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ThemaFeinstaub-Fahrverbote seit heute8 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorUrs 8W., Heidelberg / 467361
Datum01.03.2008 16:235951 x gelesen
Hallo zusammen,

seit heute sind einzelne Städte nur noch mit einer Feinstaub-Plakette befahrbar. Sind hiervon auch die Feuerwehren und Rettungsdienste (KTW-Fahrten?!) betroffen, oder sind die BOS davon ausgenommen?


Gruß

Urs


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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen467362
Datum01.03.2008 16:264776 x gelesen
Hm naja also ehrlich gesagt...
GMV einschalten...
Die entsprechende Rechtsvorschrift habe ichnicht im Kopf und auch net greifbar...aber da würden sich die Kommunen sehr tief ins Fleisch schneiden oder?


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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü467371
Datum01.03.2008 17:004805 x gelesen
Tach,



Geschrieben von Eric MartiniHm naja also ehrlich gesagt...
GMV einschalten...
Die entsprechende Rechtsvorschrift habe ichnicht im Kopf und auch net greifbar...aber da würden sich die Kommunen sehr tief ins Fleisch schneiden oder?


Ausnahmen sind hier aufgeführt.
Wobei ich vor kurzem beim Tag der Feuerwehr in Hochdorf einen frisch zugelassenen GW-T sah in dessen Frontscheibe besagte Plakette klebte.
Auf meine Nachfrage bei einem Bestzungsmitglied meinte dieser: Unsere Verwaltung hat halt die Plaketten besorgt und gedacht dann besorgen wir gleich für alle (Gemeindefahrzeuge)....


Gruß Andi


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen467373
Datum01.03.2008 17:044718 x gelesen
Moin,

grundsätzlich gilt die Regelung auch für Feuerwehr & co außerhalb der zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben notwendigen Fahrten, jedoch kann die Kommune Ausnahmen vom Fahrverbot erteilen. Das kann prizipiell auch 'ne Blanko-Ausnahme für alle Fahrzeuge mit blauer RKL sein. Oder man sieht über eine Verfolgung hinweg, wobei ich da nich weiß, inwiefern die Kommune das nach belieben entscheiden kann, ohne sich auf dünnes Eis zu begeben.


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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen467374
Datum01.03.2008 17:054635 x gelesen
Geschrieben von Andreas RometschUnsere Verwaltung hat halt die Plaketten besorgt und gedacht dann besorgen wir gleich für alle (Gemeindefahrzeuge)....

Klingt so als ob sie einfach draufgepappt wurden... ;-) nicht selten sowas :-D


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen467381
Datum01.03.2008 17:264731 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thorben Gruhlgrundsätzlich gilt die Regelung auch für Feuerwehr & co außerhalb der zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben notwendigen Fahrten, jedoch kann die Kommune Ausnahmen vom Fahrverbot erteilen.

... das sehe ich nicht so:

Im Anhang 3 der entsprechenden Verordung steht wörtlich als Ausnahme:

- Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach §35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können

Das lese ich nicht so, dass im Einzelfall der Fahrt die Sonderrechte geboten sein müssen sondern nur _grundsätzlich_ mit diesem Fahrzeug die Möglichkeit besteht SoRe in Anspruch zu nehmen (ähnlich z.B. Mautpflicht auf BAB). Übrigens wären LF und DL u.ä. sogar doppelt ausgenommen weil sie sich als SoKfz unter den "Arbeitsmaschinen" eingruppieren, die ja auch wieder ausgenommen sind

Außerdem wäre ansonsten ja keine Regelung erforderlich, denn von dem Fahrverbot dürfte Fw ja im entsprechenden Einsatzfall ohnehin abweichen, da § 35 den § 41 der StVO aushebelt

Würde auch ansonsten in letzter Konsequenz heißen, dass z.B. ein etwas älteres LF einer Fw in der Umweltzone für Fiskalfahrten ohne Ausnahmegenehmigung (Werkstatt, Tanken usw.) nicht mehr bewegt werden dürfte


Gruss
Gerhard


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AutorUwe 8S., Biblis (bei Worms) / Hessen467424
Datum01.03.2008 19:524755 x gelesen
Geschrieben von Gerhard BayerIm Anhang 3 der entsprechenden Verordung steht wörtlich als Ausnahme:

- Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach §35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können


Also irgendwie komme ich damit momentan nicht ganz klar im Kopf. Zu dieser Aussage benötige ich noch etwas Erläuterung: Ich habe noch mal in der StVO nachgelesen, damit ich nicht §35 und §38 durcheinanderwerfe. Mein aktueller Kenntnisstand ist, dass §35 prinzipiell auch von jedem Feuerwehrangehörigen angewendet werden kann, um zügig zum Standort des Gerätehauses zu kommen. Dabei ist der §35 nicht an besondere technische Ausstattung des KFZ geknüpft. Hat der Feuerwehrangehörige dieses Gerätehaus erreicht, so kann er am Steuer eines mit RKL und Tonfolgeanlage ausgestatteten Fahrzeuges nicht nur §35, sondern auch §38 nutzen. Wenn ich nun das Zitat - Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach §35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können mit der Feststellung kombiniere, dass der Feuerwehrangeörige prinzipiell in fast jedem KFZ zum Gerätehaus fahren und somit in fast jedem KFZ §35StVO anwenden kann, dann wäre somit wiederum fast jedes KFZ von der Umweltzonenregelung befreit. Das kann doch auch nicht richtig sein, oder??

MfG

Uwe Stegemann


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen467428
Datum01.03.2008 20:264722 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Uwe Stegemann mit der Feststellung kombiniere, dass der Feuerwehrangeörige prinzipiell in fast jedem KFZ zum Gerätehaus fahren und somit in fast jedem KFZ §35StVO anwenden kann, dann wäre somit wiederum fast jedes KFZ von der Umweltzonenregelung befreit. Das kann doch auch nicht richtig sein, oder??

... nur ist m.E. der Unterschied darin, dass die Eigenschaft als § 35 StVO-Fahrzeug beim Privat-Fahrzeug des Fw-Angehörigen ja nichts mit dem Fahrzeug selbst sondern mit dem Fahrer/Mitfahrer zu tun hat (das Fahrzeug ist nur solange "Feuerwehr" gemäß § 35 StVO, solange es konkret für die Aufgaben der Feuerwehr genutzt wird).
Hat aber dann m.E. auch die (ggf. sogar gewollte) Folge dass du mit deinem Privat-Fahrzeug in einer Umwelt-Zone zu einem Einsatz (z.B. zum Fw-Haus) fahren darfst, auch wenn du dort sonst nicht fahren dürftest.

... der § 38 StVO wäre da unpassend, da im Bereich der Pol. und des KatS einige, im Bereich der BW viele Fahrzeuge über keine SoSi verfügen, somit also bei § 38 StVO rausfallen.

Gruss
Gerhard


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 01.03.2008 16:23 Urs 7W., Heidelberg
 01.03.2008 16:26 Eric7 M.7, Reinheim
 01.03.2008 17:00 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 01.03.2008 17:05 Eric7 M.7, Reinheim
 01.03.2008 17:04 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 01.03.2008 17:26 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 01.03.2008 19:52 Uwe 7S., Biblis (bei Worms)
 01.03.2008 20:26 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
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