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ThemaJuleiCA10 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
 
AutorJens8 B.8, Michelbach / Saarland466607
Datum27.02.2008 20:339239 x gelesen
Hallo
habe mal ne Frage.
Muss man als Jugendwart die JuleiCa haben?
Mir hat jemand erzählt ab 01.06.08 oder so würde ein Gesetz geändert wo geregelt wäre dass Jugendleiter / Jugendwarte diese haben MÜSSEN...

stimmt das ? Wo steht das?

Jens


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern466610
Datum27.02.2008 20:397341 x gelesen
Hallo,

kann ich mir nicht vorstellen. Wozu? Woher hat derjenige die Info?

Auf http://www.juleica.de steht auch nichts entsprechendes...

ABER: Als JW mit entsprechender Ausbildung sollte man die Voraussetzungen dafür eh erfüllen, Nachteile hat man keine (Vorteile aber auch nicht wirklich) ...


Grüße
Magnus

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AutorJens8 B.8, Michelbach / Saarland466611
Datum27.02.2008 20:457168 x gelesen
hallo

soll im kinder jugend hilfe gesetz bzw sgb Buch IIIV 72a stehen..... bzw neu da rein kommen....
blicke da aber nicht durch...


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AutorJörg8 M.8, Rahden / NRW466615
Datum27.02.2008 20:577245 x gelesen
Hallo
Zu der Frage, ob du als Jugendwart eine Juleica benötigts, kann ich nur "Ja" sagen, zumindest als verantwortlicher Jugendwart der Gruppe.
Zum Teil wird bei Zuschussanträgen für Freizeitmaßnahmen danach gefragt. Und es sind sicherlich Angebote mit Vergünstigungen irgendwo bei euch zu finden. Teilweise gibt es bei Eintrittzahlungen nur mit Juleica den vergünstigten Eintritt für deine Gruppe.
Außerdem achtet unser KJFW das die entsprechende Lehrgänge besucht werden.
Weiter Infos kriegst du von euren KJFW oder Jugendamt.
Als Link empfehle ich den hier


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg466617
Datum27.02.2008 21:127129 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Magnus Hammerl

Als JW mit entsprechender Ausbildung sollte man die Voraussetzungen dafür eh erfüllen

Hier im Kreis bekommt jeder, der den 40 stündigen Jugendgruppenleiter-Lehrgang mit Erfolg absolviert hat, die JuLeiCa ausgehändigt. Somit gibt es eine große Anzahl von JuLeiCa Inhaber im Kreis.

Nachteile hat man keine (Vorteile aber auch nicht wirklich) ...

Letzt auf einer JF-Freizeit durften nach Vorlage der JuLeiCa alle JF-Angehörige samt aller JF- Betreuer für den Preis der bis 14-Jährigen in ein Hallenbad; immerhin etwas ;-)))

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorStef8an 8G., Wuppertal / NRW466619
Datum27.02.2008 21:197285 x gelesen
Hallo,

ich habe bisher auch noch nichts darüber gehört, dass die Juleica gesetzlich ein Muss für Jugendfeuerwehrwärte ist.
Ich kenne sogar Fälle, in denen kaum ein Jugendfeuerwehrwart die Juleica bekommen hat, trotzdem die notwendigen Lehrgänge besucht wurden, an welcher Stelle das jedoch lag, kann ich nicht beurteilen

Geschrieben von Jörg MittagZu der Frage, ob du als Jugendwart eine Juleica benötigts, kann ich nur "Ja" sagen, zumindest als verantwortlicher Jugendwart der Gruppe.

Das die Karte "nicht ganz unwichtig" ist, ist vollkommen richtig.
Jedoch finde ich unter deinem Link keine Aussagen, die darlegen, dass es gesetzlich ab dem 01.06. festgelegt ist.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Stefan Ganzke

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AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg466620
Datum27.02.2008 21:287277 x gelesen
Salü,

Die JuLeiCa ist kein MUSS für einen Jugendleiter (ich wäre auch keine Gesetzesinitiative bekannt, die solches fordern würde).

Die JuLeiCa bestätigt "nur", dass der Jugendleiter eine Ausbildung zum Jugendgruppenleiter hat - trotzdem kann jemand ohne, genauso qualifiziert sein.

Mir sind allerdings (aus meiner Tätigkeit als Jugendleiter und Kirchenältester für Jugendarbeit) Fälle bekannt, dass Förderprogramme diese Karte fordern, oder Freizeitveranstalter verlangen, dass Betreuer diese haben.


Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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AutorTors8ten8 G.8, Gifhorn / Niedersachsen466626
Datum27.02.2008 22:047219 x gelesen
Hallo,

ich stimme dir zu. In meiner fast 8-jährigen Amtszeit als JFW hatte ich relativ wenig Nutzen davon. Lediglich zur Bezuschussung von Geldern für Zeltlager musste eine Person angegeben werden, die im Besitz einer solchen Karte ist. Wahrscheinlich hätte es auch ohne funktioniert. Das war die einzige Vorteil und es musste nicht zwingend der JFW sein. Eine Pflicht gibt es nicht.

