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Thema | JuleiCA | 10 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Autor | Jens8 B.8, Michelbach / Saarland | 466607 | |||
Datum | 27.02.2008 20:33 | 9239 x gelesen | |||
Hallo habe mal ne Frage. Muss man als Jugendwart die JuleiCa haben? Mir hat jemand erzählt ab 01.06.08 oder so würde ein Gesetz geändert wo geregelt wäre dass Jugendleiter / Jugendwarte diese haben MÜSSEN... stimmt das ? Wo steht das? Jens Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder! Feuerwehr Michelbach Oldtimerfreunde Michelbach | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 466610 | |||
Datum | 27.02.2008 20:39 | 7341 x gelesen | |||
Hallo, kann ich mir nicht vorstellen. Wozu? Woher hat derjenige die Info? Auf http://www.juleica.de steht auch nichts entsprechendes... ABER: Als JW mit entsprechender Ausbildung sollte man die Voraussetzungen dafür eh erfüllen, Nachteile hat man keine (Vorteile aber auch nicht wirklich) ... Grüße Magnus | |||||
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Autor | Jens8 B.8, Michelbach / Saarland | 466611 | |||
Datum | 27.02.2008 20:45 | 7168 x gelesen | |||
hallo soll im kinder jugend hilfe gesetz bzw sgb Buch IIIV 72a stehen..... bzw neu da rein kommen.... blicke da aber nicht durch... Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder! Feuerwehr Michelbach Oldtimerfreunde Michelbach | |||||
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Autor | Jörg8 M.8, Rahden / NRW | 466615 | |||
Datum | 27.02.2008 20:57 | 7245 x gelesen | |||
Hallo Zu der Frage, ob du als Jugendwart eine Juleica benötigts, kann ich nur "Ja" sagen, zumindest als verantwortlicher Jugendwart der Gruppe. Zum Teil wird bei Zuschussanträgen für Freizeitmaßnahmen danach gefragt. Und es sind sicherlich Angebote mit Vergünstigungen irgendwo bei euch zu finden. Teilweise gibt es bei Eintrittzahlungen nur mit Juleica den vergünstigten Eintritt für deine Gruppe. Außerdem achtet unser KJFW das die entsprechende Lehrgänge besucht werden. Weiter Infos kriegst du von euren KJFW oder Jugendamt. Als Link empfehle ich den hier | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 466617 | |||
Datum | 27.02.2008 21:12 | 7129 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Magnus Hammerl Als JW mit entsprechender Ausbildung sollte man die Voraussetzungen dafür eh erfüllen Hier im Kreis bekommt jeder, der den 40 stündigen Jugendgruppenleiter-Lehrgang mit Erfolg absolviert hat, die JuLeiCa ausgehändigt. Somit gibt es eine große Anzahl von JuLeiCa Inhaber im Kreis. Nachteile hat man keine (Vorteile aber auch nicht wirklich) ... Letzt auf einer JF-Freizeit durften nach Vorlage der JuLeiCa alle JF-Angehörige samt aller JF- Betreuer für den Preis der bis 14-Jährigen in ein Hallenbad; immerhin etwas ;-))) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Wuppertal / NRW | 466619 | |||
Datum | 27.02.2008 21:19 | 7285 x gelesen | |||
Hallo, ich habe bisher auch noch nichts darüber gehört, dass die Juleica gesetzlich ein Muss für Jugendfeuerwehrwärte ist. Ich kenne sogar Fälle, in denen kaum ein Jugendfeuerwehrwart die Juleica bekommen hat, trotzdem die notwendigen Lehrgänge besucht wurden, an welcher Stelle das jedoch lag, kann ich nicht beurteilen Geschrieben von Jörg Mittag Zu der Frage, ob du als Jugendwart eine Juleica benötigts, kann ich nur "Ja" sagen, zumindest als verantwortlicher Jugendwart der Gruppe. Das die Karte "nicht ganz unwichtig" ist, ist vollkommen richtig. Jedoch finde ich unter deinem Link keine Aussagen, die darlegen, dass es gesetzlich ab dem 01.06. festgelegt ist. Mit kameradschaftlichem Gruß Stefan Ganzke | |||||
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Autor | Joch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg | 466620 | |||
Datum | 27.02.2008 21:28 | 7277 x gelesen | |||
Salü, Die JuLeiCa ist kein MUSS für einen Jugendleiter (ich wäre auch keine Gesetzesinitiative bekannt, die solches fordern würde). Die JuLeiCa bestätigt "nur", dass der Jugendleiter eine Ausbildung zum Jugendgruppenleiter hat - trotzdem kann jemand ohne, genauso qualifiziert sein. Mir sind allerdings (aus meiner Tätigkeit als Jugendleiter und Kirchenältester für Jugendarbeit) Fälle bekannt, dass Förderprogramme diese Karte fordern, oder Freizeitveranstalter verlangen, dass Betreuer diese haben. Grüße aus Mannem Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | |||||
