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ThemaFeuerwehrtechnische Angestellte9 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorMarc8el 8F., Ettlingen / BW466328
Datum26.02.2008 19:0511353 x gelesen
Hallo

Wir suchen informartionen zu dem Beruf des nullFeuerwehrtechnische Angestellten.
z.B. Ab wann ist man oder ab wann hat man das recht als FW-t-angestelleter eingestufft zu werden.

Des weiteren : Rechte und Pflichten, Besoldungsgruppe usw.

Zur Zeit sind wir nur als ganz normale Angestellte tätig.

Leider kommen wir über die verschiedenen Gewerkschaften nicht an Infos.
Wenn jemand informationen hat wäre super wenn er sie uns hier oder per Mail zukommen lassen könnte.

Danke im vorraus.


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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin466330
Datum26.02.2008 19:116621 x gelesen
Dazu braucht man Infos.
Seit Ihr im Tagesdienst oder im Schichtdienst.

Eigentlich sollte es kein Problem sein, über die z. B. Ver.di Fachgruppe Feuerwehr Infos zu erhalten.


Oliver Steinbeck

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AutorMarc8el 8F., Ettlingen / BW466334
Datum26.02.2008 19:206700 x gelesen
Hi


Wir sind Tagsüber als Gerätewarte tätig, sind als Angestellte bei der Stadt beschäfftigt.
Wir haben eine Zentrale Atemschutz-, und Schlauchwerkstatt, sowie eine KFZ-Werkstatt.

Das heist wir abreiten nur in der FW, könnten genauso aber auch im Bauhof beschäfftigt sein.

Da es das Berufbild des Gerätwarts nicht gibt, wollen wir uns informieren ob wir nicht als Feuerwehrtechnische Angestellte beschäfftigt werden können. Nun sind wir auf der suche nach Infos, damit wir unseren Vorgesetzten etwas vorlegen können.


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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin466336
Datum26.02.2008 19:216479 x gelesen
Beachte PM.


Oliver Steinbeck

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW466349
Datum26.02.2008 20:046475 x gelesen
Warum sollte die Stadt das machen?

Im Angestelltenverhältnis als "Feuerwehrtechnischer Angestellter" würde sich die Stadt an eure derzeitige Tätigkeit binden und hätte höchstwahrscheinlich höhere Gehaltskosten.

Wenn ich das richtig sehe, dann seid ihr zur Zeit Arbeiter und/oder Angestellte der Stadt Ettlingen, welche ihren Dienst bei der Feuerwehr versehen. Damit seid ihr für euren Arbeitgeber viel flexibler verwendbar und wenn er euch bei der Feuewehr nicht mehr brauchen kann (z. B. keine Tauglichkeit mehr) kann er euch im Bauhof oder sonst wo einsetzen.

Einen Rechtsanspruch auf die Übernahme in das Angestelltenverhältnis auf feuerwehrtechnischer Basis wird sich wohl nicht finden lassen. Egal wie lange und gut ihr euren Job schon macht.

Hört sich wohl hart an, ist aber wohl so.

Sollte die Stadt eine derartige Umwidmung durchführen (was ich nicht glaube) ist das sicherlich auch mit Qualitätsanforderungen an die feuerwehrtechnischen Angestellten verbunden. Es könnte sein, dass diese Mindestanforderungen nicht von allen erfüllt werden und somit könnte der Schuss für diese Kollegen nach hinten losgehen.

Der richtige Ansprechpartner für euch sollte m. E. im Moment euer Personalrat der Stadt Ettlingen sein.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW466351
Datum26.02.2008 20:106437 x gelesen
Noch eine Frage:

Wieviele von euch Arbeitern oder Angestellten haben eine Ausbildung zum Berufsfeuerwehrmann (ohne die laufbahnrechtlichen Prüfungen für die Beamten) und wieviele nicht?


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorMarc8el 8F., Ettlingen / BW466361
Datum26.02.2008 22:016406 x gelesen
keiner hat eine solche ausbildung.(1 Zugführer/1 Zugführer+ div. Lehrgänge als Abt.Kommandanten/Truppführer alles FF) Wir verlangen von der Stadt nichts. wir wollen uns erst mal nur darüber informieren, auch damit so ein schuss nicht nach hinten los geht.

Da ich aber im Internet bis jetzt nichts zum Thema gefunden habe hab ich diesen Beitrag geschrieben.

Wenn man etwas verlangt muss man auch was dafür geben, das ist uns klar, aber genaueres wissen wir eben nicht.

Danke schon mal für die bisherigen Antworten!!

Gruß


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg466366
Datum26.02.2008 22:546431 x gelesen
Geschrieben von Marcel FrühDa ich aber im Internet bis jetzt nichts zum Thema gefunden habe hab ich diesen Beitrag geschrieben.
Wenn man etwas verlangt muss man auch was dafür geben, das ist uns klar, aber genaueres wissen wir eben nicht.


Hallo Marcel,

ich kann Dir hier nur raten mit eurem

- Personalrat/Betriebsrat Kontakt aufzunehmen (seine Einschätzung des Sachverhaltes, ähnliche Vorgänge bei der Kommune)

- Gewerkschaftsvertreter Kontakt aufzunehmen um das Problem einzuschätzen (Rechtslage, ähnliche Wünsche bei anderen Kommunen, realistische Chancen auf Umsetzung)

- Personalchef oder direktem Vorgesetzten Kontakt aufzunehmen, um mal über eure Zukunft und Weiterqualifizierungsmaßnahmen zu sprechen

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorThom8as 8S., Sindelfingen / Baden-Württemberg469241
Datum10.03.2008 22:446284 x gelesen
Hallo Marcel,

sind in Sindelfingen auch gerade an der Sache dran!!

Rechtsanspruch ist schwer zu sagen. Es gibt da einen Passus der mit der Einsatztätigkeit zusammenhängt....

Sind in dem Sinn weiter als dass wir über unseren Chef an den OB und den zuständigen Dezernenten die Sache angesprochen haben. Nun ist man gerade ein wenig in der na sagen wir mal Findungsphase.

Auch hat es bei unseren Nachbarn in Böblingen das Thema gegeben, da ist es schon durch. Jedoch unter anderen Voraussetzungen.

Nähere Infos gerne auch direkt über mich.

Grüsse aus Sindelfingen
Thomi


Meine Meinung ist auch MEINE Meinung. Niemand muss Ihr zustimmen.

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 26.02.2008 19:05 ., Ettlingen
 26.02.2008 19:11 ., Berlin
 26.02.2008 19:20 ., Ettlingen
 26.02.2008 19:21 ., Berlin
 26.02.2008 20:04 ., Kirchheim unter Teck
 26.02.2008 20:10 ., Kirchheim unter Teck
 26.02.2008 22:01 ., Ettlingen
 26.02.2008 22:54 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 10.03.2008 22:44 Thom7as 7S., Sindelfingen
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