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Thema | Steuern auf Feuerwehrautos? | 17 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | = an8ony8m =8 .8, 4 / | 466584 | |||
Datum | 27.02.2008 19:24 | 10941 x gelesen | |||
Hi! Einige Feuerwehrführungskräfte haben ja Kommandofahrzeuge die sie auch in ihrer Freizeit benutzen dürfen um damit jeder Zeit gleich zum Alarm fahren zu können. Jetzt ist bei uns die Frage aufgekommen ob da dann die gleichen Regeln und Steuern gelten wie bei Firmenautos die privat benutzt werden. Unser Kommandant meint nein, andere sagen ja. Was für Regelungen gibt es denn da und wie löst ihr das in eurer Feuerwehr? | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 466593 | |||
Datum | 27.02.2008 19:58 | 9503 x gelesen | |||
Wie ist denn die private Nutzung mit der Kommune geregelt? Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 466595 | |||
Datum | 27.02.2008 20:02 | 9506 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von = anonym = Jetzt ist bei uns die Frage aufgekommen ob da dann die gleichen Regeln und Steuern gelten wie bei Firmenautos die privat benutzt werden. ich würde sagen: Jein Wenn das Fahrzeug im kommunalen Besitz ist und dem Nutzer unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, entsteht ihm dadurch ein geldwerter Vorteil, ergo: Versteuerung analog zu Dienstwagennutzern in der Wirtschaft. Ist das Fahrzeug dagegen aus Eigenmitteln des Nutzers beschafft und er bekommt von der Kommune eine Vergütung pro gefahrenem Kilometer und die Kosten für die notwendigen Sondereinbauten erstattet, muss auch nichts versteuert werden. Grüße Micha | |||||
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Autor | Dan 8B., Grünwald b.München / Bayern | 466600 | |||
Datum | 27.02.2008 20:13 | 9495 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Wulf
In Bayern beschaffen sich die meisten KBM/ KBI die Fahrzeuge privatda sie sich dann aussuchen können was sie wollen, und ich denke mal die meisten würden von Ihren Frauen was gehustet bekommen bei nem Einheitsfahrzeug für den Kreis ;-) Ansonsten haben die KBR in der Regel normale ELW der dem Kreis gehört und noch ne Sondersignalanlage in ihren Privatfahrzeugen | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 466640 | |||
Datum | 27.02.2008 23:43 | 9536 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WulfJein Ist wohl ein schwieriges Thema: Geschrieben von Michael Wulf Wenn das Fahrzeug im kommunalen Besitz ist und dem Nutzer unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, entsteht ihm dadurch ein geldwerter Vorteil, ergo: Versteuerung analog zu Dienstwagennutzern in der Wirtschaft. Aber ist die Nutzung auch 100 %? Darf der Nutzer mit der Kiste zb auch in den Urlaub fahren? Wenn nicht...braucht der Betroffene ja doch wieder ein Privatpkw...dann würde ich auch nichts bezahlen wollen, denn brauche ich das Geld zur Beschaffung und Unterhalt meines eigenn Vehikels... gruß LP Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | = an8ony8m =8 .8, 4 / | 467479 | |||
Datum | 02.03.2008 10:43 | 9492 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WulfWenn das Fahrzeug im kommunalen Besitz ist und dem Nutzer unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, entsteht ihm dadurch ein geldwerter Vorteil, ergo: Versteuerung analog zu Dienstwagennutzern in der Wirtschaft. Es ist ein Auto was der Gemeinde gehört. Ich glaube unser Kommandant wird sauer sein wenn er das versteuern muss. Wer muss denn das beim Finanzamt melden er oder die Gemeinde? Geschrieben von Lüder Pott Aber ist die Nutzung auch 100 %? Darf der Nutzer mit der Kiste zb auch in den Urlaub fahren? In den Urlaub nimmt er es nicht mit. Wenn der Kommandant ein paar Tage wegfährt kriegt sein Stellvertreter das Auto. Wenn er aber zu Lehrgängen fährt oder anderen Feuerwehrterminen dann hat er es immer dabei. | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 467480 | |||
Datum | 02.03.2008 10:48 | 9410 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = Wenn er aber zu Lehrgängen fährt oder anderen Feuerwehrterminen dann hat er es immer dabei. Das sind ja Dienstfahrten und keine privaten Fahrten. Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 467493 | |||
Datum | 02.03.2008 12:16 | 9378 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = In den Urlaub nimmt er es nicht mit. Wenn der Kommandant ein paar Tage wegfährt kriegt sein Stellvertreter das Auto. Wenn er aber zu Lehrgängen fährt oder anderen Feuerwehrterminen dann hat er es immer dabei. Ok, die nächste Frage geht dann nach der Fahrt zur Arbeitsstelle, mal schnell eben was Einkaufen und die Kinder zum Sport bringen. Das ruft halt in Deutschland sofort zu höchstgenauen Diskussionen über privat und dienstlich auf. Daß derjenige quasi 24 Dienst hat, auch mal abends aus dem Kino stürzt und die Partnerin mit der Taxe nach Hause fährt, spielt dann keine (positive) Rolle mehr... Gibt wohl keine gescheite Lösung... Gruß Lp Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Hannover / NRW | 467496 | |||
Datum | 02.03.2008 12:34 | 9473 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym =
Is die Frage ob der Sinn des Fahrzeuges dann nicht verfehlt ist. Denke diese Fahrten könnten auch mit nem anderen Fahrzeug getätigt werden. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 467500 | |||
Datum | 02.03.2008 12:42 | 9455 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz WagnerIs die Frage ob der Sinn des Fahrzeuges dann nicht verfehlt ist. Denke diese Fahrten könnten auch mit nem anderen Fahrzeug getätigt werden. Genau eben nicht - wenn die Person quasi 24 h am Tag einsatzbereit ist, dann sollte ihm auf 24 h am Tag das pasasende KFZ zur Verfügung stehen... Ist eben zu überdenken , ob jemand jeden Tag 24 h Rufbereitschaft hat, oder ob man sowas auf mehrere schultern verteilt und das Auto mit übergibt... Gruß Lp Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 467504 | |||
Datum | 02.03.2008 12:49 | 9495 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lüder Pott Aber ist die Nutzung auch 100 %? Darf der Nutzer mit der Kiste zb auch in den Urlaub fahren? Ob die Nutzung zu 100% ist, ist dem Steuerrecht egal. Die Nutzung für Urlaubsreisen etc. kann durch den Nutzungsvertrag auch eingeschränkt sein, z.B. wenn der Arbeitgeber und/oder seine Versicherung fürchten, dass das Diebstahlrisiko im Ausland zu hoch ist. Sobald du das Auto privat - für was auch immer - nutzen darfst, ist diese Nutzung durch den Arbeitnehmer gemäß § 8 Abs.2 S.2 EStG und § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG für jeden Kalendermonat als geldwerter Vorteil zu versteuern. Ebenso hat der Unternehmer die private Nutzung des Firmenwagens als unentgeltliche Wertabgabe gem. § 3 (9a) UStG zu versteuern Man kann im übrigen pauschal (1%-Regelung) oder nach Fahrtenbuch versteuern. Grüße Micha | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 467508 | |||
Datum | 02.03.2008 13:11 | 9483 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von = anonym = Einige Feuerwehrführungskräfte haben ja Kommandofahrzeuge die sie auch in ihrer Freizeit benutzen dürfen um damit jeder Zeit gleich zum Alarm fahren zu können. Ich könnte mir jetzt rein aus dem Bauch heraus vorstellen das es ein Unterschied ist ob er das Auto benutzen darf oder muss (=BvD in Celle oder Lüneburg z.B.). Gruß Andi | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 467535 | |||
Datum | 02.03.2008 15:01 | 9448 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WulfSobald du das Auto privat - für was auch immer - nutzen darfst, ist diese Nutzung durch den Arbeitnehmer gemäß § 8 Abs.2 S.2 EStG und § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG für jeden Kalendermonat als geldwerter Vorteil zu versteuern. Jein. Wenn der Servicemonteur eines Anlagenbauers wochenends seinen T5 mit Werkstattausbau mit heim nehmen darf (muß) und diesen mitführen muß um auf Störungen bei Kunden ans Notdienst reagieren zu können ist das was anderes, als wenn Abteilungsleiter X seine Mercedes E-Klasse mit heim nehmen darf. Die Frage ist hier schlicht, ob die Nutung des Dienst-Kfz zwingend geboten ist, also ob er das Fahrzeug mitführen muß damit der Dienstherr eine ständige Einsatzbereitschaft sicherstellt (dann ist die Frage: Warum nur er? Was, wenn er krank ist? Was, wenn er mal übers Wochenende Tante Erna in 150km Entfernung besucht (es soll Gerüchten zu Folge einen Fall gegeben haben, bei dem eine FüKraft mit Dienst-Kfz durch halb Deutschland mit SoSi zurück zu einem größeren Einsatz herunterfallender Flugzeuge im Bodenseebereich gefahren sein soll und wohl die Frage aufkam, ob das Fahrzeug überhaupt dort hätte sein dürfen wo die Einsatzfahrt begann)? Wer stellt dann die Einsatzbereitschaft sicher? Das ist sicherlich kein problem, wenn das Fahrzeug wochenweise bei einem anderen Diensthabenden ZFü o.ä. genutzt wird die auch privat noch ein anderes Austo angemeldet haben. Wenn aber jemand quasi 365 Tage (mit wenigen Ausnahmen) ein Fahrzeug zur Verfügung hat das er 24h/ Tag für alle Fahrten nutzt, bei kurzzeitiger Abwesenheit das Leben in der Wehr auch ohne dieses Fahrzeug weiter geht und das Fahrzeug weitgehend ohne technische Einschränkungen nutzbar ist (wenn das ein T5 in Feuerwehrlackierung mit fester SoSi ist und mit ELW-Ausbau so daß man quasi nur die beiden Vordersitze nutzen kann, das wieder anders sein), dann würde ich da als Gemeinde kein Risiko eingehen und mit beim FA eine verbindliche Auskunft holen, bzw. das hätte man machen müssen bevor man den Steuertatbestand geschaffen hat. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Ingo8 K.8, Storkow / Brandenburg | 467540 | |||
Datum | 02.03.2008 15:15 | 9545 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottGenau eben nicht - wenn die Person quasi 24 h am Tag einsatzbereit ist, dann sollte ihm auf 24 h am Tag das pasasende KFZ zur Verfügung stehen...Hat er diesen Lehrgang auf der Feuerwehrschule , kann es sein das er auch mal 150 km fahren muß: Ist er da noch einsatzbereit? | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 467545 | |||
Datum | 02.03.2008 15:29 | 9429 x gelesen | |||
Geschrieben von Kittler IngoHat er diesen Lehrgang auf der Feuerwehrschule , kann es sein das er auch mal 150 km fahren muß: Ist er da noch einsatzbereit? Nein aber dann ist es eine Dienstfahrt für die ihm eine Entschädigung zusteht, in dem Fall wird dies durch das Stellen eines Dienstfahrzeugs gemacht. Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 467547 | |||
Datum | 02.03.2008 15:32 | 9500 x gelesen | |||
Geschrieben von Kittler IngoHat er diesen Lehrgang auf der Feuerwehrschule , kann es sein das er auch mal 150 km fahren muß: Ist er da noch einsatzbereit? Da ist es wieder eine steuerunschädliche Dienstreise. Die frage ist nur in der Tat, wenn es sonst eine so wichtige Funktion gibt die 24h/ Tag ein Dienst-Kfz mit SoSi haben muß, dann muß diese Funktion 365Tage/ Jahr sicher gestellt sein... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Ingo8 K.8, Storkow / Brandenburg | 467548 | |||
Datum | 02.03.2008 15:40 | 9455 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDie frage ist nur in der Tat, wenn es sonst eine so wichtige Funktion gibt die 24h/ Tag ein Dienst-Kfz mit SoSi haben muß, dann muß diese Funktion 365Tage/ Jahr sicher gestellt sein... Genau er kann auch mit sein priv KFZ fahren und erhält Geld für diese fahrt, und der ELW oder Kdow kann im Einsatz genutzt werden. | |||||
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