Es gibt wenige Geschäfte, die Vergünstigungen bieten. Beim Burger-King gibt's 10% Rabatt. Toll! ;-) Angeblich sollen auch verschiedene Bastelläden etwas bieten, aber diese Karte ist wenig bekannt und die wenigsten können damit etwas anfangen.

Im Grunde ist die Idee mit der Juleica sehr gut, aber leider mangelt es irgendwie an Anerkennung.

Gruß,
Torsten


Diese Angabe spiegelt meine persönliche Meinung wider, nicht zwingend die der eigenen Stadt- oder Ortsfeuerwehr.

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AutorStef8an 8S., Halle / Sachsen-Anhalt466683
Datum28.02.2008 09:077088 x gelesen
Diese Fragen kann unterschiedlich beantwortet werden. Bei uns in LSA ist es auch über die Laufbahnverordnung vorgeschrieben. Dies kann auch indirekt geschehen. Die JuleiCa ist ja das Resultat, wenn ich eine bestimmte Ausbildung absolviert habe. Diese wiederum ist notwendig, um die Aufsichtsplicht über mir anvertraute Jugendliche zu übernehemen.
Wenn der JFW das durch andere ausgebildete Jugendleiter sicherstellen kann, braucht er die Karte nicht.
Somit ist nicht der Besitz der Plastikkarte, sondern vielmehr die Ausbildung um diese zu bekommen notwendig.


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AutorMich8ael8 K.8, Bergisch Gladbach / NRW466684
Datum28.02.2008 09:177136 x gelesen
Hallo zusammen,

aufgrund meiner beruflichen (Ex - DJF) und ehrenamtlichen Erfahrung (Ex - St-JFW)
in der JF möchte ich kurz meine ganz persönliche Meinung zum Thema beisteuern:

Auch wenn die JuLeiCa keine Pflicht für Betreuer der Jugendfeuerwehr darstellt,
bin ich persönlich trotzdem der Meinung, dass jeder, der die JF betreut (Betreuer,
JFW, St-JFW, K-JFW) die JuLeiCa haben sollte.

Voraussetzung zum Erwerb der JuLeiCa ist ja ein Jugendgruppenleiter-Lehrgang
bzw. Seminar, auf welchem der zukünftige Betreuer vor allem die rechtlich rele-
vanten Dinge zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen vermittelt bekommt.
Zudem werden auch Hilfestellungen zum Umgang mit Jugend und ein erster Ein-
blick in gruppendynamische Prozesse usw. gegeben.

Hier kann ich auch nur empfehlen, nicht einfach nur ein x-beliebiges Semiar beim
Jugendamt zu besuchen, das nach den behandelten Themen ausreichend zum
Erwerb der JuLeiCa ist, sondern eine Seminar der (Landes-) Jugendfeuerwehr zu
besuchen. Denn hier werden zusätzlich viele jugendfeuerwehr relevante Themen
vermittelt.

Für mich ist der Erwerb der JuLeiCa daher eine Voraussetzung für die Betreuer der
Jugendfeuerwehr - als "Grundlehrgang JF" sozusage, damit der Betreuer sich über-
haupt seiner wichtigen Aufgabe und immensen Verantwortung bewusst werden kann.
(Unwissenheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht...)

Und so, wie wir doch niemanden ohne Feuerwehr-Grundausbildung alleine in den Einsatz
schicken, so sorgen wir ja auch dafür, dass die Betreuer ihr Handwerkszeug vermittelt
bekommen...

... denn das sind wir den Kindern und Jugendlichen, den Eltern und vor allem den
Betreuern gegenüber schuldig,


meint zu diesem Thema
Michael


PS. Anschließend sollten sich m. E. die Betreuer durch den Besuch weiterer (Neigungs-)
Lehrgänge der (Landes-) Jugendfeuerwehr ständig weiterqualifizieren, z.B. gab es von
der JF-NRW abgehaltenb "Erlebnispädagogik", "Gruppendynamische Prozesse", "Fahrten-
und Lager" usw.)


>> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! <<

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 27.02.2008 20:33 Jens7 B.7, Michelbach
 27.02.2008 20:39 Magn7us 7H., Pöttmes
 27.02.2008 20:45 Jens7 B.7, Michelbach
 27.02.2008 21:12 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 27.02.2008 20:57 Jörg7 M.7, Rahden
 27.02.2008 21:19 Stef7an 7G., Wuppertal
 27.02.2008 21:28 Joch7en 7P., Mannheim
 27.02.2008 22:04 Tors7ten7 G.7, Gifhorn
 28.02.2008 09:17 Mich7ael7 K.7, Bergisch Gladbach
 28.02.2008 09:07 Stef7an 7S., Halle
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