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Autor | Tors8ten8 G.8, Gifhorn / Niedersachsen | 466626 | |||
Datum | 27.02.2008 22:04 | 7219 x gelesen | |||
Hallo, ich stimme dir zu. In meiner fast 8-jährigen Amtszeit als JFW hatte ich relativ wenig Nutzen davon. Lediglich zur Bezuschussung von Geldern für Zeltlager musste eine Person angegeben werden, die im Besitz einer solchen Karte ist. Wahrscheinlich hätte es auch ohne funktioniert. Das war die einzige Vorteil und es musste nicht zwingend der JFW sein. Eine Pflicht gibt es nicht. Es gibt wenige Geschäfte, die Vergünstigungen bieten. Beim Burger-King gibt's 10% Rabatt. Toll! ;-) Angeblich sollen auch verschiedene Bastelläden etwas bieten, aber diese Karte ist wenig bekannt und die wenigsten können damit etwas anfangen. Im Grunde ist die Idee mit der Juleica sehr gut, aber leider mangelt es irgendwie an Anerkennung. Gruß, Torsten Diese Angabe spiegelt meine persönliche Meinung wider, nicht zwingend die der eigenen Stadt- oder Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Halle / Sachsen-Anhalt | 466683 | |||
Datum | 28.02.2008 09:07 | 7088 x gelesen | |||
Diese Fragen kann unterschiedlich beantwortet werden. Bei uns in LSA ist es auch über die Laufbahnverordnung vorgeschrieben. Dies kann auch indirekt geschehen. Die JuleiCa ist ja das Resultat, wenn ich eine bestimmte Ausbildung absolviert habe. Diese wiederum ist notwendig, um die Aufsichtsplicht über mir anvertraute Jugendliche zu übernehemen. Wenn der JFW das durch andere ausgebildete Jugendleiter sicherstellen kann, braucht er die Karte nicht. Somit ist nicht der Besitz der Plastikkarte, sondern vielmehr die Ausbildung um diese zu bekommen notwendig. | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Bergisch Gladbach / NRW | 466684 | |||
Datum | 28.02.2008 09:17 | 7136 x gelesen | |||
Hallo zusammen, aufgrund meiner beruflichen (Ex - DJF) und ehrenamtlichen Erfahrung (Ex - St-JFW) in der JF möchte ich kurz meine ganz persönliche Meinung zum Thema beisteuern: Auch wenn die JuLeiCa keine Pflicht für Betreuer der Jugendfeuerwehr darstellt, bin ich persönlich trotzdem der Meinung, dass jeder, der die JF betreut (Betreuer, JFW, St-JFW, K-JFW) die JuLeiCa haben sollte. Voraussetzung zum Erwerb der JuLeiCa ist ja ein Jugendgruppenleiter-Lehrgang bzw. Seminar, auf welchem der zukünftige Betreuer vor allem die rechtlich rele- vanten Dinge zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen vermittelt bekommt. Zudem werden auch Hilfestellungen zum Umgang mit Jugend und ein erster Ein- blick in gruppendynamische Prozesse usw. gegeben. Hier kann ich auch nur empfehlen, nicht einfach nur ein x-beliebiges Semiar beim Jugendamt zu besuchen, das nach den behandelten Themen ausreichend zum Erwerb der JuLeiCa ist, sondern eine Seminar der (Landes-) Jugendfeuerwehr zu besuchen. Denn hier werden zusätzlich viele jugendfeuerwehr relevante Themen vermittelt. Für mich ist der Erwerb der JuLeiCa daher eine Voraussetzung für die Betreuer der Jugendfeuerwehr - als "Grundlehrgang JF" sozusage, damit der Betreuer sich über- haupt seiner wichtigen Aufgabe und immensen Verantwortung bewusst werden kann. (Unwissenheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht...) Und so, wie wir doch niemanden ohne Feuerwehr-Grundausbildung alleine in den Einsatz schicken, so sorgen wir ja auch dafür, dass die Betreuer ihr Handwerkszeug vermittelt bekommen... ... denn das sind wir den Kindern und Jugendlichen, den Eltern und vor allem den Betreuern gegenüber schuldig, meint zu diesem Thema Michael PS. Anschließend sollten sich m. E. die Betreuer durch den Besuch weiterer (Neigungs-) Lehrgänge der (Landes-) Jugendfeuerwehr ständig weiterqualifizieren, z.B. gab es von der JF-NRW abgehaltenb "Erlebnispädagogik", "Gruppendynamische Prozesse", "Fahrten- und Lager" usw.) >> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! << | |||||
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