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Thema | Unterschied Verdienst BF und ständige Wache | 6 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Ralf8 M.8, Würzburg / Bayern | 467196 | |||
Datum | 29.02.2008 16:58 | 7238 x gelesen | |||
Hallo Zusammen! Könnt ihr mir in etwa sagen, was der finanzielle Unterschied zwischen einem Beamten (Berufsfeuerwehr) und einem 'Hauptamtlichen' bei einer ständig besetzten Wache beträgt? Hab eigentlich immer gedacht, dass auch Kräfte auf einer ständigen Wache Beamte sind, da sie ja die gleiche Ausbildung wie BFler machen müssen; dann habe ich aber gehört, dass diese nicht verbeamtet sind. Wie sieht das dann eigentlich mit Abzügen aus, gehen dann auch KV, AV, RV.. weg? Vielen Dank für die Auskunft! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 467197 | |||
Datum | 29.02.2008 17:06 | 5026 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf MantelKönnt ihr mir in etwa sagen, was der finanzielle Unterschied zwischen einem Beamten (Berufsfeuerwehr) und einem 'Hauptamtlichen' bei einer ständig besetzten Wache beträgt? 0 wenn beides Beamte im Schichtdienst sind. ? wenn der eine Beamter, der andere Angesteller nach TVöD ist, wie es in einigen Fällen/Ländern der Fall ist (je nach Einstufung). ?? wenn der eine Beamter, der andere nur städt. "Arbeiter" (also "offizielle" FF-Qualifikation mit Gerätewartfunktionen) ? und ?? hängen davon ab, wie die Stellen konkret bewertet sind. Beamter: A7 bis A? Angesteller: TVöD ca. EG 7 bis ? "Arbeiter": TVöD auch EG deutlich < 7 denkbar.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jan 8P., Eckersdorf / Bayern | 467207 | |||
Datum | 29.02.2008 17:53 | 5097 x gelesen | |||
Hallo erstmal! ;-) Also in Bayreuth gibt es eine Ständige Wache und da sind alle Beamte! mfg Jan www.feuerwehr-eckersdorf.de | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 467211 | |||
Datum | 29.02.2008 18:01 | 4981 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Präcklein Also in Bayreuth gibt es eine Ständige Wache und da sind alle Beamte! Das müssen sie bei anderen ständigen Wachen aber nicht zwangsläufig sein, ebensowenig wie sie überall eine Berufsfeuerwehrausbildung haben müssen. Siehe Post von UC. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Jan 8P., Eckersdorf / Bayern | 467760 | |||
Datum | 03.03.2008 15:11 | 5114 x gelesen | |||
Das ist mir schon klar! Siehe Bayerisches Feuerwehrgesetz! Art. 12 http://www.lfv-bayern.de/images/bayfwg.PDF Also Ständige Wache Bayreuth A7 - A9 z ( Einsatzpersonal ) mfg Jan www.feuerwehr-eckersdorf.de | |||||
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Autor | Jan 8W., München/ früher Heuchelheim / Bayern/ früher Hessen | 467769 | |||
Datum | 03.03.2008 15:32 | 4981 x gelesen | |||
Hallo, in um den Status einer Ständigen Wache in Bayern zu haben, müßen alle Verbeamtet sein, alles andere sind Freiwillige mit HA Kräften. In anderen BL müssen nur bei BF die FA verbeamtet sein. Es soll sogar HA Wachen wo sowohl Beamte als auch Angestellt arbeiten. Gruß Jan Dieses ist meine persönliche Meinung, nicht die eines Anderen. | |||||
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