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Thema | Fahrzeugbeschaffung durch Strafgeld | 5 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Marc8 B.8, Dahlenburg / Niedersachsen | 465277 | |||
Datum | 21.02.2008 21:50 | 5534 x gelesen | |||
Hallo! Ich hatte vor einiger Zeit (2006 oder so) einen Artikel gelesen, in dem eine Freiwillige Feuerwehr ein neues Fahrzeug bekommen hatte. Dieses Fahrzeug wurde durch Gelder beschafft, die anfallen wenn Personen zu bestimmten Geldbeträgen verurteilt werden. Auf diese Gelder können sich dann gemeinnützige Organisationen (glaube ich zumindest) bewerben um ihre Ausstattung zu verbessern. Ich hoffe, das ich das jetzt wieder alles so zusammen bekommen habe. Kann mir jemand dazu mehr Info's geben oder hat jemand damit Erfahrung gemacht und sich dort schonmal beworben. Wenn jemand zufällig den Artikel hat würde ich mich freuen wenn er ihn mir zuschicken könnte. Vielen Dank | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 465282 | |||
Datum | 21.02.2008 22:05 | 4477 x gelesen | |||
Gerichte können auf Antrag Strafgelder gemeinnützigen Organisationen und Vereinen zusprechen. Für mich ist das jedoch zur Fahrzeugbeschaffung nicht in Ordnung! Das ist originäre Aufgabe der Gemeinde und diese sollte ihrer Verpflichtung dem Bürger gegenüber auch nachkommen. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 465286 | |||
Datum | 21.02.2008 22:13 | 4319 x gelesen | |||
Das Ganze müsste in der Regel auch über einen Förderverein laufen, da diese den Gemeinnützigkeitsstatus i. d. R. auf Antrag bekommen. Für mich aber immer noch keine Alternative zu den gesetzlichen Aufgaben der Gemeinde! P. S. ;-) Da in Bayern bestimmt auch hierfür spezielle Regelungen vorhanden sind, bezieht sich meine Aussage auf den Rest der Welt ;-) Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 465288 | |||
Datum | 21.02.2008 22:23 | 4345 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Marc Bergmann Ich hatte vor einiger Zeit (2006 oder so) einen Artikel gelesen, in dem eine Freiwillige Feuerwehr ein neues Fahrzeug bekommen hatte. Dieses Fahrzeug wurde durch Gelder beschafft, die anfallen wenn Personen zu bestimmten Geldbeträgen verurteilt werden. Das war der LZ Ründeroth der FF Engelskirchen. Geschrieben von Marc Bergmann Ich hoffe, das ich das jetzt wieder alles so zusammen bekommen habe. Kann mir jemand dazu mehr Info's geben oder hat jemand damit Erfahrung gemacht und sich dort schonmal beworben. Wenn jemand zufällig den Artikel hat würde ich mich freuen wenn er ihn mir zuschicken könnte. Guck mal hier. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 465294 | |||
Datum | 21.02.2008 22:44 | 4333 x gelesen | |||
Ich weiß das so etwas geht. Als Verein oder Organisation mit anerkannter Gemeinnützigkeit, kann man sich in einer Liste der Gerichte, (meine sogar, beim Zoll ginge das auch) eintragen lassen. In der Regel ist es dann so, dass man für einen bestimmten Zeitraum des Jahres diese zu zahlenden Gelder bekommt. Man kann also Glück haben und es kommt einiges zusammen in der Zeit, oder man hat Pech und geht leer aus. Haben so was mit nem Verein schon mal gemacht, aber glaub viel kam da damals nicht raus. Naja aber besser wie nix. Einfach mal auf dem Gericht anrufen und nachfragen. Gruß Lutz Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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