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Thema | Rechtslage - Fotos Brandschutzsünde | 3 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 465534 | |||
Datum | 23.02.2008 10:07 | 5882 x gelesen | |||
Hallo, ich war gestern in Solingen und habe dort während einer kurzen Pause ein Cafe besucht. Zu meinem Erstaunen stellte ich fest, das der Feuerlöscher hinter einem sehr großen Aquarium versteckt war. Hatte logischerweise auch keine Kamera mit . Nun aber meine Frage. Hätte ich das Aquarium mit dem Feuerlöscher einfach so fotografieren dürfen? Schließlich ist ein Cafe ja öffentlich oder gilt hier auch die Privarsphäre? Wie sieht es mit folgenden Beispielen aus? Supermarkt - Sonderangebot Waschmittel palettenweise vor dem Wandhydranten? Imbiswagen vor einem Baumarkt in der Feuerwehrbewegungs,- aufstellfläche? Kindergarten - zugehangener Feuerlöscher Baumarkt - innerer Fluchtweg durch Riesenmengen Sonderangebote verstellt Restaurant - Tische vor dem Notausgang usw. Klar könnte man eine zweite Person mitnehmen und diese als "Alibi" mit aufs Bild nehmen, obwohl man sich mehr für den Hintergrund interessiert. Wie ist die Rechtslage ? Gibt es einen Unterschied ob ich die Fotos für interne Ausbildung nutze oder an "Siggi's Brandsschutzsünde" schicke? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Ralf8 M8., Weinheim / Baden Württemberg | 465535 | |||
Datum | 23.02.2008 10:24 | 4758 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenImbiswagen vor einem Baumarkt in der Feuerwehrbewegungs,- aufstellfläche? Ich denke hier dürfte es die wenigsten Problem geben. So lange du die Bilder zur eigenen Verwendung nutzt wirst du normal auch keine Probleme bekommen. So lange nicht gezielt darauf hingewiesen wird, dass das fotografieren verboten ist, darfst du auch die Bilder machen. Sinn einer Brandschutzsünde ist aber auch die Aufklärung. Ich würde vielleicht her gehen, wenn ich so etwas sehe und den Veranwortlichen darauf hinweisen, damit er den Mangel beheben kann. Dabei kannst du ihm ja auch erklären, dass du es gerne in einer Feuerwehrzeitschrift veröffentlichen möchtest. Sollte er dagegen bedenken haben bzw. nicht einverstanden sein, kannst du es immer noch lassen. Gruß Ralf Meine persönliche Meinung http://www.ffw112.de | |||||
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Autor | Olaf8 T.8, Dortmund / NRW | 465543 | |||
Datum | 23.02.2008 11:32 | 4330 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenZu meinem Erstaunen stellte ich fest, das der Feuerlöscher hinter einem sehr großen Aquarium versteckt war. Vielleicht ist das Aquarium Teil des Brandschutzes? ;-) Schau mal hier. Hier dürftest Du Informationen finden. Meine Homepage: http://www.ot112.de | |||||
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