:065978 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Urs Weberauf welches Rettungsmittel beziehen sich die vorgegebenen Eintreffzeiten in den einzelnen Bnundesländern ganau?

RTW, NEF oder KTW (zur Erstversorgung). Der NA selbst hat keine Hilfsfrist, ist das NEF vor Ort, ist die Hilfsfrist aber natürlich eingehalten.


Geschrieben von Urs WeberBereichsarzt
Was ist ein Bereichsarzt? Wenn du einen niedergelassenen Arzt meinst, nein.

Geschrieben von Urs Weberoder ein Fahrzeug der First-Resonder?
FR / HVO haben mit der Hilfsfrist nichts zu tun.

Geschrieben von Urs Weberwas passiert eigentlich, wenn die Eintreffzeiten "regelmäßig" nicht eingehalten werden

Wird bei verschiedenen Auswertungen (auch Gutachten) festgestellt werden, in By hat dann der Rettungszweckverband (jetzt Verband für FW und RD Alarmierung) darauf zu reagieren.

Geschrieben von Urs WeberAls Betroffener oder Hinterbliebener könnte man ja -wenn man die Problemtik kennt- durchaus auf die Idee kommen zu klagen.

Dieser müsste nachweisen, dass dies öfter der Fall ist, denn die Hilfsfrist ist in By in 80% der Fälle einzuhalten.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio468326
Datum05.03.2008 23:115837 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Christof StroblDer NA selbst hat keine Hilfsfrist

In einzelnen Bundesländern (z.B. Hessen oder Sachsen-Anhalt) gibt es durchaus Hilfsfristen für den Notarzt.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.468330
Datum05.03.2008 23:195864 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christi@n PannierIn einzelnen Bundesländern (z.B. Hessen oder Sachsen-Anhalt) gibt es durchaus Hilfsfristen für den Notarzt.
Richtig, ich bezog mich auf Bayern, hätte ich vielleicht in jedem Satz erwähnen sollen;-)


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUrs 8W., Heidelberg / 468333
Datum05.03.2008 23:275830 x gelesen
Bereichs(not)ärzte gibt es teilweise auf dem Land, wo Krankenhäuser weit weg sind und Einsätze teilweise auch nicht sehr häufig anfallen. Das sind niedergelassene Ärzte mit entsprechendem Fachkundenachweis, die bei Bedarf von ihrer Praxis bzw. Wohnhaus aus losfahren. Teilweise mit eigenem PKW, teilweise mit NEF. Tribut an das Landleben eben....

Gruß

Urs.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen468346
Datum06.03.2008 07:195935 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christi@n Panniern einzelnen Bundesländern (z.B. Hessen oder Sachsen-Anhalt) gibt es durchaus Hilfsfristen für den Notarzt.

ja? Wo steht das denn für Hessen?

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

Mehr über mich: http://mo-esch.blog.de
Mehr über uns: http://kats-rtk.blog.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg468369
Datum06.03.2008 09:095906 x gelesen
Guten Morgen

Siehe auch:

-> " Hier ".

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio468377
Datum06.03.2008 09:345894 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Matthias Ottja? Wo steht das denn für Hessen?

Im Rettungsdienstplan und da in Kapitel 3.2.2


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen468385
Datum06.03.2008 10:015779 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christi@n PannierIm Rettungsdienstplan und da in Kapitel 3.2.2

naja, i.e.S. geht es da um die planerische Ereichbarkeit - daraus leitet sich aber insgesamt keine Hilfsfrist-Definition gem. Anlage 3 ab, die hier wiederum die Hilfsfrist als das Eintreffen eines am Einsatz beteiligten Fahrzeuges, also jeweils des NEF oder des RTW setzt. Für die rechnerischen Eintreffzeiten gibt es, anders als für die Hilfsfrist, keinen Zielerreichungsmaßstab.

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

Mehr über mich: http://mo-esch.blog.de
Mehr über uns: http://kats-rtk.blog.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8P., Achern / Baden468386
Datum06.03.2008 10:015856 x gelesen
und das gestern Morgen bei uns in der Zeitung15-Minuten-Frist in Gefahr:

Ortenauer Rettungswagen treffen in mehr als einem von zehn Notfällen zu spät ein

05.03.2008 - Immer mehr Rettungsdienste in der Region überziehen die gesetzliche Vorgabe, innerhalb von 15 Minuten am Einsatzort zu sein. Laut einer Untersuchung des Stuttgarter Sozialministeriums treffen Rettungswagen in der Ortenau beispielsweise in mindestens einem von 10 Fällen zu spät ein. Damit liegt der Ortenaukreis im landesweiten Vergleich mit Waldshut und Heidenheim hinten. Unter den Großstädten erfüllt Karlsruhe das Soll nicht. Sozialministerin Monika Stolz will nach eigenen Angaben nun alles dransetzen, dass die Hilfsfrist künftig eingehalten wird. Besonders in ländlichen Gebieten wäre daher eine Aufstockung des Personals und der Rettungsfahrzeuge unausweichlich.


MFG Sebastian


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 05.03.2008 14:52 Urs 7W., Heidelberg
 05.03.2008 15:16 Matt7hia7s O7., Waldems
 05.03.2008 23:06 Chri7sto7f S7., Vilseck
 05.03.2008 23:11 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 05.03.2008 23:19 Chri7sto7f S7., Vilseck
 05.03.2008 23:27 Urs 7W., Heidelberg
 06.03.2008 07:19 Matt7hia7s O7., Waldems
 06.03.2008 09:34 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 06.03.2008 10:01 Matt7hia7s O7., Waldems
 06.03.2008 09:09 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 06.03.2008 10:01 Seba7sti7an 7P., Achern
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt