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Thema | Vorhaltung von Duschen im GH | 13 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 466435 | |||
Datum | 27.02.2008 09:19 | 9390 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, müssen im GH Duschen vorgehalten werden? Wir haben 2, die nicht fluktuiert werden und nicht M/W getrennt sind. Da diese günstig neben dem Jugendraum liegen, könnte der Platz sinnvoll zur Erweiterung desselben genutzt werden. Kann mir da jemand weiterhelfen? Grüße, Sascha Kamerdaschatliche Grüße Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 466439 | |||
Datum | 27.02.2008 09:25 | 7461 x gelesen | |||
Ob es da eine Verordnung dazu gibt weiß ich nicht. Aber aus Einsatzhygienischer Sicht macht das ja schon Sinn. Also wenn ich von nem Entsprechenden Einsatz komme und entsprechend kontaminiert bin (mit was auch immer, und sei es nur mit Ruß), würde ich den Dreck dann schon lieber gleich abwaschen, bevor ich mir meine Privatkleidung anziehe und dann das Zeug womöglich pber meine Waschmaschine in alle Klamotten verteile. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 466441 | |||
Datum | 27.02.2008 09:27 | 7302 x gelesen | |||
Hallo Sascha, Geschrieben von Sascha Joerchel Wir haben 2, die nicht fluktuiert werden Was willst du uns denn damit sagen? Selbst Wiki kann mir da nicht weiterhelfen? ;-) Grüße Magnus | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 466443 | |||
Datum | 27.02.2008 09:28 | 7260 x gelesen | |||
Über Sinn und Nutzen wurde in dem Thread 'Umbau des Feuerwehrhauses' schonmal kurz geschrieben. Vorschriften wurden da aber auch nicht genannt. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 466444 | |||
Datum | 27.02.2008 09:28 | 7221 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus HammerlWas willst du uns denn damit sagen? Ich glaube er meint frequentiert. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 466446 | |||
Datum | 27.02.2008 09:33 | 7322 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha Joerchelmüssen im GH Duschen vorgehalten werden? Aus meiner bescheidenen Sicht heraus auf jeden Fall Geschrieben von Sascha Joerchel
Wie wäre es wenn ihr auf 1 Dusche reduziert, die dann evtl mit Aussentür? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 466494 | |||
Datum | 27.02.2008 13:05 | 7334 x gelesen | |||
Dafür sind die beiden Duschen zu ''ungut'' im Raum platziert. Ich weis, dass es sinnvoll ist, Duschen vorzuhalten. Da diese aber nicht genutzt werden, steht diese halt derzeit zur Disposition. Schwer darüber eine definitive Aussage zu finden. Sascha Kamerdaschatliche Grüße Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 466500 | |||
Datum | 27.02.2008 13:28 | 7305 x gelesen | |||
Hallo Sascha, entsprechende Hinweise findest du in der "GUV-I 8554 - Sicherheit im Feuerwehrhaus" Abschnitt 7 - Sozialräume (S. 30). Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Fran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern | 466501 | |||
Datum | 27.02.2008 13:34 | 7250 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha Joerchel müssen im GH Duschen vorgehalten werden? Servus, sie müssen, es gibt ein Raumprogramm für FGH Neubauten, da werden die Sozialräume nach den Stellplätzen (wie andere Neben- und Funktionsräume) auch bemessen. Gibts bei der Feuerwehrschule Geretsried zum download. Mfg Franz W. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen | 466645 | |||
Datum | 27.02.2008 23:56 | 7351 x gelesen | |||
Hi, die Ausstattung mit Duschen ist z.B. in der DIN 14092-1:2001-10 Feuerwehrhäuser Teil 1: Planungsgrundlagen Abschnitt 5.7.6 festgelegt. Als Mindestausstattung sind hier bei bis zu drei Stellplätzen eine Dusche und ab vier Stellplätzen sind zwei Duschen vorzusehen. Für Frauen ist eine zusätzliche Dusche erforderlich. Allerdings ist grundsätzlich erst mal niemand gezwungen, sein bestehendes Haus entsprechend dieser Norm zu gestalten... Viele Grüße, Christian Kopp "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." | |||||
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Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 466678 | |||
Datum | 28.02.2008 08:30 | 7258 x gelesen | |||
Hallo Christian, danke für den Verweis. Damit kann ich was anfangen. Zwar gilt bei Altgebäuden Bestandsschutz, aber da sie ja da auch schon installiert sind, genießen die wohl auch den Schutz vorm rausreissen. Sascha Kamerdaschatliche Grüße Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | |||||
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Autor | Fran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern | 466680 | |||
Datum | 28.02.2008 08:50 | 7329 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Kopp Allerdings ist grundsätzlich erst mal niemand gezwungen, sein bestehendes Haus entsprechend dieser Norm zu gestalten... Hallo, ich schrieb ja auch bei Gerätehausneubauten bzw. ist sind diese Vorschriften bei wesentlichen Umbauten auch anzuwenden. Mfg Franz W. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen | 466756 | |||
Datum | 28.02.2008 12:24 | 7366 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Franz Weigand ich schrieb ja auch bei Gerätehausneubauten bzw. ist sind diese Vorschriften bei wesentlichen Umbauten auch anzuwenden. Ich will jetzt keine Grundsatzdiskussion beginnen, aber das steht wo? Eine Norm ist erst mal unverbindlich und höchstens "Stand der Technik", solange nicht woanders darauf Bezug genommen wird. De Fakto entsprechen die meisten Feuerwehrhäuser, die ich kenne, NICHT der DIN 14092, auch die Neubauten nicht... Viele Grüße, Christian Kopp "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." | |||||
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